Prof. Dr. Rudolf Voller

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Stellungnahme zum Entwurf zur Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit heißt für mich nicht nur Umwelt- und Klimaschutz, sondern im Sinne der 17 SDGs auch soziale und ökonomische Nachhaltigkeit.

Deshalb beginne ich hiermit:
Die WFCC hält folgende Rahmenbedingungen zur nachhaltigen Entwicklung in Coronazeiten für wesentlich:
1.    Gewährleistung des Rechts auf Gesundheit für alle
2.    Bereitstellung finanzieller und investiver Entlastung
3.    Schaffung menschenwürdiger und nachhaltiger Arbeitsplätze
4.    Beendigung bewaffneter Konflikte
5.    Sicherung der Kinderrechte
6.    Ermächtigung und Schutz von Frauen und Mädchen
7.    Bewertung von Gesundheitspersonal und anderen Dienstleistern
8.    Die Natur und ihre Lebenszyklen respektieren
9.    Beschleunigte Maßnahmen gegen den Klimawandel
10.  Verbesserung der effektiven globalen Zusammenarbeit

In Ergänzung hierzu sollten m.E. die Zielvorstellungen des European Green Deal und die Position des Rates für Nachhaltige Entwicklung – wie im vorliegenden Entwurf angegeben -  Berücksichtigung finden. Das alles und noch mehr verlangt Maßnahmen, die kurzfristig greifen, und solche die langfristig und nachhaltig wirken. Die finanziellen Mittel, die die öffentliche Hand inkl. der EU aufwenden wollen, müssen entsprechend verteilt und sinnvoll eingesetzt werden.
Nach Schneidewind/Fischedick (Folgen der Corona-Krise und Klimaschutz – Langfristige Zukunftsgestaltung im Blick behalten, Wuppertal Institut März 2020) empfiehlt sich folgender Umgang mit der Corona Pandemie:
    

 Kurz- und mittelfristige Maßnahmen

  1. Absicherung des Gesundheitssystems für eine mögliche zweite Pandemiewelle, europa- und weltweit koordinierte Maßnahmen zur ausreichenden Schutzausrüstung, aber auch zur Medikamentenversorgung, Reduzierung der Abhängigkeit von China, Indien und anderen Produzenten.
  2. Die arbeitsplatzsichernde Kurzarbeit ist einerseits auf April 2021 zu begrenzen und andererseits zu ergänzen durch finanzielle Hilfen für bedürftige Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Obdachlose, Asylanten und geduldete Flüchtlinge, HartzIV-Empfänger und Soloselbstständige.
  3. Firmen und Selbstständige, die vor der Coronakrise „gesund“ waren, brauchen nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen und längerfristige Kredite, dabei ist auf nachhaltige Geschäftsmodelle zu achten.
  4. Die Coronakrise darf nicht zur Lockerung oder Aussetzung klima- und umweltschonender Maßnahmen, Vorschriften und Gesetze ausgenutzt werden, aber durchaus ein Anstoß zur Entbürokratisierung sein.

Diese kurzfristigen Maßnahmen sind aus Rücklagen der Sozialversicherungssysteme und öffentlichen Kassen zu bestreiten, auch wenn hierfür neue Schulden aufgenommen werden.

Langfristige Überlegungen:
Digitalisierung und KI sind durch die Pandemie in den Vordergrund gerückt, aber sie sind keine Allheilmittel. „KI kann uns helfen, wenn wir sie gestalten“ (R.D. Precht), aber „der Mensch muss aufhören, mit dem Transhumanismus zu liebäugeln und ‚wieder lernen, Teil der Natur zu sein.‘ Dieser neue Blick sei Grundvoraussetzung dafür, die Erde vor Raubbau und Klimawandel zu retten.“ (RP 17.6.2020)
Deshalb darf der Neubeginn des sozialen und wirtschaftlichen Lebens nach Corona „kein(en Schritt) zurück“ (Yunus, FNW 2/2020) sein. Langfristiges finanzielles Engagement darf nicht nur pauschal auf Wachstum setzen, der alte Begriff des „Qualitativen Wachstums“ ist hier neu zu definieren. Branchen und Geschäftsmodelle, die schon vor Corona auf dem absteigenden Ast waren, dürfen nicht unsinnig „beschenkt“ werden, Gelder können nur für nach¬haltige, zukunftsorientierte Geschäftsmodelle bereitgestellt werden (vgl. Lüdeke-Freund/Schaltegger: Wirtschaftlicher Neuanfang nach Corona - die Chance für nachhaltige Geschäftsmodelle). Dabei darf Kultur und Sport nicht verges¬sen werden. Während diese Bereiche noch länger subventioniert werden müssen, sofern es sich nicht um Profisport handelt, sind Wirtschaft und Industrie vorwiegend mit zinsfreien Krediten zu bedienen. Außerdem ist der Aufwand für Bildung und Gesundheit zu steigern, im ersteren Fall für neue Lehr- und Lernkonzepte, die digitale Tools einbeziehen, im zweiten Fall für den Aufbau europäischer und nationaler Reserven an Schutzmaterial und Medikamenten und eine bessere Entlohnung von Pflegepersonal und medizinischen Fachkräften.

Internationale Partnerschaften im Gesundheitswesen und europäische Kooperation

Eine weitgehende Abhängigkeit von asiatischen Lieferanten vor allem medizinischer Produkte ist gegenzusteuern, weshalb auch europäische Produktionskapazitäten notwendig sind. Auch sollte das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) zu einer wirkungsvolleren Instanz in der Seuchenbekämpfung werden. Internationale Kooperation ist dabei auf jeden Fall notwendig, vor allem bei Forschung und Entwicklung, aber auch zur Versorgung armer Länder mit den notwendigen Ausrüstungen und Medikamenten (Model List of Essential Medicines). Die WHO muss reformiert und für solche Koordinationsaufgaben fit gemacht werden, das Patentrecht ist neu zu gestalten. Die Abhängigkeit von Spendenprogrammen und privaten Stiftungen ist zu reduzieren, ohne deren Tätigkeit schlecht zu reden und zu unterbinden, als Ergänzung sind sie ebenso hilfreich, wie diverse NGO-Programme (z.B. medico international, Ärzte ohne Grenzen), die auch die lokalen Strukturen stärken.

Woher kommen die Geldmittel für die geplanten und notwendigen Maßnahmen? Die EU und nationale Regierungen greifen tief in die Taschen der Steuerzahler und stellen Hunderte von Milliarden EUR bereit, damit belasten sie allerdings künftige Generationen, denn selbst wenn ein Großteil des Geldes als Kredit gegeben wird, zieht sich die Rückzahlung über Jahrzehnte und die nächste Pandemie, Naturkatastrophe oder Verschärfung der Klimakrise kommt schneller als uns lieb sein kann. Auch dafür müssen wir gewappnet sein. Gleichzeitig liegt viel privates Geld durch Inflation und/oder Negativzinsen schrumpfend „auf Halde“. Vorschläge, dies für einen Gemeinschaftsfonds zu nutzen oder für genossenschaftliche Wirtschaftsmodelle zu nutzen, gibt es einige, z.B. vom Walter Kohl für einen „Zukunftsfonds für Deutschland“ oder den ähnlichen Ansatz von Prof. Gege Vorsitzender des Bundesdeutschen Arbeitskreises für Umweltbewusstes Management: „Ein zusätzliches 800-Milliarden-Euro-Hilfspaket für Europa und ein 200-Milliarden-Euro-Programm für Deutschland soll Europas Wirtschaft nach der Corona-Krise wiederbeleben. Der Deutsche sowie Europäische Zukunfts- und Klimafonds sichert einen nachhaltigen Aufschwung dabei ganz ohne neue Staatsschulden und Steuergelder. Er stabilisiert vielmehr die Gemeinschaft und setzt zugleich den dringend notwendigen Paradigmenwechsel um: Der Fonds fokussiert sein Wirken auf Ressourcen- und Klimaschutz. Der Schutz des Klimas und der Biodiversität trägt auch zu einem vorsorgenden Gesundheitsschutz bei.“ Grüne Bonds oder Staatsanleihen können hier auch ein wirksames Mittel sein.

Der BAUM-Fonds basiert auf „einer zukunftsweisenden freiwilligen Anlage … für ein massives nachhaltig wirksames Zukunftsprogramm Europa. Die EU garantiert 2-4% Zinsertrag, refinanziert einschließlich Tilgung durch die enormen Einsparpotenziale. Nationale Gremien, bereits bestehende und/oder neu zu etablierende, organisieren und prüfen die Mittelvergabe. Milliarden Euro Umsätze bei nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen schaffen Millionen neue Arbeitsplätze, sichern zusätzliche Milliarden Steuereinnahmen für die Staaten und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit durch Innovationen. Unternehmen optimieren ihre Finanz-Strukturen.“

So wäre eine ökosoziale Marktwirtschaft als ein Gegenmodell zum amerikanischen Share-holder-Value-Kapitalismus und zum chinesischen Staatskapitalismus zu finanzieren, die der UN Agenda 2030 mit den SDGs Rechnung tragen würde und so zu einem echten Green Deal führen könnte. Wie das ausgeführt werden könnte, hat z.B. der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ausführlich in einer Broschüre beschrieben. Ähnliche Vorschläge finden sich auch im schon erwähnten Diskussionspapier des Wuppertal Instituts und im Klimaschutzprogramm des Kieler Meteorologen Prof. Latif.

Um die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit den Sustainable Development Goals (SDGs, vgl. Sustainable Development Report 2020 – The SDGs and Covid-19, Cambridge University Press, 6/2020) innerhalb der ökologischen Belastungsgrenzen (Planetary Boun-daries nach J. Rockstroem) zu erreichen, sind neben nationalen Anstrengungen auch internationale Kooperationen notwendig. Leider hat die UN sich als strategischen Partner das Davo¬ser Weltwirtschaftsforum ausgesucht und damit quasi den Bock zum Gärtner gemacht. Mit dem Weltsozialforum hätte man einen echten Multi-Stakeholder-Ansatz gewählt. (vgl. T. Gebauer, medico Rundschreiben 2/ 20) Diese Institution schwächelt allerdings ebenso wie WHO und WTO, derzeit,auch wegen der ablehnenden Haltung von D. Trump.

Es wird also sehr viel politischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Kraftanstrengungen bedürfen, um diesen Weg konsequent in die Zukunft zu gehen. Es geht eben nicht nur um wirtschaftlichen Aufschwung und Gewinne wie vor der Coronakrise (Negativbeispiel Daimler), es geht um die Zukunft auch derjenigen, die gesellschaftlich benachteiligt sind und von der zunehmenden Kluft zwischen Arm und Reich existentiell betroffen sind. Die Zahl der Hungernden nimmt derzeit ebenso zu wie das Ausmaß an Kinderarbeit weltweit. Es steht an Operation am offenen Herzen des Kapitalismus an, wie Wolfgang Kessler in seinem Buch „Die Kunst den Kapitalismus zu verändern“ kürzlich schrieb, die Gefahren birgt, aber unvermeidlich ist. Wie soll sonst die Agenda 2030 weltweit umgesetzt werden?

Der Klimawandel fördert nicht nur Waldbrände in Australien und Brasilien, sondern auch die Eisschmelze in der Arktis und gefährdet die Permafrostböden in Sibirien ebenso wie den biologischen Status der Ozeane, die darüber hinaus durch unseren Plastikmüll bedroht sind.
Den Egomanen an der Spitze der Staaten USA, Russland und Brasilien kann man die Lösung ebenso wenig zutrauen wie den diktatorischen Menschen- und Völkerrechtsverletzern aus China (, die den wirtschaftlichen Aufschwung mit 25 neuen Kohlenkraftwerken flankieren). Die zerstrittenen Regierungschefs der EU schaffen es kaum, sich selbst zu einigen, wie man Europa voranbringt. Da wird eine gerechte Besteuerung von Großkonzernen ebenso wie die dringend notwendige Finanztransaktionssteuer noch lange auf sich warten lassen.

Reicht es, dass alles „resilienter“ wird, etwa im Sinne der „Smarten Resilienz“ (Ben-diek/Neyer, Bertelsmann Stiftung 2020). Dazu schreiben die Autoren: „Sehr schnell wird hier deutlich, dass die Digitalisierung keinesfalls automatisch zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise führt, sondern nach klugen Ansätzen ihrer Gestaltung verlangt. Es bedarf der weiteren Umsetzung der Energiewende und der umfassenden Bereitstellung ressourcen- und klimaschonender Energieträger, um den Energiehunger der Digitalisierung nachhaltig stillen zu können. Deutlich ist aber auch schon, dass die Digitalisierung das vorherrschende Verständnis von Nachhaltigkeit verändert hat. Nachhaltigkeit lässt sich nicht einfach als Bewahrung des Gestrigen und Konservierung bestehender Strukturen verstehen. Sie muss vielmehr als Auftrag zur progressiven Gestaltung einer sich rasant verändernden Umwelt ver¬standen werden, mit dem Ziel, der nächsten Generation möglichst große Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu hinterlassen.“

Dabei sollte man berücksichtigen, dass die Digitalisierung allein in Deutschland in den nächsten Jahren den Stromverbrauch um ca. 25% (über 100 TeraWatt) erhöhen wird. Auch andere Rebound Effekte sind nicht auszuschließen. Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiges Prinzip zur Ressourceneinsparung. Zum Teil sind aber Recyclingverfahren sehr aufwendig z.B. chemisches Recycling von Textilien. Das macht den Ausbau erneuerbarer Energie und die Nutzung neuer Technologien (z.B. Wasserstoff) dringlich. Hierfür muss ebenso Geld zur Verfügung stehen wie zur Entwicklung von Speicherungsverfahren von CO², da vermutlich durch Einsparung die CO²-Emissionen nicht genügend reduziert werden, wenn der CO² n icht  deutlich höher bepreist wird als geplant. Bei der Energiepolitik muss außerdem bedacht werden, dass die Klimaziele bis 2030 bzw. 2050 nur erreicht werden, wenn der Ausbau erneuerbarer Energien forciert wird, der Braunkohleausstieg vorgezogen wird (möglichst auf 2030, max. 2035), selbst wenn man stattdessen einige Atomkraftwerke ein paar Jahre länger am Netz lässt. Maßgeblich hängt das alles an der Konkretisierung der auf Seite 27 des vorliegenden Entwurfes aufgezählten Maßnahmen. Entbürokratisierung, vereinfachte Genehmigungsverfahren und eine Straffung der Möglichkeiten und Zeiträume für juristische Einsprüche sind dabei begleitend wünschenswert.

Investitionen und europäische Verbundprojekte zur Weiterentwicklung der Wasserstoffwirtschaft (vgl. S 156f) sind unverzichtbar.  International betrachtet muss dabei der Auf- und Ausbau der ökologischen Energiewirtschaft in Afrika mitbedacht werden, dem Export chinesischer Kohlekraftwerke muss etwas entgegengesetzt werden.

Grundsätzlich gehören zu einer Nachhaltigkeitsstrategie auch Überlegungen zum internationalen Handel. Einmal ist an den in Berlin schlummernden und von Lobbyisten bekämpften Lieferkettengesetzentwurf der Minister Heil und Müller zu erinnern, betont doch auch der vorliegende Entwurf die Bedeutung nachhaltiger Lieferketten (vgl. S.164f). Handlungsbedarf liegt nicht nur beim Rohstoffabbau für Smartphones etc. (z.B. in Kongo  und Bolivien) und in der textilen Lieferkette vor. Auch in einheimischen Lieferketten (siehe Amazon oder andere Online-Händler) gibt es Ausbeutung.

Hier bedarf es neuer Visionen und Gesellschaftsmodelle, um die Zukunft zu gestalten, z.B. des Gemeinwohlökonomieansatzes (Fellner) und des Social Business Konzepts von Yunus/Reitz.
„Grundlagen der Gemeinwohl-Ökonomie sind die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, demokratische Grund- und Verfassungswerte, Beziehungswerte nach Erkenntnissen der Sozialpsychologie, die Ethik der Achtung vor der Natur und der Schutz der Erde (Earth Charter) sowie anerkannte wissenschaftliche Fakten wie das Konzept der planetaren Grenzen.“

„Die Gemeinwohl-Ökonomie ist
... auf wirtschaftlicher Ebene eine lebbare, konkret umsetzbare Alternative für Unternehmen verschiedener Größen und Rechtsformen.
Der Zweck des Wirtschaftens und die Bewertung von Unternehmenserfolg werden anhand gemeinwohl-orientierter Werte definiert.
... auf politischer Ebene ein Motor für rechtliche Veränderung. Ziel des Engagements ist ein gutes Leben für alle Lebewesen und den Planeten, unterstützt durch ein gemeinwohl-orientiertes Wirtschaftssystem. Menschenwürde, Solidarität, ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und demokratische Mitbestimmung sind dabei die zentralen Werte.
... auf gesellschaftlicher Ebene eine Initiative der Bewusstseinsbildung für Systemwandel, die auf dem gemeinsamen, wertschätzenden Tun möglichst vieler Menschen beruht.
Die Bewegung gibt Hoffnung und Mut und sucht die Vernetzung mit anderen Initiativen.“
Mehr als 2.000 Unternehmen unterstützen das Modell, rund 400 sind Mitglied oder haben bereits eine Gemeinwohl-Bilanz erstellt, eine Form der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die auf der „Gemeinwohlmatrix“ und einem Gemeinwohlbericht basiert. Der Gemeinwohl-Bericht ist eine Dokumentation mit aussagekräftigen Beschreibungen der Unternehmens-Aktivitäten in Bezug auf 20 Gemeinwohl-Themen. Bericht und Bilanz können eigenständig oder mithilfe externer zertifizierter Berater erstellt werden, Die Bilanz wird testiert.
Die Gemeinwohl-Bilanz kann als die Weiterentwicklung des klassischen Corporate-Social-Responsibility-Management (CSR) betrachtet werden. Denn sie ist sehr umfassend und ermöglicht eine Bewertung des CSR-Engagements. Indem Gemeinwohl-Bilanzen heute bereits den gesetzlichen Anforderungen von morgen entsprechen, haben sie Vorbildwirkung. Indem sie Vorteile für sich und die Gesellschaft schaffen, werden Gemeinwohl-Pioniere zur treibenden Kraft für gesellschaftspolitische Entwicklungen und zukunftsweisende Wirtschaftspolitik. CSR darf nicht auf formale Berichtspflicht und EMAS reduziert werden, tiefergehende Ansätze sind notwendig.
Ferner muss auch das Konsumentenverhalten durch Anreize verändert werden, niedrigere MWSt.-Sätze für Fairtradeprodukte oder Produktion, die anderweitig als nachhaltig zertifiziert ist, ist eine Möglichkeit  ebenso wie angepasste Beschaffungsrichtlinien der öffentlichen Hand (vgl. S.30, 43 und 54).

Schlusswort:
Ansätze zu einem Aufbruch im Sinne eines Neuanfangs aus der Coronakrise gibt es also zahlreiche und über die hier erwähnten Vorschläge hinausgehende. Wissenschaftler bei Scientists for Future und verschiedene „Think Tanks“ haben dazu publiziert. Sie müssen jetzt in Politik und Gesellschaft das Gehör finden, das Epidemiologen und Virologen in der Pandemiebekämpfung hatten. Eine ökosoziale Marktwirtschaft kann bei uns in Europa in diesem Sinne etabliert werden, wir brauchen ein Gegenmodell zu Trump und zum chinesi-schen Staatskapitalismus und ein attraktives Angebot für Entwicklungs- und Schwellenlän-der, das zur Bewältigung der Klimakrise mit teilweisem Konsumverzicht  möglich gemacht wird, darauf sind wir durch die Covid19 Pandemie aber vorbereitet. Wir müssen die Chance ergreifen. Zur nachhaltigen Entwicklung unserer Demokratie gehören dabei auch die nach¬haltige Bekämpfung von Populismus  und Rechtsextremismus, insbesondere von Antisemitismus und Rassismus sowie Wege zu einer solidarischen Gesellschaft.

Prof. Dr. Rudolf Voller