Dr. Ulrike Engel-Ziegler

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Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
 
ich bedanke mich herzlich für die Möglichkeit am Dialog zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie teilnehmen zu dürfen.
Die Maßnahmen, die mir nach einem heutigen Wissens- und Erfahrungshorizont sinnvoll erscheinen habe ich aufgelistet.
Ich habe mich darauf beschränkt, die Maßnahmen zu nennen. In der Tiefe müssten notwendige Datenerhebungen, Umsetzungsmethoden, verpflichtende Zielwerte und Regularien, Zeitschienen, Verantwortlichkeiten Maßnahmen Monitoring ausformuliert werden. Finanzierungsmechanismen- und höhen, sowie Konsequenzen bei Nicht-Erreichung von Zielwerten müssten je Maßnahme ebenfalls definiert werden.
Meine Erwartung an die Nachhaltigkeitsstrategie ist eine konsequente Umsetzung, bei der anspruchsvolle Zielwerte mit aller Anstrengung verfolgt werden. Eine Zielverfehlung muss öffentlich diskutiert und kann nicht kommentarlos hingenommen werden.
 
SDG 2 / Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern

  • Ökologischer Landbau; Erhöhung des Anteils ökologischer Landbau auf 40% bis 2030
  • Pilotprojekte: Agrofortwirtschaft und Waldgärten
  • Erhöhung des Flächenanteils von Stadtgrün und Anbau von öffentlichen Obstbäumen
  • Erhöhung der Flächen von Streuobstwiesen (verpflichtendes Flächenziel/Quoten festlegen)
  • Förderung von Humusaufbau auf Äckern (Verpflichtende Quoten festlegen)
  • Förderung von alten Nutztierrassen und Nutzpflanzen
  • Förderung von Komposterde Herstellung
  • Zulassung von menschlichem Urindünger (Zulassung als Produkt – wie in der Schweiz)
  • Urinaufbereitung zur Rohstoffgewinnung
  • Schulgarten- und Werkunterricht in Grundschulen
  • Installation von Gartenakademien (z.B. an Volkshochschulen)

SDG 3. Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern

  • Adipositasquote: Einführung einer Zuckersteuer in der Lebensmittelproduktion
  • Luftemissionen: Erhöhung von Stadtgrün(flächen) zur Luftreinhaltung
  • Schadstofffreiheit von Kinderprodukten erhöhen (z.B. Kinderwägen und Schulranzen)

SDG 4. Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern

  • Nachhaltigkeit als Bestandteil der Lehrpläne (Schulen und Universitäten)

SDG 6. Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten

  • Pilotierung Trennsysteme von Fäkalien und Urin in öffentlichen Toiletten
  • Wasseroptimierte Bauplanung (Förderung von Regenwasseraufbereitungsanlagen, Regenwassernutzung zur Bewässerung)
  • Förderprogramm zur Installation von Öffentlichen Wassertrinkstellen
  • Pilotierungsprojekte: Innovative Abwasserreinigung z.B. durch Trennung von Schwarzwasser und Grauwasser
  • Erhöhung Anteil Versickerungsgrad z.B. bei Parkflächen (durchlässige Materialien, Verringerung Grundwasserabsenkung)
  • Reduktion des Wasserverbrauchs auf Baustellen; hier Standards formulieren

SDG 7. Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern

  • Energetische Optimierung von Infrastruktur für die Mobilität (Busbahnhöfe, Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen)
  • Nachweis Energetischer Optimierung und Materialeinsparung bereits in der Planungsphase (Förderung von innovativen Ansätzen)
  • Verschärfung der energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude
  • Neben Energieausweis (Betriebsphase) nach Erstellung (Neubau/Sanierung) Ausweisung eines CO2- Footprints
  • Pilotierungen "CO2 freier Stahl und CO2 freier Zement" (Stahl- und Zementindustrie durch Einsatz von Wasserstoff)
  • Ausbau erneuerbarer Energie (höherer Anteil und zeitlich deutlich schneller, 40% bis 2030, 70% bis 2050)
  • Gründung "Deutsches Kompetenzzentrum für "Wasserstoffherstellung und Brennstoffzellentechnologie"
  • Verpflichtung der Installation von Energiemanagementsystemen in energieintensiven Branchen
  • Förderung der Stromvergrünung bei Verbrauchern
  • Förderung der Eigenerzeugung von Photovoltaik
  • Förderung von Ersatzmaßnahmen im Bestand (z.B. Leuchten, Kühl- und Reinigungsmittel, Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen)
  • Förderung Recycling beim Rückbau von Energieanlagen

 
SDG 8. Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Ressourcenschonung:

  • Definition nachhaltiger Baustandards
  • Planung von nachhaltigen Ausstattungselementen (Innenausbau)
  • Förderung von Holzbauten (vom Einfamilienhaus bis zum Bürogebäude)
  • Forderung nach hoher Recyclingquoten von Baumaterialien beim Rückbau
  • Förderung Umweltverträglicher Bauverfahren und –ablauf (Baulogistik)
  • Recyclingquote auf Baustellen
  • Abfallreduktion auf Baustellen – Verpflichtung von Baumaterial- Herstellern nachhaltige Verpackungen zu benutzen
  • Förderung von Reparaturwerkstätten und -cafe´s (z.B. 7% Mehrwertsteuer)
  • Förderung von Mehrwegsystemen (Pfandflaschen), Verteuerung von schwer recyclebaren Verpackungen (z.B. Tetrapaks)
  • Altstoffsammelhöfe installieren (mit direkter Rückvergütung pro Einheit z.B. pro kg Papier)
  • Förderung von Verpackungsfreien Supermärkten/Läden
  • Mehrfachsystem im online - Versandhandel (Kartons)
  • Förderung von Reduktion der Abfallmengen

 
SDG 11. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen

Flächeninanspruchnahme

  • Planung mit geringer Grundfläche; Belohnung, wenn GFZ unterschritten wird; in B-Plänen höhere Bebauungen zulassen
  • Belohnung bei Verringerung des Flächenversiegelungsgrades
  • Erleichterung von Regulierung von Zwischennutzungen städtischer Brachflächen durch Bürgerinitiativen
  • Kompensationsmaßnahmen + (nicht nur 1:1 Kompensation des Eingriffs, sondern darüber hinaus; ähnlich Energieplus Haus)

Mobilität

  • Verteuerung von Parkgebühren in Städten (insb. für große Fahrzeuge/SUVs)
  • Minimierung von Parkflächen in Städten
  • Stellplatznachweise überarbeiten und Anzahl reduzieren; dafür mehr Fahrradstellplätze nachweisen
  • Elektroladesäulen im öffentlichen Raum inkl. verbrauchsorientierter Abrechnung
  • Massiver und schneller Ausbau von Fahrradinfrastruktur (u.a. auch für Citylogistik per Lastenrad)
  • Schrittgeschwindigkeit max. 10km/h vor Schulen und Kindergärten

Erhöhung Klima Resilienz von Städten

  • Förderung von Fassaden- und Dachbegrünungen
  • Förderung von Verschattungsanlagen in Städten
  • Programm zur Erhöhung des Baumanteils in Städten
  • Erhöhung des Anteils von Stadtbrunnen/Wasseranlagen

SDG 13. Umgehende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

  • Verpflichtende Klimaschutz- und Klimaanpassungsplänen von Städten und Kommunen mit Roadmaps Ziele, Zeitschiene und hinterlegte Maßnahmen
  • Transparenz in den Lieferketten (CO2 Emissionen) – verpflichtende Ausweisung
  • Zertifizierung von Baumaterialien (Verpflichtende Transparenz von Hersteller und Händler von Baumaterialien, um die CO2 Emissionen auszuweisen (Scope 3 Emissionen))
  • Nachweis CO2 Footprint der Bauphase/Baustelle

 
SDG 15. Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung stoppen und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen

Artenvielfalt

  • Erhöhung der Biodiversitätsquote im Stadtgrünflächen (Anzahl Pflanzen- und Tierarten)
  • Anerkennung nicht-humaner Rechtsobjekte (Wälder; Tierarten können juristisch vertreten werden)
  • Absolutes Pestizid- und Insektizid Verbot in Naturschutzgebieten
  • Pestizid- und Insektizid Verbot in Privatgärten
  • Pestizid- und Insektizid Verbot für Pflanzen, die in Gärtnereien verkauft werden
  • Verteuerung des Pestizid- und Insektizid Verkaufs; Bildung eines Fonds für Naturschutzmaßnahmen

Wälder

  • Nachhaltige Forstwirtschaft in Kooperation mit dem Ausland
  • Verstärkter Einsatz von Bambus (Schnelles Wachstum, sehr hohe Belastbarkeit, CO2 Bindung)
  • CO2 Produktivität von privaten Wäldern vergüten
  • Förderung von Waldflächen, aus denen kein Nutzholz gewonnen wird

Ökosysteme

  • Auen und Moore in die Agrarförderung aufnehmen
  • "Entgradigungsquote" von Flüssen – Wiederherstellung von Flusslandschaften
  • Vermeidung Bodenerosion durch nachhaltige Vegetationspflege
  • Förderung Renaturierung, Bodensanierung und Flächenentsiegelung
  • Verbot von Erden mit Torfanteil (Handelsverbot und Import Stop)
  • Schutz von Moorlandschaften (kein Torfabbau in Deutschland); mögliche Renaturierung

Freundliche Grüße,
Dr. Ulrike Engel-Ziegler