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Europa

Der Vertrag von Lissabon

 
Am 1.Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Die Weichen hierfür hat Deutschland während seiner EU-Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 gestellt. Gewinner dieser grundlegenden Reform sind die Bürgerinnen und Bürger. Sie haben in Zukunft deutlich mehr Rechte und Einflussmöglichkeiten: Das Europäische Parlament wird in fast allen Politikbereichen zum gleichberechtigten Gesetzgeber. Auch die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der nationalen Parlamente werden gestärkt. Sie werden enger in den europäischen Entscheidungsprozess eingebunden und können Einspruch erheben, wenn sie nationale Zuständigkeiten verletzt sehen (Subsidiaritätskontrolle). Hier liegt eine wichtige Aufgabe für Bundestag und Bundesrat.

In Zukunft sind auch europäische Bürgerbegehren möglich. Mit einer Million Unterschriften können Bürger aus verschiedenen Mitgliedsländern die EU-Kommission auffordern, einen Gesetzesvorschlag zu machen. Die Grundrechtecharta macht die Bürger- und Freiheitsrechte auf europäischer Ebene rechtsverbindlich. Bürger können beim Europäischen Gerichtshof klagen, wenn sie sich durch einen europäischen Rechtsakt in ihren Grundrechten verletzt fühlen.
 
Der Vertrag von Lissabon sieht eine klare Aufgabenverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten vor. Reformen in der Arbeitsweise der Union und im Gesetzgebungsverfahren machen Europa handlungsfähiger: Zum ersten Mal sind die Zuständigkeiten der EU klar beschrieben und von den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten abgegrenzt.
 
Ein hauptamtlicher Präsident, der für zweieinhalb Jahre gewählt wird, hat den Vorsitz im Europäischen Rat. Zum ersten Präsidenten des Europäischen Rates wurde der ehemalige belgische Premierminister Herman Van Rompuy bestimmt. Im Ministerrat werden Mehrheitsentscheidungen zur Regel; damit kann der Ministerrat jetzt schneller Entscheidungen treffen.
 
Damit die EU geschlossen in der Welt auftreten kann, wird die europäische Außen- und Sicherheitspolitik gestärkt. Die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik", Baroness Catherine Ashton, leitet den Rat der Außenminister und ist Vizepräsidentin der Kommission. Sie wird unterstützt von einem europäischen diplomatischen Dienst. Dieser Dienst wird sich aus Beamten der Europäischen Kommission, des EU-Ratssekretariats und der Mitgliedstaaten zusammensetzen und soll bis zum Jahresende 2010 eingerichtet sein.