Bonner Allianz für Nachhaltigkeitsforschung

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Nachhaltigkeit

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Bonner Allianz für Nachhaltigkeitsforschung

Bonn International Center for Conversion (BICC)
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE))
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, mit dem Zentrum für Entwicklungsforschung (ZEF)
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, mit dem Internationalen Zentrum für Nachhaltige Entwicklung (IZNE)
Universität der Vereinten Nationen (UNU-ViE/EHS)

Autor*innen: Jakob Rhyner (Universität Bonn), Katja Bender (IZNE), Martin Hamer (IZNE), Stefanie Meilinger (IZNE), Wiltrud Terlau (IZNE)


1.    Vorbemerkung 

Das Dokument „Dialogfassung Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2021“ gibt einen übersichtlichen und umfassenden Einblick in den jetzigen Stand und die Prioritäten zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie.
Im Folgenden formulieren wir einige Anmerkungen, die, wie wir hoffen, die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen können. Diese Überlegungen betreffen sowohl übergreifende Fragen als einzelne Nachhaltigkeitsziele.  


2.    Kommunikation und Verankerung der

Nachhaltigkeitsstrategie in der Öffentlichkeit  
Die Vermittlung des Konzeptes Nachhaltigkeit ist aus verschiedenen Gründen sehr anspruchsvoll, und bisher außerhalb von Expertenkreisen nur sehr teilweise gelungen. Das Konzept der Nachhaltigkeit

  • ist abstrakt und schwer in wenigen Sätzen fassbar,
  • ist, seit den „einfachen“ Anfängen im Jahr 1713 bis zu seiner neuesten umfassenden Formulierung in der Agenda 2030 äußerst komplex geworden, mit sehr verschiedenartigen Komponenten
  • hat seiner Natur und seinem Zweck gemäß einen mahnenden Grundton

Diese Faktoren erschweren die Durchdringung im öffentlichen Diskurs. Es sollten neuartige Wege geprüft werden, mit denen auch Emotionen und Neugier angesprochen und positive Narrative entwickelt werden können. Ein engeres Zusammenwirken zwischen Wissenschaft, Kunst, Kultur und Werbung könnte hier neue Perspektiven eröffnen. Es gibt einzelne, aber noch isolierte Ansätze dazu. Eine systematische Förderung von innovativen „intersektoriellen“ Vermittlungsprojekten im Rahmen größerer Calls wäre wünschenswert. Die Wissenschaft kann insbesondere ihre reichhaltige Forschung zu Synergien und Zielkonflikten zwischen Teilzielen beisteuern.


3.    Transformationsbereiche

Die in Kapitel A.II.3.aa) aufgeführten sechs Transformationsbereiche sind ohne Zweifel wichtige Pfeiler einer Nachhaltigkeitsstrategie. Wir schlagen vor, einen zusätzlichen „Transformationsbereich Arbeit“ in die Diskussion aufzunehmen. Verschiedene Aspekte der „Zukunft der Arbeit“ in der Dialogfassung werden detailliert diskutiert. Es existiert jedoch zusätzlich ein möglicher grundlegender mittelfristiger Zielkonflikt zwischen einer (technologiebedingt) stetig steigenden Produktivität und eines nachhaltigen Suffizienz-orientierten, und damit weniger stark steigenden oder gar sinkenden Konsums. In diesem Zusammenhang eröffnen sich eine Reihe von Fragen: (Wie) kann Arbeit in Zukunft im Sinne des Transformationsthemas 6, „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit“, neu verteilt werden? Welche Perspektiven eröffnen sich für eine neue Gewichtung von (im herkömmlichen ökonomischen Sinn) produktiver Arbeit und gemeinwohlorientierten Tätigkeiten? (Wie) können Sozialversicherungs- und Besteuerungssysteme (z.B. bedingungsloses Grundeinkommen) dabei unterstützen, diese Zielkonflikte in Chancen im Hinblick auf eine zukünftige nachhaltige Produktion und Konsum zu verwandeln? – Dieses Thema könnte grundsätzlich in Transformationsbereich 6 integriert werden.  Wir schlagen aber aufgrund seiner Bedeutung einen eigenen Transformationsbereich vor. In jedem Fall empfehlen wir, die obigen Fragen im Kapitel C.II.8 zu thematisieren.


4.    Ziele

Kapitel C.II.3 (SDG 3) „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern“
In dem Kapitel werden explizit die Interdependenzen zwischen SDG 3 mit den SDGs 2, 6 und 13 angeführt (S. 98). Zusätzlich sollte der Bericht auch explizit den Zusammenhang zu SDG 1 erwähnen: Aus globaler Perspektive besteht ein starker – und empirisch gesicherter - Zusammenhang zwischen Gesundheit und Armutsbekämpfung, insbesondere auch über Ziel 3.8 (Zugang zu Gesundheitsdiensten):  Hohe Direktzahlungen im Krankheitsfall – also die Abwesenheit einer funktionierenden sozialen Absicherung im Krankheitsfall – stellen weltweit eines der größten Hindernisse im Zugang zu Gesundheitsdiensten und eines der bedeutendsten Verarmungsrisiken dar. Gleichzeitig sind arme Personen einem höheren Krankheitsrisiko ausgesetzt (z.B. unzureichende Ernährung, schlechtere sanitäre Verhältnisse, erschwerter Zugang zu Wasser etc.).  D.h. eine schlechte Gesundheit befördert Armut, Armut befördert eine schlechte Gesundheit („Illness-poverty-trap“. Daher unterstützt z.B. eine soziale Absicherung im Krankheitsfall (wie in Deutschland über die soziale Krankenversicherung) maßgeblich den Zielerreichungsgrad von SDG 1.
Daher wäre es wünschenswert, wenn die wesentliche Rolle sozialer Absicherung im Krankheitsfall, d.h. ein gesicherter finanzieller Zugang zu Gesundheitssystemen auch unter „II.3 Maßnahmen durch Deutschland: Stärkung von nationalen Gesundheitssystemen“ eine im Vergleich zu der aktuellen Formulierung („Die Bundesregierung will dazu beitragen, dass eine allgemeine Gesundheitsversorgung auch den ärmsten Menschen in der Welt ohne finanzielle Härten zur Verfügung steht.“) deutlichere Erwähnung finden würde.
Das Kapitel geht auch an mehreren Stellen auf die Rolle der Digitalisierung für die Stärkung der Gesundheitsversorgung ein. So wird z.B. betont, dass ein neuer Schwerpunkt der Maßnahmen in Deutschland in der Digitalisierung des Gesundheitswesens liegt, wobei betont wird, dass Voraussetzung hierfür eine sichere digitale Dateninfrastruktur ist. Angesichts der weitreichenden Relevanz der Digitalisierung für Kernziele wie z.B. Qualität, Quantität, Zugang, Kosten ist diese Schwerpunktsetzung begrüßenswert. Digitalisierung ist aber natürlich nicht nur eine technologische Herausforderung, sondern beinhaltet auch eine Vielzahl von ethischen Fragestellungen (die über rein datenrechtliche Probleme hinausgehen). Beispielsweise ist künstliche Intelligenz nicht neutral. Der Problemkomplex „Künstliche Intelligenz und Diskriminierung“ findet zunehmend Aufmerksamkeit (u.a. entsteht Diskriminierung durch verzerrte Datensätze die selbst-lernenden Algorithmen zugrunde liegen; sind hier einzelne Bevölkerungsgruppen über- bzw. unterrepräsentiert, funktioniert KI für unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen nur eingeschränkt oder gar nicht). Allein dieses Beispiel zeigt, dass Digitalisierung auch (nicht-intendierte) negativen Einfluss auf Zielgrößen wie Qualität oder Zugang haben kann. Daher erscheint es wesentlich, sich diesen ethischen Herausforderungen frühzeitig zu stellen und Lösungsansätze zu entwickeln.
Sehr zu begrüßen ist insbesondere ein ganzheitlicher Ansatz, wie One Health (S. 101), der explizit Mensch, Tier und Umwelt und ihre Gesundheit integrativ betrachtet.



Kapitel C II.4 (SDG 4) „Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“

Die Bundesregierung hebt die besondere Bedeutung und ‚Schlüsselrolle‘ einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung ‚für das Erreichen der SDGs‘ hervor (S. 113, 114, 55). Auch das UNESCO-Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung und das 2020 begonnene UNESCO-Programm: Education for Sustainable Development: Towards Achieving the SDGs (ESD for 2030)‘ unterstreicht seine hervorgehobene Rolle (S. 116). Im Nachhaltigkeitsmanagementkonzept betont sie ebenso, dass die ‚notwendigen Qualifikationen und Handlungskompetenzen .im Sinne einer „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ im gesamten Bildungssystem zu verankern‘ sind (S. 306). Hierbei spielt auch die Hochschulische Bildung (S. 116, Punkt 5) mit ihrer Ausbildung von Multiplikatoren in die Gesellschaft und für künftige gesellschaftliche Herausforderungen eine besondere Bedeutung und könnte dort explizit erwähnt werden.



Kapitel C II.6 (SDG 6) „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“

Die Bundesregierung hebt den ‚Verbesserungsbedarf bei der Gewässer- und Wasserqualität‘ (6.3) hervor. Die Einhaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) kommt dabei eine besondere Bedeutung zu und erfordert die konkrete, nationale Umsetzung, damit die vorgegebenen Ziele erreicht werden (S. 143).


Kapitel C.II.7 (SDG Nr. 7) „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern“  

Das Kapitel bietet einen guten Zugang zur Transformation der Energiesysteme. Mehrere zentrale Elemente sind jedoch noch nicht erwähnt oder müssten aus unserer Sicht stärker betont werden. Zu den ersteren gehören v.a. Power-to-X Ansätze und eine umfassende Sektorenkopplung. Die einzelnen Sektoren Strom, Wärme, Verkehr, Industrie, und ihre Weiterentwicklung, werden in der Dialogfassung mehr oder weniger getrennt behandelt. Auch wenn betr. der „gekoppelten Optimierung“ noch viele offene technische, politische und gesellschaftliche Fragen bestehen, schlagen wir vor, die Begrifflichkeiten der Sektorenkopplung und Power-to-X in die überarbeitete Strategie aufzunehmen und damit den Weg für ihre Umsetzung zu ebnen.  
Stärker betont werden müssten aus unserer Sicht eine globale Betrachtungsweise zukünftiger nachhaltiger (klimagerechter) Energiesysteme. Eine nachhaltige, d.h. zu einem großen Teil Sonne/Wind/Wasser-basierte Energieversorgung wird auf massive Energieimporte angewiesen sein (sei es direkt via Stromtrassen oder materielle Energieträger, z.B. Wasserstoff). Insofern betrachten wir die Aussage „Zusätzlich werden die Abhängigkeit von Energieimporten … gemindert ….“ in Bezug auf die Umstellung auf erneuerbare Energien als unzutreffend (die Thematik der Energieproduktion in Partnerländern z.B. in Süd- und Westafrika wird an anderer Stelle angesprochen).
Der absehbar große Bedarf an Energieproduktion in Ländern mit vorteilhafter Solarstrahlungsbilanz könnte vor allem im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit, im Sinne einer globalen Sicht auf die Nachhaltigkeit, noch stärker beleuchtet werden. Eine großmaßstäbliche Solar- und Wind-basierte Energieproduktion wird mit massiven Infrastrukturentwicklungen und Eingriffen in Ökosysteme verbunden sein (z.B. Abbau von für die Anlagen benötigten Metallen und seltenen Erden und die Energieübertragung). Der Ausbau der Energieproduktion sollte deshalb mit ganzheitlichen entwicklungspolitischen Strategien erfolgen, welche insbesondere auch die Landwirtschaft miteinbeziehen.


Kapitel C.II.8 (SDG  8) „Dauerhaftes breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“  
Die Zielvorgaben zum Indikator 8.1

8.1 Ressourcenschonung
    Gesamtrohstoffproduktivität
Beibehaltung des Trends der Jahre 2000 – 2010 bis 2030

sind aus unserer Sicht problematisch. Die Grafik „Gesamtrohstoffproduktivität“ in Kapitel C.II.8 b), Seite 171 der Dialogfassung, zeigt einen stetigen Anstieg der Produktivität im Zeitraum 2000-2016, was den industriellen Prozessen und Wertschöpfungsketten im Sinne der Steigerung der Ressourceneffizienz ein gutes Zeugnis ausstellt. Die Graphik zeigt aber auch, dass der Rohstoffeinsatz, d.h. der Material Footprint im Sinne des SDG-Indikators 8.4.1, praktisch konstant geblieben oder sogar leicht angestiegen ist. Das heißt, wir haben es mit einem „kompletten“ Rebound-Effekt zu tun, in dem alle Effizienzsteigerungen vom „Marktwachstum“ kompensiert wurden. Möglicherweise ist die reale Situation etwas günstiger, da evtl. Anteil kreislaufbasierter, d.h. erneuerter Rohstoffe gewaschen. Dies wir jedoch in den Unterlagen dargestellt. Wir schlagen deshalb vor den Rohstoffeinsatz als Basis zu verwenden, aber gleichzeitig, die Fortschritte im Anteil kreislaufbasierter (d.h. z.B. rezyklierten) Rohstoffe ausweist.   

Begrüßt wird, dass durch eine ‚solide Finanzpolitik‘ ein Beitrag zur ‚ökologischen Transformation der deutschen Gesellschaft und Wirtschaft‘ beigetragen werden soll (S. 165) und die Bundesregierung einen Beitrag zur Unterstützung der ‚Unternehmensverantwortung und nachhaltiger Lieferketten‘ leistet (S. 175). Ebenfalls sehr zu begrüßen ist, dass in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) neben dem BIP auch ‚weitere Kennzahlen‘ im Sinne von ‚Fortschrittsmaßen für nachhaltige Entwicklung‘ (weiter)zu entwickeln und international vergleichbar durchzusetzen sind, um ‚eine moderne auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Wirtschaftspolitik ausgerichtete Wirtschaftspolitik, mit dem Ziel auch die ökologischen und sozialen Aspekte besser antizipieren und beurteilen zu können‘ und somit eine umfassende Wohlfahrtsmessung erlauben (S. 183, 184).



Kapitel C II.11 (SDG 11) „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten“

Hervorzuheben ist auch die besondere Bedeutung ‚städtischer grüner Strukturen‘. Sie ermöglichen nicht nur einen ‚effizienten Ressourceneinsatz z.B. mit einer nachhaltigen Mobilität und wirksamen Maßnahmen für den Klimaschutz‘, sondern tragen u.a. auch entscheidend zur Verbesserung der Lebensqualität bei und sollten stärker im Indikatorensystem berücksichtigt werden (S. 206, 213; in Verbindung zu SDG 15: Masterplan Stadtnatur (d) S. 267).



Kapitel C II.12 (SDG 12) „Nachhaltige Produktions- und Konsummuster sicherstellen“

SDG 12 zeigt die grundlegende Bedeutung eines verantwortungsvollen Wirtschaftens im Sinne nachhaltiger Produktions- und Konsumstrukturen für eine nachhaltige Entwicklung. Sehr zu begrüßen ist, dass sich dies im Indikatorensystem widerspiegelt und zwar nicht nur für die Produktionsseite, sondern explizit auch für den privaten sowie für staatlichen Konsum (Beschaffung), der eine enorme Hebelwirkung hat (S. 235, 237, 240).



Kapitel C. II. 15 (SDG 15) „Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradierung stoppen und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen“

Die Aspekte „Artenvielfalt“ „Ökosysteme“ (Indikator Eutrophierung) sowie „Wälder“ werden innerhalb dieses Kapitels in eigenständigen Unterkapiteln aufgegriffen. Der vierte zentrale Bereich des SDG 15, die „Bodendegradierung“ wird innerhalb des Gesamtberichtes zwar an unterschiedlichen Stellen aufgegriffen (z.B. S. 40 „Aufgrund der besonderen Verantwortung Deutschlands für eine erfolgreiche Umsetzung der Agenda 2030 sollten aus Sicht der Expertengruppe zudem teilweise noch ambitioniertere Ziele formuliert werden. Dies betreffe u.a. die Bereiche Bodendegradation…“), sollte aber aufgrund seiner zentralen Bedeutung für die Ernährungssysteme und den Klimawandel als eigenständiger Indikatorenbereich bzw. Unterkapitel aufgenommen werden. Die Wüstenbildung als Teilaspekt der Bodendegradierung hat in den vergangenen „Hitzesommern“, insbesondere in den neuen Bundesländern, zunehmend an Bedeutung gewonnen und könnte als Bestandteil eines eigenen Unterkapitels zur Bodendegradation aufgenommen werden.

Im Rahmen des ‚globalen Wasserhaushalts‘ leiten die ‚Binnensüßwasser-Ökosysteme‘ die Einträge ‚aus Landwirtschaft-, Industrie- und Verkehrssektor‘ in die Meeres- und Küstengewässer (S. 266, 256 SDG 14). Insofern sind immer auch die Verbindungen und Interdependenzen insbes. zu SDG 6 und 14 zu berücksichtigen.

Eine nachhaltige Landwirtschaft kann einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität beitragen. Die im September 2020 vom BMEL eingesetzte ‚Zukunftskommission Landwirtschaft‘ kann mit ihrem Akteursverbund aller relevanter Stakeholder entscheidende Transformationsschritte in Richtung einer nachhaltigen Landwirtschaft initiieren und damit auch einen Beitrag zur Biodiversität leisten und könnte Modell sein für die Erarbeitung globaler Aktionspläne (S. 266, 271, in Verbindung zu SDG 2 Erarbeitung der ‚Zukunftsstrategie ökologischer Landbau‘ (S. 94) und SDG 17, dass auch die sektorale, nationale Partnerschaft beinhaltet, S. 291).