Deutscher Bauernverband e. V.

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Allgemeine Anmerkung zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2020:

Die Verabschiedung der Agenda 2030 mit den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) hat einen wichtigen Meilenstein in der internationalen Nachhaltigkeitsdebatte dargestellt. Die SDGs haben wichtigen universellen Zielen neue Bedeutung verliehen. Die Orientierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in der Überarbeitung 2016 war vom Ansatz her folgerichtig. Der Deutsche Bauernverband begrüßt das Ziel der Agenda 2030 mit den SDGs alle Säulen der Nachhaltigkeit – ökonomisch, ökologisch und sozial – abzubilden. Dies erfordert auch eine entsprechende Umsetzung in Deutschland und Berücksichtigung in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

Der DBV muss jedoch mit Bedauern feststellen, dass wie bereits bei der Überarbeitung der DNS 2016 in Bezug auf die Landwirtschaft erneut nur ökologische Aspekte der Nachhaltigkeit in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2020 adressiert werden sollen. Nach Auffassung des DBV bedingen sich wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit gegenseitig, so dass der DBV seine Forderung erneuert, dies besser im Indikatorenset der Nachhaltigkeitsstrategie abzubilden. Der geeignete Rahmen wäre durch die SDG und ihre Unterziele gegeben.


Zum Transformationsbereich Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme:
In die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2020 sollen sechs Transformationsbereiche aufgenommen werden, in denen Fortschritte für die Erreichung der SDG bis 2030 besonders relevant sind. Als ein Bereich sind Nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme genannt.

Der DBV stimmt der Analyse zu, dass ein ganzheitlicher Blick auf die Thematik nötig ist und Interdependenzen zwischen unterschiedlichen Politikfeldern (Klima, Umwelt, Gesundheit, Agrar, Ernährung) berücksichtigt werden müssen. Für einen ganzheitlichen Ansatz ist die Erweiterung um Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik (besonders für ländliche Räume) notwendig. Eine nachhaltige Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungssystem muss von den landwirtschaftlichen Erzeugern und deren Anforderungen ausgehend gedacht werden. Es gilt bestehende Zielkonflikte zu lösen und Synergien zu entwickeln. Die Arbeit der Zukunftskommission Landwirtschaft kann dazu, wie im Text ausgeführt einen wichtigen Beitrag leisten.

Die Schlussfolgerungen, die aus der Corona-Pandemie für die Bedeutung der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln gezogen werden, gilt es stärker in der zukünftigen Nachhaltigkeitspolitik zu berücksichtigen. So ist der Stellenwert einer starken heimischen Landwirtschaft, die die Versorgung mit Lebensmitteln sichert, während der Pandemie deutlich geworden. Nach Ansicht des DBV muss die Politik bei der Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungssysteme der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln und einer produktiven heimischen Landwirtschaft wieder größeren Stellenwert einräumen. Landwirtschaft erfüllt vielfältige Funktionen für Klima, Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaft und ländliche Räume, jedoch ist die primäre Aufgabe die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln sowie nachwachsenden Rohstoffen. Politiken, die diese Aufgabe schwächen, können deshalb nicht nachhaltig sein.
Zudem gilt es die Frage, wie viel uns "Landwirtschaft im eigenen Lad wert ist" auch dahingehend zu beantworten, dass Extensivierung und Produktionsverlagerung in Länder mit niedrigeren Standards und Auflagen global gesehen zu einer Abnahme der Nachhaltigkeit führen. Deshalb müssen bei der angestrebten Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme Effekte auf heimische Produktivität berücksichtigt werden, so dass der landwirtschaftliche Gunststandort in Deutschland weiterhin auch im globalen Sinne nachhaltig genutzt werden kann.

Anmerkungen zu den Prüfindikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie:


Lebensmittelabfälle und -verluste in Deutschland

Die Prüfung eines Indikators zu vermeidbaren Lebensmittelverlusten in Deutschland wird grundsätzlich begrüßt. Nach Ansicht des DBV ist die Erarbeitung eines Indikators geeignet, einem bislang zu wenig beachteten Thema mehr Aufmerksamkeit zu verleihen.

In Deutschland fällt der Großteil der vermeidbaren Lebensmittelabfälle in den Haushalten an. Im landwirtschaftlichen Betrieb hingegen gibt es faktisch keine Lebensmittelverluste. Der DBV spricht sich deshalb dafür aus, das Ziel einer Halbierung der Abfälle pro Kopf auf Einzelhandels-, Außer-Haus-Verpflegungs- und Verbraucherebene zu beziehen.
Durch eine professionelle Lagerung und Logistik werden Verluste auf der Erzeugerstufe und im Erfassungshandel vermieden. Bei Getreide, Milch und Fleisch gelangt die gesamte verwendungsfähige Erzeugung in die Verarbeitung. Nebenprodukte bzw. Reststoffe, welche bei der Verarbeitung anfallen, wie z.B. Molke oder Rübenschnitzel werden zu Futtermitteln bzw. in Biogasanlagen in Energie umgewandelt. Bei heimischem Obst und Gemüse sind die Verwertungsketten soweit wie möglich geschlossen. Frischgemüse wird zu großen Teilen erst auf Anforderung des Handels geerntet, was eine abgestimmte Logistik voraussetzt. Obst, das die optischen Anforderungen der Verbraucher nicht erfüllt, wird anderweitig verarbeitet.
Zur Erreichung des Ziels einer Halbierung der Lebensmittelabfälle auf Verbraucher- und Einzelhandels-Ebene sieht der DBV vor allem die Verbraucheraufklärung und -sensibilisierung für den Wert von Lebensmitteln als zielführende Maßnahme. Auch gilt es, weiter an intelligenten Verpackungen und einer ständigen Anpassung der MHD-Angaben sowie der zugehörigen Aufklärung zu arbeiten. Handelsnormen und Qualitätsanforderungen des Lebensmitteleinzelhandels gilt es kritisch zu überprüfen, damit verzehrfähige Lebensmittel, die bislang nicht den Anforderungen des Einzelhandels entsprechen und deshalb zu Preisabschlägen nur weiterverarbeitet in den Handel gelangen (Säfte, Soßen,…), auch als direkt marktfähige Produkte in den Handel gelangen können.


Bodenschutz

Der DBV begrüßt den Ansatz, dem Bodenschutz durch einen eigenen Indikator mehr Bedeutung zu geben. Landwirte sind im eigenen Interesse und im Interesse der nachfolgenden Generationen bestrebt, den Boden fruchtbar zu halten und die landwirtschaftlichen Flächen in gutem Zustand an die nächste Generation zu übergeben. Dieses Ziel wird durch das landwirtschaftliche Fachrecht und die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft umgesetzt.

Der DBV weist darauf hin, dass allein durch einen zusätzlichen Indikator zum Boden das Ziel der Reduzierung des Flächenverbrauchs angesichts schrumpfender verfügbarer Fläche pro Kopf nicht an Dringlichkeit verliert und ein Stopp des Flächenverlusts prioritär ist. Eine bebaute und versiegelte Fläche verliert wichtige Bodenfunktionen wie Pufferung, CO2-Speicherung, Wasserfilterung, Lebensraum und Biomasseproduktion. Die Bodenqualität im Vergleich muss damit als nicht mehr gegeben betrachtet werden.

Das Vorhaben, Veränderungen der Bodenqualität abseits von Versiegelung zu erfassen, stellt eine komplexe Aufgabe dar. Die Bodenqualität wird in Deutschland üblicherweise nach der Bodenschätzung bewertet. Dabei werden die Ertragsbedingungen nach verschiedenen Parametern (Bodenaufbau, Geländegestaltung, Klima, Wasserverhältnisse) für Grün- und Ackerland in Bodenpunkten von 0 bis 100 bewertet. Dieses ist bundesweit etabliert, beinhaltet die relevanten Ertragsparameter und ist weithin anerkannt und akzeptiert. Mit diesem System lassen sich Veränderungen ebenfalls abbilden. Zur Beurteilung von Veränderungen der Bodenqualität ist eine Vororterfassung unerlässlich, sofern nicht auf Sekundärparameter oder daraus abgeleitete Werte wie Biomasseerträge zurückgegriffen wird. Abgeleitete Werte lassen jedoch nur bedingt einen Rückschluss auf die Bodenqualität zu, da andere, schwankende Faktoren diese ebenfalls beeinflussen (Witterung, Düngung, angebaute Kulturen).

Die avisierte Datenerhebung mittels Fernerkundung und anschließende Datenaufbereitung ist nur bedingt für einen Bodenqualitätsindikator geeignet, da die Rohdaten entsprechend interpretiert werden müssen und Bodenqualität durch eine Vielzahl an Faktoren bestimmt wird (Gründigkeit, Bodenart, Humusgehalt, Nährstoffe, Belebung,…), die durch GIS-Daten nicht unmittelbar erfassbar sind. Statt der Verwendung von GIS-Daten sollte ein ausreichend großes und repräsentatives Netz an Bodenmessstellen etabliert werden, anhand dessen unterschiedliche Qualitätsparameter erfasst werden können, so dass deren Aggregierung eine repräsentativ abgesicherte Aussage zum Bodenzustand ermöglicht (ähnlich Bodenzustandserhebung), die Daten jedoch auch parameterspezifisch vorliegen.

Bei der Fernerkundung und parzellenscharfen Abgrenzung ist die Frage nach Dateneigentum und Datenschutz ebenfalls kritisch zu werten. Falls sich die Bundesregierung für einen Ansatz mittels Fernerkundung entscheidet, dürfen die auf diesem Wege gewonnenen Daten nur für diesen Zweck verwendet werden und keine Datenweitergabe oder -verarbeitung zu anderen Zwecken erfolgen. Entsprechendes gilt für alle anderweitig erhobenen Daten. Der DBV empfiehlt eine sorgfältige Prüfung der verfügbaren Optionen und die Entwicklung und Etablierung eines Messnetzes zur umfassenden Erfassung der Bodenqualität.


Allgemeine Anmerkungen zum Indikatorenset:

Der DBV stellt fest, dass die Umsetzung der SDGs durch die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie für den landwirtschaftlichen Bereich auf ökologische Indikatoren reduziert ist und damit substanzielle Aspekte der Nachhaltigkeit außen vor bleiben. Der DBV wertet dies als vertane Chance, die Beiträge der Landwirtschaft zur Erreichung der SDGs – insbesondere die Sicherung der Ernährung – zu berücksichtigen.

Bereits mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 wurde das Indikatorenset um vier Indikatoren mit Nährstoffbezug erweitert, wovon drei Indikatoren reaktiven Stickstoff adressieren (Einträge in Küsten- und Fließgewässer, Grundwasser und Ökosysteme), zuzüglich zum damals bereits bestehenden Stickstoffüberschussindikator. Durch ein Mehr an Indikatoren zum selben Bereich sieht der DBV keinen Mehrwert gegeben, zumal der Stickstoffüberschussindikator bereits an den Handlungsmöglichkeiten der Landwirtschaft ansetzt. Der DBV kritisiert, dass multiple Indikatoren aus demselben Bereich nicht zu einer schnelleren oder besseren Umsetzung beitragen, sondern lediglich die Wahrnehmung verengen und zu einer eindimensionalen Sichtweise führen. Gleichzeitig wird die Nachhaltigkeitsstrategie durch die Indikatoren zu Nährstoffeinträgen unnötig aufgebläht und verhindert aufgrund der begrenzten Indikatorenzahl eine breitere und ausgewogenere Ausrichtung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und Abbildung der Nachhaltigkeit im Indikatorenset. Es kann nicht Sinn der Sache sein, das Fehlen von Indikatoren für einzelne wichtige Aspekte der Nachhaltigkeit durch die Erhöhung der Indikatorenzahl für andere Aspekte bzw. eine Mehrfachadressierung ohne Mehrwert zu kaschieren. Ziel muss es vielmehr sein, die relevanten Bereiche jeweils mit einem kleinen, aber aussagekräftigen Satz von Indikatoren abzubilden. Der DBV spricht sich deshalb dafür aus, dass in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2020 die Anzahl der Nährstoffindikatoren grundsätzlich überarbeitet und auf das Wesentliche reduziert wird.

Der DBV schlägt stattdessen für die Neuauflage 2020 einen Ökoeffizienzindikator vor (siehe Abbildung 1), der die landwirtschaftlichen Flächenerträge ins Verhältnis zum Stickstoffüberschuss setzt. Damit könnte SDG 2 endlich adäquat in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie abgebildet werden und die Bedeutung der Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, die in der Corona-Pandemie nochmals verdeutlicht wurde, wäre mit erfasst. Ziel eines Ökoeffizienzindikators ist es, den Beitrag für die Ernährungssicherung und die Umweltauswirkungen der Landwirtschaft in einem einzigen Indikator abbilden zu können. Grundgedanke einer nachhaltigen Landwirtschaft muss es sein, Lebensmittel möglichst effizient zu produzieren und dabei Umweltauswirkungen zu minimieren.

 
Zu den Indikatoren im Einzelnen:

2.1.a     Stickstoffüberschuss

Wie bereits in der Beschreibung des Stickstoffüberschuss-Indikators festgehalten, hat dieser direkten Einfluss auf die Indikatoren 6.1.b "Nitrat im Grundwasser", 14.1.a "Stickstoffeintrag über die Zuflüsse in Nord- und Ostsee" und 15.2 "Eutrophierung der Ökosysteme", so dass dieser Indikator alleine ausreichen würde, um die Nährstoffthematik in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erfassen. Der DBV fordert deshalb die Streichung der genannten Nährstoffindikatoren.
Für den DBV ist nicht nachvollziehbar, wie der Stickstoffüberschuss-Indikator dem SDG 2 "Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern" gerecht werden soll. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie geht hier auch in der zweiten Überarbeitung seit der Agenda 2030 am Thema vorbei und fokussiert einseitig auf Umweltwirkungen der Landwirtschaft. Der DBV plädiert stattdessen für eine intelligentere Indikatorenauswahl um die Ernährungssicherung abzubilden und spricht sich für die Aufnahme eines Ökoeffizienzindikators zur Kombination Umweltwirkung und landwirtschaftlicher Produktivität aus (siehe oben).


2.1.b     Flächenanteil ökologischer Landbau

Das Ziel von Indikator 2.1.b – 20 % ökologischer Landbau – kann nicht staatlich verordnet werden, sondern muss marktbasiert erreicht werden, weshalb die Vorgabe eines Zieljahr dafür problematisch ist. Der DBV vertritt und unterstützt aktiv die Förderung des ökologischen Landbaus. Den ökologischen Landbau jedoch gegenüber dem konventionellen Landbau hervorzuheben und als umweltfreundlicher herauszustellen, spiegelt nach Ansicht des DBV nicht die Realitäten wider und ist auch wissenschaftlich nicht zu belegen. Landwirtschaftliche Nachhaltigkeit bemisst sich nicht nach Produktionsform, sondern hängt vom einzelbetrieblichen, individuellen Management ab.


2.2     Unterstützung guter Regierungsführung bei der Erreichung einer angemessenen Ernährung weltweit

Der DBV begrüßt, dass mit dem Indikator wenigstens dem Titel nach die Ernährungssicherung Eingang in das Indikatorenset der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gefunden hat. Gleichwohl wird mit der gewählten Maßzahl (Zahlungen vorrangig an Entwicklungs- und Schwellenländer zur Unterstützung guter Regierungsführung für Ernährungssicherung) nur ein sehr indirekten Beitrag Deutschlands zur Ernährungssicherung abgebildet. Im Sinne der Umsetzung der Agenda 2030 "in", "durch" und "mit" Deutschland sollte die Ernährungssicherung "in" Deutschland ebenso abgebildet werden.
Die deutsche Landwirtschaft sieht ihre wichtigste Aufgabe in der Erzeugung qualitativ hochwertiger und sicherer Lebensmittel und damit darin, die Ernährung in Deutschland sicherzustellen. Darüber hinaus leistet die deutsche Landwirtschaft durch die produktive Nutzung landwirtschaftlicher Gunststandorte und eine im weltweiten Maßstab effiziente und ressourcenschonende Erzeugung von Lebensmitteln einen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung.


3.2.a     Emissionen von Luftschadstoffen

Zur Erreichung des Indikators 3.2.a sollte als Basisjahr 1990 statt 2005 gewählt werden. Die Ammoniak-Emissionen sind von 1990 bis 2018 bereits um 16 % gesunken. Eine weitere Verringerung wie sie die NEC-Richtlinie der EU vorsieht stellt die Landwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Hier gilt es zwischen Zielen der Luftreinhaltung, der Weiterentwicklung der Tierhaltung und dem landwirtschaftlichen Strukturwandel abzuwägen. Insofern liefert der Indikator ein anschauliches Beispiel für Zielkonflikte und die nötige ganzheitliche Sichtweise, die im Transformationsbereich zu Agrar- und Ernährungssystemen eingefordert wird.


6.1.a     Phosphor in Fließgewässern

Der Indikator stellt neben den Indikatoren zu Stickstoff (6.1.b, 14.1 und 15.2) einen weiteren Nährstoffindikator dar und ist damit ohne größeren Mehrwert für die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Für die Eutrophierung von Fließgewässern ist aufgrund der kurzen Verweildauer zudem nicht der hier abgebildete Gehalt an Gesamtphosphor, sondern des pflanzenverfügbaren, leicht löslichen ortho-Phosphat-Phosphors relevant.


6.1.b     Nitrat im Grundwasser

Nach Auffassung des DBV bietet der Indikator in Kombination mit Indikator 2.1.a (Stickstoffüberschuss) bzw. dem vom DBV vorgeschlagenen Ökoeffizienzindikator keinen Mehrwert und zudem durch das lange Gedächtnis des Grundwassers aufgrund der langen Versickerungszeiten und langsame Grundwasserneubildungsraten auch keinen direkten Ansatzpunkt zum Handeln. Vielmehr bildet er Indikator 2.1.a gewissermaßen nur aus einer anderen Richtung ab. Der DBV plädiert deshalb für eine Streichung des Indikators. Weiterhin sind mit den Novellen der Düngeverordnung 2027 und 2020 bereits weitreichende Maßnahmen getroffen worden, um Nährstoffüberschüsse zu adressieren und die Ziele der EU-Nitratrichtlinie einzuhalten.


11.1.a     Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche

Der DBV zeigt sich besorgt über den geringen Fortschritt bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs. 2018 lag der Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Verkehrsflächen noch immer bei 56 ha pro Tag und ist damit noch weit vom 30 ha Ziel in 2030 entfernt. Zur Erreichung des Ziels bedarf es nach Ansicht des DBV zunächst keines strengeren Ziels, sondern vorhandene Instrumente zur Begrenzung des Flächenverbrauchs müssen entschiedener genutzt werden. Eine Nachschärfung des Flächenerhaltungsgebots und die Förderung der Innenentwicklung sind dafür zentrale Maßnahmen. Dem stehen jedoch Bestrebungen der Bundesregierung und der Kommunen zur Baulandmobilisierung entgegen.


12.1.a     Marktanteil von Produkten mit staatlichen Umweltzeichen

Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster über den Marktanteil von staatlichen Umweltzeichen wie dem EU-Bio-Siegel, zu erfassen, ist nach Auffassung des DBV der falsche Weg. Zum einen werden über die Erfassung von Umweltsiegeln die ökonomische und soziale Säulen der Nachhaltigkeit vernachlässigt und zum anderen ist die Aussagekraft von Siegeln bzw. das Verbraucherverständnis davon nur begrenzt. Zusätzlich bestehen gravierende Unterschiede in den Anforderungen der Umweltzeichen, die eine summarische Anrechnung unmöglich machen. Damit ist die Aussagekraft des Indikators insgesamt fraglich.
Weiterhin kritisiert der DBV, dass nachhaltiger Konsum im Bereich Ernährung durch den Indikator mit "bio" gleichgesetzt wird. Dies ist zum einen sachlich nicht gerechtfertigt (siehe Ausführungen zu Indikator 2.1.b) und zum anderen erfolgt damit eine "Doppelgewichtung" des ökologischen Landbaus in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.


12.1.b     Globale Umweltinanspruchnahme des Konsums privater Haushalte

Der Indikator geht in seiner Zieldefinition davon aus, dass ein insgesamt sinkender Konsum jeglicher Produkte positiv zu werten ist und begeht damit den Fehler, erneuerbare (biotische) und nicht erneuerbare Rohstoffe gleichzusetzen. Stattdessen muss nach Auffassung des DBV eine Differenzierung zwischen nachwachsenden, land- und forstwirtschaftlichen Rohstoffen und nicht erneuerbaren Erfolgen, so dass eine Zunahme des Einsatzes erneuerbarer Rohstoffe als Substitution nicht erneuerbarer Rohstoffe nicht negativ gewertet wird. Andernfalls würde die Entwicklung der Bioökonomie und der Ersatz fossiler Rohstoffe durch die Zusammensetzung des Indikators ausgebremst.


14.1.aa/ab Nährstoffeinträge in Küstengewässer und Meeresgewässer

Der DBV sieht in einem weiteren Indikator zu Nährstoffeinträgen keinen Mehrwert. Die Beschreibung des Indikators verweist zudem auf die Erfassung der Stickstoffüberschüsse in Indikator 2.1.a, so dass der Indikator redundant ist. Da mit der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategierahmenrichtlinie, der Oberflächengewässerverordnung, der NEC-Richtlinie, der Düngeverordnung, den HELCOM- und OSPAR-Zielen und weiteren Politik-Bereichen bereits genügend Maßnahmen existieren, kann dieser Indikator im Sinne einer schlanken und leicht kommunizierbaren Nachhaltigkeitsstrategie entfallen.


15.1     Artenvielfalt und Landschaftsqualität

Die Wahl des Indikators für den Bereich Artenvielfalt ist aus Sicht des DBV nicht nachvollziehbar. So wurden die Mittelwerte der Bestände prominenter Tierarten als Index für die Entwicklung der Artenvielfalt herangezogen. Dies stellt deutlich die Repräsentativität der Aussage gegenüber der Gesamtzahl der vorhandenen Artenvielfalt in Frage. Es ist zu hinterfragen, ob der Indikator und insbesondere die aufgeführten Arten fachlich gerechtfertigt und geeignet sind, die Nachhaltigkeit im Bereich Natur und Landschaft wiederzugeben. Aus Sicht des DBV ist es nicht sinnvoll und zudem nicht gerechtfertigt, eine kleine und extrem selektive Auswahl nur von Tierarten (ohne Berücksichtigung der Pflanzenwelt) heranzuziehen, um die gesamte Artenvielfalt zu repräsentieren. Zudem ist es fragwürdig, Arten wie beispielsweise den Seeadler in den Index aufzunehmen, die nur regional verbreitet sind – und dies auch in der Vergangenheit bereits immer schon waren. Zudem sind Tierarten sehr deutlichen jährlichen Schwankungen in den Beständen unterworfen. Nach Ansicht des DBV sollte stattdessen ein anderer Indikator verwendet werden, um eine Aussage über die Qualität von Natur und Landschaft für das gesamte Bundesgebiet zu ermöglichen. Der Flächenanteil von Schutzgebieten und Flächen im Vertragsnaturschutz, in Agrarumweltprogrammen, im Biotopverbund und/oder in Wasserkooperationen ist dafür geeigneter. Mit dem Indikator könnte ein Überblick über den Stellenwert von Natur- und Landschaftsschutz insgesamt in Deutschland verschafft werden. Zusätzlich sollte, analog zum Klimaschutz, 1990 als das erste Referenzjahr der Skala und damit gleich 100 gesetzt werden und keine Rückrechnung auf das Jahr 1970 erfolgen, die mit extremen Unsicherheiten belastet ist und damit die Glaubwürdigkeit des Indikators schmälert.


15.2     Eutrophierung der Ökosysteme

Der Indikator stellt einen weiteren überflüssigen Nährstoffindikator dar, der zu den anderen Stickstoffindikatoren keine neuen Erkenntnisse hinzufügt. Stattdessen werden bereits adressierte Bereiche zum wiederholten Male mit dem Indikator erfasst (direkter Bezug der Eutrophierung zu Ammoniakemissionen in Indikator 3.2.a) und die Nachhaltigkeitsstrategie ohne Mehrwert verlängert. Zudem ist eine atmosphärische Hintergrundbelastung von Ökosystemen durch Stickstoffeinträge unvermeidbar.

Um den Schutz der Landökosysteme zielführender abzubilden, schlägt der DBV die Abbildung von SDG 15.8 – Maßnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten – vor. Vor dem Hintergrund der Zunahme des Klimawandels und weltweiter Handelsströme ist zukünftig eher noch verstärkt mit einer Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu rechnen, so dass das Thema an Relevanz gewinnen wird, im Gegensatz zu einer weiteren Aufblähung der Stickstoffthematik.