Die europäische Klimaschutzpolitik

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Wissen vertiefen zur EU Die europäische Klimaschutzpolitik

Klimaschutz ist einer der politischen Schwerpunkte der Europäischen Union. Die Klimaziele sind der Beitrag der EU-Staaten im Rahmen des Pariser Klimaabkommens - und damit verbindlich. Wie wird die Umsetzung sichergestellt?

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Foto zeigt eine Europa-Flagge

Das zentrale Instrument der europäischen Klimaschutzpolitik ist der Handel mit Zertifikaten. 

Foto: Getty Images/iStockphoto/bodrumsurf

Die europäischen Klimaziele werden - in enger Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten - in erster Linie durch zwei große Instrumente umgesetzt: dem Einsparungsziel für den EU-Emissionshandel für Energieunternehmen, Industrie und innereuropäischen Luftverkehr einerseits und der EU-Lastenteilung (Effort-Sharing) andererseits. Die EU-Klimaziele setzen sich aus Einsparvorgaben für beides zusammen und sind zusätzlich noch zeitlich gestaffelt. So gilt bis 2020 das EU-Klimapaket 2020 mit dem Ziel, 20 Prozent Treibhausgase gegenüber 1990 einzusparen und bis 2030 der Rahmen für Klima- und Energiepolitik mit dem Ziel, 40 Prozent gegenüber 1990 einzusparen.

EU-Emissionshandel

Das zentrale Instrument der europäischen Klimaschutzpolitik ist der Handel mit Zertifikaten (EU-Emissionshandel). Energiewirtschaft, Industrie und der innereuropäische Luftverkehr müssen für ihren Ausstoß an Treibhausgasen Emissionsrechte (Zertifikate) erwerben. Die Reduktion der Treibhausgase erfolgt auf europäischer Ebene über eine jährlich sinkende Menge an Zertifikaten, die sich an den Klimazielen der EU orientiert. Bis 2020 sollen so 21 Prozent im Vergleich zu 2005 eingespart werden. Bis 2030 sollen 43 Prozent im Vergleich zu 2005 eingespart werden.

EU-Lastenteilung

Mit der Lastenteilungsentscheidung (Effort Sharing Decision; bis 2020) und der Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation; 2021-2030) werden die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Emissionen außerhalb des EU-Emissionshandels zu begrenzen: Auch die Sektoren Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, kleinere Industrieanlagen, kleinere Energieerzeuger und Abfall, die insgesamt fast 60 Prozent der gesamten EU-Emissionen ausmachen, müssen ihren CO2-Ausstoß verringern. Im Rahmen der Lastenteilungsentscheidung sollen bis 2020 mindestens zehn Prozent im Vergleich zu 2005 eingespart werden. Im Rahmen der Klimaschutzverordnung sollen bis 2030 mindestens 30 Prozent im Vergleich zu 2005 eingespart werden.

Daraus abgeleitet vergibt die EU-Kommission für jeden Mitgliedsstaat jährliche Zuweisungen. Je nach relativem Wohlstand, berechnet durch das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf, unterscheiden sich die Minderungsziele. Länder mit hoher Wirtschaftskraft müssen stärkere Einsparungen vornehmen. 

Einsparungen je nach Wirtschaftskraft

Deutschland muss bis 2030 eine Emissionsreduktion von 38 Prozent gegenüber 2005 erreichen, Schweden und Luxemburg sogar 40 Prozent. Weniger wohlhabende Länder, die bisher weniger Emissionsausstoß verantworten und deren Wirtschaft noch weiter wachsen soll, bekommen weniger strenge Ziele zugewiesen. Rumänien etwa muss eine Emissionsreduktion von zwei Prozent erreichen, Bulgarien sogar null Prozent. Mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden, bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen.

Das europäische Ziel für Deutschland deckt sich ungefähr mit dem nationalen Ziel . Würde die EU die europäischen Ziele erhöhen, müsste auch Deutschland seine Anstrengungen verstärken.

Werden die Ziele nicht erreicht, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Emissionszuweisungen anderer Staaten zu kaufen, die ihre Ziele übererfüllt haben. Andernfalls drohen die üblichen Verfahren bei Verstößen gegen das EU-Recht: Strafzahlungen und Vertragsverletzungsverfahren. Dieser Fall könnte für Deutschland im Rahmen der Lastenteilungsentscheidung bis 2020 eintreten. Deshalb ist die CO2-Reduktion in den Bereichen Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft ein zentrales Thema des Kabinettsausschusses Klimaschutz.