Ziele für nachhaltige Entwicklung
Der Klimawandel führt zu Extremwetterereignisse wie Wirbelstürmen, Dürren und Überschwemmungen. Wenn der Meeresspiegel steigt, Ernten vertrocknen und ganze Landstücke unbewohnbar werden, zieht es die Menschen dorthin, wo es sich besser leben lässt. Deshalb will die Staatengemeinschaft den Klimawandel gemeinsam deutlich begrenzen.
Weltweit ist die mittlere Temperatur seit Beginn der Industrialisierung im Durchschnitt bereits um rund ein Grad gestiegen. Ohne eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen könnte die Erderwärmung bis 2100 um mehr als drei Grad Celsius ansteigen – mit immensen Schäden. Im Pariser Klimaschutzabkommen hat sich die Staatengemeinschaft deshalb weltweit zu Maßnahmen zum Schutz des Weltklimas verpflichtet. Auch in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung hat der Klimaschutz eine zieleübergreifende Rolle.
Pariser Klimaziele
Deutschland hat sich sehr für das Zustandekommen des Internationalen Weltklimaschutzabkommen von Paris eingesetzt. Dort hatte sich 2015 die Staatengemeinschaft darauf verständigt, die Erwärmung der Erde auf deutlich unter zwei Grad – möglichst auf 1,5 Grad – im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu beschränken.
Zur Umsetzung der Pariser Klimaziele setzen sich die Staaten nationale Ziele. Das Abkommen sieht vor, diese Ziele und Strategien regelmäßig zu überprüfen und nachzubessern.
Um diese Überprüfung zu ermöglichen, arbeiteten Verhandlungsgruppen aus 195 Staaten auf dem UN-Weltklimagipfel COP 23 im November 2017 in Bonn an der Herstellung einer Vergleichbarkeit. Der Beschluss über das Ergebnis, das sogenannte Regelbuch, ist auf der Weltklimakonferenz 2018 in der polnischen Stadt Kattowice verabschiedet worden.
Bei der Weltklimakonferenz 2018 in der polnischen Stadt Kattowice beschlossen die 197 Vertragsländer ein gemeinsames Regelbuch zur Umsetzung der Beschlüsse des Pariser Übereinkommens. Von 2024 an werden die Vertragsstaaten weltweit alle fünf Jahre nach gleichen Standards über ihre Klimaschutzaktivitäten berichten.
Auf dem Europäischen Rat am 10./11. Dezember 2020 haben die Staats- und Regierungschefs der EU das EUKlimaziel für das Jahr 2030 auf Grundlage des Vorschlages der EU-Kommission vom 17. September 2020 angehoben. Der Europäische Rat billigte dementsprechend als verbindliches Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 intern netto um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.
Demnach sind nun für 2030 die folgenden Ziele gesetzt:
- Minderung der EU-internen Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990.
- Ausbau erneuerbarer Energien auf mindestens 32 Prozent am Endenergieverbrauch.
- Erhöhung der Energieeffizienz um 32,5 Prozent.
In den letzten Jahren haben die Klimaschutzanstrengungen weltweit zugenommen. Auf dem Zielkurs befindet sich die Welt noch nicht. Von der Weltklimakonferenz 2021 in Glasgow (COP26) ging daher das Signal aus, dass sie die 1,5 Grad-Obergrenze und die anderen Klimaziele aus dem Pariser Abkommen in Reichweite halten kann.
So gab es auch zum ersten Mal in der Geschichte der Weltklimakonferenzen in der Abschlusserklärung eine von allen Staaten akzeptierte Einigung auf eine beschleunigte globale Energiewende weg von der Kohle und auf den Abbau von Subventionen für fossile Energien.
Im Klimaschutzprogramm 2030 und den daraus folgenden Maßnahmenplänen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zeigt die Bundesregierung, was sie konkret zum Klimawandel macht und machen will.
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die gesamte Bundesregierung, für den Klimaschutz zu handeln. Im Gesetz sind jährliche CO2-Minderungsziele und Emissionsmengen für alle Bereiche festgelegt. Die Bundesregierung setzt auf größtmögliche Transparenz und Erfolgskontrolle: Die einzelnen Emissionsdaten werden jährlich vom Umweltbundesamt ermittelt und veröffentlicht. Ein unabhängiger Expertenrat prüft und bewertet die Fortschritte. Erfüllt ein Bereich die gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, steuert die Bundesregierung umgehend nach.
Agenda 2030
Mit der Agenda 2030 hat die internationale Staatengemeinschaft 2015 erstmalig universelle Ziele für eine weltweite nachhaltige Entwicklung beschlossen.

Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), richten sich an alle: die Regierungen weltweit, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft.
Foto: Bundesregierung
Das Nachhaltigkeitsziel 13 ruft zu umgehenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen auf.
Konkrete Umsetzung durch Nachhaltigkeitsmanagement
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie setzt den Rahmen für die nachhaltige Politik der Bundesregierung. Sie ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Agenda 2030. Ihr Herzstück bildet ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem, das Ziele mit konkreten Zeitrahmen zur Erfüllung und Indikatoren für ein kontinuierliches Monitoring benennt. Alle Ministerien mit ihren Fachpolitiken und Sektorstrategien sind an der Umsetzung beteiligt.
Klimaschutz in Deutschland
Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich die Regierung verpflichtet, bis 2030 die Emissionen von Treibhausgasen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Bis zum Jahr 2050 verfolgt Deutschland das Ziel der Treibhausgasneutralität. Eingebettet ist die deutsche Klimapolitik in die Europäische Klima- und Energiepolitik bis 2030, auf die sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union geeinigt haben.
Im Klimaschutzprogramm 2030 sind die dazu vorgesehen Maßnahmen für die kommende Dekade beschrieben. Dies geht einher mit einem grundsätzlichen Umsteuern. Der Klimaschutzplan 2050 beschreibt den Prozess zum Erreichen weitgehender Treibhausgasneutralität. Dies bedeutet ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft.
Alle Bereiche des Lebens sind betroffen: Fossile Energieträger sollen zunehmend durch erneuerbare ersetzt und Energie effizient verwendet werden. Dies gilt sowohl für die Industrie, als auch für Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft. Um diesen Strukturwandel zu schaffen, sind innovative und effiziente Technologien notwendig.
Dabei setzt die Bundesregierung auf einen breiten Instrumentenmix: Von gesetzlichen Regelungen, über CO2-Bepreisung, Förderprogramme und Entlastungen bis zur Information aller Akteure und der Bürger.
Wieso betreffen mich die Folgen des Klimawandels?
In der globalisierten Welt sind die Folgen des Klimawandels weltweit spürbar - auch in Deutschland. Extreme Wetterereignisse nehmen zu: zu trockene Sommer, extreme Starkregen, zu kurze Winter. Extremwetter belastet die Gesundheit vor allem älterer und kranker Menschen. Die Wirtschaft leidet: Die Landwirtschaft verzeichnet Ernteeinbußen, Schiffe können wegen Trockenheit nicht ausreichend Rohstoffe transportieren - es kann teilweise Versorgungsengpässe geben. Waldbrände nehmen zu – dabei sind die Wälder besonders wichtig fürs Klima. Woanders verlieren Menschen ihre Lebensgrundlagen und müssen fliehen: Denn kleine Inselgruppen verschwinden im Meer. Zu geringe Ernteerträge gefährden die Ernährung. Gefährliche Infektionskrankheiten können sich ausbreiten.
Als Klimafinanzierer international Maßstäbe setzen
Deutschland hat seine Beiträge zur Klimafinanzierung in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert. Insgesamt hat die Bundesregierung im Jahr 2020 Haushaltsmittel in Höhe von etwa 5,1 Milliarden Euro für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen ausgegeben.
Zusätzlich zu den Geldern aus dem Bundeshaushalt kommen Mittel, die Deutschland auf dem Kapitalmarkt aufnimmt: So konnte die KfW-Bankengruppe 2019 gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft, der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), weitere 2,47 Milliarden Euro in Form von Entwicklungs- und Förderkrediten, Beteiligungen und anderen Finanzierungen aus Kapitalmarktmitteln zusagen.
Insgesamt summierten sich die öffentlichen Beiträge Deutschlands zur internationalen Klimafinanzierung 2019 damit auf 7,58 Milliarden Euro. Der Schwerpunkt der deutschen Klimafinanzierung liegt auf der bilateralen Zusammenarbeit.
Das zentrale Instrument der multilateralen Klimafinanzierung ist der Grüne Klimafonds (Green Climate Fund). Für die Erstauffüllung des Fonds hat Deutschland einen Beitrag von 750 Millionen Euro bereitgestellt. Innerhalb der Bundesregierung sind das Bundesentwicklungsministerium und das Bundesumweltministerium gemeinsam für den Grünen Klimafonds zuständig. Für die erste Wiederauffüllung für den Zeitraum von 2020 bis 2023 hat Deutschland seinen Beitrag auf 1,5 Milliarden Euro verdoppelt und gehört somit zu den wichtigsten GCF-Gebern.