Für eine ökologischere Landwirtschaft

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Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik Für eine ökologischere Landwirtschaft

Ab 2023 wird die EU-Agrarförderung neu aufgestellt. Von da an stehen in Deutschland jährlich rund 6 Milliarden Euro an EU-Mitteln für ein nachhaltiges und resilientes Agrar- und Ernährungssystem sowie für attraktive ländliche Räume zur Verfügung.

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Blühstreifen

Die Öko-Regelungen der Bundesregierung fördern die Anlage von Blühflächen an Feldern.

Foto: imago images/Klaus W. Schmidt

Deutschland hatte bei der Erstellung des Nationalen Strategieplanes viele Verbesserungsvorschläge der Europäischen Kommission berücksichtigt, wobei dessen Grundausrichtung erhalten blieb.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärte dazu: „Damit ging ein intensiver Verhandlungsprozess zu Ende. Mit dem GAP-Strategieplan unterstützen wir den notwendigen Transformationsprozess der Landwirtschaft, stärken die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und helfen der Landwirtschaft, die Folgen der Klimakrise zu bewältigen. Wir stärken die ökologisch nachhaltige Agrarwirtschaft, um auch in Zukunft unsere Ernährung zu sichern und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen zu schützen.“ 

Der nationale GAP-Strategieplan tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Parallel dazu wurde die rechtzeitige Anpassung von nationalem Recht vorgenommen. So sind bereits etwa die GAP-Direktzahlungen-Verordnung und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung in Kraft getreten.

Der von der EU-Kommission genehmigte Nationale Strategieplan ist dabei die Grundlage für die Umsetzung der EU-Förderung im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland. Er zeigt auf, wie Deutschland die Ziele der europäischen Agrarreform erreichen will.

Was ist der Nationale GAP-Strategieplan und welche Bedeutung hat er?

Der Nationale Strategieplan zeigt auf, wie Deutschland ab 2023 die Ziele der europäischen Agrarreform erreichen will. Er unterstützt eine resiliente landwirtschaftliche Produktion zur Stärkung der Ernährungssicherheit, honoriert Umwelt- und Klimaschutzleistungen, schützt und fördert die biologische Vielfalt und trägt zur Zukunftsfestigkeit der ländlichen Räume bei.

Für Deutschland stehen von 2023 bis 2027 rund 30 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit. Das Förderspektrum wirkt sich auf den Lebensbereich von etwa 40 Millionen Menschen in den ländlichen Räumen aus und ist im Landwirtschaftssektor für rund 300.000 antragstellende Betriebe relevant. 

Welche Schwerpunkte werden mit dem GAP-Strategieplan für die zukünftige Agrarförderung gesetzt?

Von den 30 Milliarden Euro wird jeder zweite Euro in den Klima-, Umwelt- und Artenschutz gehen Dies ist eine deutliche Steigerung gegenüber der bisherigen Umsetzung der GAP. Auch wurde das Ziel, 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 verankert.

In der nationalen Ausgestaltung der ersten Säule der GAP (Direktzahlungen) wurden neben der „Einkommensgrundstützung“ für die Landwirtinnen und Landwirte spezifische ökologische Förderschwerpunkte festgeschrieben – die sogenannten Öko-Regelungen. Weiteres Augenmerk liegt auf der verstärkten Förderung von kleinen und mittleren Betrieben sowie von Junglandwirtinnen und Junglandwirten.

Inder zweiten Säule - die von den Ländern ausgestaltet wird – werden flächenbezogene Umwelt- und Klimamaßnahmen gefördert, wie etwa der Ökolandbau, das Wachstum und die Unternehmensentwicklung in ländlichen Räumen sowie Infrastrukturmaßnahmen. Hierbei dienen über die Hälfte der Finanzmittel (52 Prozent) dem Ziel der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, ein gutes Viertel verfolgt das allgemeine Ziel der Attraktivität ländlicher Räume und 17 Prozent der Maßnahmen orientieren sich am Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft.

Was hat es mit den Öko-Regelungen auf sich?

Insgesamt macht der Anteil der Öko-Regelungen an den Direktzahlungen 23 Prozent aus. Hinzu kommen zwei Prozent aus der zweiten Säule der GAP - so dass insgesamt 25 Prozent der Agrarförderung hierfür zur Verfügung stehen.

Die Öko-Regelungen beschreiben freiwillige Maßnahmen, die die Landwirtinnen und Landwirte ergreifen können und die ihnen finanziell entgolten werden. Sie können etwa Blühflächen, Altgrasstreifen und nichtproduktive Flächen anlegen, vielfältige Kulturen mit fünf Hauptfruchtarten einschließlich Hülsenfrüchte anbauen, ihr Dauergrünland durch Beweidung mit Tieren in bestimmten Umfang oder mit bestimmten Pflanzenarten pflegen. Die Landwirtinnen und Landwirte werden auch gefördert, wenn sie auf Pflanzenschutzmittel verzichten, Agroforst auf Ackerland oder Dauergrünland beibehalten oder Bewirtschaftungsmethoden in Natura-2000-Gebieten einhalten.

Wie soll der Ausbau der Ökolandbaus vorangebracht werden?

Bis 2030 will die Bundesregierung die Öko-Landbaufläche auf 30 Prozent steigern. Um dies zu erreichen, sieht der GAP-Strategieplan mehr und flexiblere Fördermöglichkeiten vor. So können etwa die Öko-Regelungen der ersten Säule mit der Ökolandbau-Förderung der 2. Säule kombiniert werden. Ebenso können aber auch Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule untereinander kombiniert werden.

Zudem werden Direktzahlungsmittel der ersten Säule in die zweite Säule umgeschichtet. Diese Umschichtung wird bis 2027 schrittweise auf 15 Prozent angehoben. Damit bekommen die Länder größeren finanziellen Spielraum, da rund 2,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen werden. Diese Umschichtungsmittel sollen zweckgebunden für eine nachhaltige Landwirtschaft eingesetzt werden. 

Wie geht es weiter?

Bundesminister Özdemir hatte bereits angekündigt, die Umsetzung der Pläne zu evaluieren um daraus folgend, die EU-Förderung nach 2027 weiterzuentwickeln. Um dies zu flankieren, wird ein nationaler Begleitausschuss von Wirtschaft-, Sozial- und Umweltpartnern eingerichtet. Er kommt bereits im Dezember zu seiner ersten Sitzung zusammen. Bundesminister Özdemir: "Durch die bereits vereinbarte, begleitende Evaluierung wollen wir aus der Umsetzung des GAP-Strategieplans lernen, um die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten."