Die Geburt der EU: Vertrag von Maastricht wird 30 Jahre alt

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Replikat des Vertrags von Maastricht 

Der Vertrag von Maastricht – ein besonderes Dokument im europäischen Einigungsprozess.

Foto: imago/Xinhua

Ein historischer Moment: Am 1. November 1993 trat der Vertrag von Maastricht in Kraft. Mit dem Vertrag wurde der Grundstein für die Europäische Union in ihrer heutigen Form gelegt. Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der EU in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union. Für Deutschland setzten Finanzminister Theo Waigel und Außenminister Hans-Dietrich Genscher ihre Unterschrift unter das Dokument. 

Worum geht es im Vertrag von Maastricht?

Der Vertrag stellt einen historischen Moment im europäischen Einigungsprozess dar: Bestimmten bisher wirtschaftliche Interessen den zentralen Kern der Union, entwickelte sich die europäische Gemeinschaft mit dem EU-Vertrag zu einer politischen Union. Die Mitglieder verpflichteten sich neben einer wirtschaftlichen auch zu einer engen politischen Zusammenarbeit.

Konkret wurde beschlossen:

  • die Einführung der Unionsbürgerschaft
  • eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
  • eine Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik

Darüber hinaus legten die EU-Mitgliedstaaten die Grundlagen für die gemeinsame europäische Währung, den Euro, fest. Der Euro wurde im Januar 2002 eingeführt und erleichtert seither den Austausch zwischen den EU-Ländern. Wechselgebühren fallen weg und Preise können europaweit direkt verglichen werden. Inzwischen gehören 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten der Eurozone an.

Was sind die „Maastricht-Kriterien“?

Im Vertrag von Maastricht sind auch die „Maastricht-Kriterien“ festgelegt. Sie definieren Schwellen für Schuldenstand, Defizit, Inflation, Wechselkurs und Zinssätze.

Alle Staaten, die dem Euro-Raum beigetreten sind oder beitreten wollen, müssen sie erfüllen. So gilt beispielsweise, dass die jährliche Neuverschuldung höchstens drei Prozent und die Gesamtverschuldung höchstens 60 Prozent des Bruttosozialprodukts betragen darf. Gegen Mitgliedstaaten, die sich nicht an diese Kriterien halten, wird ein Defizitverfahren eingeleitet. Als Konsequenz können Geldstrafen verhängt werden.

Was bringt der Vertrag den Menschen in Deutschland?

  • Freies Reisen, Wohnen, Arbeiten: Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Unionsbürgerschaft eingeführt. Seither dürfen sich alle EU-Bürgerinnern und -Bürger frei in der EU bewegen – Binnengrenzen gibt es nicht, das Reisen ist unkomplizierter geworden. Darüber hinaus ist es heute problemlos möglich, in einem anderen EU-Land zu wohnen, zu arbeiten oder zu studieren und an den dortigen Kommunal- und Europawahlen teilzunehmen – ohne seine Nationalität aufgeben zu müssen. Vorher hatten nur EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat eine Arbeit nachweisen konnten, dort auch ein Aufenthaltsrecht.
  • Wohlstand und Arbeitsplätze: Durch den freien Handelsverkehr in der EU gibt es keine Handelsbeschränkungen, Zölle oder Grenzkontrollen mehr. Deutschland als traditionelle Exportnation profitiert davon stark: Jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Dabei sind die Länder der EU Deutschlands wichtigster Handelspartner. Mehr als die Hälfte der deutschen Exporte gehen dorthin.
  • Einheitliche Mindeststandards: Verbraucher können sich dank übergreifender EU-Verbraucherschutzregeln auf gleiche Mindeststandards für Qualität, Sicherheit und Gesundheit in allen Mitgliedstaaten verlassen. So müssen Zutaten und Bestandteile beispielsweise auf allen in der EU vertriebenen Nahrungsmitteln aufgeführt werden – eine große Hilfe für Allergiker.
  • Frieden: Noch nie gab es in Deutschland eine so lange Friedenszeit. Die Institutionen der Europäischen Union haben wesentlich dazu beigetragen.  

    Der Angriff Russlands auf die Ukraine markiert daher eine Zeitenwende für Europa, aber auch für die Friedensordnung. Wir werden gemeinsam unseren Beitrag dazu leisten, Stabilität, Frieden und Sicherheit in Europa zu gewährleisten. Differenzen über Fragen der Sicherheit müssen im Wege des Dialogs auf Grundlage von Gegenseitigkeit und auf dem Boden des Völkerrechts geklärt werden. Wir werden uns immer starkmachen für die friedliche Lösung von Konflikten.