Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung

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Nachhaltigkeit auf Parlamentsebene Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung

Der Beirat begleitet die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf nationaler, europäischer und auf Ebene der Vereinten Nationen. Er achtet darauf, dass die Politik mit den Leitlinien nachhaltiger Entwicklung in Einklang steht.

2 Min. Lesedauer

Öffentliche Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zum Thema "Weiterentwicklung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung ".

Der PBnE ist ein wichtiger und lebendiger Bestandteil des Parlaments.

Foto: Deutscher Bundestag / Leon Kügeler / photothek

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE ) hatte sich am 16. März 2022 für diese Legislaturperiode erneut konstituiert. Das war nötig, da er nicht in der Geschäftsordnung des Bundestages verankert ist und somit nicht automatisch zustande kommt. Inzwischen existiert ein solches Gremium aber schon seit nunmehr sechs Legislaturperioden, womit dieser Beirat als etabliert gelten kann. Das Gremium wird in dieser Legislaturperiode von Helmut Kleebank (SPD) geleitet.

Über den üblichen Horizont

Der PBnE des Deutschen Bundestages existiert seit 2004. Mit ihm wurde Nachhaltigkeit auf die Parlamentsebene geholt. Das Leitmotiv für eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Politik, die Verantwortung für die heute lebenden Menschen genauso wie für künftige Generationen übernimmt lautet: „Heute nicht auf Kosten von morgen leben!“

Der Beirat hat eine Wächter-Funktion. Er achtet darauf, dass Gesetzesvorhaben die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie nicht außer Acht lassen. Mit Anhörungen und Positionspapieren werden Debatten angestoßen. So ist der Beirat heute ein wichtiger und lebendiger Bestandteil des Parlaments.

Ziel ist es, dass sämtliche Anträge, Verordnungen und Gesetzentwürfe den Leitlinien nachhaltiger Entwicklung entsprechen. Der Beirat soll den Dialog mit Institutionen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung auf allen politischen Ebenen sowie mit der Zivilgesellschaft führen, um das Anliegen einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern.

Aufgaben des Beirats

  • die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, insbesondere bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze;
  • die parlamentarische Begleitung der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf europäischer Ebene, insbesondere mit Bezug zum europäischen Grünen Deal;
  • die parlamentarische Begleitung der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf Ebene der Vereinten Nationen, insbesondere die Aktivitäten und Maßnahmen zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030 (unter anderem das High-Level Politcal Forum der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung).
  • dem Bundestag bis zur Mitte der Legislaturperiode „Vorschläge zur Weiterentwicklung des Beirates“ , nicht barrierefrei vorzulegen, wie die Arbeit noch effizienter ausgestaltet und wirksamer in die Öffentlichkeit getragen werden kann.

Das sind die Vorgehensweisen des Beirats

  • die Begleitung von Beratungen in anderen Gremien des Deutschen Bundestages, die eine nachhaltige Entwicklung betreffen, indem dem jeweils federführenden Ausschuss gutachtliche Stellungnahmen und Empfehlungen zur Beratung vorgelegt werden können;
  • die Befassung mit weiteren Schwerpunkten, die eine nachhaltige Entwicklung betreffen und geeignet sind, den Prozess einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern und erforderlichenfalls dem Bundestag oder der Bundesregierung entsprechende Empfehlungen vorzulegen;
  • die Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung der Bundesregierung. Der Beirat legt dem jeweils federführenden Ausschuss das Ergebnis seiner Bewertung als Stellungnahme vor, die durch den federführenden Ausschuss zu beraten und schriftlich zu bewerten ist;
  • die parlamentarische Begleitung der Aktivitäten des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung im Bundeskanzleramt sowie der auf Ebene der Bundesregierung geschaffenen weiteren Institutionen zur nachhaltigen Entwicklung, insbesondere des Rates für Nachhaltige Entwicklung;
  • die Kontaktpflege und Beratung mit weiteren Institutionen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere mit anderen nationalen Parlamenten, den Bundesländern und den Institutionen der Europäischen Union.