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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
danke dass Sie sich für Vorschläge zur Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie interessieren! Nachstehend und beigefügt senden wir Ihnen einige Vorschläge und würden die baldige Umsetzung Ebendieser im Sinne der nachhaltigen Entwicklung begrüßen!
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr.- Ing. Volker K. Drusche

 
Vorschläge zur Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie des EEI:
 
Allgemein

  • Wachstumsindikatoren statt am BIP- an Suffizienz, Effizienz, Nachhaltigkeitskriterien und Bürgerzufriedenheit ausrichten
  • Ehrenamt stärken
  • Bürgerdienstpflichtjahr im sozio-ökologischen Bereich im 18.-30. Lebensjahr für alle. Im Gegenzug Möglichkeit eines Sabbatjahrs nach mind. 10 Jahren Einzahlung in die Sozialkassen mit Arbeitsplatzgarantie und Grundeinkommen
  • Einführung einer Bürgerversicherung mit Zusammenführung der Teile Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung unter Beiziehung aller Beamten und Selbstständigen. Kinder sind nicht kostenlos versichert- im Gegenzug wird das Kindergeld erhöht. Die Arbeitgeber werden von den Arbeitgeberanteilen und der Sozialleistungsverwaltung befreit (Abschaffung Parallelverwaltungsaufwand). Im Gegenzug erhalten Arbeitnehmer entsprechende Lohnerhöhungen
  • Beamtenwesen auf hoheitliche Aufgaben beschränken

 
Wirtschaft, Steuer- und Sozialrecht

  • Umbau des Steuersystems hin zum Verursacher-Nutzen-Prinzipien unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Kosten von Treibhausemissionen, Ressourcenverbrauch und Klimawandel
  • Abschaffung der Besteuerung von Arbeit (Lohnsteuer), hin zu Verbrauchssteuern. Diese bemessen sich auch an der Umweltwirkung
  • Wirksames Lieferkettengesetz unter Beachtung von Sozial- und Umweltstandards. Waren und Rohstoffe, die hier geltende Standards unterschreiten, werden massiv besteuert.
  • Signifikant höhere CO2-Preise/Steuern auf fossile Kraftstoffe entsprechend der Klimawandelfolgekosten
  • Abschaffung klimaschädlicher Subventionen wie Steuerbefreiung von Flugbenzin, Dieselprivileg, Dienstwagenprivileg, Subventionen für Regionalflughäfen, bevorzugter Investitionen in Straßenbau und stattdessen beschleunigter Ausbau von öffentlichem Verkehr, Rad- und Fußinfrastruktur.
  • Alle Subventionen überprüfen (auf Klima- oder Sozialschädlichkeit), Kirchensteuer abschaffen, Verbot der Steuerbefreiung bei Ansiedlung von Gewerbe
  • Steuerflucht wirksam bekämpfen, echte Transaktionssteuer einführen
  • Pendlerpauschalen abschaffen
  • Ehegattensplitting abschaffen
  • Spitzensteuersatz erhöhen
  • Freibeträge und Bagatellgrenzen erhöhen
  • Kapitalerträge und Erbschaften stärker besteuern
  • Stärkung des steuerrechtlichen Vollzugs gegen Steuerflüchtlinge
  • Bedingungsloses Staatliches Sozialeinkommen auf dem Niveau des Existenzminimums am Wohnsitz bei gleichzeitiger Einschränkung der ARGE-Zuständigkeit auf Sonderleistungsbedarfe für Alle
  • Entschlackung des Steuerrechts: Reduzierung/Zusammenfassung von Steuerarten, Wegfall von Abschreibungsmöglichkeiten

 
Energiewirtschaft

  • Ausbau von Wind- und Solarenergie mindestens 25 GW/a Jahr. 2% Außenbereichsfläche + Industriegebiete für onshore-Windkraftvorranggebiete ausweisen
  • Abschaltung der Kohlekraftwerke 5 Jahre früher
  • Grüner Wasserstoff: Für ein klimaneutrales Energiesystem bis 2035 müssen mind. 70 GW an installierter Kapazität. Aufbau eines Wasserstoff-Pipelinenetzes
  • Dekarbonisierung der Nah- und Fernwärmenetze
  • Verbot von Energiebezugs-Mengenrabatten
  • Ausbau von Speichern (Schwerkraft, Druckluft, Schwungrad etc.) zum Ausgleich von Schwankungen im natürlichen Angebot von Energie (Wind, Sonne).

 
Gebäudebereich

  • Steigerung der energetischen Sanierungsrate auf eine Höhe von mind. 4 %/a  
  • Für Neubauten soll mindestens ein Energiestandard vergleichbar mit KfW-Effizienzhaus 40+ und ein Pflicht-Anteil zur Nutzung erneuerbarer Energien über 50 % betragen.
  • Für jedes Gebäude sollen individuelle Klimaschutzsanierungsfahrpläne erstellt werden. In diesen wären zu erreichende Energie- und Emissionsgrenzwerte unter Berücksichtigung der Lebenszyklen definierbar. Hohe Investitionsförderquoten sollten an den Einsparerfolg geknüpft werden
  • Bei Bestandssanierungen soll mindestens ein Energiestandard vergleichbar mit KfW-Effizienzhaus 55 erreicht werden. zuzüglich Pflicht-Anteil zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Verpflichtende energetische Sanierung beim Immobilienankauf oder -erbe für Gebäude mit schlechten Effizienzklassen
  • Verbot der Neuinstallation fossil befeuerter Heizungsanlagen
  • Energiecontractings nur als Energieeinsparcontractings mit Suffizienz-Baukostenzuschüssen zulassen
  • Nachtspeicherheizungen und Direktstrombeheizungen sollten nur ab Dämm-Effizienzniveau vergleichbar mit dem Passivhausstandard gestattet sein.
  • Wegfall von Bagatellgrenzen und Ausnahmen für Raumklimaanlagen, besonders erhaltenswerte Bausubstanz, (un-)Wirtschaftlichkeit ohne Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Klimawandelfolgekosten
  • Einführung einer Verordnung zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von baulichen Effizienzmaßnahmen unter Einbeziehung von Sowiesokosten, Restwerten, Fördermitteln und volkswirtschaftlicher Klimawandelfolgekosten
  • Energieausweise für Bauvorhaben sollten für die Genehmigungsbehörden in einer vorläufigen Planungsfassung erstellt werden. Zur Fertigstellung muss die Umsetzung nachvollziehbar verifiziert und vor Ausstellung des endgültigen Energieausweises ggf. angepasst werden
  • In Abwägungsprozessen der Bau- bzw. Bauleitplanung sollte dem Klimaschutzes Priorität eingeräumt werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Erarbeitung städtebaulicher Verträge sollten von der Kommunalverwaltung zwingend Klimaschutzkonzepte erstellt werden und die wesentlichen Ergebnisse einfließen. Dafür sind entsprechende Regeln und eine bessere Verankerung in der kommunalen Verwaltung erforderlich
  • Einführung der Querschnitts- Grenzanforderungsgröße Global- Warming-Potential GWP in CO2 Äquivalenten für öffentlich-rechtliche Nachweise. Graue Energie der für Baustoffherstellung, Transport, Entsorgung und Nachnutzung DIN EN 15978-Module A-D ist in die Bilanzierung einzubeziehen und mit Global-Warming-Potential- Benchmarks und nachhaltig klimaschonenden Grenzwerten auszustatten
  • In der Genehmigungspraxis energetischer Sanierungen sollte die besonders erhaltenswerte Bausubstanz stärker differenziert werden: in Baukulturdenkmäler und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz sowie in beheizte und unbeheizte Baukulturdenkmäler. Für letztere könnten ohne Interessenkonflikt hohe Veränderungshürden bei der Außenhülle beibehalten werden. Für alle anderen Gebäude müssen Anpassungen im Zuge des gebotenen Gesundheits- und Klimaschutzes sowie zur Begrenzung des Heizwärmebedarfs unter Berücksichtigung der äußeren Fassadengestalt, ohne besondere Ausnahmen möglich sein  
  • Gebäude-Ordnungsrecht zielführenden Kontrollmechanismen zum Erfolgsnachweis für energetische Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand. Monitoring-Pflicht.

 
Regionalentwicklung

  • Zusammenlegung von bereits gentrifizierten Dörfern zu Dorfeinheiten mit umweltverträglich gesicherter Infrastruktur
  • Nutzer*innenkostenfreie Wohnraumbörsen mit kommunalen Umzugskostenzuschüssen
  • Modernisierung des Wohnnebenkostenrechts: Umstellung von Kalt- auf Warmmieten nach dem Vorbild Schweden. Die Emissionen der Haushalte sind dort seit Einführung 2000 um 95 Prozent gesunken. Der Vorschlag beinhaltet ein sogenanntes Temperaturfeedback. Vermieter und Mieter vereinbaren dabei eine Raumtemperatur, die der Vermieter während der Wintermonate garantiert. Über eine kalibrierte Messung der Raumtemperatur bei normalem Heizverhalten wird ein Referenzverbrauch ermittelt. Übersteigt in einer Heizperiode diesen Verbrauch, zahlt er nach. Wird beim Heizen gespart, erfolgt eine Rückzahlung. Wenn ein Gebäude energetisch saniert wird, erfolgt eine Neukalibrierung des Referenzverbrauchs, da weniger Energie notwendig ist, um dieselbe Temperatur zu erreichen. Der Preis für die vereinbarte Raumtemperatur bleibt hingegen gleich. Somit profitieren Vermieter von eingesparten Heizkosten und werden vor verschwenderischem Heizverhalten z.B. durch Dauerkipplüftung während der Heizperioden geschützt.
  • Bevorzugung von Nachverdichtung vor Neubauflächenausweisung. Neubauflächenausweisung bevorzugt als Mischgebiete mit Wohnen und nichtstörendem Gewerbe

 
Industrie/ Konsum

  • Öffentliche Beschaffung an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten.
  • Zoll auf Güter welche nicht den erforderlichen Kriterien an Umwelt und Klimaschutz entsprechen
  • Einheitliche Warensiegel mit laienverständlichen Vergleichskennzahlen der Produktumweltwirkung
  • Kreislaufwirtschaft cradle to cradle- Prinzip am jeweiligen best case ausrichten
  • Einwegbehälter verbieten. Pfandsysteme nach Vorbild DDR-Sero einführen
  • Industrieanlagen müssen durch natur- und klimaverträgliche Prozesse ersetzt werden

 
Naturschutz und Landwirtschaft

  • Landwirtschaft und Landwirtschaftsförderung an Naturschutz, Biodiversität, Bodenschutz, Gewässerschutz und Tierwohl- Kriterien ausrichten
  • Konsequentes Umsteuern auf ökologische Landwirtschaft; Massentierhaltung aufgeben; Grundwasserschädigung stoppen.
  • Grünzugvernetzung. Einrichtung von mind. 100m unbewirtschafteter Wind- und Naturschutzstreifen mit Benjeshecken, Ostbaumalleen und dergleichen a mind. 5m Breite a Hektar (= 5% der Flächen).
  • 9. Klasse Wandertags-Pflichtziel Großviehschlachthof mit Liveführung des gesamten Schlachtprozesses für alle Nichtvegetarier
  • Ausweitung und Neubestimmung von Biosphärenreservaten
  • Gebot des Waldumbaus zu Mischholzwäldern mit mind. 4 Baumarten je Hektar. Verbot von Kahlschlägen zur wirtschaftlichen Holzverwertung. Verbot von Harvestern auf Nass- und Feuchtböden
  • Verbot von Torfabbau. Wiedervernässung trockengelegter Torflandschaften

 
Verkehr

  • Faire Aufteilung öffentlicher Innerortsflächen: Mind. 50% für Fuß- und Radverkehr, max. 50% für MIV incl. Flächen des ruhenden Verkehrs
  • Tempo max. 30 auf allen innerörtlichen Straßen ohne Fahrbahnmarkierungen
  • Tempolimit auf Autobahnen max. 120 km/h
  • Verbot von KFZ mit Fossilbrennstoffantrieben und „Nicht-Grünstrom“
  • Stärkung öffentlicher Verkehrsmittel. Freie Fahrt für Menschen bis einschließlich 17, über 65 und Transferleistungsempfänger ohne Zuverdienst
  • Dekarbonisierung öffentlicher Verkehrsmittel durch Wasserstoff- und Grünstromantriebe

 
Bildung

  • Gemeinschaftsschulen mit Klassenverband bis 10. Jahrgang
  • 3-jährige Oberstufe
  • Inklusion oder Förderschule je nach Behinderung und Unterstützungsbedarf
  • Religionsunterricht durch Ethikunterricht ersetzen
  • Verdopplung der Unterrichtsstundenzahlen mit den Bildungszielen Umwelt-, Natur- und Ressourcenschutz
  • Bundeszentralabitur einführen
  • Studieninhalte stärker mit Praxis verknüpfen. Pflichtpraktika für alle Studiengänge
  • Bildungspolitik vollständig in Bundeskompetenz überführen