Fragen und Antworten zum Wohngeld Plus
Anfang 2025 wird das Wohngeld an die allgemeinen Preis- und Mietenentwicklung angepasst und um 15 Prozent erhöht. Davon profitieren rund zwei Millionen Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner.
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Alle zwei Jahre wird das Wohngeld automatisch an die Preis- und Mietenentwicklung angepasst. Die nächste Anpassung ist damit zum 1. Januar 2025 fällig. Das Wohngeld steigt dann um 30 Euro pro Monat, das sind durchschnittlich 15 Prozent. Insgesamt haben rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld.
Nach der großen Wohngeldreform 2023 haben 1,2 Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Wohngeld bekommen. Laut dem Statistischen Bundesamtsind das 80 Prozent mehr als vorher. Darüber hinaus ist das Wohngeld deutlich gestiegen. Im Jahr 2023 hat ein Wohngeldhaushalt mit 297 Euro im Schnitt 106 Euro mehr Wohngeld erhalten. Für die Wohngeldhaushalte, die bereits vor 2023 Wohngeld erhielten, kann es sich im Durchschnitt sogar verdoppelt haben.
Die Bundesregierung hatte die Verordnung für die Wohngelderhöhung im August 2024 auf den Weg gebracht. Nach der Zustimmung des Bundesrats am 27. September kann die Erhöhung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit werden Haushalte unterstützt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Mit der großen Wohngeldreform hat die Bundesregierung Anfang 2023 die Leistungen des Wohngeldes erheblich verbessert. Dreimal mehr Haushalte können seitdem Wohngeld beziehen. Rund zwei Millionen Haushalte haben Anspruch darauf. Dazu gehören viele Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner.
Insgesamt 1,2 Millionen Haushalte erhielten im Jahr 2023 Wohngeld – rund 522.000. Das sind 80 Prozent mehr als vor der Wohngeldreform. Ende 2022 hatten noch rund 651 800 Haushalte Wohngeld bezogen.
Nein. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld Plus für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 automatisch.
Allerdings müssen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger in der Regel nach einem Jahr nachweisen, dass sie auch weiterhin Anspruch auf Wohngeld haben. Denn Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Wohngeldempfängerinnen und -empfänger vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen neuen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.
Der Bewilligungszeitraum kann auf 24 Monate verlängert werden, wenn zu erwarten ist, dass es keine wesentlichen Änderungen in den Einkommensverhältnissen geben wird, zum Beispiel bei Rentnerinnen und Rentnern.
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Familien, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner oder auch Studierende ohne BAföG. Es hilft vielen Menschen, die deutlich gestiegenen Wohnkosten zu bewältigen. Wer ein geringes Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen.
Der Wohngeldrechner liefert eine erste Schätzung, ob Anspruch auf Wohngeld besteht.
Die jeweilige Höhe des Wohngeldes hängt von der Höhe des Einkommens, der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung sowie von der Anzahl der Personen im Haushalt ab. Der Wohngeldrechner kann eine erste Schätzung liefern, ob Anspruch auf Wohngeld besteht.
Nach der Wohngeldreform wurden im Jahr 2023 rund 1,2 Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen im Schnitt mit 297 Euro pro Monat unterstützt. Mit der Anpassung an die allgemeine Preis- und Mietenentwicklung steigt es nun zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent oder etwa 30 Euro pro Monat.
Ja, mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente im Wohngeld wird dafür gesorgt, dass die Menschen wegen der hohen Heizkosten nicht überfordert sind. Sie geht als pauschaler Zuschlag in die Wohngeldberechnung ein.
Ja. Wohngeld können grundsätzlich auch Untermieterinnen und Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers bekommen.
Grundsätzlich ja. Allerdings können Studierende nur dann Wohngeld beziehen, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG haben bzw. nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein studierendes Elternteil mit seinem Kind zusammenwohnt. Es kann daher erforderlich sein, bei der Beantragung des Wohngeldes eine Bescheinigung der BAföG-Behörde vorzulegen. Ausnahmen können ebenfalls bestehen, wenn beispielsweise die Altersgrenze für die BAföG-Berechtigung überschritten ist oder wenn das BAföG ausschließlich als Bankdarlehen bezogen wird.
Wenn bereits andere Unterstützungsleistungen bezogen werden, in denen ein Anteil für Unterkunftskosten enthalten sind, besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Dazu gehören beispielsweise BAföG oder das Bürgergeld.
Die Bewilligung des Wohngeldes beginnt mit dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Nur in seltenen Fällen kann das Wohngeld auch rückwirkend beantragt werden, zum Beispiel, wenn ein Antrag auf Bürgergeld oder BAföG kürzlich abgelehnt wurde, und nur aus diesem Grund bislang kein Antrag auf Wohngeld gestellt worden ist.
Beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt Infoflyer zum Wohngeld Plus in sieben Sprachen zur Verfügung.
Zuständig für den sozialen Wohnungsbau sind nach dem Grundgesetz die Länder. Lange wurde der soziale Wohnungsbau in Deutschland vernachlässigt, obwohl viele Menschen dringend bezahlbare Wohnungen brauchen, und zwar dort, wo sie leben und arbeiten. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Länder beim sozialen Wohnungsbau: allein in diesem Jahr mit 3,15 Milliarden Euro. Für 2025 sind 3,5 Milliarden Euro und bis 2028 die Rekordsumme von mehr als 21 Milliarden Euro geplant.
Zudem will die Bundesregierung mit einem neuen Programm den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment mit zwei Milliarden Euro fördern. Ebenfalls neu wird ein Programm „Jung kauft Alt“ aufgelegt, um vor allem auch junge Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Erwerb sanierungsbedürftiger Häuser oder Wohnungen zu unterstützen. Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) läuft sehr erfolgreich. Die Wohneigentumsförderung für Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen wurde verbessert.
Weitere Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie beim BMWSB, dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Die Bundesregierung unterstützt den bezahlbaren Wohnungsbau mit verschiedenen Maßnahmen. Neben den Förderprogrammen gehören dazu deutlich verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauwohnungen, wie sie im Wachstumschancengesetz beschlossen wurden. Wer dauerhaft vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellt, kann als gemeinnützige Vermietering, als gemeinnütziger Vermieter steuerlich entlastet werden. Das wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 festgelegt.
Die Bundesregierung schiebt gemeinsam mit den Ländern konkrete Maßnahmen an, um aufwendige, langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und damit mehr Tempo beim Wohnungsbau zu erreichen. Serielles und modulares Bauen mit industriell vorgefertigten Bauteilen soll dazu beitragen, die Baukosten zu senken, denn es verkürzt die Baustellenzeit und spart damit Geld. Mit dem neuen „Gebäudetyp E“ wird das Planen und Bauen einfacher, günstiger und schneller.
Der Wohnungsbau gehört zudem zu den Schwerpunkten der Wachstumsinitiative der Bundesregierung.