Architects for Future e.V.

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Nachhaltigkeit

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Architects for Future begrüßen die Dialogbereitschaft der Bundesregierung. In vielen Teilen ist jedoch mehr Konsequenz und Ganzheitlichkeit notwendig, um für Klimaschutz, Ressourceneffizienz und kreislaufgerechtes sowie gesundes Bauen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Gerne kommen wir über dieses Dokument hinaus noch weiter in den Austausch, um gemeinsam die Klimaziele erreichen zu können.  


JETZT handeln!

Uns läuft die Zeit davon! Es hat von 2015 bis 2020 gedauert, die Agenda 2030 in einen Entwurf für eine Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zu überführen. Wir müssen JETZT handeln - mit ernsten, ambitionierten Maßnahmen und mit viel größerer Reichweite. Das Ziel darf nicht sein, lediglich negative Auswirkungen zu minimieren - das Ziel MUSS sein, in einem ersten Schritt keinerlei negativen Auswirkungen auf unsere Umwelt und Gesundheit zu haben und letztendlich die Bedingungen für die nachfolgenden Generationen noch zu verbessern. Effizienz alleine wird uns nicht retten - das zeigen der Anstieg der globalen Emissionen und Rebound-Effekte. Hierfür brauchen wir tiefgreifende strukturelle Veränderungen. Alle Prozesse müssen im Hinblick auf ihre Umweltwirkungen transparent gemacht werden. Jene, die nicht von sich aus kreislauffähig und klimaneutral sind, müssen ihre Umweltwirkungen hierzulande ohne Inanspruchnahme von Flächen im globalen Süden vollumfänglich und zu einem fairen Preis kompensieren oder, wenn sie in diesem Sinne nicht zukunftsfähig sind, abgeschafft werden. Diese Veränderung schaffen wir am schnellsten und effektivsten über Gesetze anstatt durch Responsibilisierung und einzelne Förderungen.


Ganzheitliche Nachhaltigkeit!

Hinsichtlich der Stadt- und Gebäudeplanung ist die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie noch viel zu zaghaft und es fehlt ihr in großen Teilen an Ganzheitlichkeit. Neben den in der Strategie genannten Einflüssen wirkt der Bausektor sich noch in vielen anderen Ebenen auf die Umwelt und unsere Gesundheit aus und wird maßgeblich beeinflussen, wie unsere Gesellschaft den Auswirkungen des Klimawandels standhält. Städte der Zukunft können nicht durch veraltete Bauordnungen, rein wirtschaftlich ausgerichtete Normen und hemmende Gesetze erreicht werden. Bundesweite Zusammenarbeit, freie Zugänglichkeit und Transparenz zur Vergleichbarkeit als Entscheidungsgrundlage und zur Einhaltung der Klimaziele sind hierbei von großer Bedeutung. In vielerlei Hinsicht setzt diese Strategie an diesen Punkten an, aber kommt noch viel zu kurz und hinkt anderen europäischen Ländern hinterher. Sehr viele Gesetze und Verordnungen müssen völlig neu gedacht und konzipiert werden.


Schluss mit Leuchtturm!

Die Zeit der Leuchtturmprojekte und der Grundlagen-Forschung ist vorbei! Jahrhundertelang dienten Leuchttürme der Orientierung auf rauer See. Inzwischen sind wir in der Theorie und der möglichen Umsetzung in der Baubranche aber weiter. Wir wissen, wo wir stehen und wo wir hinwollen - und müssen! Wir haben in den letzten Jahren schon einen riesigen Schatz an Erfahrungen und Erkenntnissen gesammelt. Jetzt gilt es, diese Erkenntnisse in der breiten Masse umzusetzen . Dafür sind die Rahmenbedingungen aktuell nicht gegeben. Im Gegenteil: Nachhaltiges (Um-)Bauen im Sinne einer dekarbonisierten Kreislaufwirtschaft wird strukturell benachteiligt. Die verteilten Zuständigkeiten und Interessenkonflikte verhindern aktuell den nötigen Wandel mit der entsprechenden Dynamik. Die Bundesregierung hat die Hürden in der langfristigen Renovierungsstrategie Deutschland bereits identifiziert und muss diese schnellstmöglich abbauen. Wir brauchen schnellstmöglich eine neue Art der Gesetzgebung, die Korrekturschleifen vorsieht und sich nicht scheut, Beta-Versionen in randomisierten kontrollierten Versuchen zu testen, um Wandel zu beschleunigen, Experimentierfelder zu eröffnen und unmittelbar aus den Ergebnissen zu lernen. Es wäre denkbar, zum gleichen Thema in verschiedenen Bundesländern parallel unterschiedlichen Regelungen einzuführen - dann aber nach einer gewissen Zeit des Monitorings eine Bilanz zu ziehen, zu bewerten und das Optimierungspotential auf Bundesebene mitzunehmen.
Wir brauchen ein umfangreiches Monitoring von Gebäuden - auch von unsanierten - zur Aufklärung, Erkennung und gezielten Bearbeitung der Probleme.

Da die Langfristige Renovierungsstrategie der Bundesregierung Teil der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist und immer wieder Querverweise genannt sind, möchten wir die Chance wahrnehmen, auch die Renovierungsstrategie zu kommentieren bzw. Zu kritisieren (siehe Dokumentende).

Wir würden es sehr begrüßen, wenn unsere Kritikpunkte aufgenommen werden und wir in den weiteren Dialog mit einbezogen werden - wohl wissend, dass viele unserer Forderungen anspruchsvolle Ziele sind, deren Verwirklichung viel Kraft und ein hohes Maß an Engagement erfordern.

Wir freuen uns über einen weiteren Dialog. Lassen Sie uns gemeinsam die Architektur für eine enkeltaugliche Zukunft gestalten!


Mit freundlichen Grüßen,
 
Eva Dietrich, Architektin & Gründungsmitglied und Beirätin Architects for Future Deutschland e.V.
Christina Patz, Architektin & Energieeffizienzexpertin
Johanna Wörner, MSc. Architektur, Gründungsmitglied und Beirätin Architects for Future Deutschland e.V.
Judith Ottich, Architektin & Gründungsmitglied Architects for Future Deutschland e.V.

stellvertretend für Architects for Future e.V.


Im Folgenden gehen wir auf konkrete Passagen aus der Dialogfassung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ein:

“Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich wird ab 2020 um 2 Milliarden Euro erhöht.” S.32

→ Suffizienz, flächeneffiziente und passive Strategien (wie z.B. kompaktes Gebäudevolumen, baulicher Sonnenschutz, Atrien zur natürlichen Belüftung) müssen hierbei im Vordergrund stehen. Bei der Förderung von Energieeffizienz muss beachtet werden, ob ressourcen- und flächensparende sowie passive Baumaßnahmen zur Minimierung aktiver, energieverbrauchender Maßnahmen angewendet werden . Die Förderungen müssen ebenfalls auf die Graue Energie eingehen; sowohl was die erneuerbaren Energien in der Materialproduktion (etc.) betrifft als auch die Energieeffizienz welche z.B. durch Recycling (Beispiel Aluminium) erreicht werden kann. Neben Förderungen sollte der CO2 Preis um ein Vielfaches erhöht werden, um einen nachhaltigen Markt zu ermöglichen.


“- Gebäude: u.a. Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Vorbildfunktion Bundesgebäude, Erneuerung von Heizungsanlage” S.27

→ Die Förderung muss eine erheblich größere Reichweite erlangen als bisher. Laut LRSD S. 34 wurden bisher nur 30 % aller Bauvorhaben gefördert, um einen höheren Standard als durch die EnEV gefordert zu erreichen. Das reicht nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Die Gebäudesanierungsrate muss hierfür außerdem nicht auf 2 % verdoppelt, sondern auf 4 % vervierfacht werden (Wuppertal Institut zur Erreichung des 1,5 Grad Ziels).


“- Verkehr: u.a. Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität, Förderung des Umstiegs auf elektrisch betriebene Pkw, Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV und des Radverkehrs, Stärkung des Schienenverkehrs” S.27

→ Anstelle einer 'Erhöhung' muss eine Gleichstellung oder gar Überordnung das Ziel sein und der Fußgängerverkehr sollte mit aufgenommen werden. Menschen sollten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Verkehr ihre Ziele mindestens genauso bequem und leicht erreichen können wie mit dem Auto. So schafft die klima/-umweltfreundliche Fortbewegung gleichzeitig eine soziale Nachhaltigkeit, ermöglicht allen Menschen Zugang zu attraktiven Orten in der Stadt und Gelegenheiten, sich zu vernetzen - ein wichtiger Teil der Demokratie.


“- Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft: u.a. Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung, Humuserhalt und -Aufbau im Ackerland, Erhalt von Dauergrünland, Schutz von Moorböden und Reduktion der Torfverwendung” S.27

→ Wälder, Moorflächen und andere CO2-Senken müssen nicht nur nachhaltig bewirtschaftet und geschützt werden, sondern aktiv vergrößert und ursprüngliche Flächen wiederhergestellt werden.


“- übergreifende Maßnahmen in den Bereichen klimaneutrale Bundesverwaltung, graue Emissionen aus der Herstellung von Bauprodukten, Forschung und Innovation, nachhaltige Finanzierung sowie Klimaschutz und Gesellschaft.” S.27

→ Es ist dringend notwendig, die Grauen Emissionen endlich transparent darzustellen und wie hier erwähnt zu minimieren. Dies bezieht sich sowohl auf die diesbezügliche Verbesserung von Bauprodukten als auch auf den Erhalt des Gebäudebestands und die Vereinfachung der Wiederverwendung von rückgebauten Materialien.  


“Die drohende Knappheit der Ressourcen erfordert ein weitgehendes Entkoppeln der Konsum- und Produktionsaktivitäten vom Ressourcenverbrauch. Konsumieren und Produzieren müssen innerhalb der planetaren Grenzen stattfinden. Es geht dabei sowohl um den individuellen Konsum als auch die Umgestaltung der Wertschöpfungsmuster, die unserer Produktion zugrunde liegen. Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Lieferketten sind dabei ebenso erforderlich wie die Vermeidung und die verantwortungsvolle Entsorgung von Abfällen. “ S.28

→ Der Material- und Energiekonsum pro Kopf ist in keinem Wirtschaftssektor so hoch, wie im Bausektor. Gleichzeitig ist das Potential hier enorm, um diesen “Konsum” durch Suffizienz und Effizienz zu minimieren. Das gilt sowohl für die Planung als auch für die gesellschaftlichen Bedarfe wie Wohnfläche und Standards.


“Bauen und Sanieren sollte in Richtung eines Kreislaufwirtschaftssystems weiterentwickelt werden, bei dem ein stetig zunehmender Anteil der Baustoffe wiederverwendet wird. Das als „urban mining“ bezeichnete Prinzip, bei dem der Gebäudebestand als Sekundärrohstofflager und damit als Quelle für neue Bauprodukte und Bauteile dient, kann durch eine geeignete Bedarfsplanung von Baumaßnahmen umgesetzt werden. Die Sicherung rückbau- und recyclinggerechter Konstruktionen in Verbindung mit langlebigen und anpassbaren Bauwerken unterstützt Stoffkreisläufe. Die Verwendung von Sekundärrohstoffen und Recyclingprodukten im Neubau und bei Modernisierungsmaßnahmen schont die Rohstoffressourcen. ” S.29
→ Eine Kreislaufwirtschaft “sollte” nicht nur, nein, sie MUSS (weiter)entwickelt werden. Diese Entwicklung befindet sich noch ganz am Anfang. Die Hürden, u.a. in der Wiederverwendung von Sekundärrohstoffen und rückgebauten Bauelementen, finden sich insbesondere in Gesetzen. Es braucht eine Verpflichtung für den Einsatz kreislaufgerechter und rückgebauter Materialien sowie eine klare Regelung für die Verwendung dieser Baustoffe ohne höhere Kosten, Sondergenehmigungen im Einzelfall u.ä. Hürden. Die wirtschaftlichen Strukturen und Logistik dafür müssen ebenfalls stärker gefördert werden.


“Die am Bau Beteiligten müssen verstärkt Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt übernehmen. Um dies zu operationalisieren, werden Bewertungsgrundlagen und -systeme wie das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) weiterentwickelt, in ihrer Praxistauglichkeit und Wirkung verbessert sowie in ihre Anwendung ausgeweitet. Die öffentliche Hand soll dabei eine Vorbildrolle übernehmen.”
> Bei der Weiterentwicklung der Planungskultur ist der Ausbau der Lehre außerdem ein sehr wichtiger Punkt und ein Weiterdenken der Stadt- und Gebäudeplanung auf Grund der sozialen und ökologischen Relevanz außerhalb rein wirtschaftlicher Interessen. Eine solche Planung ist durch den Staat zu gewährleisten. Planungs- und Bewertungstools, die (weiter)entwickelt werden, müssen dies ohne Ausweichmöglichkeiten und Kompensationsmaßnahmen ermöglichen. Gesetze, öffentliche Ausschreibungen und Aufträge müssen diese Vorsätze wiederspiegeln.

“... Wesentliche Ansatzpunkte darin sollen sein:
• Bereitstellung von Ressourcen für Forschung, Entwicklung und Förderung
• Ausbau der Förderung von staatlich anerkannten Zertifizierungen
• Entwicklung eines Förderprogramms zur Unterstützung der Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen und Sekundärbaustoffen
• Entwicklung eines vereinfachten Verfahrens der Gebäudeökobilanzierung und Ausbau der
ÖKOBAUDAT als Grundlage zur Berücksichtigung des vollständigen Lebenszyklus im Ordnungsrecht und in Förderprogrammen,
• Aufbau zentraler BNB-Systemträger für Bund, Länder und Kommunen.
• Entwicklung und Einführung von Berechnungs-, Bewertungs- und Nachweisverfahren
zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Gebäuden inkl. der Erarbeitung von Grenz- und Zielwerten, die sich an den planetaren Grenzen orientieren.”

→ Diese wertvollen Ziele müssen ergänzt werden durch
•     eine Änderung des Bauordnungsrechtes, z.B. hinsichtlich:

•    Änderung der Kostenberechnung hin zu Lebenszykluskosten ausgehend vom Ist-Stand (d.h. unter Einbeziehung eines Rückbaus bei Ersatzneubau)

•    Achtung und Schutz der schon verbauten Grauen Energie durch Prüfung der Sanierungsfähigkeit als Bedingung für eine Abrissgenehmigung

•    Rechtssicherheit für den Einbau wiederverwendeter Bauteile und Baustoffe (Stichwort bauaufsichtliches Prüfzeugnis)

•    Verbot von Emissionen durch Raumheizung /-kühlung bei Neubauten und nach Sanierungen (Jetzt noch neue fossile Anlagen in Betrieb zu nehmen, ist nicht zu verantworten)

•    Erleichterungen für den Einbau regionaler Naturbaustoffe (Lehm, Stroh,...) durch Etablierung einfacher anerkannter Baustellenprüfungen

•    Infrastrukturaufbau für die Wiederverwendung von Bauteilen und Baustoffen, Flächen für die ortsnahe Zwischenlagerung und der systematischen Erfassung in einer bundesweit durchsuchbaren Datenbank (Unternehmen sollten hierfür mehr gefördert und Gesetzesgrundlagen geschaffen werden)

•    Vorgezogene Novellierung des GEG unter Einbeziehung der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus und Festlegung der anzuwendenden Ökobilanzierungsverfahren. Einfließen des Faktors Suffizienz durch die Zielgröße "Emissionen pro Person und Jahr" anstelle des 'Energiebedarfs pro Quadratmeter und Jahr'. Energieeffizienz stärker fördern und keine Ausweichmöglichkeiten hinsichtlich Nebenanforderungen wie Wärmeschutz durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien ermöglichen. Das GEG schreibt einen veralteten Status Quo der EnEV, des EEWärmeG und des EnEG fest, statt den Gebäudebereich neu und sinnvoll zu regeln und die Chance zu ergreifen, strukturelle Mängel dieser Gesetze grundsätzlich anzugehen.


“Agrarrohstoffen kommt auch im Gebäudebereich eine hohe Bedeutung zu. Die Bauwirtschaft ist ein wichtiger Absatzmarkt für Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen und sichert mit ihrer Nachfrage die Existenz von Unternehmen. Die Bereitstellung von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen mit ausreichender Qualität und in benötigter Quantität spielt eine wichtige Rolle, damit der Gebäudebereich seine eigenen Ziele der Ressourcenschonung und Umweltentlastung erreichen kann.” S. 32
→ Auch Abfallstoffe aus der Landwirtschaft wie z.B. …, … oder ...können als Ersatz endlicher Ressourcen im Bauwesen eingesetzt werden. Entwicklungen hierzu sollten weiter verfolgt werden, um eine sektorübergreifende Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen.  


“In den letzten Jahrzehnten ist es in Deutschland gelungen, den Energieverbrauch bei wachsender Wirtschaftsleistung zu senken und den Anteil der erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch deutlich zu steigern.” S. 154
→ In Bezug auf den pro Kopf Endenergieverbrauch für Raumwärme stimmt das nicht. Wegen zunehmender pro Kopf Wohnfläche ist die Energieeffizienz pro Kopf von Gebäuden seit den 70er Jahren gleich. → Suffizienz muss Teil der Strategie werden.
Die relevante Zielgröße ist nicht der Energieverbrauch, sondern das Global Warming Potential (GWP). Es grenzt ein Stück weit an Augenwischerei, Erfolge in Teilbereichen aufzuzählen, deren Erreichen zwar notwendig aber nicht hinreichend sind..


“...setzt sich die Bundesregierung für einen Abbau von Subventionen für fossile Energieträger ein um ein faires Wettbewerbsumfeld … herzustellen.” S. 154
→ Subventionen, die Anreize für nicht nachhaltige Energieträger schaffen, gehören abgeschafft. Zudem sollte eine angemessene CO2-Steuer eingeführt werden.


“Energie einzusparen und effizienter einzusetzen ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Gleichzeitig trägt die Energieeffizienz zu Wachstum und Wohlstand in Deutschland bei, sei es durch entsprechende Energiekosteneinsparungen bei privaten und industriellen Verbrauchern, sei es durch die damit verbundenen Investitionen und die Entwicklung besonders energieeffizienter Produkte und Verfahrensweisen. Deutschland hat sich deshalb ehrgeizige Ziele im Bereich der Energieeffizienz gesetzt und bereits viel erreicht. Dennoch bestehen weiterhin große Einsparpotentiale, z. B. Im Gebäudebereich.“ S.155

→ Wir begrüßen die Erkenntnis, dass es im Gebäudebereich große Einsparpotenziale gibt und es gilt auch dort, ehrgeizig die Ziele umzusetzen. Laut Directive 2010/31/EU on the energy performance of buildings hätten alle öffentlichen Neubauten bereits seit 2017 bereits als fast Nullenergie-Gebäude ausgeführt werden müssen.
In der Renovierungsstrategie wird nun auf S. 20 geschrieben, dass erst
 „ab 2022 mindestens EH 40 entsprechen, für Sondernutzungen sind analoge Zielvorgaben zu entwickeln. Dieses Ziel wird kurzfristig in einem Erlass des Bundeskabinetts für klimaneutrale Neu- und Erweiterungsbauten des Bundes verbindlich festgelegt. In einem zweiten Schritt werden auch für den vorhandenen Gebäudebestand des Bundes Sanierungsziele für 2030 und 2050 in diesem Erlass verbindlich vorgegeben.
Wir vermissen hier den im Text genannten Ehrgeiz und auch klare Termine für die Sanierungen der Bestandsgebäude. Die Ziele sollten darüber hinaus auch ohne Aufschub und Ausnahmen sofort in Maßnahmen übersetzt und diese direkt umgesetzt werden. Einsparpotenziale bestehen auch im Bereich von Suffizienz, auf die hier verwiesen werden sollte.


“Im Wärme- und Gebäudebereich trägt insbesondere das Marktanreizprogramm zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) dazu bei, die Marktdurchdringung der erneuerbaren Wärmetechnologien zu unterstützen und deren Anteil zu erhöhen. Der Gebäudesektor wird zu dem Ziel, bis 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien von 27 Prozent im Wärmebereich zu erreichen, einen angemessenen Beitrag leisten und in der Langfristigen Renovierungsstrategie (LTRS) den langfristigen Zielpfad für erneuerbare Energien aufzeigen.” S. 155

→  Langfristige Renovierungsstrategie (LTRS): Siehe oben in Einleitung bzw. Kommentierte Passagen im Nachgang.

→  wie in der FFF-Studie vom Wuppertal Institut (Oktober 2020) aufgezeigt, fordern auch wir umgehend ein Verbot für den Einbau von neuen fossil betriebenen Heizungen. Bis 2026 abzuwarten mit einem Verbot für den einbau von neuen Ölkesseln ist zu spät. Auch die Kriterien für die Bezuschussung eines Einbaus von Gaskesseln wie im aktuellen Förderprogramm MAP müssen verändert werden. Der  aktuell  erforderliche Anteil von erneuerbaren Energien von 30 % am Endenergiebedarf als Förderkriterium ist zu wenig.


“Die Herstellung, der Erhalt und der Betrieb von Gebäuden verursachen heute bereits 39 Prozent aller energiebezogenen Treibhausgasemissionen und verbrauchen mehr als ein Drittel der gesamten weltweiten Endenergie. Städte sind gleichzeitig eine Rohstoffquelle der Zukunft – ihre gebaute Infrastruktur bildet ein Stofflager mit enormen Potentialen für „urban mining“ und die Schaffung nachhaltiger Ressourcenkreisläufe.” S. 205

→ Die spezifischen statistischen Daten hierzu wären für die Entwicklung konkreter Pläne äußerst hilfreich!


“Ein wichtiges Handlungsfeld ist die Wohnungspolitik. In engem Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen wurde für eine umfassende Wohnraumoffensive ein Maßnahmenpaket – bestehend aus investiven Impulsen für den Wohnungsbau, Maßnahmen zur Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens und Maßnahmen zur Baukostensenkung und Fachkräftesicherung – vereinbart (Unterziel 11.3). In vielen ländlichen Räumen stehen Maßnahmen zur Vitalisierung der Ortskerne und zur Reaktivierung von Gebäudeleerständen im Vordergrund.” S. 206

→ Das Thema Leerstand muss immer mit Wohnungsnot in Ballungszentren zusammengedacht werden . Um Leerstand in einer angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt (zu erkennen bspw. an den Quadratmetermieten und) wirkungsvoll zu bekämpfen, brauchen wir harte Regelungen und eine konsequente Strafverfolgung bei Nicht-Einhaltung.


“Darüber hinaus müssen wachsende Abfallmengen möglichst ressourceneffizient gesammelt, wiederverwertet und entsorgt werden, was gerade vor dem Hintergrund des weiter rasanten Wachstums städtischer Bevölkerung unumgänglich ist.” S. 207

→ Hier liegt ein Denkfehler vor, denn viel wichtiger ist die Frage: Was können wir tun, um die Abfallmenge schon im Vorhinein zu senken, anstatt später zu versuchen, möglichst “effizient” mit ihr umzugehen?


”Umsetzung der Wohnraumoffensive” S. 208

→ Zumindest ein ergänzender Absatz zum ‚Heben von Suffizienzpotentialen’ wäre hier ebenfalls hilfreich.

“Klimaneutralität im Gebäudebereich muss beschreibbar, bewertbar und nachweisbar werden.” S. 208

→ Das ist dringend schnell umzusetzen und auch für das Thema Transparenz relevant.
→ Die Klimaneutralität Deutschlands ist durch rein nationale Maßnahmen sicherzustellen. Eine “Verrechnung” mit exterritorialen Klimamaßnahmen oder -ereignissen ist auszuschließen.


“Charta für Holz 2.0” S. 208

→ Bitte entsprechend über eine  "Charta für Lehmbau 2.0" nachdenken bzw einführen, das würde dem Umstand Rechnung tragen, dass viel zu oft wertvoller Ortlehm als Aushub abgefahren wird, anstatt ihn vor Ort als Baustoff einzusetzen.

→ Um relevante Innovationen zu ermöglichen und zu fördern ist eine grundsätzliche Technologieoffenheit von großer Wichtigkeit, weil das Vorgehen der Baubranche vom Erreichen von Zielwerten abhängt und nicht von EINEM bestimmten Lösungsweg respektive Baustoff. Diese Technologieoffenheit muss aber unter dem Vorbehalt stehen, dass jede Technologie immer einer ganzheitlichen Betrachtung unterworfen sein muss UND dass auf dieser ganzheitlichen Ebene sichergestellt wird, dass der Atmosphäre eine relevante Menge an Kohlenstoff entzogen wird, der dauerhaft in Gebäuden verbleibt.


“Mit dem Innovationsprogramm Zukunft Bau setzt die Bundesregierung wichtige Impulse zur nachhaltigen Entwicklung des Gebäudebestands und unterstützt den Klimaschutz, die Energie- und Ressourceneffizienz, das bezahlbare Bauen, die Gestaltungsqualitäten sowie die Bewältigung des demografischen Wandels. Das Programm soll neben der Zukunft Bau Forschungsförderung und der Zukunft Bau Ressortforschung durch den Programmteil “Modellvorhaben für experimentelles
Bauen“ ergänzt werden.”S. 208
→ “Modellvorhaben für experimentelles Bauen“ ist ein dringend benötigter Programmteil, der schnell und einfach zugänglich werden muss.


“Die Integrierte ländlichen Entwicklung berücksichtigt die vorhandenen regionalen Bedingungen, Potenziale und das Wissen der örtlichen Bevölkerung. Soziale, kulturelle und wirtschaftliche Ansprüche an den ländlichen Raum sind mit dessen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen. Schwerpunkte der Förderung sind eine erreichbare Grundversorgung, lebendige Ortskerne und
die Behebung von Gebäudeleerständen. Integrierte ländliche Entwicklung ist ein gebietsbezogener, sektorübergreifender, partnerschaftlicher, dynamischer und langfristiger Ansatz, der die verschiedenen Sektoren in einer gemeinsamen Entwicklungsstrategie auf verschiedenen Ebenen mit verschiedenen Umsetzungsmaßnahmen zusammenführt.” S. 208-209
→ Dieses Thema ist eng verknüpft mit der fehlenden Infrastruktur auf dem Land (ÖPNV, schnelles Internet, erreichbare Schulen + Kitas, Kulturveranstaltungen,...)

→ Eine ortsspezifische Analyse zur Abwanderung sollte fehlende Anreize zum Verbleiben und Zuzug aufdecken und kreative Ansätze für neue mögliche Nutzungen und Sanierung von leerstehenden Bestandsgebäuden aufzeigen.


“Mit der FONA-Strategie fördert das BMBF die Erarbeitung tragfähiger Grundlagen und von direkt anwendbarem Handlungswissen für die Entwicklung zukunftssicherer urbaner und regionaler Lebensräume. Forschungsthemen sind unter anderem Stadt-Land-Beziehungen, Digitalisierung und Ressourceneffizienz.” S. 210

→ Wichtig: Themen Entsiegelung und Netto-Null-Flächenverbrauch mit aufnehmen. Bei der Betrachtung von Ressourceneffizienz auch Suffizienz und Konsistenz betrachten.


“Innenentwicklungskonzepte – nicht zuletzt auch zur Vitalisierung von verödeten Dorfkernen – werden noch zu wenig konsequent verfolgt. Insbesondere muss hier die Öffentlichkeit noch stärker als bisher für die Nachteile und Risiken des Flächenverbrauchs sensibilisiert werden.” S. 210

→ Überlegung eines Flächenverbrauchverbots: Nettonull. Das heißt: Jede neu ausgewiesene Fläche darf VOR ORT nicht denaturiert werden. Es sind architektonische Konzepte gefragt, die Projekte mit einer Netto-ENTsiegelung planen. bei Austausch von Flächen zwischen Gemeinden wird für die Kompensationsfläche gezahlt - und zwar orientiert am Bodenrichtwert am Ort des zukünftigen Baulands.
Auch in ländlichen Räumen sollte die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung stehen.
Neue Flächen dürfen bei sichtbaren Leerstand nicht ausgewiesen werden.


Unsere Kommentare zur LANGFRISTIGEN RENOVIERUNGSSTRATEGIE Deutschland

Langfristige Renovierungsstrategie
Da die Langfristige Renovierungsstrategie der Bundesregierung Teil der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist und immer wieder Querverweise genannt sind, möchten wir die Chance wahrnehmen auch die Renovierungsstrategie zu kommentieren bzw. kritisieren. Der erste und größte Kritikpunkt ist das Fehlen einer konkreten Strategie. Das Dokument liest sich als eine Aufzählung von bisher getroffenen Maßnahmen und eine Dokumentation des Ist-Zustandes ohne jedoch konkrete Ziele zu formulieren wie ein Klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll.

Im Umweltforschungsplan Klimaneutraler Gebäudebestand 2050  - Energieeffizienzpotentiale und die Auswirkungen des Klimawandels auf den Gebäudebestand (UBA-FB 002535), herausgegeben vom Umweltbundesamt bereits im November 2017 sind auf S.211 klare Anweisungen für den „Polititische Handlungsbedarf“ genannt. Eine Umsetzung ist bisher nicht erfolgt – vor allem das GEG in der nun in Kraft getretenen Fassung ist weit von den erforschten Ergebnissen und Handlungsanweisungen entfernt.

Aus verschiedenen wissenschaftlichen Studien, u.a. aus o.g. Umweltforschungsplan geht hervor, dass die Sanierungsrate enorm gesteigert und die Qualität der Maßnahmen (Sanierungstiefe und Materialwahl) verbessert werden müssen, damit ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden kann. Eine perspektivische Sanierungsrate von 1,5-2 % reicht dafür nicht aus (siehe FFF Studie Wuppertal Institut), ebenso wenig wie der Fokus auf Neubau und einzelne Leuchtturmprojekte. Wir müssen den gesamten Gebäudebestand hinsichtlich einer energetischen Transformation überprüfen, anpacken und in entsprechender Sanierungstiefe mit ganzheitlich durchdachten Sanierungskonzepten optimieren.
Wir fordern eine konkrete Definition von Nachhaltigkeits-Zielen für den gesamten Gebäudebestand und definierte Zwischenziele mit Fristen bis wann diese erreicht werden sollen.

Die bisherige Strategie, die angestrebten Ziele durch Förderungen zu erreichen, ist als alleinige Maßnahme nicht ausreichend – es braucht höhere verpflichtende Standards. Die Zahlen sprechen für sich: Nur 30 % der Baumaßnahmen, die 2017 genehmigt wurden, haben Förderungen in Anspruch genommen und einen höheren als den geforderten Mindeststandard ausgeführt.

Die zweite Kritik ist, dass der Fokus weiterhin sehr stark auf das Thema Energie begrenzt ist und das Thema Nachhaltigkeit nur am Rande erwähnt wird. Die Themen Suffizienz und Hinterfragen grundsätzlicher Bedarfe kommt nicht vor.
Diese beiden Punkte müssen jedoch unbedingt Teil einer zielführenden Strategie werden.

Bisher müssen EnergieberaterInnen Maßnahmen nur vorschlagen, wenn die Wirtschaftlichkeit oder Amortisation der Maßnahmen gegeben ist. Je nachdem, wie hier gerechnet wird, sind mit den aktuellen Energiepreisen kaum Sanierungsmaßnahmen vorhanden, die sich amortisieren. Nachweis der Wirtschaftlichkeit ja, aber unter Berücksichtigung der gesamten Lebenszyklus bzw. externalisierten Kosten.
Vor Abriss außerdem ein Nachweis, dass eine Sanierung nicht möglich ist.

Wie im Dokument beschrieben, steht in den nächsten Jahren ein großer Eigentümerwechsel bevor. Das ist eine enorme Chance. Image und Informationskampagnen zu den Vorteilen, in einem klimaneutralen Haus zu wohnen, müssen deshalb jetzt starten.

Zumindest die künftigen EigentümerInnen müssen deshalb umfassend darüber informiert werden, welchen Mehrwert durch eine Sanierung zum klimaneutralen Gebäude entstehen. Während hierzulande der Fokus in der Kommunikation mit der Bevölkerung hauptsächlich auf das Thema „Einsparung“ gelegt wird, sind andere Länder, in denen die Kampagnen auf „Behaglichkeit und Wohngesundheit“ fokussieren, erfolgreicher. Als Beispiel möchten wir das Südtiroler Klimahaus nennen. Dort werden nicht nur massive Imagekampagnen für die Bevölkerung betrieben, sondern verpflichtende Standards gesetzt und diese auch nach Außen hin sichtbar gemacht (Klimahaus Plaketten an jedem Haus angebracht). Planer und Handwerker sind in Partner-Netzwerke eingebunden. Partner im Klimahaus-Netzwerk zu sein bedeutet gleichzeitig für die Firmen Imageverbesserung, Wettbewerbsvorteile , etc. (siehe Grafik)

Deshalb fordern wir verpflichtende Sanierungsberatungen für Hauseigentümer  - und Ausweitung der Nachrüstverpflichtungen im Fall von Eigentümerwechseln, sowie dass Einzelmaßnahmen an Gebäuden nur noch gefördert werden, wenn vorab ein Sanierungsfahrplan erstellt wurde, der aufzeigt, wie das Gebäude klimaneutral werden kann.
EnergieberaterInnen müssen ganzheitlicher beraten  - mit Fokus auf die Reduktion der CO2-Emissionen.

Positiv ist, dass Bildung ein großer Themenblock ist. Den Fokus hier unbedingt erweitern und nicht nur auf die nachkommende Generation legen, sondern auf diejenigen die aktuell die Planung und das Bauen bestimmen. Die nächsten zehn Jahre sind entscheidend, wie schwierig es danach wird, deshalb die PlanerInnen und HandwerkerInnen besser informieren und Vorurteile, die nachwievor unter den PlanerInnen und HandwerkerInnen vorhanden sind abbauen.

Kommunen müssen Sanierungsfahrpläne für alle Bestandsgebäude im Vorfeld entwickeln  - nicht erst im Akutfall Einzelmaßnahmen ergreifen, die nicht das Gesamtbild eines klimaneutralen Gebäudes im Fokus haben und spätere Maßnahmen oftmals be- bzw. verhindern. Wir fordern eine Verpflichtung der Kommunen zum Klimaschutz als Teil ihrer Verpflichtung für das Gemeinwohl zu handeln.


Im Folgenden gehen wir auf konkrete Passagen aus der Langfristigen Renovierungsstrategie ein.

“Der CO2-Preis soll ab Januar 2021 25 Euro pro Tonne betragen und dann schrittweise bis auf 55 Euro im Jahr 2025 ansteigen. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Die Bundesregierung strebt im Frühjahr 2020 ein neues Gesetzgebungsverfahren an, um den Preispfad des bereits beschlossenen BEHG entsprechend anzupassen.” LRS, S. 18
→ Preis an die Empfehlungen der Wissenschaft anpassen. Wesentlicher Einfluss auf das Bauwesen insgesamt.

Anlassbezogene Beratungsverplichtung
Zu bestimmten Anlässen (z.B. Eigentümerwechsel) werden obligatorisch Informationen zu Beratungen gegeben.” LRS, S. 20
→ Nicht nur Beratung sondern Anlassbezogene Sanierungs- bzw. Nachrüstverpflichtungen. Siehe Empfehlungen FFF STudie Wuppertal Institut.

“Neue Gebäude des Bundes sollen gemäß Klimaschutzprogramm 2030 „ab 2022 mindestens EH 40 entsprechen, für Sondernutzungen sind analoge Zielvorgaben zu entwickeln. … In einem zweiten Schritt werden auch für den vorhandenen Gebäudebestand des Bundes Sanierungsziele für 2030 und 2050 in diesem Erlass verbindlich vorgegeben. Dazu ist es erforderlich, dass bei allen neuen großen Sanierungs- und Modernisierungsbauvorhaben ab einem noch zu definierenden Stichtag mindestens ein EH 55 -Standard zu Grunde gelegt wird. Für Sonderbauten sind analoge Zielvorgaben zu entwickeln und Ausnahmetatbestände (Denkmalschutz etc.) zu berücksichtigen. In dem Erlass wird eine jährliche Sanierungsrate festgelegt werden, um Klimaschutzziele erreichen zu können. Die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele im Bestand sollen vorzugsweise in engem Zusammenhang mit ohnehin aus anderen Gründen anstehenden größeren Sanierungs- oder Ersatzbaumaßnahmen geplant und durchgeführt werden.“, LRS, S. 20
→ Wann kommt dieser Erlass? Nicht nur für die Bundesgebäude sondern für alle öffentlichen Gebäude in einem ersten Schritt und auch die privaten in einem Zweiten.

“Innovationsklausel für Quartiere
Das GEG ermöglicht zukünftig innovative Lösungen für Quartiersansätze in Form einer bis Ende 2025 befristeten Regelung. Die im GEG enthaltene Quartierslösung, die sich auf die gemeinsame Wärmeversorgung im Quartier konzentriert, wird dazu durch die Möglichkeit einer Gesamtbilanzierung bei Änderung bestehender Gebäude erweitert. Dadurch wird im Einzelfall eine Vereinbarung der beteiligten Gebäudeeigentümer ermöglicht, nach der die energetischen Anforderungen nicht einzelgebäudebezogen erfüllt werden müssen, sondern über eine Gesamtbewertung aller von der Vereinbarung erfassten Gebäude im Quartier.”, LRS, S. 21
→ Sehr positiv, aber bisher noch nicht umgesetzt im GEG.

“Wohngebäude mit Wärmedämmung
“Insgesamt weisen 25,1 % der Wohngebäude eine nachträgliche Wärmedämmung der Außenwand auf. Im Altbaubestand ist dieser Anteil erhöht bei 37,6 %. Betrachtet man die nachträglich gedämmten Flächenanteile im unteren Abschnitt der Tabelle ergibt sich für den gesamten Wohngebäudebestand ein Anteil von 18,8 % und für den Altbau ein Anteil von 27,8 %. Für die anderen Bauteile weichen die Ergebnisse deutlich ab.
Im Altbau wurden über 60 % der Dächer bzw. Obergeschossdecken nachträglich gedämmt.“ LRS S. 26/27
→ Imagekampagne zu den Vorteilen von Sanierungen zusätzlich zur Förderung, verpflichtende Beratungen und Anlassbezogene Sanierungsverpflichtung, Heizungsumstellung nach Erbe oder Kauf, wie in der FFF Studie vom Wuppertal Institut empfohlen.

“Beheizungsstruktur
Der Gebäudebestand ist wesentlich durch gas- und ölbefeuerte Verbrennungssysteme gekennzeichnet, die als stark veraltet eingestuft werden können. “. LRS, s.28
→ Imagekampagne zusätzlich zur Förderung, verpflichtende Beratungen und Anlassbezogene Sanierungsverpflichtung, Heizungsumstellung nach Erbe oder Kauf, wie in der FFF Studie vom Wuppertal Institut empfohlen. Für Nichtwohngebäude gilt dasselbe.

“Sanierung und Investitionen im Gebäudesektor
Unter den Genehmigungen machten Neuerrichtungen rund 302 Tsd., d.h. etwa 89 % der 340 Tsd. Wohneinheiten aus. Im Jahr 2018 wurden dabei Neubauvorhaben mit rund 90 Tsd. Wohneinheiten über das Programm „Energieeffizient Bauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms finanziell unterstützt. Das heißt, rund 30 % der 2017 genehmigten neuen Wohneinheiten wurden vom Bund gefördert und damit nach höherem Energieeffizienzstandard errichtet, als die EnEV vorschreibt. … Insgesamt betrug die Höhe der in 2018 ausgezahlten Investitionszuschüsse 182,2 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 14 %.” LRS S. 34
→ Ein Drittel wäre noch zu wenig und rund 30 % sind nicht mal ein Drittel! Das muss mehr werden!

“Erwarteter Anteil renovierter Gebäude – Perspektivische Einordnung
Im Rahmen der ESG wurde aufgezeigt, dass die mittlere Sanierungsrate von Wohngebäuden bis 2030 in allen Szenarien kontinuierlich ansteigt. Ab 2030 liegt die Sanierungsrate (Vollsanierungs-Äquivalente) je nach ESG-Szenarien bei Ein- und Zweifamilienhäusern (EZFH) bei rund 1,3 bis über 2 % und bei den Mehrfamilienhäusern (MFH) bei etwa 1,5 bis über 2 %. Für Nichtwohngebäude wurden die gleichen Annahmen verwendet wie für die MFH.”, LRS S. 34
→ Die Sanierungsrate muss höher werden. Die Empfehlung des Wuppertal Institut in der FFF Studie nenn 4% als erforderliche Zahl.

“Klimaschutz und Energieeffizienz gehören nicht zu den kommunalen Pflichtaufgaben und werden entsprechend den kommunalen Ressourcen sehr unterschiedlich umgesetzt. …
… Der größere Anteil der Bautätigkeiten im kommunalen Bestand entfällt auf die Sanierung des eigenen Portfolios. Daher ist die Festlegung eines Standards für Bestandsbauten ein besonderer Hebel. Ohne politischen Druck sowohl bei Neubau oder Sanierung steht zu befürchten, dass nur diejenigen Kommunen, die sich ohnehin mit dem Thema beschäftigen bzw. eine solide Finanzlage aufweisen, entsprechend weiter mit gutem Vorbild vorangehen.”, s.36
→ Klimaschutz Aufgaben sind Aufgaben für das Gemeinwohl und wir sehen sie daher als Pflichtaufgaben an. Anforderungen und Standards für kommunale Gebäude müssen unbedingt definiert werden parallel zu den Bundesgebäuden. Auch die Kommunen müssen Vorbilder für die privaten Bauherrn sein.

“Endkunden haben Informationsdefizite bzgl. Wissen über das eigene Gebäude, bspw. Sanierungsbedarf, Energiekosten, sonstigen Handlungsbedarf im Gebäude oder die Chancen und Nutzen einer Sanierung. Dadurch unterbleiben sinnvolle Sanierungen, insbesondere auch zu sinnvollen Zeitpunkten. “, LRS, S. 62
→ Imagekampagne

“Aus Endkundensicht stellen sich energieeffiziente Technologien gegenüber konventionellen Lösungen am Markt teils als unwirtschaftlich dar.
 Die Einfuhrpreise von Steinkohle, Erdgas und Rohöl sanken von 2013 bis 2016, was auch zu einem Rückgang der Energiepreise privater Haushalte für Heizöl, Erdgas und Fernwärme führte. Geringere Energiekosten führen zu vermehrtem Energiekonsum bzw. verhindern notwendige Effizienzmaßnahmen aufgrund fehlender finanzieller Anreize. Energiesteuern nehmen eine Teil Internalisierung externer Kosten, z.B. Klimaschadenskosten, vor und tragen dazu bei, dass Energiekosten bei Endkunden im „Gedächtnis“ bleiben.
Die Kosten von negativen Auswirkungen auf Klimaschutz, Gesundheit und Arbeitsproduktivität und andere Externalitäten durch Gebäude mit u.a. geringer Energieeffizienz werden oft nicht vom Eigentümer getragen, sondern von der Gesellschaft insgesamt. Die Mehrwerte von Sanierung (Co-Benefits) werden zunehmend in den Instrumenten aufgegriffen, bspw. im individuellen Sanierungsfahrplan. Die derzeitige Energiesteuer beinhaltet eine Ökosteuer und internalisiert Klimaschadenskosten somit teilweise.”, s.64

→ Siehe Kommentare in Nachhaltigkeitsstrategie.

“Demografie und Altersstruktur der Gebäudeeigentümer
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist daher in den kommenden Jahren von einem beträchtlichen Eigentümerwechsel im Immobilienbestand auszugehen. Ein solcher Wechsel öffnet mögliche Investitionsfenster, denn mit dem Übergang des Eigentums stellt sich auch stets die Frage nach einer denkbaren Modernisierung und damit energetischen Sanierung des Gebäudes.”, s.69
→ Chance wahrnehmen

“Nachhaltiges Bauen
Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen beschreibt Verfahren, formuliert Zielvorgaben und gibt Empfehlungen für den Bundesbau, um die Planung und Realisierung von Neubauvorhaben und Erweiterungsbauten einschließlich der Gestaltung von Außenanlagen, die Planung und Realisierung von Modernisierungs-, Umbau- und Umnutzungsvorhaben bei Bestandsbauten sowie das Nutzen und Betreiben sowie die Bauunterhaltung von Gebäuden und Liegenschaften entsprechend der Nachhaltigkeitsanforderungen im Baubereich auszurichten. …
Im Sinne der DIN EN 15643-2 "Nachhaltigkeit von Bauwerken – Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden: Rahmenbedingungen für die Bewertung der umweltbezogenen Qualität" betrachtet der Leitfaden den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. Für die konkreten Lebenszyklusbetrachtungen werden in den Berechnungen die ersten 50 Jahre eines Gebäudes herangezogen., ”, LRS S.70
→ Bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie kommentiert.

“Qualitätssicherung in der geförderten Energieberatung
Das Vertrauen in die Kompetenz des Beraters und die Vertrauenswürdigkeit seiner Empfehlungen sind entscheidende Grundlagen für Akzeptanz und Erfolg der Energieberatung. In der geförderten Energieberatung erfolgt über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eine Qualitätssicherung. In die Liste dürfen sich nur Energieeffizienz-Experten eintragen lassen, die über ausreichende fachliche Qualifikation (§ 21 EnEV und entsprechende Zusatzqualifikationen) verfügen und sich regelmäßig weiterbilden.”, LRS S. 79
→ Energieberatung muss über die reine Beratung zu energieeffizienz hinausgehen und als Fokus die Gebäudeemissionen und Nachhaltigkeit bekommen.  

“Fortbildung zum/zur Handwerksmeister/in, LRS s. 80/81
→ Siehe Einleitung.

“Weiterreichende Vorteile von Sanierungen
Gemäß Art. 2a Abs. 1 EPBD 2018 soll die „langfristige Renovierungsstrategie“ neben einer nachweisgestützten Schätzung der zu erwartenden Energieeinsparungen, weiterreichende Vorteile, wie z.B. Gesundheit, Sicherheit und Luftqualität berücksichtigen.” LRS S.83
→ Imagekampagne

“Zunehmend spielt auch die Nachhaltigkeit von Gebäuden eine wichtigere Rolle. Das Ziel von Bewertungssystemen ist es, die Qualität der Nachhaltigkeit von Gebäuden und baulichen Anlagen in ihrer Komplexität zu beschreiben und zu bewerten. “, LRS s.87
→ Verpflichtend einführen