Dr. Bettina Hoffmann, MdB, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

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Antrag
der Abgeordneten Dr. Bettina Hoffmann, Gerhard Zickenheiner, Uwe Kekeritz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn […] und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Strukturen zur Umsetzung der Agenda 2030 auf allen Ebenen verankern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im September 2020 jährt sich zum fünften Mal die Verabschiedung der Resolution „Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhalti-ge Entwicklung“ durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Die Agenda 2030 ist von beispielloser Reichweite und Bedeutung. Ihre 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (VN-Nachhaltigkeitsziele/Sustainable Development Goals, SDGs) sind universell und begreifen alle Länder als „Entwicklungsländer“ hin zu mehr Nachhaltigkeit. Sie setzen zentrale Zielmarken zur Bekämpfung von Hunger, zur Reduzierung von globaler sozialer Ungleichheit und für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Die Agenda 2030 stellt einen herausragenden Erfolg internationaler Zusam-menarbeit dar. Sie ist – gemeinsam mit dem Pariser Klimaabkommen – ein einmaliges globales Transformationsprojekt hin zu einer friedlicheren, ge-rechteren und lebenswerteren Welt.
Im September 2019 stellten die Staats- und Regierungschefs auf dem SDG-Gipfel fest, dass in den ersten vier Jahren der Umsetzung einige Fortschrit-te erzielt wurden, die Welt insgesamt jedoch nicht auf dem Weg ist, die Ziele bis 2030 zu erreichen. So waren bereits vor dem Ausbruch der Corona-Krise die Herausforderungen zur Erreichung der SDGs enorm. Die Gesamtzahl der Menschen, die hungern, nimmt seit 2015 wieder zu und die globale Ungleichheit wächst. Der Klimawandel vollzieht sich viel schneller als erwartet. Der VN-Generalsekretär hat deshalb für die Jahre 2020 bis 2030 die Aktionsdekade zur Verwirklichung der Ziele der nachhal-tigen Entwicklung ins Leben gerufen und forderte alle Akteure auf, Tempo und Umfang der Umsetzungsbemühungen drastisch zu erhöhen.
Die Corona-Krise bedeutet einen Rückschlag für die Erreichung der Nach-haltigkeitsziele und macht deshalb entschlossenes Handeln umso wichti-ger. Der im Juni 2020 vom VN-Generalsekretär vorgelegte SDG-Fortschrittsbericht stellt fest, dass die Welt vor der schlimmsten öffentli-chen Gesundheits- und Wirtschaftskrise seit einem Jahrhundert steht. Bis Anfang September 2020 sind über 900.000 Menschen an Covid-19 gestor-ben. Der Lebensunterhalt der Hälfte der weltweiten Erwerbsbevölkerung wurde stark beeinträchtigt. 1,6 Milliarden Schüler erlebten Einschränkun-gen beim Schulbesuch. Die Krise verstärkt die Einkommensungleichheiten und andere Formen der Ungleichheit erheblich und wird voraussichtlich Dutzende Millionen Menschen zusätzlich oder erneut in extreme Armut und Hunger treiben. Insgesamt sind die ärmsten und am stärksten gefähr-deten Menschen überproportional von der Pandemie betroffen, darunter Frauen, Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Indigene, Wanderarbeiter*innen, Migrant*innen und Geflüchtete.
Auch Deutschland ist bei der Umsetzung der Agenda 2030 nicht so weit, wie es sein müsste, um die Ziele fristgerecht zu erreichen. Während die Bundesregierung Deutschland auf internationaler Bühne gerne als Vorbild in Sachen Nachhaltigkeit präsentiert, untergräbt das faktische Regierungs-handeln sogar das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und weltweit regelmäßig und auf zahlreichen Ebenen. Das Klimaziel für 2030 ist weiterhin in Gefahr. Der dringend nötige Ausbau der Erneuerbaren Energien stockt, der Kohleausstieg kommt viel zu spät, die Emissionen im Verkehrssektor sind seit 1990 nicht gesunken, die Sanierung der Gebäude läuft nur schleppend und die Bundesregierung scheut vor wirksamen Maß-nahmen zurück, um die Landwirtschaft klimafreundlicher zu machen. Die Armut steigt in Deutschland weiterhin an. Deutschland exportiert weiter-hin Rüstungsgüter in Krisengebiete und Staaten mit höchst problemati-scher Menschenrechtsbilanz. Und Deutschland nimmt – nicht zuletzt als einflussreiche Kraft der europäischen Handels-, Landwirtschafts- und Fi-schereipolitik – in Kauf, dass unser Export und Konsum andernorts zu Armut, Zukunftslosigkeit und Raubbau an der Natur führen. Laut dem aktuellen Indikatorenbericht 2018 werden von den 69 Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie voraussichtlich nur 35 erreicht. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Deutschland sich bei 29 Indikatoren nicht auf einem zielkonformen Pfad bewegt.
Diese Beispiele zeigen: Die Umsetzung der Agenda 2030 droht bislang auch in Deutschland an einem mangelnden politischen Willen zu schei-tern. Erforderlich ist, dass künftig jedes Gesetz, jede Strategie, jeder Bericht und jede Entscheidung der Bundesregierung auf internationaler und euro-päischer Ebene bewusst dem Ziel dient, alle 17 VN-Nachhaltigkeitsziele rechtzeitig zu erreichen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat in seinen interfraktionell verabschiedeten Positionspapieren „Den Nachhaltigkeitszie-len im Gesetzgebungsverfahren ein angemessenes Gewicht verleihen“ (Ausschussdrucksache 19(26)72) und "Impulspapier zur Deutschen Nach-haltigkeitsstrategie – Neuauflage 2020" (Ausschussdrucksache 19(26)60) dargelegt, wie die Strukturen auf allen politischen Ebenen besser auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet werden können. Diese Vorschläge gilt es nun umzusetzen, wenn die Feststellung aus dem Koali-tionsvertrag, „die Umsetzung der Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sind Maßstab des Regierungshandelns“ kein Lippenbekenntnis bleiben soll.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
1.    die Kohärenz des gesamten Regierungshandelns im Sinne der Agenda 2030, der Menschenrechte und dem Pariser Klimaabkom-men sicherzustellen und dafür das gemeinsame Handeln aller Res-sorts der Bundesregierung darauf auszurichten, die Ziele der Agen-da 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie rechtzeitig umzusetzen, indem
a.    die Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie nicht wie bis-her nur als eine von vielen Regierungsstrategien entworfen wird, sondern vielmehr als übergeordnete Strategie dient, deren Prinzipien und Ziele kohärent in die zahlreichen Ein-zelstrategien- und Programme – beispielhaft seien hier die Bereiche Digitalisierung, Forschung & Innovation, Demo-grafie, Industriepolitik, Zukunft der Arbeit, Rohstoffver-sorgung, Klimapolitik und Biodiversität genannt – verbind-lich implementiert werden;
b.    Ressorts in Verzug bei der Umsetzung der Ziele Aufholplä-ne mit konkreten Maßnahmen vorlegen, die verbindlich aufzeigen, wie bisherige Umsetzungslücken zügig ge-schlossen werden sollen;
c.    der Staatssekretärsausschuss für Nachhaltigkeit beauftragt wird, kontinuierlich an einem Umsetzungsprogramm der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu arbeiten und dieses Gremium insbesondere dafür zu nutzen, die Politikfelder zu bearbeiten, die zwischen den Ressorts umstritten sind, aber zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele dringend be-arbeitet werden müssen;
d.    die Position der Ressortkoordinator*innen für Nachhaltig-keit in den Bundesministerien gestärkt wird, indem ihnen angemessene Ressourcen zugewiesen werden, auch durch Budgets auf Ressortebene; ihnen die Aufgabe übertragen wird, Maßnahmen auf Nachhaltigkeitsrelevanz zu prüfen; sie bei Verstößen ressortintern ein Veto einlegen sowie weitere Maßnahmen oder entsprechende Ergänzungen vor-schlagen können;
e.    die Indikatoren der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie neu justiert werden und dabei insbesondere Deutschlands Wir-kungen auf den Rest der Welt mit in den Blick genommen und zusätzlich entsprechend aussagekräftigere Indikatoren aufgenommen werden;
f.    die Qualität der Ressort-Berichte zur Nachhaltigkeit ver-einheitlicht wird, unter anderem, indem die Bundesmini-sterien künftig einheitlich über die komplette Bandbreite aller 17 SDGs über das eigene Organisationsverhalten be-richten und diese Berichte jährlich dem Bundestag zur De-batte vorlegen.
2.    eine umfassende und verbindliche Nachhaltigkeitsgesetzesfolgen-abschätzung durchzuführen, deren Entwurf zum Zeitpunkt der Ab-stimmung eines Gesetzesentwurfs mit Verbänden und Ländern vorliegt. Die Nachhaltigkeitsgesetzesfolgenabschätzung soll fol-gende Aspekte umfassen:
a.    Für jedes VN-Nachhaltigkeitsziel soll geprüft und nach-vollziehbar dargestellt werden, ob der vorliegende Gesetz-entwurf die Erreichung dieses Zieles begünstigt, behindert oder sich neutral dazu verhält.
b.    Die Nachhaltigkeitsgesetzesfolgenabschätzung soll die Fol-gen des Gesetzes für die Erreichung der Nachhaltigkeitszie-le in, durch und mit Deutschland umfassen (Triple-Ansatz) und so insbesondere auch die internationalen Wirkungen abschätzen.
c.    Bei natürlicherweise auftretenden Zielkonflikten bei der Er-reichung einzelner Nachhaltigkeitsziele soll begründet wer-den, warum dennoch an der vorgeschlagenen Regelung festgehalten wird und welche weiteren Maßnahmen ge-plant sind, um festgestellte Zielkonflikte aufzulösen.
d.    Es soll nicht nur das Ergebnis der Prüfung, sondern auch die Herleitung beschrieben werden, etwa indem alle Prüf-kriterien und Teilprüfungen veröffentlicht werden.
e.    Neben dieser qualitativen und inhaltlichen Prüfung sollen die Effekte des Gesetzes auf die Nachhaltigkeitsziele quan-titativ dargestellt werden.
3.    einen SDG-konformen und geschlechtergerechten Bundeshaushalt aufzulegen, der die Umsetzung der Agenda 2030, des Pariser Kli-ma-Abkommens und der universellen Menschenrechte sowie die sozial-ökologische Transformation befördert.
4.    einen Nachhaltigkeitskontrollrat einzurichten, der die Nachhaltig-keitsgesetzesfolgenabschätzung bereits im Entstehungsprozess von Gesetzesentwürfen überprüft. Insbesondere sollen einem solchen Gremium folgende Aufgaben übertragen werden:
a.    Der Nachhaltigkeitskontrollrat kontrolliert vor Verabschie-dung neuer Regelungen im Bundeskabinett die Darstellung der Nachhaltigkeitsgesetzesfolgenabschätzung für jeden einzelnen Bereich der 17 Nachhaltigkeitsziele auf ihre Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit.
b.    Sind im Rahmen der Nachhaltigkeitsgesetzesfolgenab-schätzung Zielkonflikte bei der Erreichung der Nachhaltig-keitsziele aufgeführt oder erkennt der Nachhaltigkeitskon-trollrat solche Zielkonflikte, kann dieser eine Empfehlung abgegeben, wie die Bundesregierung insgesamt eine höchstmögliche Übereinstimmung mit den VN-Nachhaltigkeitszielen und der Deutschen Nachhaltigkeits-strategie erreichen kann.
c.    Regelungsentwürfe erhalten Kabinettsreife - analog zur derzeitigen Bewertung des Erfüllungsaufwands durch den Normenkontrollrat - nur mit Stellungnahme des Nachhal-tigkeitskontrollrats, bei negativen Stellungnahmen müssen Gegenstellungnahmen der Bundesregierung erfolgen.
5.    der Nachhaltigkeitspolitik im Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen einen angemessenen Stellenwert einzuräumen und die gemeinsame Nachhaltigkeitspolitik zu intensiveren, indem
a.    analog etwa zu den Fachkonferenzen der Länderminis-ter*innen künftig halbjährlich eine „Nachhaltigkeitsminis-terkonferenz“ stattfindet, zu der auch Vertreter der kom-munalen Spitzen und Spitzenverbände eingebunden wer-den;
b.    die Kommunen zielgerichtet dabei zu unterstützt werden, eigene regionale Nachhaltigkeitsleitbilder und -strategien zu erstellen und sie zur Unterstützung der Umsetzung fi-nanziell ertüchtigt werden.
6.    die EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen, um
a.    sich für eine kohärente europäische Strategie für nachhalti-ge Entwicklung einzusetzen und dabei das erste der drei aufgezeichneten Szenarien der EU-Kommission in ihrem Reflexionspapier über ein nachhaltiges Europa zu unter-stützen, welches vorsieht, die SDGs auf höchster politi-scher Ebene als übergreifende strategische Ziele für die EU und ihre Mitgliedstaaten zu verankern;
b.    sich dafür einzusetzen, dass nach Ablauf der EU 2020-Strategie die SDGs mit allen Unterzielen gemeinsame Ziele der Europäischen Union und nicht nur ihrer Mitgliedstaa-ten werden, und die Fortschritte bei den SDGs im Europäi-schen Semester behandelt werden.
7.    das rechtzeitige Erreichen der 17 VN-Nachhaltigkeitsziele auf in-ternationaler Ebene voranzutreiben und dafür insbesondere
a.    eine umfassende Finanzierung zur Umsetzung der SDGs vorzusehen, indem sich die Bundesregierung unter ande-rem auf EU-Ebene für eine substantielle Finanztransakti-onssteuer und international stärker für wirksame Maßnah-men gegen Steuervermeidung einsetzt und indem der Bun-deshaushalt umfassend auf die Erreichung der SGDs ausge-richtet wird. Dies umfasst unter anderem den Abbau um-weltschädlicher Subventionen, eine ambitionierte CO2-Bepreisung, sowie die dauerhafte Bereitstellung von 0,7 Prozent unserer Wirtschaftsleistung im Kampf gegen die weltweite Armut, Ungleichheit und für nachhaltige Ent-wicklung. Gleichwohl darf das 0,7-Ziel für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) keine Obergrenze sein und muss im Bedarfsfall angeglichen werden;

b.    die Bedeutung und den handlungsleitenden Charakter des High Level Political Forum (HLPF) zu stärken, unter ande-rem indem die Bundesregierung
i.    sich für eine Reform des HLFP einsetzt, mit dem Ziel höhere Standards für die Länderberichte zu vereinbaren, Stakeholder-Rechte zu stärken, Stake-holder-basierte Peer Reviews, SGD-Umsetzungs- und Aufholpläne oder SGD-Umsetzungspartnerschaften als Instrumente des HLPF zu etablieren;
ii.    einen umfassenden und inklusiven nationalen Vor-bereitungsdialog etabliert und den nächsten Bericht Deutschlands im Jahr 2021 rechtzeitig und breit mit der Zivilgesellschaft und dem Deutschen Bun-destag abstimmt;
iii.    künftige Treffen des HLPF unter Teilnahme von Fachminister*innen hochrangig begleitet;
iv.    eine Kommunikationsstrategie zur Begleitung des HLPF zu entwickelt, um die nationale Öffentlich-keit besser über den internationalen Diskurs zur Agenda 2030 zu informieren.
III. Der Deutsche Bundestag bekräftigt:
1.    bezugnehmend auf das Positionspapier „Den Nachhaltigkeitszielen im Gesetzgebungsverfahren ein angemessenes Gewicht verleihen“ (Ausschussdrucksache 19(26)72) des Parlamentarischen Beirats für Nachhaltige Entwicklung den Mitgliedern des Bundestags der kommenden Legislaturperiode die Empfehlung auszusprechen, an-statt eines Parlamentarischen Beirat für Nachhaltige Entwicklung einen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung einzusetzen und da-bei folgende Empfehlungen zu beachten:
a.    der Ausschuss für Nachhaltige Entwicklung soll vergleich-bar mit dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-päischen Union die Federführung für die Vorlagen über-nehmen, die einen konkreten Nachhaltigkeitsbezug aufwei-sen, dazu gehören etwa die Deutsche Nachhaltigkeitsstra-tegie, der Indikatorenbericht, Beschlüsse des Staatssekre-tärsausschusses für nachhaltige Entwicklung, Belange der europäischen sowie der internationalen Nachhaltigkeitspo-litik;
b.    sobald ein Gesetzesentwurf das Parlament erreicht, kann der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, wie auch bis-her der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwick-lung, mitberatend tätig sein, dies gilt auch für den Bun-deshaushalt;
c.    sofern seitens der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Nachhaltige Entwicklung begründete Zweifel an der Vereinbarkeit einer Vorlage mit der Agenda 2030 bestehen, kann der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung im Rah-men der Mitberatung einen federführenden Ausschuss auf-fordern, eine Stellungnahme dazu abzugeben.

Berlin, den

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Begründung
Zu II 1. Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und kohärentes Regierungshandeln
Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie
Nach der Verabschiedung der Agenda 2030 wurden mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeits-strategie 2016 die 17 VN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) auf den nationa-len Kontext angewendet. Deutschland ging diesen Schritt als eines der ersten Länder der Welt. Dennoch kann und muss Deutschland mehr für die Umsetzung der Agenda 2030 tun, als das bislang der Fall ist. Die Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie 2020 darf deshalb nicht nur eine Regierungsstrategie von vielen sein. Die Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie soll als übergeordnete Strategie ent-wickelt werden, deren Prinzipien und Ziele konsequent und kohärent in die zahlreichen Einzelstrategien- und Programme – beispielhaft seien hier so unterschiedliche Bereiche wie Digitalisierung, Forschung & Innovation, Demografie, Prävention und Gesundheitsförderung, Industriepolitik, Zukunft der Arbeit, Rohstoffversorgung, Klimapolitik und Biodiversität genannt – implementiert werden. Um die Kohärenz der Nachhaltigkeitspolitik zu stärken, d.h. die Politik der Bundesregierung in Gänze darauf auszurichten die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie rechtzeitig zu erreichen, müssen die Bundesministerien sich künftig frühzeitig in der Erarbeitungsphase von Referentenentwürfen, Programmen und Aktions-plänen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte abstimmen. In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist das seit der Auflage 2016 im Abschnitt „Verfahren innerhalb der Bundesregierung zur Umsetzung der Strategie“ ausführlich beschrieben. Bislang werden diese Verfahren aber noch nicht wirklich umgesetzt. Trotz der Leitprinzipien der Nachhaltigkeitsstrategie, nachhaltige Entwicklung in allen Politikbereichen mitzudenken, weisen von den Ministerien ausgearbeitete Programme und Aktionspläne oft keinen expli-ziten Bezug zur Nachhaltigkeitsstrategie auf. Eine klare Zuordnung, zu welchen Zielen eine Initiative konkret beitragen wird, inklusive einer Betrachtung möglicher Zielkonflikte, sollte künftig Bestandteil aller Programme und Aktionspläne der Bundesregierung sein.
Staatssekretärsausschuss
Die Beschlüsse des Staatssekretärsausschusses, welche nach den Sitzungen veröffentlicht werden, weisen in der Regel nur eine geringe Verbindlichkeit auf. Auch im Peer-Review-Bericht 2018 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurde bemängelt, dass der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwick-lung keine hinreichende Voraussetzung ist, um kohärente Nachhaltigkeitskonzepte zu erzielen. Der Staatssekretärsausschuss muss künftig eine neue Rolle erhalten. Er soll ein starkes Maßnahmenpro-gramm zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele erarbeiten. Die Beschlüsse sollten sich dabei inhaltlich stärker mit bestehenden Zielkonflikten der behandelten Thematik auseinandersetzen. Der Staatssekre-tärsausschuss könnte zudem seinen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele stärken, indem er sich als ressortübergreifendes und ranghohes Gremium insbesondere der Themen annimmt, die zwischen den Ressorts umstritten sind, aber zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele dringend bearbeitet werden müssen. Dazu wäre es für die Sichtbarkeit der Nachhaltigkeitspolitik förderlich, wenn die Inhalte und Ergebnisse der Sitzungen des Staatssekretärsausschusses stärker medial begleitet und kommuniziert wer-den.
Ressortkoordinatoren
Die 2017 erfolgte Einsetzung von Ressortkoordinatorinnen und Ressortkoordinatoren für nachhaltige Entwicklung in den Bundesministerien war ein richtiger Schritt. Jedoch muss eine mangelnde interne sowie externe Sichtbarkeit der Aktivitäten der Ressortkoordinatorinnen und –koordinatoren konstatiert werden. Konkret betrifft dies etwa die Nachhaltigkeitsprüfungsbewertungen sowie die Ressortberichte. Die Antragsteller*innen schließen sich der Einschätzung des Peer-Review-Bericht 2018 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und des Sachverständigenrats für Umweltfragen an, wonach für eine konsistente Umsetzung der Nachhaltigkeitspolitik den Ressortkoordinatorinnen und -koordinatoren angemessene Ressourcen zugewiesen werden sollten, auch durch eigene Budgets auf Ressortebene. Dazu sollten die Nachhaltigkeitskoordinatorinnen und -koordinatoren mit weiteren Befugnissen ausgestattet werden. Sie sollen jeweils ressortintern Maßnahmen auf Nachhaltigkeitsrelevanz prüfen und bei Verstößen ressortin-tern gegebenenfalls Einspruch einlegen können und ressortintern weitere Maßnahmen oder entsprechen-de Ergänzungen vorschlagen.
Zudem wird angeregt, Arbeitstreffen oder Workshops für alle Verantwortlichen in den verschiedenen Ressorts, im Bundestag sowie weiteren involvierten Behörden, wie dem Statistischen Bundesamt und dem Bundesrechnungshof, zu etablieren, um hier einen besseren Austausch und die Nutzung von Ar-beitssynergien zu ermöglichen.
Indikatoren
Laut Indikatorenbericht 2018 werden von den 69 Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie lediglich 35 erreicht bzw. werden nach derzeitiger Entwicklung voraussichtlich erreicht werden. Im Um-kehrschluss macht der Bericht also deutlich, dass Deutschland sich bei 29 Indikatoren nicht auf einem zielkonformen Pfad bewegt. Um den Anspruch, die Agenda 2030 zum Maßstab des Regierungshandelns zu machen, einzulösen, ist konkretes Regierungshandeln nötig, um eine Trendumkehr bei diesen Indika-toren zu vollziehen. Nicht zuletzt die Ergebnisse des Peer-Review-Berichts 2018 zur Nationalen Nachhal-tigkeitsstrategie haben gezeigt, dass Deutschland im internationalen Vergleich insgesamt gute Voraus-setzungen für eine noch intensivere Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele besitzt. Damit Deutschland künftig einer Vorreiterrolle wieder gerecht werden kann, sollten die Indikatoren der Deutschen Nachhal-tigkeitsstrategie nachjustiert werden. Insbesondere gilt es, aussagekräftigere Indikatoren im internationa-len Bereich hinzuzufügen. Denn dass die Ziele und Formulierungen der Deutschen Nachhaltigkeitsstra-tegie schwerpunktmäßig auf den deutschen Kontext ausgerichtet sind, wird nicht dem Triple-Ansatz (Umsetzung der Agenda 2030 in, mit und durch Deutschland) gerecht. Die Einführung ambitionierter internationaler Indikatoren sollte insbesondere in den Bereichen Armut, Hunger, Gesundheit, Bildung, Geschlechtergerechtigkeit, Konsum und Produktion sowie Klimaschutz erfolgen. Darüber hinaus wird die Forderung der Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 unterstützt, Zielbereiche und Indikatoren, die besonders starke Defizite aufweisen, sowie die übergeordneten Leitprinzipien, zu priorisieren. Es soll-te nicht auf den festgelegten Zielwerten verharrt, sondern diese mit anderen Referenzrahmen verglichen und falls nötig nachgeschärft werden.
Ressortberichte
Fast alle Bundesministerien haben mittlerweile mindestens einen Bericht zur Umsetzung der Nachhal-tigkeitsziele in ihrem Verantwortungsbereich erstellt. Dieser Praxis müssen auch die Ressorts nachkom-men, die dies bisher nicht getan haben. Alle Bundesministerien sollten diesen Prozess verstetigen und sich auf ein einheitliches Format der Nachhaltigkeitsberichte verständigen. Zentral für eine erhöhte Qua-lität der Berichte ist, dass alle Ressorts die komplette Bandbreite aller 17 SDGs in ihren Berichten über das eigene Organisationsverhalten berücksichtigen. Die Ressort-Berichte zur Umsetzung der Nachhaltig-keitsziele sollen künftig dem Parlament vorgelegt werden und könnten künftig etwa jährlich im Rahmen der Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“ debattiert werden.
Zu II 2. Nachhaltigkeitsgesetzesfolgenabschätzung
Der § 44 (1) Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien legt unter anderem fest: „Unter Ge-setzesfolgen sind die wesentlichen Auswirkungen des Gesetzes zu verstehen. Sie umfassen die beabsich-tigten Wirkungen und die unbeabsichtigten Nebenwirkungen. [...] Es ist darzustellen, ob die Wirkungen des Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, insbesondere welche langfristigen Wirkun-gen das Vorhaben hat.“ Bislang ist das Ergebnis dieser Nachhaltigkeitsprüfungen durch die Bundesregie-rung in der Regel oberflächlich. Eine Auseinandersetzung mit möglichen Zielkonflikten bei der Errei-chung der 17 VN-Nachhaltigkeitszielen fehlt ebenso wie eine quantitative Abschätzungen auf wichtige Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategien, wie etwa dem Effekt der Treibgasminderung.
Im Dezember 2019 hat der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschlossen, dass die Ressorts die elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP) künftig bei allen Regelungsvorhaben anwen-den sollen und Abweichungen von diesem Verfahren nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des je-weiligen Ressortkoordinators bzw. der Ressortkoordinatorin für nachhaltige Entwicklung zulässig sind. Da den Bundesministerien die Ausgestaltung einer Methodik zur Prüfung auf Nachhaltigkeitsaspekte darüber hinaus freisteht, besitzt die Darstellung der Wirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung jedoch weiterhin keine einheitliche Struktur und erlaubt folglich keine qualitative Vergleichbarkeit von Gesetz-entwürfen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat detaillierte Vorschläge für eine Weiterent-wicklung der Nachhaltigkeitsgesetzesfolgenabschätzung auch aus der Einsicht heraus vorgelegt, dass eine tiefere Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen im Deutschen Bundestag nur dann effektiv sein kann, wenn das Gesetzesverfahren strukturell und grundsätzlich stärker als bislang auf die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ausgerichtet ist. In diesem Sinne unterstützt dieser Antrag die Vorschläge des Par-lamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung.
Gefordert wird eine frühzeitige und umfassende Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten im Gesetzge-bungsverfahren, indem eine Gesetzesfolgenabschätzung in Bezug auf die Umsetzung der VN-Nachhaltigkeitsziele und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie durchgeführt wird. Diese soll mehr Transparenz schaffen bezüglich aller Folgen eines Gesetzes hinsichtlich der benannten Nachhaltigkeits-ziele. Die Nachhaltigkeitsgesetzesfolgenabschätzung soll in einem frühen Stadium des Gesetzgebungs-verfahrens dokumentiert und kommuniziert werden, damit sie durch gesellschaftliche Interessenträger und Gremien wie den Nachhaltigkeitskontrollrat (siehe unten) oder den Deutschen Bundestag überprüft werden kann. Eine frühzeitige Nachhaltigkeitsgesetzesfolgenabschätzung ermöglicht es, mögliche Rege-lungsalternativen zu erörtern, mit dem Ziel, im endgültigen Gesetzentwurf eine möglichst hohe Über-einstimmung des Gesetzesvorhabens mit den Nachhaltigkeitszielen und der Deutschen Nachhaltigkeits-strategie zu gewährleisten.
Zu II 4. Nachhaltigkeitskontrollrat
Dieser Antrag unterstützt den Vorschlag des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, wonach die Nachhaltigkeitsgesetzesfolgenabschätzung der Bundesregierung bereits in der Phase der Er-arbeitung der Gesetzesentwürfe durch einen Nachhaltigkeitskontrollrat kontrolliert werden soll. Der Nachhaltigkeitskontrollrat kontrolliert in neuen Regelungen die Darstellung der Nachhaltigkeitsgesetzes-folgenabschätzung für jeden einzelnen Bereich der 17 Nachhaltigkeitsziele auf ihre Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit. Sind im Rahmen der Nachhaltigkeitsgesetzesfolgenabschätzung Zielkonflik-te bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele aufgeführt oder erkennt der Nachhaltigkeitskontrollrat solche Zielkonflikte, kann dieser eine Empfehlung abgegeben, wie die Bundesregierung insgesamt eine höchstmögliche Übereinstimmung mit den VN-Nachhaltigkeitszielen und der Deutschen Nachhaltig-keitsstrategie erreichen kann. Der Nachhaltigkeitskontrollrat überprüft indes, inwieweit ein Gesetz dazu beiträgt, Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die sich auf einem nicht zielkonformen Pfad befinden, zu erreichen und kann dazu Empfehlungen aussprechen. Analog zur Bewertung durch den Normenkontrollrat erhalten Regelungsentwürfe Kabinettreife nur mit Stellungnahme des Nachhal-tigkeitskontrollrats, bei negativen Stellungnahmen folgen Gegenstellungnahmen der Bundesregierung.
Zu II 5. Nachhaltigkeitspolitik auf Ebene der Länder und Kommunen
Die Antragsteller*innen teilen die in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie von 2018 getroffene Fest-stellung, dass den Ländern bei deren Umsetzung eine entscheidende Rolle zukommt, weil in der födera-len Ordnung Deutschlands den Ländern und Kommunen in wichtigen Bereichen nachhaltiger Entwick-lung Rechtsetzungs- und Verwaltungskompetenzen obliegen. Durch die Kombination von sozialen Auf-gaben und ökologischen Herausforderungen sind Kommunen eine entscheidende Schnittstelle, eine sozi-alverträgliche Transformation für eine nachhaltige Entwicklung, Klimaschutz und Klimaanpassung mit-zugestalten.
Der Nachhaltigkeitspolitik sollte im Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen deshalb ein angemessener Stellenwert eingeräumt werden.  Die gemeinsame Nachhaltigkeitspolitik sollte intensiviert werden, indem analog etwa zu den Umweltministerkonferenzen künftig halbjährlich eine „Nachhaltig-keitsministerkonferenz“ stattfindet, zu der auch Vertreter der kommunalen Spitzen und Spitzenverbände eingebunden werden. Auf dieser regelmäßig stattfindenden Konferenz sollten ebenenübergreifend kon-krete Beschlüsse gefasst werden, die dem rechtzeitigen Erreichen der Nachhaltigkeitsziele dienen.
Der Bund muss Anreize schaffen, damit die Kommunen die Ziele der nachhaltigen Entwicklung in alle Leistungsbereiche integrieren können. Deshalb müssen die Kommunen zielgerichtet dabei unterstützt werden, eigene regionale Nachhaltigkeitsleitbilder und -strategien zu erstellen. Zur Unterstützung der Umsetzung müssen sie finanziell ertüchtigt werden.

Zu II 6. Europäische Nachhaltigkeitspolitik
Die EU-Kommission hat mit dem „Green Deal“ den ökologischen Aspekten der Agenda 2030 einen be-deutenden Stellenwert in ihrem Arbeitsprogramm eingeräumt. Eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie der EU muss jedoch auch jenseits des Geltungsbereichs des „Green Deal“ ebenen- und ressortübergrei-fend Kohärenz in der europäischen und globalen Nachhaltigkeitspolitik gewährleisten. Konkret bedeutet dies auch, dass Politikprozesse in der EU, wie z.B. die GAP-Reform, die Haushaltsdebatten sowie Han-dels- und Steuerabkommen in Einklang mit Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) den Nachhal-tigkeitszielen gestaltet werden.
In den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2019 wurde die EU-Kommission aufgefordert, eine umfassende Umsetzungsstrategie für die Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu entwickeln, die Zeitplä-ne, Ziele und konkrete Maßnahmen enthält, um die Agenda 2030 widerzuspiegeln und die SDGs in alle relevanten internen und externen Politikbereiche der EU zu integrieren. Diese Umsetzungsstrategie gibt es bis heute nicht. Die Bundesregierung muss deshalb die Ratspräsidentschaft nutzen, um den Prozess der Entwicklung einer solchen Strategie einzuleiten. Eine Strategie "Nachhaltiges Europa 2030" sollte die derzeitige Strategie Europa 2020 ersetzen und als Kompass für alle EU-Politiken, Programme, Gover-nance-Strukturen und Instrumente dienen, um Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung zu gewähr-leisten.
Mit einer neuen Kommission, die Umwelt- und Nachhaltigkeitsbelange in den Mittelpunkt ihrer politi-schen Prioritäten gestellt hat, muss die europäische Politik von einer übergreifenden Strategie Nachhalti-ge Entwicklung in Europa bis 2030 mit klar definierten Zielen für alle SDGs bis 2030 und darüber hinaus geleitet werden. Sie sollte Governance-Strukturen für eine sinnvolle Überwachung und Überprüfung der Fortschritte bei der Erreichung der gesetzten Ziele durch partizipative Berichterstattung, die Einführung innovativer Indikatoren (z.B. über negative Spillover-Effekte europäischer Politiken und Praktiken, die die nachhaltige Entwicklung in Drittländern untergraben) und eine starke Rolle des Europäischen Parla-ments vorsehen.
Zu II 7. Internationale Nachhaltigkeitspolitik
Eine nachhaltige Entwicklung ist finanzierbar. Im Sinne der Addis Ababa Action Agenda für Entwick-lungsfinanzierung braucht es strukturelle Reformen in den Bereichen Handel, Verschuldung, Finanzen und Steuern. Auch innovative Instrumente wie eine Finanztransaktionssteuer müssen ihren Beitrag zur globalen Armutsbekämpfung leisten. Aber auch die Selbstverpflichtung, dauerhaft 0,7 Prozent unserer Wirtschaftsleistung im Kampf gegen die weltweite Armut, Ungleichheit und für nachhaltige Entwick-lung bereitzustellen, müssen wir endlich einlösen. Gleichwohl darf das 0,7-Ziel für die öffentliche Ent-wicklungszusammenarbeit (ODA) keine Obergrenze sein und muss im Bedarfsfall angeglichen werden. Die Bereitstellung von Mitteln allein reicht dabei nicht aus. Finanzielle Mittel müssen effektiv eingesetzt und eine wirkungsorientierte Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ermöglichen. Wir werden mit dem Fi-nanzplan 2025 Entwicklung und Klimaschutz nachhaltig finanzieren. Mit jährlich zwei Mrd. Euro zu-sätzlichen ODA-bezogenen Haushaltsmitteln erreichen wir spätestens im Jahr 2025 eine dauerhafte O-DA-Quote von 0,7 Prozent und erfüllen das Klimaversprechen. Wir richten diese Gelder strikt an den nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen aus. Wir setzen dabei auf ein jährliches zusätz-liches Wachstum von 1,2 Mrd. Euro für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Darüber hinaus werden wir die Mittel für den internationalen Klimaschutz und den Erhalt der Biodiversität jähr-lich um mindestens 800 Mio. Euro steigern, damit Deutschland bis 2025 ein Niveau von jährlich acht Mrd. Euro für die Klimafinanzierung erreicht und so einen fairen Anteil an den Zusagen von Kopenha-gen und Paris erbringt. Dabei fahren wir einen klaren Kurs: die Anrechnung von Ausgaben für Geflüch-tete im Inland sowie für das Militär sollen nicht in die ODA-Berechnung einfließen. Somit wollen wir auch - im Lichte der Messbarkeit der Agenda 2030 - die dringend notwendige ODA-Reform anstoßen. Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie stellen den Globalen Süden vor zu-sätzliche enorme Herausforderungen. Wir müssen auch in diesem Sinne globale Solidarität zeigen und zusätzlich weitreichende Unterstützung und neue Mittel anbieten. Eine Budgetumschichtungspolitik, die zur Kürzung in anderen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit führt, lehnen wir ab.
Das High Level Political Forum (HLPF) ist die wichtigste Plattform der Vereinten Nationen für nachhal-tige Entwicklung und spielt eine zentrale Rolle bei der Weiterverfolgung und Überprüfung der Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) auf globaler Ebene. Das Forum tagt jährlich für acht Tage, einschließlich eines dreitägigen Ministersegments, und alle vier Jahre auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs unter der Schirmherrschaft der Generalversamm-lung für zwei Tage. Dennoch muss konstatiert werden, dass die Einrichtung des HLPF nur als erster Schritt gedacht war, weil es einem Minimalkonsens folgte. Eine im Zuge der Verabschiedung der Agen-da 2030 ebenfalls diskutierte transformative Ergänzung der VN-Charta um einen Council for Sustainable Development oder weitere regulative Instrumente, etwa für eine substantielle Überprüfung der Länder-fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 2030 wurden 2015 nicht beschlossen (siehe dazu etwa auch: "Globale Nachhaltigkeit vor der Sackgasse bewahren - RNE-Empfehlung an die Bundesregierung zum Ausbau des multilateralen Schwungrads der Agenda 2030" vom 24. August 2018). Die Folge ist unter anderem, dass die Länderberichte trotz Richtlinien und informellen Mindestanforderungen von sehr un-terschiedlicher Qualität sind und damit nicht so aufschlussreich, wie es dem Anliegen der Agenda 2030 entspräche. Zusammenhänge werden nicht oder nur so oberflächlich erörtert, dass keine Schlussfolge-rungen gezogen werden. Ein weiteres Defizit ist nach wie vor, dass zudem von den Sitzungen des High Level Political Forum (HLPF) auf der Ebene der Vereinten Nationen nur in sehr begrenztem Umfang Signale an die deutsche Öffentlichkeit ausgehen. Die Bundesregierung nutzt zu selten die Chance, ihr Handeln in den Kontext der VN-Nachhaltigkeitsziele zu stellen und sie damit in der Bevölkerung be-kannter zu machen. Sie sollte deshalb in Zukunft gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern mehr als bisher erklären und begründen, dass ihr Regierungshandeln der Umsetzung der Agenda 2030 dient.
Zu III 1. Ausschuss für Nachhaltige Entwicklung
Die Nachhaltigkeitsziele und die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie gehen auch im Alltagsgeschäft des Bundestags oft unter. Zwar wird vereinzelt in Plenardebatten und Anträgen darauf Bezug genommen, als Leitprinzip ist die Nachhaltigkeit jedoch nicht hinreichend in der politischen Arbeit verankert. Verschie-dene Expertengremien (vgl. Peer-Review-Bericht 2018 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, Rat für Nachhaltige Entwicklung 2019, Sachverständigenrat für Umweltfragen 2019) schlagen vor, dem Parla-mentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung ein stärkeres Gewicht bei der Prüfung von Gesetzes-vorlagen zu verleihen. Dies bezieht sich insbesondere auf eine tiefere Prüfung von Gesetzen in Bezug auf ihren Beitrag zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele.
Da der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung als Gremium geschaffen wurde, welches die Verstärkung der Beachtung der Nachhaltigkeitsziele und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie als In-strument nachhaltigerer Politikgestaltung zur Aufgabe hat, schlussfolgert der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung in seinem Positionspapier „Den Nachhaltigkeitszielen im Gesetzgebungsverfah-ren ein angemessenes Gewicht verleihen“ (Ausschussdrucksache 19(26)72) strukturelle Defizite in seiner derzeitigen Rolle und seinem Status im Deutschen Bundestag, um dieser Aufgabe gerecht zu werden.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung empfiehlt folgende Änderungen, um den be-schriebenen Aufgaben besser nachkommen zu können, denen sich die Antragssteller*innen anschließen: Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung wird umgewandelt in einen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung. Durch den Querschnittcharakter – vergleichbar mit dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – soll der Ausschuss die Federführung für die Vorlagen über-nehmen, die einen konkreten Nachhaltigkeitsbezug aufweisen. Dies sind beispielsweise Vorlagen wie die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, der Indikatorenbericht, Beschlüsse des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung, Belange der europäischen sowie der internationalen Nachhaltigkeitspolitik und den VN-Nachhaltigkeitszielen. Daneben soll der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung in den Haus-haltsberatungen den Bundeshaushalt nach Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen der Nachhaltigkeitsstra-tegie mitberaten. Sobald ein Gesetzentwurf im Übrigen das Parlament erreicht, kann der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, wie auch bisher der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung, immer mitberatend tätig sein. Er unterstützt die Fachausschüsse dabei, die zuvor erfolgte Nachhaltig-keitsbewertung durch den Nachhaltigkeitskontrollrat politisch zu bewerten. Sofern Zweifel an der Erfül-lung der Nachhaltigkeitsstrategie durch den Ausschuss für nachhaltige Entwicklung festgestellt werden, kann der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung in Fällen der Mitberatung einen federführenden Aus-schuss auffordern, eine Stellungnahme abzugeben. Im Einsetzungsbeschluss des Ausschusses für nach-haltige Entwicklung (oder alternativ in einem Absatz in der Geschäftsordnung des Bundestages) sollte analog zum bisherigen Einsetzungsbeschluss des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung festgehalten werden, dass der Ausschuss für nachhaltige Entwicklung die Weiterentwicklung der Deut-schen Nachhaltigkeitsstrategie berät. Dies erfolgt insbesondere im Hinblick auf die Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Um-setzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Poli-tikansätze.