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Sehr geehrte Damen und Herren,

Transparency Deutschland begrüßt es, dass sich bei der diesjährigen Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wie auch in den Jahren zuvor die Möglichkeit ergibt, eine Stellungnahme abzugeben.

Ziel einer Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollte sein, noch stärker globale Aspekte mit einzubeziehen und insgesamt das Ambitionsniveau zu erhöhen. Dieses vermissen wir in der Dialogfassung.
Durch fehlende Kohärenz eignet sich die Strategie weder als überwölbende Leitlinie der gesamten Politik noch als verbindlicher Bezugsrahmen für politisches Handeln der Bundesregierung.

Die geringe Zahl an Indikatoren für Ziel 16 verhindert ein effektives Monitoring in vielen zentralen Zielsetzungen der Agenda 2030. Außerdem müssen Ziele messbar/zählbar und mit einem verbindlichen Zielerreichungstermin versehen sein. Dies wird auch darin sichtbar, dass der Textteil durch rückwirkend aufgezählte Erfolgen aufgebläht wird, diese jedoch nie als Ziele definiert waren: so wurden unter anderem die Ratifikation der UNCAC, 2014, das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption oder Deutschlands Beitritt zu EITI bereits 2016 als Erfolge verbucht. Sie sollten aus der aktuellen Version gestrichen werden.
Denkbar wäre hingegen ein „living“ Indikator, der zum Ausdruck bringt, wie viele der international jeweils vorhandenen einschlägigen und relevanten Antikorruptionskonventionen, -abkommen und EU-Richtlinien, Deutschland unterzeichnet, ratifiziert und in nationales Gesetz umgesetzt hat. Dies ließe sich auch für die übrigen EU-Mitgliedstaaten und für die Partnerstaaten Deutschlands sogar rückwirkend ermitteln und darstellen.
Darüber hinaus sollte für Deutschland als Exportnation die Darstellung der Fortschritte bei Bekämpfung der Auslandsbestechung ein wichtiges Anliegen sein. Hier verweisen wir auf den jüngsten Bericht „Exporting Corruption“ von Transparency International.

Positiv ist hervorzuheben, dass SDG 16 nach wie vor als eines der Schlüsselziele bezeichnet wird. Umso enttäuschender ist es jedoch, dass sich diese Bedeutung nicht in den Zielen, Maßnahmen und Indikatoren widerspiegelt. Das Querschnittsthema Korruptionsbekämpfung, welches eine starke Relevanz auch für das Erreichen der übrigen SDGs und für das Etablieren der EU-Grundwerte im Verhältnis zu den Partnerstaaten hat, sollte daher weiterhin auch so bezeichnet werden. Die SDGs können nur erreicht werden, wenn offene, inklusive und verantwortungsvolle Regierungsführung, frei von Korruption und Bestechung, als Grundlage gilt. Korruptionsbekämpfung (Unterziel 16.5) als ein fundamentales Element der Rechtstaatlichkeit muss daher auch in der Nachhaltigkeitsstrategie als Schwerpunktthema verankert sein, ohne kann eine nachhaltige Entwicklung nicht erreicht werden.

Insgesamt sind die Unterziele des SDG 16 nur unzureichend in der Strategie aufgenommen worden und ihre Indikatoren unterentwickelt. 16.1 – 16.4 werden nur verkürzt wiedergegeben und so wichtige rechtsstaatliche Anliegen unterschlagen. Nur für vier der zwölf Unterziele sind Indikatoren definiert worden. Hier sollte nachgebessert werden, das Konzept der sog. „Schlüsselindikatoren“ ist für dieses zentrale Ziel 16 mit den ganz unterschiedlichen Unterzielen und Gruppen von Betroffenen völlig unzulänglich. Ein aussagekräftiges Monitoring und eine anschließende Bewertung sind so nicht möglich.
Für 16.6 schlagen wir vor, das Transparenzranking der Open Knowledge Foundation  Deutschland e.V. und Mehr Demokratie e.V. als fertig vorliegenden Indikator zu verwenden.

Wichtige Antikorruptionsmaßnahmen wie Transparenz des Lobbyismus und Schutz von Hinweisebern werden trotz intensiver Behandlung als geplante Maßnahmen nicht erwähnt, sind aber für eine nachhaltige Entwicklung unverzichtbar und sollten mit aufgenommen werden. Gerade die aktuelle Pandemie-Situation dient als anschauliches Beispiel dafür, dass es durch Korruption immer wieder zur Umlenkung von Finanzmitteln kommt, so das Erreichen der bezweckten Ziele untergräbt und vor allem die ärmsten und schwächsten der Gesellschaft darunter leiden.

Die Diskussion des Themas Lieferketten (SDG 8) oder Handelsregeln (SDG 10) in der Nachhaltigkeitsstrategie beschränkt sich, auch wenn sie auf die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen, auf CSR, CSR-Berichtspflicht oder den Berliner CSR-Konsens eingeht, auf Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte und unterschlägt systematisch Korruptionsbekämpfung, obwohl dieses ein gleichwertiges Ziel ist. Dies steht im krassen Widerspruch zu der Schlüsselrolle und dem Querschnittscharakter von Korruptionsbekämpfung und muss korrigiert werden. Nachhaltige Lieferketten, fairen Handel oder gleiche Wettbewerbsbedingungen erreicht man nicht ohne Sorgfaltspflichten für Korruptionsvermeidung.

In unserer Stellungnahme zur Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 haben wir bereits darauf hingewiesen, dass Probleme des Finanzwesens nicht ausreichend thematisiert werden. Daran hat sich auch in der diesjährigen Fassung nichts geändert. Zwar werden die Finanzmärkte, illegale Finanzströme und Geldwäsche erwähnt, auf konkrete Ziele und Maßnahmen hofft man jedoch leider vergeblich. Globalisierung und unzureichende Regulierung internationaler Finanzmärkte haben neue Möglichkeiten für Geldwäsche, Steuerhinterziehung und -vermeidung geschaffen. Die Intransparenz hat es Kriminellen und Korrupten ermöglicht, das System bequem und ohne große Gefahr für sich auszunutzen. Ein effizienter Informationsaustausch zwischen den nationalen sowie internationalen Behörden und eine stärkere Regulierung internationaler Finanzmärkte muss angestrebt werden, um diese Entwicklungen nachhaltig zu verhindern. Trotz all der laufenden Aktivitäten innerhalb der EU werden diese Ziele und die Maßnahmen verschwiegen. Außerdem erweckt die Strategie den falschen Eindruck als handele es sich nur um Akteure im Ausland, weil die illegalen Finanzströme nur in den Abschnitten vorkommen, die das Ausland betreffen. Maßnahmen in Deutschland fehlen systematisch.

Wir beobachten, dass der gesamten Nachhaltigkeitsstrategie nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird, sowohl in den Medien als auch in der Öffentlichkeit, aber auch in den unterschiedlichen Ressorts der Ministerien scheint das Thema nur zweitrangig bearbeitet, und nicht ressortübergreifend, abgestimmt worden zu sein. Diese fehlende politische Priorisierung hat zur Folge, dass es der Dialogfassung in weiten Teilen an politischer Kohärenz, ambitionierter Weiterentwicklung und an Verbindlichkeit fehlt. Bei Nichteinhaltung der Ziele müssen keine Konsequenzen befürchtet werden. Dieser gesamte Vorgang sowie die Strategie im Allgemeinen sollten nochmals überdacht und überarbeitet werden. Wir bieten hiermit gerne unsere Expertise bei der Überarbeitung an.