Auswirkungen des Klimawandels anpacken

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Bundes-Klimaanpassungsgesetz   Auswirkungen des Klimawandels anpacken

Immer stärker bemerkbar werden bereits die Auswirkungen des Klimawandels – auch in Deutschland. Bund, Länder und Gemeinden müssen deswegen jetzt gezielt Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vornehmen. Das nach dem Bundestag auch vom Bundesrat gebilligte Bundes-Klimaanpassungsgesetz der Bundesregierung gibt dafür den Rahmen.

3 Min. Lesedauer

Blick auf den trockenen Boden eines Weizenfeldes.

Ein vertrockneter Weizenacker: Der Klimawandel und seine Folgen sind eine Gefahr für Leben und Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft, Infrastruktur, Natur und Ökosysteme.

Foto: picture alliance/dpa

Die Bundesregierung kommt angesichts des Klimawandels und der vielfältigen Auswirkungen ihrer vorsorgenden Aufgabe nach: Es hat einen Rahmen für Bund, Länder und Gemeinden für Klimaanpassungsmaßnahmen vorgelegt – das Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Bereits vorhandene Aktivitäten zum Umgang mit Klimafolgen und Extremwetterereignissen – wie die Deutsche Anpassungsstrategie – werden darin integriert. Nach Annahme durch den Bundestag hat am 15. Dezember 2023 auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Es wird Mitte des Jahres 2024 in Kraft treten.

Besser steuerbar, transparenter und gerechter

Der Klimawandel und seine Folgen sind eine Gefahr für Leben und Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft, Infrastruktur sowie Natur und Ökosysteme. Daher sind verstärkte, zielgerichtete und zugleich ganzheitliche Anstrengungen erforderlich. Ziel ist es, unsere Schutzgüter widerstandsfähiger gegen die klimawandelbedingten Gefahren zu machen. Einzelne Maßnahmen sollen koordinierter vorangetrieben und besser steuerbar, transparenter sowie gerechter werden.

Stärkere Betonung auf Vorsorge

Mit dem Gesetz verpflichtet sich die Bundesregierung, zudem eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Diese soll regelmäßig fortgeschrieben und entsprechend ihrer Zuständigkeit umgesetzt werden. Das bereits bestehende Berichtswesen zur Deutschen Anpassungsstrategie wird weiterentwickelt.

Die neue Strategie soll den vorsorgenden Aspekt stärker betonen: Neben der Anpassung an die bereits stattfindenden Klimaveränderungen soll mit Blick auf künftig häufigere, extremere und anhaltendere Folgen des Klimawandels mit entsprechenden Maßnahmen agiert werden. Solche künftige Folgen des Klimawandels, wie Hitzewellen, Dürren, Stürme, Anstiege der Meeresspiegel und Starkregenfällen, müssen jetzt angegangen werden.

Unsicherheiten kein Grund für Nichtstun

Explizit sind unvermeidbare Unsicherheiten in der Risikoabschätzung durch Vorsorgebestimmungen zu berücksichtigen. Wissenslücken hinsichtlich der Risikoabschätzung können mithin nicht als Grund für fehlendes Handeln zur Risikovermeidung und -minderung herangezogen werden.

Klimaanpassung fachübergreifend integrieren

Bei Planungen und Entscheidungen von Trägern der öffentlichen Hand soll Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigt werden. Praktisch soll dieses Berücksichtigungsgebot im Rahmen der ohnehin stattfindenden Abwägungsentscheidung umgesetzt werden. Es werden damit weder ein eigenständiges Prüfverfahren noch Dokumentationspflichten begründet. 

Mit dem Berücksichtigungsgebot soll unter anderem eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Denn lange nicht alle Bereiche enthalten ein Berücksichtigungsgebot für Belange der Klimaanpassung. Zugleich enthalten zahlreiche Fachgesetze bereits das Gebot, die Klimaanpassung zu berücksichtigen; das Berücksichtigungsgebot verweist ausdrücklich auf diese bestehenden Fachgesetze. Andererseits sind jedoch nicht alle Planungen und Entscheidungen, die Träger öffentlicher Aufgaben vornehmen, von Belangen der Klimaanpassung betroffen. Das ist etwa der Fall, wenn keine gravierenden negativen Auswirkungen für Klimaanpassungsbelange zu erwarten sind, wie etwa bei Anlagen für Erneuerbare Energien und Netzen.

Viele Nachhaltigkeitsziele angegangen

Das Gesetz dient auch der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. So hilft es konkret, immerhin zwölf von siebzehn Nachhaltigkeitszielen umzusetzen:

  • In erster Linie dient das Vorhaben dazu, Maßnahmen gegen die Folgen des bereits passierten und passierenden Klimawandels sowie der möglichen künftigen Folgen zu ergreifen. 
  • Außerdem dient er dazu, global Verantwortung wahrzunehmen, natürliche Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltiges Wirtschaften zu stärken.
  • Nicht zuletzt bezweckt das Vorhaben, den sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft zu wahren und zu verbessern. Es will zudem Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung nutzen.

Nennenswert sind hierbei die Querverbindungen untereinander und deren integrierender Charakter. Synergien gilt es zu erkennen, sodann auch zu nutzen. Alle diese Wirkungen sind bedeutend für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung von deutscher Seite aus.