Deutsche UNESCO-Kommission

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Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) begrüßt den Entwurf zur Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) und dankt für die Möglichkeit der Beteiligung.

Sie begrüßt vor allem, dass die Agenda 2030 Bezugspunkt der Nachhaltigkeitspolitik bleibt und dass die Umsetzungserfahrungen aus den vier Jahren seit Aktualisierung der DNS erkennbar dazu genutzt werden, um die DNS weiter zu entwickeln.

In den Gremien der Vereinten Nationen hat Deutschland die Agenda 2030 mit gestaltet und einen der ersten Voluntary National Review (VNR) abgegeben. 2021 steht der zweite VNR an. Die DUK begrüßt, dass die Weiterentwicklung der DNS gegenüber den zuletzt nicht erreichten nationalen Zielen aufmerksam bleibt. Sie begrüßt die Fortführung der Dreigliedrigkeit der Maßnahmen "in, durch und mit Deutschland".
Die Mitgliederversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission wird sich am 13. November 2020 spezifisch zur Nutzung von Erfahrungen aus der Covid-19 Pandemie für die Umsetzung der Agenda 2030 äußern. Wir werden diesen Beschluss als Anhang zu der vorliegenden Stellungnahme nachreichen.

Die Deutsche UNESCO-Kommission begrüßt mit Nachdruck die erneute Betonung von "Bildung für nachhaltige Entwicklung" im Entwurf der DNS; ebenso erkennt sie an, dass ihre Anregung von 2016 zur deutlich stärkeren Berücksichtigung der kulturellen Dimension der Nachhaltigkeit damals wie heute auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Hier gibt es jedoch weiterhin ungenutzte Handlungsmöglichkeiten, weshalb die EU hierzu ab Dezember 2020 eine OMC Arbeitsgruppe einsetzen wird. Grundsätzlich hält die Deutsche UNESCO-Kommission die Ambition der DNS weiter für nicht ausreichend. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Fortschreibung bisheriger Politik bleiben hinter dem zurück, was in Teilen Deutschlands längst von zahlreichen Akteuren praktiziert und gestaltet wird. Auf solche Akteure bzw. Partner konzentrieren wir uns im Folgenden.

I. Die DNS muss an dem bereits in Deutschland erreichten Stand ansetzen:
Es gibt in Deutschland Tausende von Akteuren, die sich bereits belastbar zur Agenda 2030 verpflichtet haben – und die für die konkrete Umsetzung von Nachhaltigkeitspolitik vor Ort höchst wertvolle Zugänge bieten – die aber in der DNS allenfalls stichpunktartig genannt sind. Ihr strategischer Mehrwert für erfolgreiche Nachhaltigkeitspolitik sollte dringend bewusst ins Auge gefasst werden.

Wir machen diesen Punkt ausführlich an einem Beispiel deutlich:
Entscheidend für den Erfolg der Agenda 2030 wie auch der DNS ist es, Zielkonflikte zwischen den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung zu erkennen und soweit wie möglich aufzulösen. Dies erfordert intersektorales Handeln und auch das bessere und engere Zusammenspiel von traditionell getrennten behördlichen Zuständigkeiten – insgesamt also ein "agileres" staatliches Handeln.

Dies ist in Kapitel A.II.3.bb) "Hebel" betont: Governance-Hebel sind "Strukturen zur Überwindung sektoralen Denkens ebenso wie neue Formen der Zusammenarbeit und des transformativen Lernens". Dies ist auch in Kapitel B unter III. und IV. sowie im Grundsatz in VI., VII. und VIII. anerkannt. Es sind allerdings im DNS-Entwurf bislang kaum konkrete Mechanismen genannt, um den genannten Hebel "Governance" auch effektiv in staatliches Handeln bezüglich der 17 Ziele umzusetzen. So fehlt z.B. die Identifikation, Einbindung und Stärkung von vorhandenen Mechanismen zugunsten von Nachhaltigkeitstransformation.
Ein Beispiel für einen solchen Mechanismus sind die UNESCO-Biosphärenreservate, ein seit über 40 Jahren äußerst erfolgreiches Politikinstrument (derzeit 16 in DEU). Die Biosphärenreservate verstehen sich seit den 1990er Jahren als Modellregionen und Lernlabore für Nachhaltige Entwicklung.
Nota bene: Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass diesen in 15.a ein ganzer Absatz gilt, und dass sie in 15.a Maßnahmen I.1.e sowie 15.a Maßnahmen III.5 sowie unter 15.b erwähnt sind. Es geht uns allerdings nicht "pro domo" um möglichst häufige Nennung. Vielmehr wünschen wir uns, dass ihre Alleinstellungsmerkmale zugunsten der DNS deutlicher werden: Die Bereitstellung von langfristig stabilen und sektorale wie geographische Grenzen überwindenden Strukturen.

Was ist das Problem? Oft wird anderswo versucht, Nachhaltigkeitstransformationen in 3- oder 4-jährigen Projekten zu erreichen. Solche kurzfristigen Projekte bei zugleich ambitionierten langfristigen Zielen sind leider weiter die Norm der gutgemeinten Förderpraxis. Das Ergebnis ist oft: Ambitionierte Ziele werden allein schon deswegen nicht erreicht, weil Nachhaltigkeitstransformationen tatsächlich die intensive Interaktion mit beteiligten Akteuren auf Basis entsprechenden Vertrauens erfordern (z.B. in der Landnutzung das Vertrauen von Flächeneigentümern). Falls Ziele erreicht werden, sind Ergebnisse oft dennoch nicht von Dauer, da sich die für ein entsprechendes Modellgebiet fachlich zuständigen Projektbüros im Anschluss mangels Finanzierung wieder auflösen.
UNESCO-Biosphärenreservate zeigen seit Jahrzehnten, dass es anders gehen kann. Sie bieten mehrere Vorteile für Nachhaltigkeitstransformationen: Sie können "Kümmerer" während der Laufzeit von projektbasierter Förderung sein; sie können dabei auf jahrzehntelangem Vertrauen aufsetzen; zugleich können sie Prozesse auch über Projektlaufzeiten hinaus begleiten, wenn für Projekterfolg z.B. eine Nachbetreuung von 10 Jahren oder mehr erforderlich ist. Biosphärenreservate sind sicher nicht die einzigen Kulissen mit diesen Eigenschaften. Im ländlichen Raum gilt ähnliches z.B. für Regionen, die in mehreren EU-LEADER-Förderperioden nacheinander gefördert wurden, soweit sie kontinuierlich von denselben Projektverantwortlichen betreut werden.

Es gibt für die Biosphärenreservate weitere wichtige Argumente, die ein „agileres“ staatliches Handeln ermöglichen können, hier seien nur vier genannt:
1. Ressort- und grenzüberschreitend integriertes Handeln. Alle Biosphärenreservate haben teils behördliche Aufgaben, teils sind sie Träger öffentlicher Belange, immer sind sie Intermediäre zwischen Zivilgesellschaft und Administration – und überschreiten kommunale und oft Länder-Grenzen. Beispiel: Die 3 Bundesländer mit Anteil am Biosphärenreservat Rhön haben je Vollzeitstellen bereitgestellt, deren Handeln dezidiert für das Gesamtgebiet autorisiert ist.
2. Verbreitung von guter Praxis: Erfolgreiche Ansätze wurden meist innerhalb von wenigen Jahren von allen anderen deutschen Biosphärenreservaten übernommen.
3. Aktive Beteiligung an einem weltweit aufgestellten Netzwerk: Sie etablieren langfristige Nord-Süd-Partnerschaften zur Förderung nachhaltiger Entwicklung und gegenseitigem Lernen. Darin binden sie oft die Region und deren Akteure insgesamt ein, z.B. zwischen den Biosphärenreservaten Rhön und "Kruger to Canyons" im ländlichen Südafrika.
4. Thematisch umfassende Arbeit: Neben „klassischen“ Themen wie Tourismus, Bildung, Forschung, Klima- und Naturschutz leisten Biosphärenreservate zum Beispiel Beiträge zu gesellschaftlicher Vielfalt im ländlichen Raum, nachhaltiger Siedlungsentwicklung, demographischem Wandel, kommunaler Nachhaltigkeit, oder digitalen Lösungen für den ländlichen Raum.     
Die UNESCO-Biosphärenreservate sind nur ein Beispiel für die bisher nicht ausreichende Nutzung oder Stärkung von vorhandenen Strukturen und Institutionen zugunsten der DNS.
Die folgenden weiteren Beispiele stammen alle aus dem Kontext der Deutschen UNESCO-Kommission – wir wissen, dass es darüber hinaus tausende weiterer Akteure gibt:
Die mehr als 200 von der UNESCO anerkannten Schulen (UNESCO-Projektschulen) in Deutschland sind im Entwurf der DNS unter 4. Maßnahmen III.3 aufgeführt, und sind damit wohl das einzige in der DNS aufgeführte Schulnetzwerk in Deutschland. Dies ehrt die UNESCO-Projektschulen, gerade angesichts ihrer Anstrengungen von Verankerung von "betrieblicher Nachhaltigkeit" und von BNE-Profilen in der Bildungspraxis.

Was wir allerdings anregen, ist Bewusstsein und kreatives Nachdenken in den für die DNS verantwortlichen Institutionen, welchen großen Mehrwert ein eng verknüpftes Schul-Netzwerk für die DNS zur Verfügung stellen kann, das mit über 300 Partner-Schulen ein Prozent aller Schulen in Deutschland stellt und der Agenda 2030 mehr als offen gegenüber steht, sich bereits mehrfach zu ihr bekannt hat und noch besser sowohl Multiplikator als auch Botschafter für die Agenda 2030 und die DNS in den lokalen Bildungslandschaften wie auch auf nationaler und internationaler Ebene sein kann.

Der internationale Jugend-Freiwilligendienst der Deutschen UNESCO-Kommission "kulturweit" ist mit Namen kurz genannt. Auch in diesem Fall geht es uns darum, den spezifischen Mehrwert von freiwilligem Engagement junger Erwachsener für die DNS deutlicher zu machen. Dies betrifft nationales wie internationales Jugend-Engagement, z.B. auch in anderen konkreten Formen wie FSJ, FÖJ oder weltwärts.
Auch das Wort "Ehrenamt" sucht man vergeblich in der DNS. Weiterhin ist in der DNS nicht erkennbar, wie sie sich zum Engagement, das sich in Fridays for Future gezeigt hat, verhält; diese Bewegung junger Menschen ist nur einmal kurz genannt.
Die Deutsche UNESCO-Kommission selbst legt größten Wert darauf, dass sie die kulturweit-Freiwilligen den Prinzipien der Agenda 2030 entsprechend ausbildet. Viele dieser Freiwilligen und der Alumni lassen sich von der DUK zu Nachhaltigkeits- bzw. BNE-Botschaftern weiterbilden und sind auch nach ihrer Zeit als Freiwillige oft jahrelang höchst engagiert für nachhaltige Entwicklung.

Die Deutsche UNESCO-Kommission ist überzeugt, dass das Engagement junger Menschen für Nachhaltigkeits-Transformationen noch besser gezielt gestärkt werden kann. Der Bund kann dafür auf stabilen vorhandenen Mechanismen aufsetzen.

Die UNESCO-Welterbestätten (derzeit 46) und die UNESCO-Geoparks (derzeit 6) haben sich ebenfalls als Multiplikatoren für die Agenda 2030 positioniert und bewährt. Auch sie werden erfreulicherweise unter 11. Maßnahmen III.3 erwähnt. Hierzu regen wir an, dass die Bundesregierung erstens das kommunikative Potenzial von Orten noch besser in den Blick nimmt, die pro Jahr Millionen von Besuchern empfangen, die sich zugleich bereits zu der Agenda 2030 verpflichtet haben und die international gut vernetzt sind. Manche von ihnen sind so gut aufgestellt, dass sie darüber hinaus als Moderatoren und Umsetzer für Nachhaltigkeitstransformationen vor Ort wirken können. Gleiches gilt auch für bestimmte Träger von immateriellem Kulturerbe.

Auch die derzeit 14 UNESCO-Lehrstühle in Deutschland sind durchgängig Botschafter der Agenda 2030 und setzen – aufgrund einer gemeinsamen Selbstverpflichtung – im Inland und im globalen Süden sehr gezielte Forschungs- und Ausbildungsprogramme um.

Auch die mehreren hundert Partner in den BNE-Netzwerken (einschließlich der gemeinsam von BMBF und DUK ausgezeichneten hunderten von BNE-Vorreitern) können als Multiplikatoren und Partner der DNS besser angesprochen werden.

Zusammengefasst wünschen wir uns daher, dass in die DNS entsprechende Referenzen aufgenommen werden, die die vielen "Nachhaltigkeits-Partner" mit ihrem Potenzial gezielt ansprechen und motivieren. Wir schlagen dazu zum Beispiel unter Kapitel B.VIII.2 einen eigenen Unterpunkt nach "Kultur, Medien und Kreativwirtschaft" vor – alternativ unter Kapitel B.IX.

Hier ein denkbarer Vorschlag:
Akteure mit Selbstverpflichtung zur Agenda 2030
In Deutschland haben sich seit 2015 bereits Tausende von Akteuren bewusst und strategisch zu den Zielsetzungen der Agenda 2030 bekannt, z.B. in ihren Leitlinien oder anderen bindenden Selbstverpflichtungen. Meist geschah dies aus Eigeninitiative der Akteure, manchmal auf Initiative von Bund, Ländern, Kommunen oder einer ihrer Mittler. Beispiele sind die Agenda 2030-Kommunen, Unternehmen, Gebietskörperschaften, Schulnetzwerke, Vereine, Stiftungen, oder Gebietskulissen z.B. aus dem Kontext der EU-Förderung oder des Naturschutzes. Manche Akteure sind Einzelinstitutionen oder -strukturen, andere sind schlagkräftige bundesweite Netzwerke, die wie im Fall der verschiedenen UNESCO-Netzwerke teils auch international sehr eng verknüpft sind.

In der neuen DNS werden Bund, Länder und Kommunen noch stärker darauf achten, die spezifischen Potenziale solcher bereits erfolgreich tätiger und motivierter Akteure als "Hebel" für Nachhaltigkeits-Transformationen zu verstehen, zu stärken und kooperativ zu beteiligten sowie zu nutzen. Dies ist insbesondere wichtig bei Nachhaltigkeitsherausforderungen, die sich aus Zielkonflikten ergeben, aus konkurrierenden Zuständigkeiten zwischen Ressorts, oder zwischen Bund und Ländern, sowie aus grenzüberschreitenden Konflikten und übergeordneten Konfliktkonstellationen.

Bund, Länder und Kommunen werden solche erfolgreich tätigen und motivierten Akteure auch berücksichtigen bei Nachhaltigkeits-Transformationen, die jenseits von Projektlaufzeiten Vorlauf und Nachlauf erfordern.

II.
Weiterhin äußert sich die Deutsche UNESCO-Kommission auch zum Ziel 4. Wir begrüßen mit Nachdruck, dass der DNS-Entwurf ein breites Portfolio von Bildungsherausforderungen bündelt, von "Bildung für nachhaltige Entwicklung" über frühkindliche Bildung, schulische Bildung, Berufsbildung, umfassende Alphabetisierung, Chancengerechtigkeit in der Bildung bis zur inklusiven Bildung.

Noch aber sind die gewählten Indikatoren aus Sicht der DUK nicht ausreichend einschlägig, um für diese wichtigen Herausforderungen Fortschritte zu messen und bei fehlendem Fortschritt die richtigen Maßnahmen zu triggern.
Im Kontext der Antwort auf die Pandemie-Erfahrungen sehen wir außerdem die Notwendigkeit, die Bedeutung von BNE für das Erreichen größerer individueller und gesellschaftlicher Resilienz im Umgang mit Krisen zu fördern, aufgrund ihres Fokus auf Handlungs- und Gestaltungskompetenzen.

III.
Wie eingangs erwähnt, hatte sich die Deutsche UNESCO-Kommission bei der DNS-Konsultation 2016 für die kulturelle Dimension der Nachhaltigkeit eingesetzt. Daher hat die DUK die Einrichtung des "Fonds Nachhaltigkeitskultur" des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) mit seinen sechs Ideenwettbewerben sehr erfreut zur Kenntnis genommen. Die DUK hat dem RNE bereits 2018 ein gemeinsames Projekt mit separaten Ausschreibungen unter dem Arbeitstitel "Städtische Tandems für Nachhaltigkeitskultur" vorgeschlagen (aufsetzend auf dem erfolgreichen Modell von MitOst und der Europäischen Kulturstiftung). Das Projekt hätte auch heute erhebliches Ausstrahlungspotenzial. Ebenso hat die DUK Ideen entwickelt, um immaterielles Kulturerbe, nachhaltige Entwicklung und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu verknüpfen.
Der Fonds Nachhaltigkeitskultur ist zwar auf S. 50 erwähnt, unserer Kenntnis zufolge ist aber eine Fortführung über das ursprünglich vorgesehene Ende 2021 hinaus nicht vorgesehen. Wir setzen uns hiermit nachdrücklich für einen Fortbestand dieses Instruments ein, ggf. in geeigneter Anpassung, und stehen jederzeit für etwaig nötige Unterstützung zur Verfügung.


IV.
Abschließend äußert sich die Deutsche UNESCO-Kommission zum neuen Indikator 11.4 im Entwurf der DNS aus dem Kontext nachhaltiger Stadtentwicklung.

Zunächst begrüßen wir es, dass die DNS anders als noch 2016 überhaupt einen Indikator zum Kulturerbe vorsieht. Allerdings halten wir den dort vorgeschlagenen quantitativen Indikator ("Zahl der Objekte in der Deutschen Digitalen Bibliothek") für völlig unzureichend, um das entsprechende Unterziel 11.4 ("strengthen efforts to protect and safeguard the world’s cultural and natural heritage") abzubilden.
Wir erinnern daran, dass der international vereinbarte Indikator zum Unterziel 11.4 lautet: "Total per capita expenditure on the preservation, protection and conservation of all cultural and natural heritage, by source of funding (public, private), type of heritage (cultural, natural) and level of government (national, regional, and local/municipal)"

In den Austausch des UNESCO-Instituts für Statistik mit dem Statistischen Bundesamt waren wir kommentierend eingebunden. Uns ist bewusst, dass der international vereinbarte Indikator schwer zu erheben ist und dass die Datenlage dazu derzeit noch sehr dünn ist.

Dennoch halten wir es dringend für zielführender, einen Indikator zu wählen, der dem internationalen Indikator zumindest in Teilen ähnelt, und insbesondere auch den Kontext von Städten und Siedlungen abbildet, als auf einen selektiv gewählten Indikator zu setzen, dessen Hauptziel "Zugang" statt "Erhalt" ist.