Produktion und Arbeitsplätze sichern

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Gas- und Strompreisbremsen Produktion und Arbeitsplätze sichern

Die Strom- und Gaspreisbremsen haben die zwischenzeitlich hohen Energiepreise auch kleiner und mittlerer Unternehmen sowie vieler Industrieunternehmen begrenzt. Diese Preisbremsen sind Ende 2023 ausgelaufen, auch aufgrund der entspannteren Lage am Energiemarkt.

3 Min. Lesedauer

Grafik trägt die Überschrift "Schutz für Unternehmen"

Foto: Bundesregierung

Hinweis: Die Energiepreisbremsen sind mit Ablauf des Kalenderjahres 2023 ausgelaufen. Mit Stand Januar 2024 liegen viele am Markt verfügbaren Angebote für Erdgas und Strom wieder unterhalb der Referenzpreise der Energiepreisbremsen.

Galten die Gas- und Strompreisbremsen auch für Unternehmen?

Ja, denn die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme waren die Kernelemente des 200-Milliarden Euro-Abwehrschirms der Bundesregierung, um die schwersten Folgen des russischen Angriffskrieges für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen abzufedern. Die Preisbremsen haben Produktion und Arbeitsplätze in den ebenfalls von den zwischenzeitlich hohen Energiepreisen stark betroffenen Unternehmen gesichert.

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme galten seit dem 1. März 2023 auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie für etwa 25.000 Industrieunternehmen und rund 1.900 Krankenhäuser sowie für Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

Die Preisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Darauf hat sich die Bundesregierung in ihrem Vorschlag zum Haushalt 2024 verständigt. Die derzeit angebotenen Preise für Strom und Gas liegen in der Regel ohnehin unter dem Preisniveau, das durch die Energiepreisbremsen garantiert wurde.

Wie funktionierte die Gaspreisbremse für KMU?

Für KMU mit weniger als 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch wurde der Gaspreispreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für Fernwärme betrug der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Der niedrigere Preis galt für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch musste der Marktpreis gezahlt werden. Dies war ein Anreiz, auch weiter Energie zu sparen.

Diese Regelung galt auch für Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen und für Vereine.

Ab wann galt die Gaspreisbremse für private Haushalte und KMU?

Die Gaspreisbremse für private Haushalte und KMU galt ab dem 1. März 2023 und umfasste ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Wie funktionierte die Gaspreisbremse für Industrieunternehmen?

Für die rund 25.000 energieintensiven Industrieunternehmen mit mehr als 1,5 Millionen kWh Jahresverbrauch wurde der Netto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt. Hier galt der Rabatt für 70 Prozent ihres Gas-Verbrauchs im Jahr 2021. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch musste der normale Marktpreis gezahlt werden. Die Industrie-Gaspreisbremse galt seit dem 1. Januar 2023.

Galt die Industrie-Gaspreisbremse auch für Krankenhäuser?

Ja, die Industrie-Gaspreisbremse galt ebenfalls für bundesweit rund 1.900 Krankenhäuser. Die Preisbremse sollte auf die energetische und die stoffliche Nutzung des Gases angewendet werden, also unabhängig davon, ob das Gas zum Heizen oder für industrielle Prozesse verwendet wird. Krankenhäuser werden zusätzlich durch einen Hilfsfonds unterstützt.

Wie funktionierte die Strompreisbremse für Unternehmen?

Mit der Strompreisbremse wurde der Strompreis auch für KMU auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, wenn diese weniger als 30.000 kWh im Jahr verbrauchten. Der niedrigere Preis galt dann für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch musste der Marktpreis gezahlt werden.

Für energieintensive Unternehmen und Industriekunden, die mehr als 30.000 kWh im Jahr verbrauchen, wurde der Strompreis auf 13 Cent des Netto-Arbeitspreises gedeckelt. Das galt für 70 Prozent ihres vorherigen Verbrauchs. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch mussten sie den Marktpreis bezahlen.

Ab wann galt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse galt für alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher ab Januar 2023. Sie ist am 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

Was macht die Bundesregierung nach dem Auslaufen der Energiepreisbremsen für die Unternehmen?

Für produzierende Unternehmen sorgt die Bundesregierung mit dem Strompreispaket auch weiterhin für Entlastung. Die Stromsteuer wird demnach für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den Mindestwert reduziert, den die Europäische Union zulässt. Sie beträgt dann noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde – vorher waren es über 1,5 Cent pro Kilowattstunde.  Dies gilt zunächst für die Jahre 2024 und 2025.

Weitere Entlastungen für Unternehmen bei den Energiekosten sind hier aufgeführt.

Wir entlasten Deutschland
Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Hier finden Sie die Maßnahmen im Überblick.