EEG-Novelle ist in Kraft

Erneuerbare Energien EEG-Novelle ist in Kraft

Das Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 ist ein wichtiger Baustein der umfassenden Reform für eine erfolgreiche Energiewende. Den Anteil erneuerbarer Energien ausbauen, den Kostenanstieg bremsen, die Kosten gerechter verteilen, Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg sichern – das ist der Kern der Novelle.

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Offshore Windpark, Windräder im Meer.

Die EEG-Reform schafft die Voraussetzungen dafür, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen.

Foto: Sebastian Bolesch

Zum 1. August ist das Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 (EEG 2014) in Kraft getreten. Die letzte Hürde hatte die EEG-Novelle am 27. Juli passiert, als die Europäische Kommission feststellte, dass das Gesetz mit dem EU-Beihilferecht in Einklang steht.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel kommentierte die Entscheidung mit folgenden Worten: "Die Genehmigung durch die Europäische Kommission sorgt für Rechts- und Investitionssicherheit, nicht nur für die Erneuerbaren-Branche und für die stromintensive Industrie. Das neue EEG schafft die Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren und eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende."

Ziel des EEG 2014

Das EEG 2014 steuert den Ausbau von erneuerbaren Energien planvoll, um Stromkosten zu senken und Arbeitsplätze sowie wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Es schafft die Voraussetzungen, die Energieversorgung Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien umzustellen.

Heute decken erneuerbare Energien rund 25 Prozent unseres Strombedarfs. Im Jahr 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des deutschen Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen. Neben der Markt- und Systemintegration ist die Einführung von Ausbaupfaden ein wichtiger Erfolg: Er macht den weiteren Anstieg des Ökostroms im Energiemix plan- und berechenbarer und dämpft die Kosten.

Differenzierte Ausbaukorridore

Dazu sind für die verschiedenen Arten erneuerbarer Energien jeweils technologiespezifische Ausbaukorridore im Gesetz verbindlich festgelegt. Der Ausbau konzentriert sich künftig auf die kostengünstigen Technologien:

  • Bei der Solarenergie wird ein jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt (brutto) angestrebt,
  • bei der Windenergie an Land ein jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt (netto),
  • bei der Windenergie auf See sollen 6.500 Megawatt bis 2020 und 15.000 Megawatt bis 2030 installiert werden,
  • bei der Biomasse wird wegen der hohen Kosten ein jährlicher Zubau von rund 100 Megawatt (brutto) angestrebt und
  • bei der Geothermie und Wasserkraft sind aufgrund der Marktentwicklung keine Maßnahmen zur Mengensteuerung erforderlich.

Besondere Ausgleichsregelung für Industrie

Eine besondere Bedeutung hat die Entlastung der Industrie und des produzierenden Gewerbes hinsichtlich der EEG-Umlage. Mit dem neuen EEG ist die Belastung für die energieintensive Industrie in etwa gleich geblieben.

Der Grund: Der Strompreis ist ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Deutsche Anbieter zahlen im Vergleich zur internationalen Konkurrenz jetzt schon hohe Strompreise. Käme es hier zu einer weiteren Belastung, wären die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Arbeitsplätze in diesen Betrieben gefährdet.

Die "besondere Ausgleichsregelung" für die Industrie ist an die neuen europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien angepasst. Die Bundesregierung hat die Leitlinien vorsorglich angewandt, um Rechtssicherheit für die Wirtschaft zu gewährleisten.

Energie ist eine zentrale Grundlage der Wertschöpfung. Klimaschutz, Arbeitsplätze und wirtschaftlicher Erfolg müssten deshalb gleichermaßen gesichert werden.

Auftakt für weitere Schritte

Alle Teile der Energiewende müssen eng aufeinander abgestimmt sein. Deshalb kündigte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel weitere Reformen an.
Neben der Sicherung eines funktionierenden Strommarktes – das sogenannte Strommarktdesign – und der Stärkung der Energieeffizienz nannte er den weiteren Ausbau des Stromnetzes und die Überarbeitung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Bei allen Schritten setzt der Minister auf breite Akzeptanz und europäische Einbettung.

Die "10-Punkte-Energie-Agenda" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zeigt die weiteren, zentralen Vorhaben der Bundesregierung zur Energiewende in der 18. Legislaturperiode auf. Die Agenda verzahnt die verschiedenen, offenen Baustellen der Energiewende zeitlich und inhaltlich.