Berthold Fuld, Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)

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Wir müssen leider feststellen,  dass der Flugverkehr im Entwurf sehr stiefmütterlich behandelt wird. So wird der für die Umweltbelastung wesentliche internationale Flugverkehr bei der Berechnung des Treibhausgasindikators ausgeblendet, und folgerichtig  werden auch keine Maßnahmen bezüglich einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs diskutiert. Lärm taucht nur als Stichwort auf, es gibt keinen Indikator; Ziele in Bezug auf einen besseren Lärmschutz verfolgt die Bundesregierung offenbar nicht. Bei der Emission von Luftschadstoffen bleibt unklar, inwieweit die Emissionen des Luftverkehrs berücksichtigt wurden; sofern sie in die Berechnung eingingen, wohl nur bis zu einer Flughöhe von 300 m, obwohl auch in größerer Höhe in erheblichem Umfang Schadstoffe emittiert werden.

Zur Frage der Förderung von Erzeugungsanlagen für synthetische Kraftstoffe merken wir an, dass diese nur klimaschützend sind, wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen kommt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Erzeuger und Verbraucher in aller Regel mit dem Netz verbunden sind, man also nicht feststellen kann, aus welcher Quelle der Strom stammt. Bei einer Grenzbetrachtung kommt der Strom für PtX aus dem Kraftwerk mit den höchsten CO2 – Emissionen. Dies gilt auch, wenn eine vertragliche Beziehung zwischen einem Anlagenbetreiber und einem Ökostromerzeuger besteht; ohne die Stromabnahme durch die PtX-Anlage könnte die Leistung eines fossilen Kraftwerks reduziert werden.   

Solange es im nennenswerten Umfang Strom aus fossilen Brennstoffen, insbesondere Kohle, gibt, hat PtL keine das Klima schützende Wirkung, sondern belastet es. Ptx ist erst klimaschützend, wenn nahezu die komplette Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien erfolgt. Weitere Ausführungen zu dieser Problematik siehe im Anhang.

Ein erhöhter Stromverbrauch durch subventionierte Ptx-Anlagen hätte eine Verschiebung von Angebot und Nachfrage zur Folge und könnte zu höheren Strompreisen führen.

Wir halten es für geboten, in die Nachhaltigkeitsstrategie aufzunehmen

  • Die Berücksichtigung des internationalen Flugverkehrs bei der Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen
  • Reduzierung der Lärmbelastung durch Verkehr und ggf. ausreichender passiver Schutz
  • Einen Indikator für die Lärmbelastung. Hierzu schlagen wir vor, die Zahl der Bürger zu nennen, die einer Umgebungslärmbelastung oberhalb der WHO-Empfehlungen  ausgesetzt sind
  • Das Ziel einer Einstellung des Kurzstreckenflugverkehrs bis 600 km
  • Den Bau von Hochgeschwindigkeit-Eisenbahnstrecken
  • Die Förderung der Entwicklung von Akkuflugzeugen
  • Die Förderung von Entwicklungen, die zu einer Verminderung von Reisen und Freiseentfernungen führen, z.B. Videokonferenzen
  • Die Förderung des inländischen Tourismus
  • Die Internalisierung externer Kosten umweltbelastender Aktivitäten
  • Aufgabe der Subventionierung umweltbelastender Tätigkeiten  

Wir halten es auch für geboten, die Substitution fossiler Energien durch erneuerbare Energien zu forcieren. Das Ziel eines Anteils von 60% erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch und 80% an der Stromerzeugung ist zu wenig ambitioniert. Die Elektrifizierung von Mobilität und Wärmeerzeugung erfordert einen erheblichen Ausbau der gesamten Stromerzeugungskapazität; diese Herausforderung wurde offenbar bisher nicht erkannt.  
   


Dr.-Ing. Berthold Fuld
Vizepräsident



Anhang:

Anmerkungen zu PtL:

Die CO2-Emission einer thermischen kWh Kerosin (0,1 l) liegt bei etwa 250g/ kWh. Derzeit wird mit einem Wirkungsgrad des PtL-Prozesses von 50% gerechnet; für 1 kWh Kerosin muss man also 2 kWh Strom einsetzen. Hierin ist der Energieaufwand für die Extraktion von CO2 aus der Luft nicht berücksichtigt; eine Quelle  gibt Werte von 1,8 bis 2,5 kWh /kg CO2 thermisch und  0,35 bis 0.45 kWh/kg CO2 elektrisch an, insgesamt also 2,25 – 2,95 kWh/kg CO2 . Für 0,1 l Kerosin oder Diesel werden 250 g CO2  benötigt; dies korrespondiert mit einem Energieaufwand von nochmals 0,55 – 0,74 kWh pro kWh Flüssigkraftstoff, insgesamt als 2,5 bis 2,7 kWh pro kWh Flüssigkraftstoff. Selbst die direkte Nutzung von Strom zur Wärmeerzeugung ist effektiver.

Die CO2 -Emission von Kohlekraftwerken liegt bei 1 kg/kWh und mehr; für 1 kWh Kerosin würden somit 2,5 kg CO2  oder mehr entstehen, 10-mal mehr als man einspart.  Besser sieht es bei Gaskraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung aus; hier kommt man auf Energienutzungsgrade von ca. 80%, die Emission liegt dann bei gut 300 g/kWh. Aber auch damit würde man bei der PtL-Produktion 600 g/kWh einsetzen müssen.

z.B. beim Elektroauto ist es üblich, mit den durchschnittlichen CO2 -Emissionen bei der Stromerzeugung zu rechnen.  Diese liegt aktuell bei 400 g/kWh; für PtL bräuchte man also 800 g /kWh.

2030 sollen 65% des Stromes aus erneuerbaren Energien stammen; gleiche Emissionen der nichterneuerbaren Energien angenommen wie derzeit korrespondiert dies mit einer CO2 -Emission von 240 g/kWh, für 1 kWh PtL müsste man also weiterhin 480 g CO2 /kWh einsetzen, um 250 g CO2 /kWh zu sparen.

Wasserstoff hat übrigens eine etwas bessere Bilanz; der Wirkungsgrad der Elektrolyse liegt bei ca. 80%.  Extrem schlecht ist der Wirkungsgrad der Verflüssigung.