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Europa

Europäischer Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts

 
Der Vertrag von Lissabon, der zum 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, will für die Bürger einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts schaffen. Der Europäische Rat beschloss deshalb im Dezember 2009 das "Stockholmer Programm", das einen Rahmen für Maßnahmen der Union auf den Gebieten Unionsbürgerschaft, Justiz, Sicherheit, Asyl und Einwanderung für die kommenden fünf Jahre bildet. Folgende Prioritäten sind im Programm aufgeführt: 
  • Europa als gemeinsamer Raum des Grundrechtsschutzes  
  • Europa als Raum des Rechts und der Justiz  
  • Europa mit einer Strategie der inneren Sicherheit  
  • Zugang zu Europa in einer globalisierten Welt  
  • Europa der Verantwortung, der Solidarität und der Partnerschaft in Migrations- und Asylfragen  
  • Eigene europäische Außenpolitik  

In der europäischen Innenpolitik wird es in den kommenden Jahren darauf ankommen, die Balance zwischen Mobilität, Sicherheit und Bürgerrechten zu wahren und die zunehmenden Aufgaben im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit in Europa zu bewältigen. Im Bereich der europäischen Justizpolitik will die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Vorschläge zum Schutz der Bürgerrechte des "Stockholmer Programms" zeitnah umgesetzt werden. Im Vordergrund stehen die Schaffung von Mindeststandards im Strafverfahren und die Absicherung der gegenseitigen Anerkennung in Zivilsachen durch Mindestverfahrensregeln.