Fragen und Antworten zu den Maßnahmen der Bundesregierung
Falschmeldungen
Es gibt viele Unsicherheiten und Sorgen, aber auch Falschmeldungen bezüglich der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie getroffenen wurden. Dabei steht fest, dass alle Regelungen zeitlich befristet sind und einer kontinuierlichen Prüfung unterliegen. Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie hier.

Um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, sind vorübergehende Einschränkungen notwendig.
Foto: Andersen/AFP via Getty Images
Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ergänzt das Infektionsschutzgesetz um einen Paragrafen, der die rechtliche Grundlage für Maßnahmen der Länder zur Pandemiebewältigung konkretisiert. Mit dieser Konkretisierung legt der Gesetzgeber die wesentlichen Kriterien für Maßnahmen der Pandemiebekämpfung fest: Grundrechtseinschränkungen werden an Inzidenzen (also die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen) gebunden. Besonders schwere Einschränkungen von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit, Religionsfreiheit, Ausgangsbeschränkungen und Zugangsverbote zu Pflegeeinrichtungen sind an weitere besondere Voraussetzungen gebunden – wie etwa, dass mildere Maßnahmen nicht geholfen haben.
Das Parlament hatte am 27. März 2020 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt und am 18. November 2020 nochmal bestätigt. Genauso wie das Parlament diese Feststellung getroffen hat, kann das Parlament diese Feststellung auch jederzeit wieder zurücknehmen. Nur wenn das Parlament diese epidemische Lage festgestellt hat, kann die Regierung, vor allem das Bundesgesundheitsministerium, die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Verordnungsermächtigungen nutzen. Das sind Verordnungen beispielsweise zur Änderung der Approbationsordnung, Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln einschließlich Impfstoffen und Betäubungsmitteln oder zu Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung.
Der neu in das Infektionsschutzgesetz eingefügte Paragraf 28 a präzisiert die Befugnisse des bereits vorhandenen § 28 Infektionsschutzgesetz. Insofern ist der § 28 a das Gegenteil von Ausweitung von Befugnissen, vielmehr schafft er durch Präzisierung mehr Rechtssicherheit. Die Befugnisse des § 28 a gelten nur für COVID-19 und nur im Falle der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Die Bundesregierung und Bundesländer arbeiten eng zusammen, um die Corona-Pandemie zu bewältigen. Grundsätzlich entscheiden aber die Bundesländer, welche Maßnahmen verhängt werden. Dazu beobachten sie, wie sich das Infektionsgeschehen, die medizinische Versorgungssituation und die gesamtgesellschaftliche Situation entwickeln. Die Gesundheits- und Innenminister der Bundesländer stehen dabei in engem Austausch. Ebenso stimmt sich der Chef des Bundeskanzleramts fortlaufend mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien nach dem Pandemieplan des Bundes ab.
Bundesweit strengere Maßnahmen, das heißt ähnliche oder gleiche Maßnahmen vieler Bundesländer, sind nur dann vorstellbar, wenn es in sehr vielen Regionen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gibt. Dabei werden die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen sorgfältig überprüft und abgewogen.
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit dem Robert Koch-Institut und Virologen. Die derzeit verfügbare Evidenz fließt in die Entscheidungen zu notwendigen Maßnahmen ein.
Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf friedliche Demonstrationen. Allerdings sind der Schutz der Bevölkerung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch wichtig. Beschränkungen und Auflagen, die es aktuell wegen der Pandemie gibt, sollen die Bevölkerung schützen. Ziel bleibt dabei nach wie vor, das Infektionsgeschehen einzudämmen und Ansteckungszahlen möglichst gering zu halten. Unter Einhaltung der Maßnahmen sind friedliche Demonstrationen grundsätzlich erlaubt und wichtig, um unterschiedliche Meinungen öffentlich vertreten zu können. Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer tragen eine Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen. Deshalb sollen Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie hier.
Seit Beginn der Pandemie stehen die Staats- und Regierungschefs der EU in engem Austausch miteinander. Die ersten Wochen berieten sie regelmäßig in Videokonferenzen über die aktuelle Lage. Es ging darum, gemeinsam die Herausforderung durch das Coronavirus zu bewältigen. Zunächst war es vor allem wichtig, die Ausbreitung zu verlangsamen und sich gegenseitig zu helfen. In der gesamten EU baten Länder, Regionen und Städte ihren Nachbarn ihre Unterstützung an, und zwar dort, wo sie besonders dringend benötigt wurde. Deutschland kümmerte sich beispielsweise um Patienten aus den Nachbarländern, die an den Folgen des Coronavirus litten. Es wurden 229 Patienten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zur Behandlung nach Deutschland überstellt, davon 130 aus Frankreich, 44 aus Italien und 55 aus den Niederlanden.
Weitere Beispiele gelebter europäischer Solidarität gibt es auf der Seite der Europäischen Kommission.
Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen
Die Frage, wie die EU die wirtschaftlichen Folgen der Krise für die Europäische Union begrenzen kann, rückte dann immer stärker in den Fokus.
Am 17. Juli kamen die Staats- und Regierungschefs der EU zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie wieder in Brüssel zusammen. Bei einer Sondertagung des Europäischen Rates einigten sie sich nach mehrtägigen Verhandlungen am 21. Juli auf einen Wiederaufbaufonds. Er ist mit 750 Milliarden Euro ausgestattet und in den umgestalteten EU-Haushalt eingebettet. 390 Milliarden Euro sollen als Zuschüsse und 360 Milliarden Euro als Kredite an besonders betroffene Mitgliedstaaten gehen. Die Einigung enthält auch ein klares Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und zum Schutz der finanziellen Interessen der EU und seiner Mitgliedsstaaten.
Ziel ist es, dass das Aufbauinstrument nach Zustimmung des Europäischen und der nationalen Parlamente am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.
Was die EU-Institutionen tun, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, die Menschen medizinisch zu versorgen und die wirtschaftlichen Folgen zu begrenzen, erfahren Sie hier.
Wir erleben eine weltweite Krise, wie wir sie bisher nicht kannten und müssen mit Einschnitten beim Wirtschaftswachstum in diesem Jahr rechnen. Die getroffenen Maßnahmen sind einschneidend. Nachvollziehbarerweise sorgen sich viele um ihre Einkünfte, Arbeitsplätze oder ihren Lebensunterhalt. Die Bundesregierung hat bereits reagiert: In den vergangenen Wochen sind die größten wirtschaftlichen und sozialen Hilfsprogramme angelaufen, die es in Deutschland je gab. Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lesen Sie hier sowie für Unternehmen und Selbständige hier.
Das Ziel sei, aus der "extrem schwierigen Situation" gemeinsam stark herauszukommen, so die Kanzlerin. Es gehe darum, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen. Senkung der Mehrwertsteuer, Hilfen für Kommunen, Zuschüsse für Familien und Förderung von Zukunftstechnologien – erfahren Sie mehr zu den Eckpunkten des Konjunkturpakets.
Die Hilfspakete sind in kürzester Zeit gut angelaufen, Geld wurde ausgezahlt. Auch deshalb besteht die begründete Hoffnung, dass sich das Geschehen im Laufe des Jahres wieder normalisieren wird. Die günstige Finanzlage hat es der Bundesregierung ermöglicht, weitgehende Maßnahmen zur Begrenzung der Corona-Folgen von Beginn an zu ergreifen. Sie unterstützen Unternehmen und private Haushalte, führen aber im laufenden Jahr zu einer hohen gesamtstaatlichen Verschuldung. Schon ab dem kommenden Jahr – so erwarten die Experten der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute – sollte sich die Wirtschaft wieder erholen und deutlich an Fahrt aufnehmen. Insgesamt werde Deutschland den wirtschaftlichen Einbruch gut verkraften und mittelfristig wieder das Niveau erreichen, das sich ohne die Krise ergeben hätte. Dazu werden nicht nur die Hilfspakete, sondern auch das Konjunktur- und Zukunftspaket dienen.