Martin Oster, Bürgerenergie Norderstedt

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Nachhaltigkeit

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Stellungnahme zur Dialogfassung Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Punkt 7 der Nachhaltigkeitsstrategie schreiben Sie von einer vollständigen Dekarbonisierung der Energieerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2050 zur zeitgleichen Erreichung einer Treibhausgasneutralität. Die breite Masse der Wissenschaftler/innen (Scientists for Future) schätzt nach derzeitigem Wissensstand eine notwendige Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 zur Einhaltung der vertraglich verpflichtenden Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens ein.

In Punkt 7a "Aktivitäten der Bundesregierung" I.2. schreiben Sie: "Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien am Brutto-Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2050 auf 60 Prozent zu steigern."
Wie ist dies mit dem angestrebten Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Energieerzeugung in Deutschland bis zum Jahr 2050 in Einklang zu bringen? Was ist mit den restlichen 40 Prozent?
Die Grafik unter 7.2a/b zeigt deutlich, dass der derzeitige Ausbaupfad bei den Erneuerbaren Energien viel zu niedrig ist, um auch nur die fragwürdigen 60 Prozent bis 2050 zu erreichen. Insbesondere die Dekarbonisierung des Wärmesektors kann mit der aktuellen Ausbaugeschwindigkeit keinesfalls abgedeckt werden.

Es muss also mit der Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes eine deutliche Ausbausteigerung erfolgen, um das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Bietet die aktuelle Novellierung diese Möglichkeiten? In einigen Punkten ist das fragwürdig:

-    Weiterförderung ausgeförderter Photovoltaikanlagen (PV):
Es ist vorgesehen, dass PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2021 aus der Förderung fallen, mittels einer Übergangsregelung bis zum Jahr 2027 weiter gefördert werden sollen. Hier ist vorgesehen, jede eingespeiste kWh dieser Volleinspeise-Anlagen mit dem Börsenstrompreis abzgl. einer Vermarktungsprämie zu fördern. Diese Summe beläuft sich auf rund 2,6 ct / kWh. D.h. eine durchschnittliche PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus mit Solarmodulen aus dem Jahr 2000 erzeugt 5.000 kWh und erwirtschaftet somit eine Summe von 130 Euro pro Jahr. Hiervon sind Wartung (Reparaturen, Wechselrichtertausch) und Betrieb (Reinigung, Versicherung) zu unterhalten. Das stellt sich wirtschaftlich schwierig dar. Alternativ könnte die Anlage auf Eigenverbrauch umgestellt werden. Hierzu sind aber Investitionen in mittlerer vierstelliger Summe erforderlich für den Umbau der gesamten wechselstromseitigen Anbindung. Auch diese Option ist nicht wirtschaftlich. Also bleibt als wirtschaftlichste Alternative die Abschaltung der Anlage. Dies kann aber nicht im Sinne der Energiewende sein und verhindert die notwendige erhebliche Ausweitung des Ausbaupfades.

-    Ausweitung des Ausschreibungsverfahrens auch auf PV-Anlagen der Größe 500 – 750 kWp mit sukzessiver Steigerung bis 2025 auf PV-Anlagen ab 100 kWp bei gleichzeitigem Verbot des Eigenverbrauchs.
Der Ausbau von PV-Anlagen der Größen 500-750 kWp wird mit dem neuen EEG unter Ausschreibungspflicht genommen und das Ausschreibungsvolumen auf 200 MW pro Jahr für die Jahre 2021-2022 und in den Folgejahren leicht steigend gedeckelt. Im Jahr 2019 wurde gem. Angaben der Bundesnetzagentur alleine im Segment 500-750 kWp ein ausschreibungsfreier Zubau von 1120 MW registriert. Der Ausbau in diesem Segment wird also ab 2021 auf ein Sechstel reduziert.

Wie soll so der Ausbaupfad erheblich ausgeweitet werden? Das wäre nach 2013 (Photovoltaik) und 2018 (Windkraftanlagen) der dritte deutliche Einbruch des Ausbaupfades durch regulatorischen Eingriff einer EEG-Novellierung.
Ab 2025 müssen auch PV-Anlagen ab 100 kWp ausgeschrieben werden. Gleichzeitig ist der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms verboten. Hier handelt es sich um Dachflächen ab einer Größe von 500 m², wie sie z.B. Kleinindustriebetriebe wie Supermärkte, Industriehallen, Bürogebäude haben. Volleinspeisung zu derzeit 8,5 ct/kWh mit fallender Tendenz ist gegenüber Eigenverbrauch deutlich unwirtschaftlicher und wird so in diesem Größensegment zu deutlichen Ausbau-Einbrüchen führen.

Allgemein macht eine Deckelung der Photovoltaik-Anlagen insofern keinen Sinn, dass sie dezentral und somit unabhängig vom Netzausbau betrieben werden. Je schneller und je mehr Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugt wird, desto weniger Treibhausgase werden zukünftig ausgestoßen.

-    Verpflichtender Betrieb eines Smart Meter-Gateways bei stromerzeugenden Anlagen ab 1 kWp.
Der Betrieb eines Smart Meter-Gateways für die Überwachung und Fernsteuerung von Stromeinspeise-Anlagen wird mit jährlichen Kosten für den Betreiber von rund 130 Euro beziffert. Abgesehen davon, dass diese Technik bislang noch gar nicht marktzugelassen existiert, war der Betrieb ursprünglich nur für Anlagen ab 7 kWp vorgesehen. Eine PV-Anlage mit 1 kWp liefert nicht mal genug Energie, um einen Fön zu betreiben. Wo steckt hier der tiefere Sinn der Fernregulierung?

-    EEG-Umlage ab 10/20 kWp auf eigenverbrauchten Strom
Die Verpflichtung zur Entrichtung von EEG-Umlage auf Eigenverbrauch für PV-Anlagen ab 10 kWp hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass viel gut belegbare und für die Energiewende frei verfügbare Dachfläche nicht genutzt wurde, weil das Schreckgespenst der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch über den Sonnendächern Deutschlands geisterte. Die Europäische Union hat diese Umlage-Pflicht auf selbst erzeugten Strom in ihrer Nachhaltigkeits-Richtlinie RED II als rechtwidrig eingestuft und Deutschland ist verpflichtet, dies bis Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen. Die anstehende EEG-Novelle wäre die perfekte Gelegenheit, dies zu tun. Leider wurde das aus unerfindlichen Gründen nicht mit aufgenommen.

Fast die Hälfte der regenerativen Energieerzeugung durch gemeinhin akzeptierte Photovoltaikanlagen auf deutschen Gebäudedächern und Freiflächenanlagen wurde durch Bürgerhand realisiert und finanziert. Nach dem deutlichen Absenken der Einspeisevergütung mit der EEG-Novelle 2012 und damit einhergehend einem starken Einbruch des PV-Ausbaus und dem Verlust von 100.000 Arbeitsplätzen in dieser Branche erholte sich der PV-Markt durch die Umstellung der PV-Anlagen auf Eigenenergieverbrauch mittels Stromspeicher. Nun soll in weiten Segmenten dieser Eigenverbrauch verboten werden und die Ausbauziele nach dem 52 GW-Deckel nun durch die Ausschreibungsvolumen erneut eingegrenzt werden. Das ist nicht vereinbar mit der Grafik des notwendigen Ausbauziels für 60 Prozent bis 2050 und ganz und gar nicht vereinbar mit dem Erreichen einer Klimaneutralität bis 2050 und schon gar nicht vereinbar mit der von der Wissenschaft geforderten Klimaneutralität bis 2035 für das Erreichen der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens. Auf den Dächern von 16 Millionen Ein- und Zweifamilienhäusern in deutschem Privatbesitz liegt noch viel Potenzial, um die Energiewende gesellschaftskonform voranzutreiben. Anstatt mit einer auf inzwischen 140 Seiten aufgeblähten EEG-Novelle sollte hier dringlich über eine Entbürokratisierung für Privatanlagen und eine Befreiung oder Vereinfachung der Besteuerungspflicht nachgedacht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Oster – Bürgerenergie Norderstedt