Erfolgskontrolle für den Klimaschutz

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Erfolgskontrolle für den Klimaschutz

Die Bundesregierung setzt bei der Umsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes auf größtmögliche Transparenz und Erfolgskontrolle. Für alle Sektoren sind jährliche Budgets für den Ausstoß von Treibhausgasen gesetzlich festgeschrieben. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach.

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Grafik zur Erreichung der Klimaschutzziele (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Bis 2030 soll Deutschland 65% weniger Treibhausgase ausstoßen als 1990, bis 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden. Das hat die Bundesregierung mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen.

Die Grafik trägt die Überschrift „Klimaschutzziele verlässlich erreichen“. Sie zeigt eine sinkende Kurve, die die abnehmenden Treibhausgasemissionen darstellt. Mit dem Klimaschutzgesetz, welches feste Minderungsziele, Transparenz und Erfolgskontrolle und eine jährliche Evaluation beinhaltet, sollen die Emissionen bis 2030 um 65% und bis 2040 um 88% im Vergleich zu 1990 sinken. Bis 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden. Unvermeidbare Restemissionen werden durch natürliche Senken ausgeglichen. 

Foto: Bundesregierung

Klimaschutz ist Gesetz

Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität erstmals gesetzlich festgeschrieben. Mit der Novelle des Gesetzes will sie dieses Ziel bereits bis zum Jahr 2045 erreichen. Ebenfalls Teil des Klimaschutzgesetzes sind ein konkreter Minderungspfad, die jährliche Überprüfung und – falls erforderlich – schnelle Anpassung des Erreichten.

Die Bundesregierung ermittelt jährlich zum 15. März, wie viele Treibhausgase im Vorjahr in Deutschland insgesamt und in den Sektoren ausgestoßen wurden. Der mit Fachleuten besetzte Expertenrat für Klimafragen überprüft die Daten und begleitet die Bundesregierung beim schnellstmöglichen Beschluss von Sofortprogrammen, falls eine Nachsteuerung notwendig ist. Erstmals ab 2022 soll er alle zwei Jahre ein Gutachten vorlegen über die bisher erreichten Ziele, Maßnahmen und Trends.  

Der Rat prüft auch die Annahmen, die den Abschätzungen zur Minderungswirkungen einzelner Maßnahmen zugrunde liegen. Zudem nimmt er Stellung zu neuen Klimaschutzprogrammen, zur Fortschreibung der deutschen Langfriststrategie, des Klimaschutzplans 2050, sowie zu den unter bestimmten Voraussetzungen möglichen Änderungen der jährlichen Budgets der Sektoren. Schließlich können Bundestag und Bundesregierung den Expertenrat mit Sondergutachten beauftragen.