Katholischer Deutscher Frauenbund – Bundesverband

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Nachhaltigkeitsziel 4: Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern

Digitale Transformation – geschlechtergerecht!


Digitale Bildung

Bildung stellt in der digitalen Transformation den wichtigsten Baustein dar. Nur durch das Vorhandensein von technischen und digitalen Kompetenzen können Frauen den digitalen Wandel aktiv mitgestalten. Der Zugang zum lebenslangen Lernen und damit die Möglichkeit der Teilhabe am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben muss allen Frauen jeglichen Alters ermöglicht werden. Nur so können bestehende Geschlechterungleichheiten im Bildungssektor abgebaut, demokratische Teilhabe im Netz garantiert und Verantwortung im Umgang mit Risiken im Internet aufgebaut werden.

Daher fordert der Frauenbund von Zuständigen in Politik und Gesellschaft:

  • Der große Begriff der „Digitalisierung“ muss durch Wissen entzaubert werden, so dass er für alle Menschen in den verschiedenen Lebensbezügen greifbar wird. Nur durch Vertrauen können die Potenziale des digitalen Wandels gänzlich ausgeschöpft werden;
  • Digitale Teilhabe muss als Teil der öffentlichen Daseinsversorge verstanden werden. Jede Person muss Zugang zum Internet haben sowie zu einem digitalen Endgerät. Breitband- und Mobilfunknetz muss flächendeckend zur Verfügung gestellt werden;
  • In jeder Lebensphase muss der Zugang zu digitalem Wissen sichergestellt werden. Dabei muss das Angebot pädagogischer Digitalisierungskonzepte die Geschlechterperspektive beinhalten;
  • Die Bedeutung des lebenslangen Lernens muss noch stärker als bisher hervorgehoben werden. Angebote müssen auf die unterschiedlichen Zielgruppen angepasst werden;
  • Die Generationen, die nicht mit dem technischen Fortschritt aufgewachsen sind, müssen in der Aneignung digitalen Wissens unterstützt und im Umgang mit technischen Geräten gefördert werden. Dazu gehört auch das Erlernen eines reflektierten Umgangs im Hinblick auf die Risiken, die die Digitalisierung mit sich bringt;
  • Die Verknüpfung zwischen den Themenfeldern Digitalisierung und Geschlecht muss Eingang in die Schulung und Fortbildung von Lehrer*innen und Erzieher*innen finden;
  • Studien- und Berufsberatung müssen gendersensibel ausgestaltet werden, um jeglichen Rollenklischees entgegenzutreten und Mädchen und Jungen in ihrer Vielfalt zu fördern. Es bedarf dabei einer gezielten Ansprache an Mädchen und Frauen, um diese für MINT-Berufe („Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaft und Technik“) zu begeistern.


Nachhaltigkeitsziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

Der KDFB setzt sich für eine Gesellschaft ein, in der Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen in allen Teilen von Gesellschaft haben. Wir halten die gleichstellungspolitische Querschnittsaufgabe Gender Mainstreaming für unverzichtbar auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit.  Wir  setzen  uns  dafür  ein,  dass  Menschen  ihre  Vorstellung  von  Partnerschaft  und  Sexualität  –  unter  Wahrung  der Freiheit und Würde ihres Gegenübers – diskriminierungsfrei leben können.  Wir  appellieren,  die  Handlungsempfehlungen  der  Sachver-ständigenkommissionen für den Ersten und Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zügig und konsequent umzusetzen.


Nachhaltigkeitsziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Recht auf sorgen und umsorgt werden

Die Corona-Pandemie hat vieles verschärft deutlich gemacht: die Care-Krise, in der sich unsere Gesellschaft befindet, die Systemrelevanz von Sorgearbeit jeglicher Art und die Überlastung, der sich vor allem jene Frauen ausgesetzt sehen, die Erwerbsarbeit und Sorgearbeit miteinander vereinbaren.

Es bedarf eines neuen gesamtgesellschaftlichen Konsenses, bei dem eine Jede und ein Jeder ein Recht darauf hat, für andere sorgen zu können und selbst versorgt zu werden; unabhängig davon, ob man in familiären Strukturen eingebettet ist. Es muss zu einer neuen Normalität von Lebensverläufen kommen, in der Lebensphasen-orientiert neben den Erwerbszeiten auch Zeiten für Sorgearbeit und Weiterbildung ermöglicht werden.

Der gesamte Care-Bereich muss als vernetztes System verstanden werden, das sich sowohl aus „privaten und unbezahlten“ als auch aus „professionellen und bezahlten“ Elementen organisch zusammensetzt. Politik und Gesellschaft dürfen bei der zukunftsweisenden Weiterentwicklung des Care-Bereichs nicht bei der Behandlung einzelner Symptome ansetzen. Im Care-Sektor werden Probleme der geschlechterbezogenen und zudem internationalen Arbeitsteilung besonders sichtbar.

Der KDFB fordert die Bundesregierung, Unternehmen und Sozialpartner auf, in ihren Verantwortungsbereichen die folgenden politischen und strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen:

Erhöhung der gesamtgesellschaftlichen Achtung von Care-Arbeit!
Dazu gehört insbesondere:

  • Die Entwicklung einer gesamtgesellschaftlichen Strategie, um die Berufe im Pflegesektor, die sogenannten SAHGE-Berufe (Soziale Arbeit, haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheits- und Erziehungsberufe) attraktiver zu gestalten. Dazu bedarf es einer höheren gesellschaftlichen Wertschätzung genauso wie einer finanziellen Aufwertung;
  • Durch ein verpflichtendes Sozialpraktikum in der Mittelstufe sollen schon früh Fürsorgeberufe erfahrbar gemacht werden und so die gesellschaftliche Wertschätzung für soziale Berufe erhöht werden;
  • Ein Recht auf sorgen und umsorgt werden muss durchgesetzt werden. Um den heutigen Lebensverläufen gerecht zu werden, müssen flexible Zeitbudgets für die Pflege von Angehörigen, die Erziehung von Kindern etc. bereitgestellt werden, die an eine Entgeltleistung gekoppelt werden (bspw. siehe Elterngeld);
  • Einrichtungen der Kinder-, Altenpflege sowie der Betreuung von Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen müssen gestärkt und durch weitere Angebote ausgebaut werden. Die Betreuung außerhalb der Regelzeiten muss gerade für Alleinerziehende und für Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, mitberücksichtigt werden.


Geschlechtergerechte Aufteilung der Care-Arbeit!
Dazu gehört insbesondere:

  • Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Pflegezeit muss verbessert werden. Dazu bedarf es der Schaffung von mehr vollzeitnahen Teilzeitstellen, des Ausbaus von Brückenteilzeit sowie von lebenslauforientierten Arbeitszeitmodellen;
  • Ein Drittel der Elternzeit muss Elternteil-bezogen sein, so dass es nicht übertragen werden kann. Es muss für beide Elternteile normal werden, ihre Erwerbsarbeit zu reduzieren oder aufgrund von Pflegezeiten gänzlich zu pausieren;
  • Die zeitweilige Verminderung der Erwerbsarbeit für Pflege- und Erziehungsaufgaben darf sich weder auf die Gehaltsstufe noch auf die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten auswirken. Es muss möglich sein, Führungspositionen mit Teilzeitstellen zu kombinieren;
  • Die Lösung der Care-Krise hierzulande darf nicht zu Lasten anderer Länder gelöst werden. Das ILO- Übereinkommen für menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte muss uneingeschränkt im Care-Sektor umgesetzt werden, um der Ausbeutung von Pflegepersonal durch illegale Dienstleistungsangebote entgegenzuwirken.


Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen!
Dazu gehört insbesondere:

  • Eine bundesweit flächendeckende Sorgeinfrastruktur muss gewährleistet werden, bei der der gesamte Lebensverlauf eines Menschen in den Blick genommen wird, beginnend bei der Kinderbetreuung bis hin zur Pflege älterer oder kranker Menschen;
  • Angebote der Beratung, Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Väter und pflegende Angehörige, wie beispielsweise die der KAG Müttergenesung, müssen weiterhin staatlich gefördert werden, da sie sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen einsetzen;
  • Die Einführung von fairen, flächendeckenden Entgelt- und Dienstleistungsregeln im Pflegesektor – und dies gilt auch und besonders im Bereich der privaten Anbieter;
  • Verbesserung der Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen und -diensten sowie höhere verbindliche Mindeststandards. Die ausgesetzten Personaluntergrenzen während der Corona-Pandemie müssen einem bedarfsgerechten Bemessungsinstrument weichen;
  • Stetige Aus- und Weiterbildung muss dem Pflegepersonal zur Verfügung gestellt werden, so dass auf neue medizinische Erkenntnisse sowie Änderungen im Arbeitsalltag durch digitale Neuerungen eingegangen werden kann;
  • Anerkennung der bisherigen spezialisierten Pflegeausbildung sowie einer Evaluierung der generalisierten Pflegeausbildung;
  • Von dem Primat der diagnosebezogenen Fallpauschalen muss abgelassen werden, damit eine bedarfsgerechte und individuelle Pflege ermöglicht wird;
  • Pflegeeinrichtungen müssen sich weniger an einer stetigen Gewinnmaximierung orientieren als vielmehr am Gemeinwohl;
  • Stärkung der pflegerischen Interessensvertretungen.

Der KDFB verpflichtet sich, inner- wie auch außerverbandlich dazu beizutragen, dass den Berufen im Pflegesektor eine höhere gesellschaftliche Wertschätzung entgegengebracht wird.  Dazu bringt er sich im Rahmen von zivilgesellschaftlichen Bündnissen in die gesellschaftspolitische Diskussion ein.  Er setzt sich mit den derzeit in Politik und Gesellschaft diskutierten Modellen zur geschlechtergerechten Aufteilung der Sorgearbeit, wie beispielsweise dem Optionszeitenmodell, auseinanderzusetzen und prüft diese auf ihre Wirksamkeit und Umsetzbarkeit hin.


Digitale Transformation – geschlechtergerecht!

Arbeit in einer digitalisierten Welt

Die Arbeitswelt wird durch den digitalen Wandel stark verändert. Es kommt zu gravierenden Veränderungen in Bereichen der Arbeits- und somit auch der Lebensrealitäten. Ganze Berufsbranchen sind dem digitalen Wandel ausgesetzt, genauso wie die individuelle Ausgestaltung einzelner Tätigkeiten. Die Teilhabe an guter Erwerbsarbeit aller muss daher stets im Fokus jeglicher politischer, unternehmerischer und gesellschaftlichen Entscheidungen stehen, so dass Risiken minimiert und die entstehenden Potenziale bestmöglich genutzt werden.

Daher fordert der Frauenbund von Zuständigen in Politik und Gesellschaft:

  • Bereits in der Berufsberatung müssen Mädchen und Frauen über die Zukunftsfähigkeit von Berufen und ganzen Branchen sowie entsprechenden Karriere- und Verdienstmöglichkeiten zentral, zeitnah und niedrigschwellig informiert werden, damit auch die mittel- bis langfristige Berufsplanung angepasst werden kann;
  • Um der bereits schleichenden Entgrenzung mobiler Arbeit entgegenzuwirken, bedarf es eines gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen allgemeinverbindlichen Arbeitsschutzes;
  • Um auf die sich ändernden Rahmenbedingungen der Digitalisierung zu reagieren und Wissenslücken zu füllen, bedarf es der Implementierung einer gesetzlich einheitlichen Regelung der Freistellung zur Weiterbildung;
  • Geschlechtergerechte Arbeitsplatzkonzepte und die Möglichkeit der Arbeit im Home-Office müssen betrieblich ausgebaut werden. Dabei ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Möglichkeit des flexiblen Arbeitens zu fokussieren;
  • Das Sichtbarmachen und Aufzeigen von erfolgreichen Unternehmer*innen, Gründer*innen und Frauen in der Technik-Branche ist notwendig, um gezielt Mädchen und Frauen zu ermutigen, einen Weg jenseits der gängigen Stereotype einzuschlagen.


Nachhaltigkeitsziel  12: Nachhaltige  Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

Klimawandel begrenzen – Treibhausgasausstoß verringern

Der Klimawandel stellt die umfassendste Gefährdung der Lebensgrundlagen der heutigen und kommenden Generationen dar. Immer deutlicher werden die Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels sichtbar, zum Beispiel in Form von Extremwetterlagen und abnehmender Biodiversität. Dabei ist der Klimawandel mit seinen Auswirkungen nicht geschlechtsneutral. Aus globaler Perspektive gibt es spezifisch nachteilige Auswirkungen auf Mädchen und Frauen. Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) tritt dafür ein, dass Politik, Wissenschaft und Forschung sowie Kirche und Zivilgesellschaft gemeinsam Verantwortung übernehmen und notwendige Schritte einleiten, damit die gesetzten Ziele des Übereinkommens von Paris erreicht werden können. Konsequentes Handeln ist gefordert!

Die Bundesregierung hat sich im Klimaschutzplan 2050 zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent und bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren (bezogen auf das Basisjahr 1990) mit dem Ziel einer weitgehenden Treibhausgas-Neutralität Deutschlands bis zum Jahr 2050. Nach Angaben des Umweltbundesamtes ist bis 2017 lediglich eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 27% erreicht worden.

Der Frauenbund fordert die Bundesregierung auf,

  • ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz zu verabschieden, in dem feste Einsparziele und jährlich sinkende Jahresemissionsmengen für die einzelnen Handlungsfelder des Klimaschutzplans (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Landnutzung und Forstwirtschaft) festgelegt sind,
  • auf Europaebene einen Prozess zur Verabschiedung verbindlicher Klimaschutzziele zu initiieren.

Initiative Lieferkettengesetz

Der KDFB ist seit dem 01.12.2019 als unterstützende Organisation Teil
der Initiative und fordert einen gesetzlichen Rahmen, mit dem Unternehmen verpflichtet werden, auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards zu achten. Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften.