Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)

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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 (DNS 2021) der Bundesregierung.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) unterstützt die Weiterentwicklung der DNS 2021 auf der Grundlage der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen. Dies erfordert eine ganzheitliche Betrachtung aller Risiken (aber auch Chancen!) aus den Bereichen „Environmental, Social und Governance“ (ESG). Die Coronavirus-Pandemie die Notwendigkeit des Handelns verstärkt. Im Interesse künftiger Generationen und der Menschen und Unternehmen in Deutschland ist soweit wie möglich eine konzertierte Aktion der europäischen und internationalen Staatengemeinschaft erforderlich, wie der Entwurf der DNS 2021 zu Recht betont.


Aus Sicht des IDW sind folgende Aspekte von besonderer Relevanz:


Staatsverschuldung

Die Staatsverschuldung ist in zahlreichen Euroländern im Zuge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und der Euro-Schuldenkrise seit 2008 stark gestiegen. Auch wenn Deutschland gemessen am Bruttoinlandsprodukt in den letzten

Jahren eine Rückführung der Staatsverschuldung gelungen ist, werden die notwendigen nationalen und europäischen Stützungsmaßnahmen und die fiskalischen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu einem erheblichen Haushaltsdefizit und einer Ausweitung der Staatsverschuldung führen. Im Sinne der Generationengerechtigkeit und nachhaltigen Stabilität der Staatshaushalte ist mittelfristig eine weitergehende Konsolidierung der Staatsfinanzen erforderlich, um die in der EU geltende Schuldenobergrenze von 60 Prozent der nationalen Wirtschaftsleitung wieder zu erreichen. Dies ist bei der DNS 2021 und deren Fortentwicklung mit konkreten Maßnahmen einzuplanen. Die im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftsprogrammes zur Verfügung stehenden Mittel sind effizient für private und öffentliche Investitionen zur Stärkung der Nachhaltigkeit in relevanten Bereichen (Digitalisierung, Klimaschutz, Mobilität etc.) zu verwenden. Hierzu gehören Mittel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur (5G-Netz), die Digitalisierung von Schulen und Hochschulen, Investitionen in E-Government, zur Unterstützung des klimaschonenden Bauens und regenerativer Energiegewinnung sowie für den Ausbau alternativer Mobilitätsantriebe (Elektro, Wasserstoff) und die Förderung des Schienenverkehrs. Damit kann gegen künftige Krisen die Widerstandsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft gestärkt werden.


Öffentliche Rechnungslegung

Nachhaltiges Wirtschaften verlangt eine vollständige Ermittlung und transparente Darstellung von Ressourcenaufkommen und -verbrauch. Dies ist Grundvoraussetzung für die anzustrebende Generationengerechtigkeit, eine zielgerichtete Entscheidungsfindung und Transparenz gegenüber den verschiedenen Interessengruppen. Die aktuelle Diskussion zur Fortentwicklung der Unternehmensberichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte zeigt dies deutlich. Diese Vorteile einer (fortentwickelten) kaufmännischen Rechnungslegung sollten auch für die öffentlichen Haushalte gelten. Das IDW sieht es daher als zielführend an, die Fortentwicklung der Rechnungslegung der öffentlichen Haushalte in Richtung der kaufmännischen Doppik auf nationaler und europäischer Ebene im Rahmen der DNS 2021 zu berücksichtigen.


Sustainable Finance

Der Entwurf zur Weiterentwicklung der DNS 2021 betont zu Recht die große Bedeutung des Finanzsektors bei der „Grünen Transformation“ (Sustainable Finance). Die globalen, europäischen und nationalen Institutionen sehen in den Kreditinstituten, Versicherungen und Vermögensverwaltern einen wesentlichen Hebel zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Auch die Investoren beziehen in zunehmenden Maße ESG-Kriterien in ihre Entscheidungskalküle ein und verlangen entsprechende Transparenz. Die regulatorischen Maßnahmen sollen also sicherstellen, dass Finanzströme in nachhaltige Investitionen umgeleitet werden, ESG-Kriterien stärker im Risikomanagement verankert werden und die Transparenz für die Stakeholder erhöht wird. Diese Aktivitäten sind auch wesentlicher Bestandteil des „Green Deal“ der EU-Kommission. Mit der Taxonomie-Verordnung hat die EU ein einheitliches Klassifikationssystem für Investitionen in nachhaltige Aktivitäten vorgelegt. Bei den nachfolgenden Rechtsakten zur Taxonomie ist auf eine praktikable und vergleichbare Handhabung zu achten. Auch kleinere und mittlere Unternehmen können wesentliche Beiträge zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums leisten. In diesem Zusammenhang unterstützt das IDW die Schaffung eines einheitlichen europäischen Green-Bond-Standards. Bei allen Aktivitäten ist auf eine hinreichende internationale Koordinierung zu achten, um Über- oder Mehrfachregulierungen zu vermeiden. Zudem dürfen marktwirtschaftliche Anreizmechanismen nicht außer Kraft gesetzt werden, etwa durch eine Vernachlässigung des Risikos als Entscheidungsparameter einer Investition.

Die Bundesregierung hat den politischen Willen deutlich gemacht, Verantwortung zu übernehmen und international eine führende Rolle bei der Transformation durch eine nachhaltige Finanzierung anzustreben. Deutschland soll dabei ein wesentlicher Standort werden. Die damit verbundenen, ambitionierten Ziele können nur dann erreicht werden können, wenn die Wirtschaftsakteure Vertrauen in nachhaltigkeitsbezogene Informationen und ergriffene ESG-Maßnahmen haben. Dies unterstützt Stakeholder bei der Abwägung und Vornahme ihrer Dispositionen. Die Schaffung von Vertrauen zwischen Unternehmen und Stakeholdern ist Kernaufgabe des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer. Das IDW begleitet die Entwicklungen und Initiativen zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens daher aus Überzeugung.


ESG-Reporting und Prüfung

Die externe Unternehmensberichterstattung unterliegt aktuell einem tiefgreifenden Wandel, geprägt vor allem von den deutlich stärker artikulierten Interessen der Stakeholder: Stand über Jahrzehnte die „klassische“ Finanzberichterstattung mit Fokus auf die Shareholder im Vordergrund, werden nunmehr verstärkt auch (zusätzliche) nichtfinanzielle Informationen – vor allem zu ESG-Aspekten – nachgefragt, die unterschiedlichsten Adressaten dienen, neben den Investoren also vor allem solchen Personengruppen, die (als Nicht-Gesellschafter) den externen Effekten der Unternehmen hinsichtlich Umweltbelastungen, Menschenrechten etc. ausgesetzt sind. Oft wird in diesem Zusammenhang von der „Licence to Operate“ gesprochen, die (nur) transparent und nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen von ihren Stakeholdern zugestanden wird.

Die Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage der Unternehmen soll daher um die direkten und indirekten Auswirkungen solcher Effekte auf das Unternehmen und dessen Umfeld erweitert werden. Der europäische Gesetzgeber hat auf diesen eindeutigen Paradigmenwechsel in einem ersten Schritt reagiert und bestimmten kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie großen Finanzdienstlern mit dem CSR-Reporting zusätzliche nichtfinanzielle Berichtspflichten auferlegt. Eine zwingende inhaltlich-materielle Prüfung ist bisher nicht vorgesehen.


Die notwendige Fortentwicklung der Unternehmensberichterstattung fügt sich ein in die genannten Bestrebungen zu Sustainable Finance. Auch hierzu sind erweiterte Unternehmensinformationen notwendig. Auf verschiedenen Ebenen zeigt sich, dass die bisherigen Antworten nicht das letzte Wort sein können. Ein weitergehender Handlungsbedarf ist auch von den internationalen und europäischen Institutionen erkannt worden, was bereits zu intensiven Diskussionen führt. Aus Sicht des IDW sollten diese Entwicklungen auch im Rahmen der DNS 2021 berücksichtigt werden. Die Bundesregierung sollte aktiv Einfluss auf die europäischen und globalen Diskussionen und Entscheidungen nehmen.

Drei Ansatzpunkte sollten dabei im Vordergrund stehen:

  1. Notwendig ist eine Stärkung der (internationalen) Vergleichbarkeit des (bisher meist verbal/qualitativen) CSR-Reporting. Damit stellt sich unmittelbar die Frage einer stärkeren internationalen Standardisierung in diesem Bereich. Das IDW unterstützt ausdrücklich eine globale Lösung.
  2. Da die wirtschaftliche Lage der Unternehmen (erweitert um zusätzliche Stakeholder-Auswirkungen) vermittelt werden soll, kann nur eine weitergehende integrierte Berichterstattung zielführend sein. Die bisherige Finanzberichterstattung wird dadurch mit der bisherigen Vermittlung nicht finanzieller Informationen zusammengeführt. Durch die damit verbundene Monetarisierung von ESG-Aspekten wird eine erhebliche Weiterentwicklung des bisherigen konzeptionellen Rahmens notwendig.
  3. Die zwingende Prüfung der finanziellen Berichterstattung der Unternehmen ist ein festes und etabliertes Institut funktionierender Kapitalmärkte. Regulatoren und Adressaten erkennen an, dass ohne Vertrauen in die finanzielle Berichterstattung keine effiziente Kapital- und Güterallokation (z.B. Investments) in offenen Märkten möglich ist. Die nichtfinanzielle Berichterstattung dient aber gleichermaßen der Information Dritter, damit diese auf dieser Grundlage ebenfalls Entscheidungen über die Allokation von Kapital und „Gütern“ treffen können (z.B. Konsumentenverhalten, Arbeitsplatzwahl etc.). Damit stellt sich unmittelbar die Frage einer zwingenden Prüfung der nichtfinanziellen Informationen entsprechend der Finanzberichterstattung.


Nachhaltige Unternehmensführung

Den Schwerpunkt der Nachhaltigkeitsdebatte haben lange Zeit die Risiken des Klimawandels bestimmt. Wie eingangs bereits angemerkt, kann aber nur eine ganzheitliche Betrachtung aller drei ESG-Aspekte zielführend sein, da ansonsten wesentliche Aspekte einer an den Nachhaltigkeitszielen ausgerichteten Entscheidungsfindung und Steuerung außen vorbleiben. Die Coronavirus-Pandemie sowie der Fall „Wirecard“ haben hier in jüngster Zeit allerdings auch die Aspekte „S“ und „G“ in das Zentrum der Diskussion gerückt, etwa im Hinblick auf den Gesundheitsschutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder die Unternehmensüberwachung als Baustein der Corporate Governance. Da die Wirtschaft wesentlicher Faktor bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ist, müssen diese unmittelbar in die Unternehmensführung integriert werden, etwa durch entsprechende Compliance-Management-Systeme, Anreize in der Vergütungsstruktur, Förderung nachhaltiger Investitionen, Monitoring der Lieferketten usw., aber auch durch angemessene Überwachung und Sanktionsmechanismen.
Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer Nachhaltigkeits-Roadmap die Initiative „Sustainable Corporate Governance“ gestartet und dazu bis zum Februar 2021 eine öffentliche Konsultation begonnen. Das IDW begrüßt diese Initiative, da sie die logische Konsequenz einer ganzheitlichen Vorgehensweise im Verbund mit den anderen (auch oben adressierten) Handlungsansätzen darstellt. Die DNS 2021 und deren Fortsetzungen sollten daher unmittelbar mit der europäischen Entwicklung verzahnt werden und auf diese den aus deutscher Sicht notwendigen Einfluss nehmen.

Für Fragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Naumann