Haidach und 7Fields gemeinsam nutzen

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Österreichisch-deutsches Abkommen zu Gasspeichern Haidach und 7Fields gemeinsam nutzen

Solidarität und europäischer Zusammenhalt sind zentral, falls das Gas knapp wird. Aus diesem Grund haben Deutschland und Österreich vereinbart, die Erdgasspeicher Haidach und 7Fields gemeinsam zu nutzen und zu befüllen. 

1 Min. Lesedauer

Ein Messbarometer.

Deutschland und Österreich arbeiten bei der Energiesicherung eng zusammen. 

Foto: picture alliance/Sven Simon

„Deutschland und Österreich waren im Jahr 2021 unter den ersten Ländern, die ein Solidaritätsabkommen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung in einer Gasmangellage abgeschlossen haben“, erläuterte Wirtschaftsminister Robert Habeck. „Das jetzt abgeschlossene Abkommen zu den Speichern Haidach und 7Fields ist ein weiterer gemeinsamer Schritt in der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Österreich und Deutschland im Bereich der Energiesicherheit und -versorgung.“ Die Erdgasspeicher liegen in Österreich, sind bislang aber überwiegend an das deutsche Netz angeschlossen.

Das Abkommen regelt auch den Transport der gespeicherten Gasmengen der Anlagen Haidach und 7Fields im Fall einer Mangellage. „Es leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die Versorgung des süddeutschen Raums und Österreichs mit Erdgas sowie zur europäischen Energiekooperation. Wir freuen uns, dass wir diesen Meilenstein unserer gemeinsamen Erklärung aus dem Juli 2022 heute umsetzen können“, so der Minister.

Die wichtigsten Punkte des Abkommens:

  • Die Verantwortung für das Befüllungsziel der Erdgasspeicher wird in der Gesamtbetrachtung zwischen Österreich und Deutschland aufgeteilt.
  • Der Transit für Gas über Deutschland nach Tirol und Vorarlberg bleibt auch im Fall einer Gasmangellage aufrecht. Österreichische Unternehmen, die in Haidach oder 7Fields Gas eingelagert haben, können diese Speichermengen damit auch in einem Notfall über Deutschland nach Vorarlberg und Tirol transportieren.
  • Österreich und Deutschland sichern sich darüber hinaus gegenseitig den Zugriff auf die eingespeicherten Mengen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu - auch im Fall einer Energielenkung bzw. Gasmangellage.

Das Abkommen tritt 30 Tage nach Unterzeichnung in Kraft und setzt EU-Vorgaben um.