Mehr Wohngeld für zwei Millionen Haushalte

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Mehr Wohngeld für zwei Millionen Haushalte

Seit dem 1. Januar 2023 haben zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Das sind dreimal mehr als vorher. Und das neue „Wohngeld Plus“ ist deutlich höher: Im Schnitt verdoppelt es sich. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die Kosten bezahlen können.

3 Min. Lesedauer

Grafik zur Wohngeldreform auf der Themenseite "Entlastungen".

Foto: Bundesregierung

Mehr Wohngeld für mehr Berechtigte: Zwei Millionen Haushalte und 4,5 Millionen Menschen profitieren

Am 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft getreten. Damit können rund zwei Millionen Haushalte das neue „Wohngeld Plus“ bekommen. Bis zur Reform haben rund 600.000 Haushalte Wohngeld erhalten.

Jetzt haben also dreimal mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld als vorher. Mit dem „Wohngeld Plus“ können 4,5 Millionen Menschen unterstützt werden, die in den Haushalten leben.

Allein rund 1,4 Million Haushalte erhalten durch die Reform erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld.

Wer hat Anspruch auf das „Wohngeld Plus“?

Hierzu zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.

Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen.

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Einkommen Wohngeld erhalten.

  • Das sind die rund 600.000 Haushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung Wohngeld bezogen hätten.
  • Dazu kommen etwa 1,04 Millionen Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben. Sie können aufgrund der Verbesserungen im Jahr 2023 erstmals oder wieder mit Wohngeld entlastet werden.
  • Außerdem können weitere rund 380.000 Haushalte Wohngeld bekommen. Damit sind sie nicht mehr auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen.

Wieviel Geld bekommt ein Wohngeldhaushalt?

Der Wohngeldbetrag steigt um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Denn es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.

Eine erste Orientierung bietet der WohngeldPlus-Rechner des BMWSB.

Wir entlasten Deutschland
Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.

Wie werden Wohngeldhaushalte bei den steigenden Heizkosten entlastet?

Eine dauerhafte Heizkostenkomponente federt die steigenden Energiekosten ab. Eine neue Klimakomponente wird die Wohnkosten dämpfen, wenn sich etwa wegen einer energetischen Gebäudesanierung die Miete erhöht.

Die Heizkostenkomponente wird zum fortlaufenden Bestandteil im Wohngeld. Sie wird nach der Anzahl der Personen gestaffelt. Im Durchschnitt aller Empfängerinnen und Empfänger werden damit die durch eine Preisverdoppelung gegenüber 2020 entstehenden Mehrbelastungen ausgeglichen. 

Um schnell zu helfen, haben vor der Wohngeldreform die bisher rund 600.000 Wohngeldhaushalte für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss bekommen. Ein erster Heizkostenzuschuss wurde ihnen im Sommer 2022 gezahlt.

Wo kann ich Wohngeld beantragen?

Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragt werden. Dort gibt es die Antragsformulare und umfassende Beratung.

Viele Bundesländer bieten den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an.

Weitere Informationen sowie die Infoseiten der Bundesländer finden Sie unter Wohngeld-Plus-Reform .

Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld-Plus automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.

Wer trägt die Kosten der Wohngeldreform?

Die Kosten der Wohngeldreform werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.