Fußball-WM in Katar
Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2022 wird es auch bei späten Anstoßzeiten wieder möglich sein, die Spiele auf Großleinwänden im Freien zu verfolgen. Das Bundeskabinett hat einer Verordnung zugestimmt, die während der Wettkämpfe Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln zulässt.
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Für die Weltmeisterschaft und anstehendes Public Viewing können Kommunen den Lärmschutz lockern.
Foto: Getty Images/David Ramos
Am 20. November ist es soweit: Die Fußball-Weltmeisterschaft in Katar beginnt. Um 17 Uhr deutscher Zeit (MEZ) spielt Gastgeber Katar gegen Ecuador. Die deutsche Mannschaft trifft am 23. November in ihrem ersten Spiel nachmittags auf Japan.
Viele Fußballbegeisterte freuen sich auf das Ereignis. Bei Public Viewing-Veranstaltungen wollen sie sicher trotz herbstlichem Wetters die Spiele gemeinsam mit anderen verfolgen. Damit dies geschehen kann, hat das Bundeskabinett nun – wie bereits in früheren Jahren – für die Zeit der Weltmeisterschaft eine Verordnung beschlossen, die es Kommunen ermöglicht, ausnahmsweise den nächtlichen Lärmschutz zu lockern. Damit sind auch Übertragungen nach 22 Uhr möglich
Die kommunalen Behörden entscheiden im Einzelfall, ob eine Ausnahme vorliegt. Hierbei geht es jeweils um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohnender.
Eine entsprechende Verordnung ist am 9. November in Kraft getreten und wird bis zum 31. Dezember 2022 gelten.