Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

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ALLGEMEINE ANMERKUNGEN UND BEWERTUNG

Der BUND begrüßt, dass die Bundesregierung die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNHS) kontinuierlich weiterentwickelt. Die Strategie hat allerdings im Regierungshandeln bei Weitem nicht den Stellenwert, den sie in Anbetracht der sich dramatisch zuspitzenden ökologischen Krisen (Klima, Biodiversitätsverlust, Ressourcenknappheit) und der sich weltweit und in Deutschland verschärfenden sozialen Ungleichheit und Armut haben müsste. Die planetaren Grenzen sind in wichtigen Bereichen bereits überschritten. Weltweit besitzt die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung nicht einmal ein Prozent des globalen Vermögens. Nach EU-Kriterien sind 13,3 Millionen Menschen in Deutschland arm oder zumindest armutsgefährdet. Weitaus entschiedeneres Handeln ist notwendig, um die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals) bis zum Jahr 2030 zu erreichen.

Das Kernstück der Nachhaltigkeitsstrategie sind die quantitativen langfristigen Ziele und Indikatoren. Zentrale Ziele – Energieeffizienz, Flächenverbrauch, Verkehr, Agrarpolitik, Biodiversität – sind jedoch nicht nur unzureichend gefasst, sondern sie bleiben zudem unerreichbar, solange die Bundesregierung weiter eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik verfolgt. Denn diese setzt auf Effizienz statt auf die notwendige absolute Reduktion des Ressourcenverbrauchs. Auf „gravierende Zielverfehlungen“ (off-track-Indikatoren) haben internationale Expertinnen und Experten mit dem Peer Review 2018 und auch der Bundesrechnungshof mit seinem Bericht 2019 eindrücklich hingewiesen. In der Dialogfassung der Nachhaltigkeitsstrategie benennt die Bundesregierung ausgewählte Transformationsbereiche: Tatsächlich sind aus Sicht des BUND wesentliche Felder einer sozialökologischen Transformation benannt, darunter Klimaschutz und Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Verkehrswende. Dass fast alle „off-track-Indikatoren“ genau in diese Bereiche fallen, unterstreicht die Dringlichkeit zu handeln.

 „Nur mit einer fortgesetzten Ausrichtung unserer Lebens- und Wirtschaftsweise auf eine nachhaltige Entwicklung und innerhalb der planetaren Grenzen kann dauerhaft Wohlstand geschaffen, Frieden erreicht und ein Leben in Würde für die heutigen und kommenden Generationen auf diesem Planeten gesichert werden“, sowie: „Nachhaltige Entwicklung muss als Leitprinzip der Politik auf allen Ebenen bei Maßnahmen in sämtlichen Politikfeldern beachtet werden“, schreibt die Bundesregierung richtig in ihrem Konsultationspapier zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie anlässlich der Aktualisierung 2018.
Der BUND fordert die Bundesregierung auf, diesen richtigen Einsichten nach fast 20 Jahren Nachhaltigkeitsstrategie nun endlich auch wirksame Taten folgen zu lassen. Im Peer Review 2018 und auch vom Bundesrechnungshof 2019 ist auf zahlreiche Schwachstellen hingewiesen worden, deren Beseitigung weitgehend aussteht und dringend anzugehen ist.

Ambitionsniveau erhöhen – Ziele einhalten und bei Zielverfehlungen einschreiten – Mängel im Design beheben

a)     Die u.a. vom Peer Review 2018 angemahnte Erhöhung des Ambitionsniveaus ist nicht erfolgt – weder im Klimaschutz noch im Artenschutz. Damit, dass die EU ihr Klimaschutzziel für 2030 mit dem avisierten Beschluss deutlich anheben wird, ist die Zielsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie nicht mehr EU-konform. Und auch die EU ist mit ihrem Klimaschutzziel noch nicht sicher auf dem Pfad, auf dem sie sein müsste, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Deutschland muss hier dringend „nachziehen“, das heißt, Klimaneutralität zwischen 2030 und deutlich vor 2040 als Ziel setzen und zugleich eine Reduktion der CO2-Emissionen um 80 Prozent bis 2030 anstreben (im Vergleich zum Basisjahr 1990). Grundvoraussetzung für den Artenschutz ist der Flächenschutz: Daher muss die weitere Flächenversiegelung spätestens 2030 beendet sein, also bei „netto-null“ liegen. Das jetzige Ziel einer Reduktion des Flächenverbrauchs auf weniger als 30 ha/Tag bis 2030 ist zu wenig ambitioniert. Aktuell ist der deutsche Kompromiss zur EU-Agrarpolitik äußerst problematisch für den Erhalt der Biodiversität, dieser bedarf dringend der Nachbesserung. Zudem ist – auch im Sinne der SDGs, die die Basis der DNHS bilden – eine Halbierung des Ressourcenverbrauchs bis 2030 notwendig. Diese Beispiele zeigen, wie dringend Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsstrategie und politisches Handeln miteinander in Einklang gebracht werden müssen.

b)     Wesentliche Ziele werden nicht eingehalten: Als „Erfolgskontrolle“ (S. 54) werden die Indikatoren gezählt, die erfüllt bzw. „off-track“ sind: Es steht 32:28 (bei sechs Indikatoren ohne Daten) – also nur wenig besser als 50:50. Es folgt dann keine weitere Analyse, welche Indikatoren „off-track“ sind, und es fehlen Überlegungen dazu, wie gut die Indikatoren die Ziele der Strategie abbilden – die meisten messen Aktionen, die wenigsten deren Resultat. „Off-track“ sind jedoch ganz zentrale Ziele und Indikatoren, wie zum Klimaschutz und zur Biodiversität. Im sozialen Bereich ist es u.a. die Verteilungsgerechtigkeit, bei der sich keine Verbesserung zeigt (Gini-Koeffizient „stabil“).

Das „Herzstück“ des Berichts, Kapitel C, belegt empirisch, wie weit die Bundesregierung davon entfernt ist, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und einen tatsächlichen Transformationsprozess zu gestalten. Nachhaltigkeitspolitik muss endlich einen höheren Stellenwert im Regierungshandeln erhalten, erforderlich ist ein entschiedenes und zielgerichtetes Handeln. Grundlage dafür ist eine profunde Analyse des bisher nicht Erreichten: Nur auf der Basis einer ungeschminkten Bestandsaufnahme sind wirkliche Verbesserungen möglich.

c)    Bei Zielverfehlungen muss künftig dargelegt werden, welche Maßnahmen die Schließung der Lücken bewirken sollen. Bislang werden lediglich Maßnahmen aufgelistet – aber ohne Wirkungsanalyse. Beispielsweise werden das Klimaschutzgesetz und das Brennstoffemissionshandelsgesetz zitiert (S. 251). Es erfolgt jedoch keine Analyse oder Erläuterung, welche Wirkung davon auf die Ziele der DNHS zu erwarten sind. Dies gilt auch für die Ziele zum Erhalt der Artenvielfalt. An dieser Stelle müssten Fragen wie die folgenden gestellt und beantwortet werden: Wäre ein ambitionierterer Preispfad erforderlich? Sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geeignet, sind Ausnahmen beseitigt und Schlupflöcher gestopft?

d)    Im institutionellen Design müssen die folgenden Mängel behoben werden:

  • Die Federführung für die DNHS liegt aktuell beim Kanzleramtsminister (plus Staatssekretärsrunde) – wird faktisch aber weiter an die Unterabteilungsleiter*innen der Ministerien delegiert. Dies ist keine angemessene Repräsentanz des Themas, um die Wirksamkeit zu stärken.
  • Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung ist nach wie vor ein „Beirat“. Der Bundestag will sich einmal im Jahr mit der DNHS befassen. Damit die DHNS im Parlament Präsenz und die nötige Relevanz erhält, hält der BUND die Einrichtung eines regulären Ausschusses und regelmäßige Debatten für erforderlich.
  • Eine systematische Verknüpfung der DNHS mit dem Bundeshaushalt ist bislang nicht erfolgt. Es ist an der Zeit, dass die Zuteilung von Haushaltsmitteln an die Ressorts an die Umsetzung der sie betreffenden Nachhaltigkeitsziele gekoppelt wird.
  • Eine verbindliche Zielstellung für die einzelnen Ressorts zur Erfüllung der DHNS ist differenziert abzubilden und nachvollziehbar zu machen.

Wirksame Suffizienz-Strategien und absolute Reduktionsziele statt fortgesetzte Orientierung am Wirtschaftswachstum
Für die Schlüsselgrößen, die für eine Entkoppelung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch stehen, stellt die DNHS fest:

  • Anstieg der Rohstoffproduktivität: 1,6 Prozent
  • Anstieg der Energieproduktivität: 1,5 Prozent

Durch den Anstieg der Effizienz kommt es zwar zu einer relativen, aber nicht zu einer absoluten Entkopplung. Am Rohstoffverbrauch zeigt sich: Die erfolgte Steigerung der Rohstoffproduktivität hat nicht zu einem tatsächlichen Rückgang des Rohstoffverbrauchs geführt. Vielmehr wird die Effizienzsteigerung vom Wirtschaftswachstum überkompensiert, der Rebound-Effekt ist größer als die erreichte Einsparung durch die Effizienz. Die Konzentration auf eine am BIP gemessene Effizienzsteigerung ist somit nicht zielführend. Vielmehr braucht es einen Zielwert für die absolute Reduktion.

Damit besteht ein harter Zielkonflikt zwischen Ressourcen- und Klimaschutz einerseits und Wirtschaftswachstum andererseits. Einen solchen Zielkonflikt darf die Nachhaltigkeitspolitik nicht ausblenden. Vielmehr sollte die Bundesregierung die richtigen Schlüsse daraus ziehen und sich stärker auf Suffizienz-Strategien fokussieren. Bislang vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass mehr Wachstum gut für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele sei, und leitet daraus ab, dass es „Aufgabe der Wirtschaftspolitik“ sei, „die Wachstumskräfte zu stärken“ (S. 164). Dafür seien „wachstumsfreundliche Rahmenbedingungen“ erforderlich. Dies muss sich aus Sicht des BUND grundlegend ändern: Nur mit konsequent verfolgten absoluten Reduktionszielen lassen sich dramatische Krisen und Kosten für Wirtschaft und Gesellschaft abwenden. Es ist notwendig, umweltpolitische Maßnahmen in Zukunft nicht mehr unter „Wachstumsvorbehalt“ zu stellen, sondern alle und insbesondere wirtschaftspolitische Maßnahmen unter „Nachhaltigkeitsvorbehalt“. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Orientierung als Grundlinie in die Nachhaltigkeitsstrategie und ihre politische Umsetzung aufzunehmen.

Eine Abkehr von umwelt- und klimaschädlichen Subventionen wäre ein erster Schritt, um diese Wende einzuleiten. Dies betrifft die Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff und die Energiesteuerbefreiung für Kerosin ebenso wie den Abbau der Vergünstigungen für die energieintensive Industrie.


Fazit und abschließende Bewertung

In der vorliegenden Dialogfassung sind die notwendigen Fortschritte in der DNHS nicht erkennbar. Insbesondere wird nicht deutlich, wie die Bundesregierung und das Parlament die nachgewiesenen Lücken an entscheidender Stelle wirksam zu schließen gedenken. Dafür müsste die DNHS mit ihren Zielen endlich zur zentralen, leitenden Strategie der Bundesregierung gemacht werden – und sie darf nicht unverbunden eine unter den vielen „Strategien“ dieser Regierung bleiben, von der Hightech- über die Bioökonomie- bis zur Wasserstoff-Strategie. Dies betrifft auch die Verknüpfung mit der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und die Umsetzungsstrategien und -Pläne, die aus europäischen Strategien mit nationalen Umsetzungsschwerpunkten zu entwickeln sind, wie z.B. die Priority Action Frameworks bei der Umsetzung von Natura 2000, die nationalen Strategiepläne der GAP und die neu durch die EU-Biodiversitätsstrategie avisierten lokalen Strategien für biologische Vielfalt für Kommunen über 20.000 Einwohnern in der EU. Denn sonst bleibt ein wichtiges Instrument ungenutzt und Deutschland verliert wertvolle Zeit im Transformationsprozess. Sowohl die jetzige als auch die neue Bundesregierung ab 2021 müssen hier grundsätzliche Veränderungen vornehmen.


II    ERGÄNZENDE ANMERKUNGEN ZU EINZELNEN ZIELEN UND TRANSFORMATIONSBEREICHEN

SDG 2, SDG 15: Agrarpolitik

Der BUND teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass die Ernährungs- und Agrarpolitik ein wichtiger Transformationsbereich ist. So ist die Agrarpolitik mit erheblichen Auswirkungen auf die Biodiversität und den Klimaschutz verbunden. In Deutschland wird mehr als die Hälfte der Gesamtfläche landwirtschaftlich genutzt. Davon sind knapp 71 Prozent Ackerland und 28 Prozent Dauergrünland. Die intensive konventionelle Landwirtschaft mit dem hohen Einsatz an Pestiziden in ausgeräumten Landschaften gehört zu den Hauptverursachern des Insektensterbens. Insbesondere in Ackerbau-, aber auch in Grünlandregionen ist die biologische Vielfalt bedroht.

Eine ambitionierte Nachhaltigkeitsstrategie muss deshalb auch zentrale Politikfelder mit Wirkung auf Landbewirtschaftung und Biodiversität in den Blick nehmen. Dies erfordert insbesondere eine Justierung bestehender Strategien wie der Ackerbau- und der Bioökonomiestrategie, und eine entsprechende Ausrichtung auf Nachhaltigkeit bei der Aushandlung und nationalen Umsetzung europäischer Strategien wie der EU-Biodiversitäts- und Farm-to-Fork-Strategie im Rahmen des Green Deal.  

 
GAP-Reform

  • Deshalb muss sich die Bundesregierung im Trilog zur anstehenden GAP-Reform dafür einsetzen, dass die fast 54 Milliarden Euro, die im Rahmen der GAP jährlich über Europas Äckern und Wiesen ausgeschüttet werden, genutzt werden, um Landwirt*innen bei der dringend notwendigen Transformation zu unterstützen.
  • Die weitgehend wirkungslosen pauschalen Flächenprämien müssen schrittweise abgebaut und gleichfalls neue Prämien zur Honorierung der Leistungen der Agrarbetriebe in den Bereichen Klima, Natur, Umwelt und Tierwohl erhöht werden.
  • Die neuen Eco-Schemes bieten sich hierfür an. Daher sind sie mit einem anwachsenden Mindestbudget von anfangs 30 Prozent auszustatten und mit entsprechend attraktiven Maßnahmen für Umwelt- und Klimaschutz zu gestalten.


Ackerbaustrategie

Auf nationaler Ebene muss eine Ackerbaustrategie ein prioritäres und relevantes Instrument für eine nachhaltige Agrarpolitik werden. Das im Dezember 2019 veröffentlichte Diskussionspapier reicht jedoch bei Weitem nicht aus, um den gegenwärtigen Anforderungen im Ackerbau gerecht zu werden. Es fehlen ein Zeitplan sowie verbindliche Zwischenschritte und wirksame Maßnahmen, um die Produktion von Nahrungsmitteln mit der größtmöglichen Schonung von Böden, Wasser und Artenvielfalt zu gestalten.

  • Die humusaufbauende Bodenbearbeitung und der ökologische Pflanzenschutz müssen Schwerpunkt der Agrarpolitik werden.
  • Zudem muss der Ackerbau die Biodiversität in der Agrarlandschaft fördern, zum Beispiel durch eine vielfältige Fruchtfolge, durch den Erhalt und die Neuanlage von Strukturelementen wie Hecken und Randstreifen, aber auch durch die Minimierung von Dünger- und Pestizid-Einsatz.
  • Die Bundesregierung muss eine Pestizidreduktion von 50 Prozent bis 2030 festlegen.

Ein deutlicher Zielkonflikt in der Ackerbaustrategie ist die vorgeschlagene Förderung der Anwendung von gentechnischen Verfahren in der Züchtung und im Anbau, denn eine Freisetzung von GVO bedroht zum einen nachhaltige Formen der Landbewirtschaftung, die sich auf den Verzicht des Einsatzes von Gentechnik verpflichtet haben, wie der ökologische Landbau und die Lebensmittelerzeugung „ohne Gentechnik“. Zum anderen vernachlässigt der Vorschlag die für die Ackerbaustrategie etablierte konventionelle und ökologische Züchtung, die dringend gebraucht wird, um die Basis zu schaffen für eine standortangepasste, vielfältige Landnutzung, zugunsten der Gentechnik, die von über 80 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland klar abgelehnt wird.

  • Deshalb muss die Förderung der ökologischen und konventionellen Züchtung deutlich gestärkt werden, um den dringend notwendigen Beitrag zur Anpassung von Anbausystemen an die Herausforderung des Schutzes von Boden, Wasser, Luft und Biodiversität leisten zu können.


Umbau in der Nutztierhaltung

Dass ein Umbau in der Nutztierhaltung unbedingt notwendig ist, ist schon lange bekannt. Die Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung haben mittlerweile sowohl in der Politik als auch von Landwirtschafts-, Tierschutz- und Umweltschutzverbänden breite Unterstützung gefunden. Dies muss nun im Sinne einer nachhaltigen Ausrichtung der Agrarpolitik ebenfalls politisch umgesetzt werden.

  • Neben der Verankerung der Umbauschritte in gesetzliche Regelungen und der Absicherung der Finanzierung des Umbaus sind ergänzende Maßnahmen notwendig.
  • Dazu gehören aus Sicht des Tierschutzes die Haltungsvorhaben für alle Nutztiere und das Ende nicht-kurativer Eingriffe sowie die Bindung der Nutztierhaltung an die Fläche, um die umwelt- und klimapolitischen Effekte der Tierhaltung zu reduzieren.
  • Die freiwillige Kennzeichnung für Schweinefleisch ist in eine verbindliche staatliche Haltungskennzeichnung für alle Tiere weiterzuentwickeln, um den Umbau zu begleiten und den Verbraucher*innen ihre Kaufentscheidung zugunsten des Tierschutzes zu erleichtern.


Bioökonomiestrategie

Mit Blick auf die im Januar 2020 verabschiedete Bioökonomiestrategie zeigt sich jedoch, dass weiterhin aus vorhandenem Wissen über Problemstellungen und Lösungswege nicht ausreichend eine Implementierung von Nachhaltigkeitszielen und dafür notwendigen Maßnahmen erfolgt. So werden in der Bioökonomiestrategie aus dem Eingeständnis, dass auch die biogenen Ressourcen endlich sind, weiterhin nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen, nämlich „den Ressourcenverbrauch auf ein ökologisch verträgliches Maß“ zu reduzieren. Stattdessen konzentriert sich die Strategie im Weiteren auf technologische Innovationen und die verstärkte Erschließung und Nutzung biogener Rohstoffe und lässt sich so weiterhin als Plädoyer für Gentechnik und eine weitere Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft lesen. Es fehlen konkrete Vorschläge und Maßnahmen, wie das vorhandene Biomassepotenzial erfasst und in einem gesellschaftlichen Aushandlungsprozess über prioritäre Nutzungen entschieden werden kann. Ebenso fehlen Vorschläge, um die Ursachen zu adressieren, die Artensterben und Klimawandel zugrunde liegen, wie ein zu hoher Ressourcenverbrauch und nicht nachhaltige Konsummuster. Wichtige Schritte für einen nachhaltigen Umbau auch im Rahmen einer glaubhaften Bioökonomiestrategie sind:

  • eine Unterfütterung der Forschung für eine Ökologisierung von Land- und Forstwirtschaft mit nennenswerten finanziellen Ressourcen,
  • eine ernst gemeinte Ermöglichung zivilgesellschaftlicher Beteiligung,
  • eine Positionierung gegen den Import von Biomasse aus Ländern des globalen Südens, so dass die Rohstoffgewinnung für die Bioökonomie nicht die Lebensgrundlagen der Menschen dort beeinträchtigt oder zerstört,
  • sowie ein eindeutiges Bekenntnis der Bundesregierung zum Vorsorgeprinzip mit einer Absage an Agrogentechnik in der zukünftigen Bioökonomieforschung und -förderung, und der Implementierung von Technikfolgenabschätzung und Risikobewertung zu zentralen bioökonomischen Verfahren.


SDG 7, SDG 13: Klimaschutz und Energiewende

Für eine erfolgreiche Energiewende muss der Energieverbrauch um mindestens die Hälfte reduziert werden, ein schneller Kohleausstieg deutlich vor 2030 vollzogen und der Ausbau erneuerbarer Energien fortgesetzt und beschleunigt werden. In Deutschland liegt der Solarausbau seit einigen Jahren fast brach, der Ausbau der Windenergie ist 2018 massiv eingebrochen, es droht sogar ein Nettorückgang der installierten Leistung in den nächsten Jahren aufgrund der aus dem EEG fallenden Anlagen.
Mit den Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 steuert die Bundesregierung auf einen Anteil von maximal 49 Prozent erneuerbarer Energien im Jahr 2030 zu, was eine klare Verfehlung des ohnehin schon zu niedrigen Ziels von 65 Prozent darstellt.

Deutschlands Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele liegt deutlich über den aktuellen Zielmarken. Wir brauchen mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien bis 2030. Das ist nur mit einem jährlichen Zubau von 7 Gigawatt Wind an Land und einer Verdopplung des Solarzubaus auf 10 Gigawatt zu erreichen.

Ob dies gelingt, hängt stark von politischen Entscheidungen ab. Bestehende Hemmnisse wie der Deckel für Erneuerbare oder Mindestabstandsregeln für Windenergie müssen gestrichen werden, um die Transformation nicht zu behindern. Die Bundesregierung hat ab 2017 mit der Einführung von Ausschreibungen die Förderung der erneuerbaren Energien so umgestellt, dass sich Bürgerenergieprojekte kaum mehr realisieren lassen. Statt weiterer Hindernisse braucht es jetzt Regelungen, mit denen wieder mehr Bürger*innen aktiv an der Energiewende beteiligt werden.


SDG 9, SDG 12: Ressourcenwende einleiten: Suffiziente Ressourcenpolitik und Halbierung des Ressourcenverbrauchs bis 2030

Die Ressourcenpolitik der Bundesregierung tritt auf der Stelle: Der Rohstoffverbrauch ist seit 2000 um vier Prozent weiter gestiegen. Seit Beginn der Industrialisierung und verstärkt seit den 1950er Jahren beobachten wir eine ungebremste „große Beschleunigung“ von Produktion und Stoffströmen. Aus Gerechtigkeitsperspektive sieht die Lage verheerend aus: Denn 80 Prozent der Ressourcen werden von 20 Prozent der Weltbevölkerung – von den Menschen der reichen Industrienationen – verbraucht. Ziele wie die Steigerung der Rohstoffproduktivität um 1,6 Prozent werden dieses Problem nicht lösen.

Wir brauchen dringend eine Ressourcenwende, die nicht nur zu einer relativen, sondern zu einer absoluten Verminderung des Ressourcenverbrauchs führt. Denn auf die Gewinnung und Verarbeitung von Materialien, Brennstoffen und Lebensmitteln sind insgesamt mehr als 90 Prozent des Biodiversitätsverlustes zurückzuführen. Ressourcengewinnung, Verarbeitung und Nutzung sind zudem die dominanten Prozesse hinter der Entstehung von Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus ist der Rohstoffabbau oft mit gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen verbunden. Dies beweist, dass in der Ressourcenschonung ein essenzieller Schlüssel zu einem Wirtschaften innerhalb der planetaren Grenzen und damit zur Erreichung der SDGs liegt.
Daher muss der Ressourcenverbrauch drastisch und absolut gesenkt werden – dies sollte auch in der DNHS verankert werden. Die Rohstoffproduktivität reicht als Indikator nicht aus. Ergänzend muss der Primärrohstoffverbrauch pro Kopf (RMC/Kopf) gemessen werden. Da die ungenutzte Entnahme (Abraum etc.) insbesondere bei metallischen Rohstoffen eine große Rolle spielt und erhebliche Umweltschäden damit einhergehen, sollte der Indikator RMC perspektivisch durch einen Indikator zum globalen Stoffverbrauch (TMC – Total Material Consumption) ersetzt werden. Die Bundesregierung muss eine entsprechende Datenbasis und das dazugehörige Monitoring etablieren, um die Minderung des Ressourcenverbrauchs langfristig mit diesem Indikator (TMC/Kopf) zu messen.
Darüber hinaus braucht es ein ambitioniertes und quantifiziertes Reduktionsziel. Um die Ziele von Paris und des Übereinkommens für biologische Vielfalt zu erreichen, muss der Ressourcenverbrauch bis 2030 (gegenüber 2010) halbiert werden. Bis 2040 muss er um den Faktor 10 zurückgehen.
Andere europäische Regierungen sind hier schon deutlich weiter. So haben die Niederlande sich beispielsweise das Ziel gesetzt, ihren Ressourcenverbrauch bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Daran sollte sich die Bundesregierung ein Beispiel nehmen.


SDG 11, SDG 13: Verkehrswende

Richtigerweise identifiziert die Bundesregierung auch die Verkehrswende als wichtigen Transformationsbereich. Dabei werden die Nachhaltigkeitsziele gerade im Verkehr gravierend verfehlt: Tatsächlich ist der Verkehr der einzige Sektor, in dem die CO2-Emissionen seit 1990 nicht gesunken sind – zugleich identifizieren Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt den Verkehr als den drittgrößten Verursacher von Treibhausgasemissionen in Deutschland; er ist mit 18 Prozent für knapp ein Fünftel der Emissionen verantwortlich.
Grundsätzlich ist klarzustellen, dass eine erfolgreiche Verkehrswende viel mehr sein muss als eine reine Antriebswende. Statt die enorme Zahl der privaten Pkw und unsere Güter befördernden Lkw zukünftig mit anderen Antrieben oder lediglich anders hergestellten Kraftstoffen zu betreiben, muss die Bundesregierung das Thema Mobilität mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung viel grundsätzlicher angehen. Die DNHS muss entsprechend nachlegen und das Bundeskanzleramt eine zielführende Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ressorts sicherstellen.

Wer die Verkehrs- oder Mobilitätswende ernsthaft angehen will, muss das aktuelle System der Bevorteilung des Autos in vielen Bereichen tiefgreifend verändern. Das trifft sowohl zu bei der Straßenverkehrsordnung, der Planung und Organisation von Mobilität und deren Finanzierung. Verkehrswende bedeutet die Alternativen zum eigenen Auto deutlich zu stärken, finanziell massiv besser auszustatten und Kapazitäten auszubauen. Dies bedeutet aber auch, dass dem Auto sowohl Raum als auch finanzielle Unterstützung und Vorrechte im Straßenverkehr entzogen werden müssen: Die jahrzehntelange autozentrierte Verkehrspolitik muss dafür komplett neu gedacht werden.
Noch immer steht der Großteil der Verkehrsfläche den Autos zur Verfügung, egal ob fahrend oder parkend. Für andere Nutzungen bleibt da zu oft kein oder zu wenig Raum. Ein wichtiges Ziel der Verkehrswende muss es also sein, den Raum fair zwischen den unterschiedlichen Nutzungen zu verteilen. Mehr Platz für breite Rad- und Gehwege, Busspuren, Lieferzonen oder auch andere, nicht verkehrliche Nutzungen wie Außengastronomie. Der Straßenraum ist zu wertvoll, um ihn quasi kostenlos für parkende Autos zur Verfügung zu stellen, zumal ein Großteil der Kosten für den Unterhalt dieser toten Flächen der Allgemeinheit zur Last fallen.

Nur mit mehr Fuß- und Radverkehr kann die Verkehrswende gelingen. Dafür muss deren Sicherheit oberste Priorität bei der Planung der Verkehrswege haben. Um das Ziel der Vision Zero, d.h. Null Verkehrstote, zu erreichen, müssen diese schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen geschützt werden. Das erfordert entsprechende Änderungen in der Straßenverkehrsordnung: Höhere Strafen für gefährdendes Abstellen von Fahrzeugen, null Toleranz für Raser und eine generelle Absenkung der Geschwindigkeit (vor allem in den Ortschaften auf 30 km/h Regelgeschwindigkeit) sind einige Punkte, die schnellstens umgesetzt werden müssen.

Statt immer neuer Straßen brauchen wir ein Konzept, wie Personen und Güter zukünftig verstärkt auf die umweltfreundliche – und zukünftig mit 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien betriebene – Schiene kommen. Dafür muss nicht zuletzt die Infrastrukturplanung außerhalt der Städte komplett auf den Prüfstand und nach ökologischen und klimapolitischen Gesichtspunkten völlig neu ausgerichtet werden. Das heißt auch: keine neuen Autobahnen in einem Land, das bereits über eines der dichtesten Fernstraßennetze der Welt verfügt. Freiwerdende Steuermittel müssen dann in den nachhaltigen, aber bislang chronisch unterfinanzierten ÖPNV fließen. Denn zur Verkehrswende gehört nicht zuletzt der massive Ausbau der öffentlichen Verkehre in der Stadt und auf dem Land.


SDG 15: Biodiversität

Auch der Erhalt der biologischen Vielfalt ist ein Schlüsselbereich der nachhaltigen Entwicklung. Doch hält der dramatische Artenverlust weltweit und in Deutschland ungebremst an, die dringend nötige Trendumkehr ist nicht in Sicht. Gravierend verfehlt werden sowohl das Ziel der DNHS, das sich explizit auf die Artenvielfalt bezieht (15.1) – seit Jahren zeigen sich keinerlei Fortschritte –, als auch weitere Ziele, die mit ihren Auswirkungen für den Artenschutz essenziell sind, wie die Minderung des täglichen Flächenverbrauchs. Nach wie vor laufen die DNHS und die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt weitgehend unverbunden nebeneinander her. Der BUND fordert eine enge Verzahnung beider Strategien mit Federführung im Bundeskanzleramt. Damit verbunden muss die Bundesregierung entschiedene, zwischen den Ressorts koordinierte und wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Biodiversitätskrise zu lösen.
Die Anpassung der bisherigen nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt beginnt gerade, hier sind eine enge Verzahnung und konkrete Aktionspläne mit Finanzierungsplänen vorzusehen. Es braucht eine ambitionierte Stärkung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, mit verbindlichen „SMART-en“ Zielen für jedes Bundesressort und dazugehörigen Aktions- und Finanzierungsplänen sowie die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Wichtig ist das Ende biodiversitätsschädigender Subventionierungen als eines der Aichi-Ziele fortzuschreiben. „Biodiversity proofing“ der europäischen Förderung und der nationalen Fördermittel sind hier unverzichtbar. Teil der Aufgabe ist es auch, konkrete Artenhilfsprogramme inkl. ihrer dauerhaften Finanzierung sicherzustellen.

Weitere wesentliche Aspekte:

  • Die verbindliche ressortübergreifende Unterstützung der Umsetzung der europäischen Biodiversitätsstrategie durch alle Bundesressorts im Rahmen ihrer Arbeit in Brüssel muss sichergestellt werden.
  • Ein verbindlicher Biodiversitätscheck aller Gesetzesvorhaben und Haushaltsausgaben ist erforderlich, um kontraproduktive Subventionen zu verhindern und die Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen.
  • Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) muss sich an den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie orientieren und mehr Mittel für deren Umsetzung bereitstellen, insbesondere zur Förderung von Natur- und Umweltschutzmaßnahmen im urbanen Raum und zur Umsetzung von Natura 2000. Mindestens 40 Prozent der EFRE-Mittel sollten zur Erreichung der Klimaziele beitragen, mindestens 30 Prozent der EFRE-Mittel sollten dem politischen Ziel „ein grüneres, CO2-armes Europa“ zugeordnet und umwelt- und klimaschädliche Subventionen ausgeschlossen werden.
  • Es braucht neue Instrumente der Naturschutzfinanzierung, die eine dauerhafte Finanzierung von wirksamer, naturfreundlicher Bewirtschaftung sicherstellen und so insbesondere Bewirtschafter*innen in Land und Forstwirtschaft Sicherheit für ihren Einsatz für die Artenvielfalt geben und damit Zukunft im ländlichen Raum schaffen („ein EEG für die Artenvielfalt“).
  • Europäisches Recht im Umwelt- und Naturschutz muss konsequent umgesetzt und die dafür – und zum Monitoring – notwendigen Ressourcen müssen bereitgestellt werden.
  • Nicht ordnungsgemäße Landnutzung muss beendet werden: Es darf kein Ackerbau auf Moorböden und in Überschwemmungsgebieten betrieben werden.
  • Für Moore muss auf Grundlage einer Nationalen Moorschutzstrategie ein Wiedervernässungsprogramm aufgelegt werden, um geschädigte Moore durch die Erreichung eines torferhaltenden Wasserhaushalts zu revitalisieren und als Kohlenstoffsenke wiederherzustellen und zu schützen.
  • Bis 2025 müssen gut funktionierende Schutzgebiete auf mindestens 30 Prozent der Landesfläche und mehr als 30 Prozent der Meeresfläche gestärkt und vernetzt werden.
  • Zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie auf EU- und nationaler Ebene sind Schutzgebietsverwaltung und Schutzgebietsmanagement auch mit Unterstützung des Bundes deutlich zu stärken. Der Bund muss ein Anreizsystem schaffen, das Ländern und Kommunen die Möglichkeiten eröffnet, die Verwaltung und Betreuung der Flächen in Schutzgebieten dauerhaft finanziell zu unterstützen, und hierfür die Rechtsgrundlagen legen.
  • Notwendig ist ein verbindliches, ambitioniertes Wiederherstellungsprogramm für die Natur, um die am schwersten geschädigten und die von der Klimakrise am stärksten betroffenen Lebensräume bis 2030 dauerhaft zu retten. Dies muss strukturschwachen Räumen genauso einen Platz bieten wie sozialen Brennpunkten im urbanen Raum, um Menschen die positiven Wirkungen von Natur auf Gesundheit, Anpassung an die Klimakrise und Erleben zugänglich zu machen.
  • Das „Bundeskonzept Grüne Infrastruktur“ muss bis 2024 zu einem rechtsverbindlichen, flächensichernden Gesamtkonzept weiterentwickelt werden, um den länderübergreifenden Biotopverbund zu erhalten und zu gestalten.
  • Das Wiedervernetzungsprogramms der Bundesregierung mit neuen Grünbrücken und der Schaffung von Trittsteinbiotopen und Vernetzungselementen muss konsequent weiterentwickelt und ambitioniert finanziert werden.


SDG 17: Internationale Verantwortung

Die wichtigste internationale Verantwortung ist, dass wir unsere „Hausaufgaben“ machen und nicht weiter auf das Klimabudget, die Flächen und die Ressourcen anderer Länder unter „Weltmarktbedingungen“ zugreifen. Der Ressourcenverbrauch und der Klimaeffekt des Konsums in Deutschland übersteigen den inländischen Verbrauch bei Weitem. Wir fordern die Bundesregierung außerdem auf, die internationalen Auswirkungen deutscher Politik durchgängig stärker zu berücksichtigen und entsprechende Ziele festzulegen. Diese müssen darauf ausgerichtet sein, die weitreichenden, teils gravierenden Folgen unserer Wirtschafts- und Handelspolitik, unserer Produktion und unseres Konsums für die Bevölkerung in anderen Teilen der Welt deutlich zu mindern. Unter anderem gilt es, unseren ökologischen Fußabdruck und den Flächenverbrauch außerhalb Deutschlands mit geeigneten Indikatoren darzustellen und zu verringern, sowie das Problem der Nahrungsmittelexporte und Futtermittelimporte zu adressieren. Der globale Umweltverbrauch Deutschlands muss eine Daueraufgabe des statistischen Bundesamts und dort mit ausreichenden festen Kapazitäten hinterlegt sein.

Auch die bisherigen Ziele der DNHS im internationalen Bereich sind von der Zielerfüllung weit entfernt: So ist der internationale Fußabdruck des Konsums nur wenig gesunken; das langjährige Ziel, den Anteil der Entwicklungsausgaben auf 0,7 Prozent am Bruttonationaleinkommen zu steigern, ist nach wie vor nicht erreicht.

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

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