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Europa

EU-weit Rechte von Beschuldigten im Strafverfahren stärken

 
Die Bundesregierung will innerhalb der EU möglichst zügig gemeinsame Mindeststandards in Strafverfahren schaffen. Im November 2009 verabschiedeten die Justizminister der 27 EU-Mitgliedstaaten einen "Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren", der schrittweise bestimmte Verfahrensrechte innerhalb der EU umsetzen soll. Als erste Maßnahme sieht dieser Fahrplan das Recht auf Dolmetsch-Leistungen und Übersetzungen in Strafverfahren vor. Dadurch sollen die Rechte von verdächtigen Personen, die die Verhandlungssprache des Gerichts nicht oder nur unzureichend beherrschen, gestärkt werden.
 
Im Juli 2010 hat das Kollegium der Europäischen Kommission den Richtlinien-Entwurf zum "Recht auf Information" angenommen. Er soll sicherstellen, dass eine verdächtige oder beschuldigte Person frühzeitig und in einer ihr verständlichen Sprache die Informationen erhält, die sie braucht, um ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen.