Anita Breuer, Svea Koch, Ina Lehmann, Okka Lou Mathis, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik

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Die folgende Stellungnahme zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) 2021 (Dialogfassung) fokussiert auf spezifische Aspekte des Verhältnisses zwischen innen- und außenpolitischen Maßnahmen (in bzw. mit/durch Deutschland) und auf die Beiträge zur Umsetzung der SDGs 13, 14, 15 und 16. Die zentralen Empfehlungen sind hier zusammengefasst (Erläuterungen s. unten):
Übergreifende Empfehlungen:

  • Die internationale Dimension der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sollte über Entwicklungszusammenarbeit hinaus das gesamte deutsche und europäische Innen- und Außenhandeln mit einbeziehen, mit einem besonderen Fokus auf negative Spillover-Effekte.
  • Deutsche und europäische Initiativen (wie z.B. der Green Deal) müssen besser ineinandergreifen und abgestimmt werden. Dies erfordert ein klares Bekenntnis Deutschlands dazu, anstehende Reformen auf europäischer Ebene an Nachhaltigkeitszielen auszurichten. Zudem sollte das Europäische Semester Nachhaltigkeitsziele miteinbeziehen und überwachen.
  • Synergien und Zielkonflikte zwischen den SDGs sollten stärker berücksichtigt werden, um einen produktiven Umgang mit ihnen zu finden. Etwa sollten Maßnahmen zur Kohlenstoffspeicherung im Rahmen von SDG 13 stärker auf ihre Biodiversitätsverträglichkeit hin geprüft werden.
  • Um der Vision von Nachhaltigkeit als "Gemeinschaftswerk" näher zu kommen, sollten in der DNS konkrete Ansätze für eine bessere und inklusive Beteiligung der Bürger:innen benannt werden. Beispielsweise könnte die Bundesregierung auch unter Bezugnahme auf SDG 16 das Instrument losbasierter Bürger:innenräte als Ergänzung der institutionellen Nachhaltigkeitsarchitektur und Weiterentwicklung der Demokratie anpeilen.

SDG 13:

  • Im Kontext von SDG 13 sollte die DNS im Sinne globaler Verantwortung und Glaubwürdigkeit reflektierter und selbstkritischer mit den aktuellen Minderungszielen Deutschlands und der EU umgehen sowie konkrete Schritte ins Auge fassen, wie die Ambitionen in kürzester Zeit in Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen gebracht werden können.
  • Zudem darf der Diskurs in der DNS nicht hinter die Entwicklungen auf EU-Ebene zurückfallen und muss sich mindestens an ihnen orientieren oder sogar darüber hinaus gehen.

SDGs 14 und 15:

  • Die Ausführungen der DNS zum Schutz natürlicher Ressourcen sind in weiten Teilen wenig zukunftsgerichtet. Als handlungsleitendes Strategiedokument sollte sie klare und ambitionierte Ziele für das Handeln der Bundesregierung über 2020 hinaus formulieren.
  • Zentrale Treiber des marinen und terrestrischen Biodiversitätsverlusts sollten dringend verringert werden. Dazu sollte sich Deutschland etwa für eine weitergehende Reform der europäischen Agrar- und Fischereipolitik einsetzen. Die einseitige Fokussierung auf den umstrittenen REDD+-Mechanismus zur Bewahrung der Wälder im globalen Süden sollte überdacht werden.

SDG 16:

  • Die Zielsetzungen der DNS zu SDG 16 beziehen sich überwiegend auf die Ausgestaltung der deutschen EZ. Ohne eine deutlich ambitioniertere innenpolitische Zielformulierung zur Verbesserung der guten Regierungsführung wird die DNS in der internationalen Zusammenarbeit nur schwerlich einen Vorbildcharakter entwickeln können.  
  • Transparente und rechenschaftspflichtige Institutionen als zentraler Aspekt guter Regierungsführung im Inneren sind von der DNS nur unzureichend abgedeckt. Das Indikatorensystem sollte dahingehend erweitert werden, dass eine Fortschritts- und Erfolgskontrolle in diesem Bereich ermöglicht wird.
  • Die Bundesregierung sollte die Rolle des Bundesrechnungshofes (BRH) als Organ horizontaler Rechenschaftslegung im SDG-Umsetzungsprozess stärken, indem sie darlegt, wie sie die vom BRH 2019 unterbreiteten Vorschläge zu den Themenbereichen Kohärenz, Erfolgskontrolle, und Kommunikation adressieren wird.   

Übergreifende Stellungnahmen

Ungleichgewicht zwischen innen- und außenpolitischen Maßnahmen der DNS

Bei ihren internationalen Maßnahmen konzentriert sich die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie auf Entwicklungszusammenarbeit, statt die internationale Dimension der Nachhaltigkeitsziele im gesamten deutschen und europäischen Innen- und Außenhandeln zu verankern. Für das Außenhandeln würde dies eine stärkere Fokussierung auf Handels-, Außen- und Sicherheitspolitik sowie auf Deutschlands Engagement in der humanitären Hilfe bedeuten. Zudem müssten die sogenannten negativen Spillover-Effekte deutscher Politiken (insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt, Klima und Finanzpolitik)  stärker unter der internationalen Dimension der SDGs berücksichtigt werden. Nur so kann ein Verständnis von Wechselwirkungen und Kohärenz erreicht und eine politikfeldübergreifende Auseinandersetzung mit Zielkonflikten und Synergiepotenzialen ermöglicht werden.

Zögerliches europäisches Engagement

Ein vergleichbares Ungleichgewicht zwischen Binnenperspektive und Außendimension kennzeichnet auch den Europäischen Green Deal. Erhebliche Potenziale der externen Kooperation der EU speziell im Bereich der Klimapolitik, aber auch in weiteren für die SDGs einschlägigen Politikbereichen drohen ungenutzt zu bleiben.  Bezogen auf die DNS wird nicht deutlich, wie Deutschland oben genannte Politikbereiche auch auf europäischer Ebene an Nachhaltigkeitszielen orientiert und durch die DNS auch zu den Zielen des Green Deal bzw. zu dessen Umsetzung beiträgt. Zwar wird auf S. 18 betont, "zentrale Politikbereiche wie z.B. Außenhandel, Agrar- oder Umweltpolitik, Entwicklungszusammenarbeit liegen auch oder ausschließlich in der Zuständigkeit der EU". Es wird jedoch nicht dargelegt, wie Deutschland diese Politiken hin zu mehr Nachhaltigkeit reformieren möchte, indem es sich für Reformen in der EU einsetzt bzw. wo möglich und wichtig, auf nationaler Ebene vorangeht. Eine weitere Ausformulierung der in der Dialogfassung genannten Transformationsbereiche und Hebel ist dafür dringend erforderlich. Der Kompromiss zur Reform der GAP ist aus unserer Sicht ein Beispiel dafür, wie Klima- und Umweltziele zu wenig Beachtung finden.

Die DNS ist ambivalent, was den Einbezug und das Monitoring der SDGs durch das europäische Semester betrifft. Zum einen betont die Strategie, dass "der wirtschafts- und finanzpolitische Fokus des Semesterprozesses gewahrt" werden sollte, zum anderen wird betont, dass "Nachhaltigkeitsaspekte stärker als bisher bei wirtschaftspolitischen Fragen" reflektiert werden sollten. Statt diesem – nach "Nachhaltigkeit light" klingenden – Ansatz wäre eine Unterstützung der Überprüfung der Nachhaltigkeitsziele durch das Europäische Semester wichtig. Hierbei geht es um einen weiteren Ausbau der SDG-Indikatoren für die Analyse von Fortschritten und Herausforderungen der Mitgliedsstaaten um sogenannte "distance to targets"-Indikatoren sowie darum, diese Indikatoren auf die nationale Ebene der Mitgliedsstaaten zu beziehen. Auch die negativen Spillover-Effekte müssen hierbei mehr Berücksichtigung finden. Deutschland sollte die internationale Dimension der DNS um eine Analyse von negativen Spillover-Effekten erweitern und sich für eine umfassende Strategie einsetzen, diese Effekte im europäischen Semester zu erfassen und zu überwachen.

Nachhaltigkeit als "Gemeinschaftswerk": Partizipative Governance und gesellschaftliche Verankerung von Nachhaltigkeitspolitik in Deutschland stärken

Es überrascht, dass in der DNS keine neuen partizipativen Ansätze ins Auge gefasst werden, obwohl die Strategie an einigen Stellen auf die Berücksichtigung der Ärmsten und Schwächsten im Sinne des Leave No One Behind-Prinzips verweist sowie auf die Stärkung politischer Teilhabe und gesellschaftlicher Mobilisierung für Nachhaltigkeit. Es ist völlig richtig, dass nachhaltige Entwicklung nur als "Gemeinschaftswerk" gelingen kann, wie es die Kanzlerin betont. Mit den gegenwärtigen Formaten zur gesellschaftlichen Beteiligung an der (Nachhaltigkeits-) Politik wird dies jedoch kaum gelingen. Die Beteiligungsstrukturen rund um die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie zeigen, dass hier nur ausgewählte, organisierte oder informierte Bürger:innen bzw. gesellschaftliche Gruppen oder Expert:innengremien zu Wort gekommen sind. Das schließt sehr viele Mitglieder unserer Gesellschaft aus. So lässt sich Nachhaltigkeit nicht auf die breiten Füße stellen, die für eine groß angelegte Transformation nötig sind. Die Impulse in der DNS, für das Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit "neue Strukturen zu schaffen bzw. bestehende zu ergänzen" (S. 78) sind daher begrüßenswert. Allerdings muss die DNS hier konkret werden. Naheliegend und zeitgemäß wäre es, stärker auf deliberative und vor allem inklusive Governance-Instrumente zu setzen.  Konkret sollte die DNS das Instrument geloster Bürger:innenräte zur demokratischen Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeits-Governance in den Blick nehmen. Aufgrund eines geschichteten Losverfahrens bilden Bürger:innenräte im Idealfall die Gesellschaft "in Klein" ab und bringen somit verschiedene Perspektiven und Lebensrealitäten in den Dialog. Somit stärkt dieses Verfahren die inklusive politische Teilhabe und kann als Brücke zwischen Bürger:innen und gewählten Politiker:innen wirken. In einigen europäischen Nachbarländern haben sich Bürger:innenräte bereits bewährt, um komplexe und umstrittene Themen wie Maßnahmen zur Treibhausgasminderung auf gesellschaftlich inklusive Weise zu bearbeiten (z.B. in Irland oder jüngst in Großbritannien und Frankreich). Die Erfahrungen zeigen, dass die Bürger:innen mit ihren Empfehlungen zur Klimapolitik jeweils deutlich über die Ambitionen ihrer Regierungen hinausgehen und dabei soziale Gerechtigkeit und das Gemeinwohl berücksichtigen. Es gilt, dieses Potenzial für die Weiterentwicklung in Richtung einer nachhaltigen, zukunftstauglichen und partizipativen Demokratie zu nutzen. Dafür sollten politisch gut verzahnte Bürger:innenräte zu Themen wie bspw. Klimawandel, Artensterben oder Ungleichheit, Teil der institutionellen Nachhaltigkeitsarchitektur in Deutschland werden.

Empfehlungen zu ausgewählten SDGs

SDG 13 Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
In Bezug auf SDG 13 sollte die DNS deutlich zu erkennen geben, dass sowohl die deutschen als auch die derzeit nachgebesserten EU-Ziele zur Treibhausgasminderung noch nicht kompatibel mit den Pariser Klimazielen sind; insbesondere nicht mit dem ehrgeizigeren Ziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad (s. Klimaschutzgesetz bzw. Vorschläge im Rahmen des European Green Deal). In einer Strategie, mit der Deutschland global Verantwortung für nachhaltige Entwicklung zeigen will, muss dieses Problem aus Gründen der Gerechtigkeit und Glaubwürdigkeit offen thematisiert und von konkreten Ansätzen zur weiteren Ambitionssteigerung begleitet werden.
Unter Berücksichtigung des verbleibenden Treibhausgasbudgets zur Einhaltung der Pariser Klimaziele – Begrenzung des Klimawandels auf 1,5 Grad bis deutlich unter 2 Grad – ist 2050 als Ziel für die Treibhausgasneutralität sowohl für die EU als auch für Deutschland zu spät: So hat beispielsweise der SRU mit Blick auf eine Erwärmung auf max. 1,75 Grad berechnet, dass Deutschland sein verbleibendes Treibhausgasbudget selbst bei linearer Emissionsreduktion bereits im Jahr 2038 aufgebraucht hätte.  Würde mit der Begrenzung auf 1,5 Grad das ambitioniertere der beiden Pariser Klimaziele angestrebt, welches bereits in vielen Regionen der Welt katastrophale Auswirkungen und massive Anpassungserfordernisse mit sich bringen wird, hätte Deutschland sein Budget bereits etwa 2026 erschöpft; die EU 2032.  Bei Berücksichtigung der historischen Verantwortung Deutschlands für den Klimawandel im Sinne internationaler Klimagerechtigkeit (die hier herangezogene Berechnung des Treibhausgasbudgets lässt diese außer Acht), müssten das Zieljahr für Treibhausgasneutralität in Deutschland deutlich früher gewählt werden oder die Emissionsreduktionen in den kommenden Jahren deutlich drastischer ausfallen. Im Bereich der nationalen Maßnahmen und Ziele muss die DNS mit Blick auf die internationale Glaubwürdigkeit und Verantwortung Deutschlands als reiches Industrieland daher reflektierter, weitsichtiger und ambitionierter werden. Dies muss Hand in Hand gehen mit einem weiteren Aufwuchs der internationalen Klimafinanzierung zur Unterstützung der ärmsten und verletzlichsten Menschen bei der Bewältigung der Klimawandelfolgen.

Zudem muss die DNS der Komplexität deutscher und europäischer Emissionen bzw. ihrer Minderung insgesamt besser Rechnung tragen und sich informierter zeigen als bislang der Fall. In diesem Zusammenhang sollte beispielsweise auch berücksichtigt werden, dass Deutschland und die EU über Konsumgüter Emissionen importieren, welche bislang nicht in den Bilanzen auftauchen. Hier sollte der Diskurs in der DNS nicht hinter die Entwicklungen auf EU-Ebene zurückfallen, wo bereits die Einführung eines Carbon Border Adjustment-Mechanismus geplant ist. Ebenso werden Emissionen aus dem internationalen Flug- und Schiffsverkehr nicht in den Berechnungen erfasst.
Grundsätzlich müssen die klimapolitischen Ziele auch in der DNS so formuliert werden, dass andere SDGs nicht durch eine fehlgeleitete Klimapolitik untergraben werden. Wenn sich die DNS als übergeordnetes Leitdokument begreift und die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen allen Zielbereichen der Agenda 2030 ernst nimmt, müssen Zielkonflikte und Ansätze zum Umgang mit ihnen klar benannt werden. So erfordert selbst eine sehr ambitionierte Minderungspolitik mit Blick auf 1,5°C massive und teure Anpassungsmaßnahmen weltweit und wird unvermeidbare Schäden und Verluste durch den Klimawandel mit sich bringen. Investitionen in Anpassung und die Stärkung von Resilienz sowie in den Umgang mit Schäden und Verlusten sind daher notwendig und auszubauen, um Entwicklungserfolge zu ermöglichen und abzusichern.
Als weiteres Beispiel für die fehlende Integration von Zielen wird zwar Waldschutz sowohl im Zusammenhang mit SDG 13 als auch im Zusammenhang mit SDG 15 aufgenommen, insgesamt aber bleiben die Synergien und Zielkonflikte zwischen Klima- und Biodiversitätsschutz unterbelichtet. Gerade im Vorfeld der UNFCCC COP 26 und der CBD COP 26, die unter dem Stichwort "nature-based solutions" die Integration dieser beiden Politikfelder stärker als zuvor in den Blick nehmen werden, wäre hier eine klare Positionierung wichtig, wie Deutschland (im Zusammenspiel mit den anderen EU-Mitgliedern) darauf hinarbeiten will, Synergien zu maximieren und Zielkonflikte zu minimieren.

SDG 14 Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen
SDG 15 Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der Biodiversität ein Ende setzen
In Bezug auf beide Biodiversitätsziele (SDG 14 und SDG 15) bleibt das Dokument in weiten Teilen eine Rückschau: So wird vor allem berichtet, welche Zielkataloge bereits verabschiedet und welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden. Insbesondere mit Blick auf SDG 14 ist augenfällig, wie oft Maßnahmen und Ziele zur Umsetzung bzw. Erreichung bis 2020 aufgezählt werden, ohne dass ihre (Miss-)Erfolge oder Pläne über 2020 hinaus benannt werden. Im Zusammenhang mit SDG 15 wird auf die von 2020 auf 2021 verschobene Neuverhandlung globaler Biodiversitätsziele im Rahmen der UN Biodiversitätskonvention verwiesen. Auch in Bezug auf diesen wichtigen zukünftigen globalen Rahmen werden jedoch keine Ziele genannt, für die sich Deutschland (zusammen mit den anderen EU-Ländern) einsetzen will. Schließlich wird zwar im übergreifenden Kapitel A die Forderung des Rats für Nachhaltige Entwicklung nach einem umwelt- und ressourcenschützenden Konjunkturprogramm zur Überwindung der Folgen der Corona-Pandemie zitiert, in den Ausführungen zu SDG 14 und 15 wird die Pandemie aber nicht mehr aufgegriffen. Dies ist umso bedauerlicher, als in der Wissenschaft Konsens darüber besteht, dass mit dem fortschreitenden Verlust von Arten und Lebensräumen die Entstehung und Ausbreitung zoonotischer Krankheiten wie COVID-19 in Zukunft wahrscheinlicher wird. Insgesamt fehlt dem Dokument damit in weiten Teilen genau das, was eine Strategie ausmachen sollte: eine klare, zukunftsorientierte Vision zum Umgang mit aktuellen Herausforderungen in Kombination mit klar benennbaren und messbaren Schritten zu ihrer Umsetzung. Eine solche Ergänzung wäre daher höchst wünschenswert.
Innerhalb der SDGs 14 und 15 werden einige eklatante Herausforderungen nur äußerst indirekt benannt und damit ihre lösungsorientierte Adressierung bereits im Keim unterbunden. In Bezug auf SDG 14 betrifft dies insbesondere die fortgesetzte Überfischung westafrikanischer Fischgründe durch (unter anderem) europäische Trawler zu Lasten der lokalen Bevölkerung. Zwar setzt sich die Bundesregierung erklärtermaßen für die Abschaffung von Subventionen, die die illegale, undokumentierte und unregulierte Fischerei begünstigen, sowie für die allgemeine Berücksichtigung des höchstmöglichen Dauerertrags (maximum sustainable yield) ein. Doch werden diese Punkte nur kurz gestreift, obgleich sie einen massiven Eingriff in afrikanische Küstenökosysteme darstellen. Eine besondere Dringlichkeit des Handelns kommt nicht zum Ausdruck. Diese könnte und sollte sich etwa in der Anerkennung der Verantwortung deutscher Konsument*innen und in der Unterstützung von verschärften Kontrollen der Fischerei oder der transparenteren Gestaltung globaler Fischhandelsketten für Behörden und Konsument*innen niederschlagen.

In Bezug auf SDG 15 sticht besonders stark ins Auge, dass zwar die Förderung entwaldungsfreier Lieferketten anvisiert wird, doch für Erhalt und Wiederaufbau von Wäldern vor allem der REDD+ Mechanismus in Anschlag gebracht wird. REDD+ steht von vielen Seiten in der Kritik – unter anderem gerade weil Wälder in diesem Mechanismus vor allem als Kohlenstoffspeicher behandelt werden und nicht als biodiversitätsreiche Lebens- und Kulturräume. Außerdem werden die (freiwilligen) sozialen Safeguards von REDD+ in vielen Ländern nur unzureichend umgesetzt. Hierin zeigt sich exemplarisch, wie Maßnahmen, die dem Klimaschutzziel SDG 13 zuträglich sind, andere Ziele – hier SDG 15 – untergraben können. Insofern sollte die enge Fokussierung auf REDD+ überdacht werden.
Zudem werden im Entwurf der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Monokulturen (z.B. für Soja oder Palmöl), die ebenfalls ein bedeutender Faktor des deutschen ökologischen Fußabdrucks im globalen Süden sind, nicht angesprochen. Schließlich werden – im Gegensatz zu Fischereisubventionen im Kontext von SDG 14 – die deutschen bzw. europäischen Agrarsubventionen mit keinem Wort erwähnt, obgleich diese einen wesentlichen Anteil am Biodiversitätsverlust in Deutschland haben. (Im Zusammenhang mit SDG 2 werden auf S. 88 en passant die Erhöhung von Kulturpflanzenvielfalt und Erweiterung von Fruchtfolgen sowie Verstärkung der Biodiversität in der Agrarlandschaft als Ziele genannt. Davon abgesehen bleiben aber auch im Kontext von SDG 2 Monokulturen und Agrarsubventionen unberücksichtigt.) Eine Überarbeitung der deutschen und europäischen Praxis der Agrarsubventionen (GAP-Reform) ist ein wichtiges strategisches Ziel.  

SDG 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen  
Gute Regierungsführung und effektive öffentliche Institutionen sind zentrale Voraussetzungen für eine wirksame Umsetzung von Nachhaltigkeitspolitik. Die unter SDG 16 skizzierten Zielsetzungen der DNS lesen sich in weiten Teilen jedoch wie eine reine Entwicklungsagenda, da sie sich hauptsächlich auf die Außendimension beziehen. In den Vordergrund gestellt wird, dass sich deutsche EZ an den Leitlinien der Agenda 2030 für gute Regierungsführung orientieren sollte (inklusive, rechenschaftspflichtige Institutionen und partizipatorische Entscheidungsfindung auf allen Ebenen). Bemühungen um eine Verbesserung von Governance auf der Innendimension stehen eher im Hintergrund. Dabei steht auch Deutschland hier vor Herausforderungen; diese wurden bspw. von Transparency International Deutschland während des Nachhaltigkeitsforums im Kanzleramt am 15.10.2020 benannt.
Die unverhältnismäßig starke Außenorientierung drückt sich schon allein quantitativ aus: während bei den hier beschriebenen Aktivitäten der Bundesregierung die "Maßnahmen in Deutschland" gerade einmal eine Spalte füllen, erstrecken sich die anschließenden "Maßnahmen durch Deutschland" auf über drei Seiten. Somit muss zwangsläufig der Eindruck entstehen, man sähe hier auf nationaler Ebene kaum Handlungsbedarf. Ähnlich verhält es sich mit den nationalen Indikatoren zur Fortschrittskontrolle. Nur drei Indikatoren werden hier benannt (16.1. Straftaten, 16.2. Anzahl der in betroffenen Weltregionen durchgeführten Projekte zur Sicherung, Registrierung und Zerstörung von Kleinwaffen und leichten Waffen durch Deutschland, 16.3. Korruptionswahrnehmungsindex für Deutschland bzw. für die Partnerländer der deutschen EZ), von denen wiederum einer (16.2) nur auf die Außendimension bezogen ist. Zentrale Aspekte guter Regierungsführung im Inneren sind somit nicht abgedeckt.  Zwar anerkennt die DNS z.B. einerseits explizit die zentrale Bedeutung transparenter und rechenschaftspflichtiger Institutionen für das Vertrauen der Bürger in den Staat und berichtet sowohl über diesbezügliche bisherige und geplante Maßnahmen (z.B. die Teilnahme an der Open Government Data Partnership und die Einrichtung eines Visualisierungsportals zur Verbesserung der Nutzbarkeit der IATI-Daten).  Andererseits fehlen jedoch Indikatoren, die eine transparente Fortschritts- und Erfolgskontrolle im Bereich der Transparenz und Rechenschaftslegung im Inneren ermöglichen würden.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwiefern die DNS Signalwirkung bzw. Vorbildcharakter in der internationalen Zusammenarbeit entwickeln kann, wenn es kaum nach Innen gerichtete spezifische Ambitionen gibt. Dies schwächt die Glaubwürdigkeit Deutschlands und seine Möglichkeiten, im Dialog mit den Partnerländern eine Orientierung ihrer nationalen Politik an den in der Agenda 2030 formulierten Leitlinien guter Regierungsführung einzufordern.

In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, wenn die DNS Handlungsempfehlungen des Bundesrechnungshofes (BRH) aufnehmen und ihn damit in seiner Funktion als zentrales Organ horizontaler Rechenschaftslegung auch jenseits von Fragen der Haushalts- und Wirtschaftsführung ernst nehmen würde. Es reicht nicht aus, darauf zu verweisen, dass der BRH 2018 eine Prüfung der nationalen Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 vorgenommen hat und dabei konkrete Verbesserungsvorschläge zu den Themenbereichen Kohärenz, Erfolgskontrolle, Indikatoren und Kommunikation unterbreitet hat. Die Bundesregierung sollte darlegen, wie sie diese Vorschläge adressieren wird.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Regierungen einiger anderer Länder die Rechnungshöfe (Supreme Auditing Institution - SAI) deutlich stärker als relevante Akteure für die Umsetzung und Fortschrittskontrolle der SDGs wahrnehmen. So werden in den Voluntary National Reviews (VNR)  mehrerer Länder die SAI prominent erwähnt; dazu zählen beispielsweise Indonesien (SAI ist sehr stark in Planung und Fortschrittskontrolle eingebunden), Kuwait (SAI ist im National Sustainable Development Committee vertreten), Serbien (SAI bildet gemeinsam mit Citizens/Ombudsman of Serbia, Commissioner for the Protection of Equality, Commissioner for Information of Public Importance and Personal Data Protection einen "independent SDG oversight hub"), Sudan (SAI ist im High Level National Mechanism for SDG Implementation vertreten). In ihrem nächsten freiwilligen Fortschrittsbericht 2021 vor dem HLPF wird sich die Bundesregierung zu dem Bericht des BRH und seinen Empfehlungen äußern müssen.