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Europa

Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung auf EU-Ebene

 
Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft 2007 wurde das Aktionsprogramm zum Abbau von Verwaltungslasten initiiert: Bis Ende 2012 sollen 25 Prozent der bestehenden Bürokratie-Lasten aus EU-Recht abgebaut sein. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dieses Abbauziel als Nettoziel auszugestalten: Belastungen aus neuen EU-Regelungen wären dann durch einen entsprechenden Abbau an anderer Stelle auszugleichen.
 
Bislang hat die Europäische Kommission 69 Vereinfachungsvorschläge vorgelegt, die zu einer geschätzten Entlastung von EU-weit maximal 38,3 Mrd. Euro pro Jahr führen könnten; 15 dieser Vorschläge mit einer Entlastungswirkung von 7,6 Mrd. Euro haben Rat und Europäisches Parlament bereits angenommen.
 
Die Bundesregierung tritt zudem für die Stärkung der Folgenabschätzungen auf EU-Ebene ein, insbesondere durch Einführung einer unabhängigen Prüfung der Bürokratie-Kosten nach Vorbild des Nationalen Normenkontrollrates.
 
Europäische Gesetze sollen zum Bürokratieabbau beitragen, insbesondere mit Blick auf die Bedürfnisse der mittelständischen Wirtschaft. Auf Wunsch der Bundesregierung soll die europäische Wachstumsstrategie "Europa 2020" den Grundsatz der Besseren Rechtsetzung ausdrücklich berücksichtigen.