Gebäudesanierung

Der Sparplan für die Energiewende Gebäudesanierung

80 Prozent des Energiebedarfs in Privathaushalten entstehen durch Heizen und Warmwasser. 70 Prozent der Heizenergie lassen sich durch Wärmedämmung einsparen.

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Warum ist die Gebäudesanierung wichtig?

Weil auf den Gebäudebereich rund 40 Prozent unseres Endenergieverbrauchs entfallen. Millionen Häuser in Deutschland wurden vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet. Das heißt: sie sind schlecht gedämmt, und Wärme geht somit ungenutzt verloren. Das kostet Geld und die dafür nötige Energieproduktion belastet das Klima. Deswegen hat die Bundesregierung verschiedene Sanierungs- und Modernisierungsprogramme für private und kommunale Gebäude sowie für Heizungs- und Warmwassersysteme gestartet.

In einem unsanierten Einfamilienhaus fallen nach Berechnungen der Deutschen Energieagentur in 20 Jahren Heizkosten von 107.000 Euro an. Ist das Haus aber voll energetisch saniert, sind es nur 21.000 Euro. Die Bundesregierung setzt zur Hebung der Einsparpotentiale im Gebäudebereich auf ein ganzes Maßnahmenbündel. Der Schwerpunkt sind wirtschaftliche Anreize. So gibt es verschiedene Sanierungs- und Modernisierungsprogramme für private und kommunale Gebäude sowie für Heizungs- und Warmwassersysteme.

Wo finde ich Informationen, wenn ich mein Haus/meine Wohnung sanieren will?

Stets aktuell informiert die Online-Datenbank
Förderdatenbank des Bundes .

Mehr Informationen:
KfW-Bank und Deutsche Energieagentur (DENA)

Was bedeutet der Begriff "Passivhaus"?

Ein "Passivhaus" ist eigentlich ein "Effizienzhaus", also ein Gebäude, das eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweist und keine oder so gut wie keine Energie benötigt. Der Bedarf wird überwiegend aus erneuerbaren Energien gedeckt. Diese Definition gilt im EU-Recht und entspricht im Wesentlichen dem "klimaneutralen Gebäude" auf nationaler Ebene.

Mit der Energieeinsparverordnung ("EnEV 2014") gewinnt der Energieausweis an Bedeutung. Der Verkäufer oder Vermieter muss den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen. Bei Wohnungsbesichtigungen muss er den Ausweis vorzeigen. Für Neubauten erhöhen sich die Effizienzanforderungen: Der Energieverbrauch soll um ein weiteres Viertel sinken. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2016. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll um durchschnittlich 20 Prozent sinken.

Die Energieeinsparverordnung regelt auch die energetischen Anforderungen an Neubauten. Sie gibt vor, in welcher energetischen Qualität ein Eigentümer, der sein Gebäude sanieren will, bestimmte Modernisierungsmaßnahmen auszuführen hat.

Darüber hinaus sieht das Energiekonzept der Bundesregierung vor, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes in Deutschland bis 2020 um 20 Prozent zu senken. Bis 2050 sollen Häuser nahezu klimaneutral sein, also den eigenen Bedarf nur aus erneuerbaren Energien decken.

Mehr Informationen:
KfW-Bank

Die Gebäudesanierung und der Ausbau der Stromnetze werden viel kosten. Woher soll das Geld kommen?

Ein Umstieg auf ein Energiesystem, das vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, braucht eine langfristig gesicherte Finanzausstattung. Die Bundesregierung finanziert deshalb alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz steigern, aus einem Sondervermögen – dem sogenannten Energie- und Klimafonds. Ein Teil der Gelder kommt dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm zugute.

Steigen die Mieten?

Am 1. Mai 2013 ist das Mietrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Damit passt die Bundesregierung das Mietrecht den aktuellen Herausforderungen an. Beispielsweise um energetische Sanierungsmaßnahmen zu erleichtern. Ziel ist ein gerechter Interessenausgleich zwischen Vermieter und Mieter. Vermieter dürfen - wie bei anderen Sanierungen auch - nach geltendem Recht jährlich maximal 11 Prozent der Kosten für die Modernisierungen auf die Miete umlegen. Wobei der Erhaltungsaufwand allein vom Vermieter zu tragen ist. Der Mieter profitiert zweifach: die Sanierung senkt die Betriebskosten und die Wohnqualität steigt.

Wird sich unser Stadtbild durch die vielen sanierten Häuser nicht negativ verändern?

Gebäudesanierung will vor allem bei kulturell bedeutenden Häusern wohlüberlegt sein. Dies gilt insbesondere für Häuser aus der Zeit vor 1918, die nicht unter Denkmalschutz stehen. Sanierungsmaßnahmen müssen daher mit Augenmaß vorgenommen werden.

Für denkmalgeschützte Gebäude gelten zwei gleichberechtigte gesellschaftliche Ziele:

  • Kulturhistorische bauliche Zeugnisse müssen erhalten bleiben.
  • Ressourcen sollten durch verbesserte Energieeffizienz geschont werden.

Bei manchen Einzeldenkmälern mit umfangreichen denkmalpflegerischen Vorgaben lassen sich anspruchsvolle Standards nur schwer erreichen. Schwachpunkte im Wärmeschutz sollten hier durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden. So können in vielen Fällen zum Beispiel das Dach, die oberste Geschossdecke oder die Rückfront stärker gedämmt werden als die Straßenfassade. Eine (bessere) Lüftungsanlage oder regenerative Energiequellen für den restlichen Energiebedarf ergänzen die Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Schutz der Bausubstanz.

Gibt es nicht Probleme mit dem Raumklima durch die Sanierungsmaßnahmen?

Wenn die Sanierung fachgemäß ausgeführt wird, sollte es nicht zu Problemen kommen. Schimmel zum Beispiel entsteht durch Baumängel und falsches oder unzureichendes Lüftungsverhalten, nicht durch eine gute Dämmung. Im Gegenteil: Wer richtig dämmt, verhindert Schimmel. Das beweisen mehr als 4.000 Niedrigenergiehäuser in Deutschland. Sie sind herausragend gut gedämmt und luftdicht – und dabei völlig schimmelfrei.

Gleiches gilt für den Einsatz hocheffizienter Fenster: Wichtig ist auch hier regelmäßiges Quer- und Stoßlüften. Neue Fenster sollten vom Fachmann eingebaut werden. Dieser kennt sich nicht nur mit dem neuen Material aus, sondern sorgt auch dafür, dass bestehende Wärmebrücken beseitigt werden. Undichte Fenster sind keine gute Lüftungsart. Sie sorgen vielmehr für ein unangenehmes Raumklima und unnötig hohen Heizenergieverbrauch. Außerdem besteht bei Fenstern ohne Isolierverglasung die Gefahr, dass sich Luftfeuchtigkeit niederschlägt und diese Schimmel verursacht.

Was beinhaltet die Energieeinsparverordnung?

Die EnEV regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten. Außerdem gibt sie vor, in welcher energetischen Qualität ein Eigentümer, der sein Gebäude sanieren will, bestimmte Modernisierungsmaßnahmen auszuführen hat. Mit der im Oktober 2009 in Kraft getretenen EnEV hat die Bundesregierung die Anforderungen an Neubauten und größere Sanierungsvorhaben um durchschnittlich 30 Prozent angehoben.

Mit der EnEV 2014 sollen die Weichen für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor gestellt werden. Kernelement ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs ab 1. Januar 2016. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durchschnittlich 20 Prozent reduzieren. Bereits seit 2015 dürfen sogenannte Konstanttemperatur-Heizkessel, die älter als 30 Jahren sind, nicht mehr betrieben werden. Hausbesitzer werden daher verpflichtet, diese Geräte auszutauschen.

Anlass für die neue Energieeinsparverordnung ist eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Zudem steht die Bundesregierung in der Pflicht, ihr Energiekonzept sowie die 2011 gefassten Beschlüsse zur Energiewende umzusetzen.

Was bringt der Energieausweis, auch im Zusammenhang mit der energetischen Gebäudesanierung?

Aufgrund der zu erwartenden Steigerungen der Energiepreise wird das Thema Energieeffizienz bei Kauf oder Anmietung einer Immobilie immer wichtiger.

Damit man relativ schnell erkennen kann, wie energieeffizient ein Haus oder eine Wohnung ist, hat die Bundesregierung einen Energieausweis eingeführt. Ihn gibt es in zwei Varianten. Entweder nennt er den Energiebedarf oder den Energieverbrauch eines Gebäudes in Energiemenge (Kilowattstunde) pro Quadratmeter und Jahr an. Zudem enthält der Energieausweis Modernisierungsempfehlungen, sofern Potentiale zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehen.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) stärkt die Bedeutung des Energieausweises: Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie müssen den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen. Bei Wohnungsbesichtigungen muss der Ausweis vorgezeigt werden. Potenzielle Mieter oder Käufer profitieren von dieser Regelung: Schlechte Energiewerte im Ausweis deuten auf hohe Heizkosten hin, die beispielsweise auf eine unzureichende Wärmedämmung zurückzuführen sind.

Energieausweise, die ab sofort für Wohngebäude neu ausgestellt werden, müssen künftig eine Effizienzklasse ausweisen. Das gibt es bereits für Elektrogeräte und Fahrzeuge. Die Skala reicht von A+ ("energetisch sehr gut") bis H ("energetisch sehr schlecht"). Bei Immobilien entsprechen A und B künftigen Neubaustandards.

In öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und einer Größe über 500 Quadratmeter ist der Gebäudeenergieausweis aus Gründen der Transparenz öffentlich auszuhängen. Liegt bereits ein Energieausweis vor, besteht auch in größeren Geschäften, Restaurants, Hotels und Banken künftig die Pflicht zum Aushang. Denkmalgeschützte Immobilien benötigen allerdings keinen Energieausweis.

Welche Förderungen für die energetische Gebäudesanierung gibt es?

Die staatliche KfW bietet verschiedene Förderprogramme für

  • den energieeffizienten Neubau,
  • das Sanieren von Wohnraum sowie
  • die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur an.

Mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm fördert die KfW im Auftrag der Bundesregierung umfassende Sanierungsvorhaben eines Gebäudes zum rundum energiesparenden "KfW-Effizienzhaus" sowie hochenergieeffiziente Einzelmaßnahmen. Um bei der Bauausführung und plangemäßen Durchführung höchstmögliche Qualität zu erreichen, gewährt die staatliche Förderbank einen Zuschuss für die Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent, maximal jedoch 4.000 Euro im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung".

Auf kommunaler Ebene wurde die KfW-Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur durch Einführung anspruchsvollerer Effizienzniveaus, eines Förderbausteins Effizienzhaus-Denkmal und Tilgungszuschüsse attraktiver gestaltet. Erstmals können dann auch Sanierungen an Gebäuden kommunaler Unternehmen gefördert werden.

Für die Schaffung quartiersbezogener Lösungen wurde das Programm "Energetische Stadtsanierung" aufgelegt. Hiermit werden integrierte Konzepte und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Wärmeversorgung im ganzen Quartier gefördert, unter anderem um erneuerbaren Energien breitere Einsatzmöglichkeiten in innerstädtischen Altbauquartieren zu bieten und weitere Investorengruppen in den Sanierungsprozess einzubeziehen. Damit wird der Sanierungsprozess auf eine breitere städtebauliche Basis gestellt: vom Einzelgebäude zum Quartier. Die Hausbanken vermitteln die Förderprogramme. Zuschüsse werden direkt bei der KfW beantragt.

Kann ich verschiedene Förderungen nebeneinander in Anspruch nehmen?

Hausbesitzer, die in erneuerbare Energien investieren, erhalten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse und Bonuszahlungen. Zusätzlich werden auch Mini-Blockheizkraftwerke gefördert. Die BAFA-Förderung ist mit Teilen der KfW-Programme kombinierbar und gilt nur für Anlagen in Gebäuden, deren Bauantrag vor 2009 gestellt wurde. Neubauten werden grundsätzlich nicht unterstützt. Allerdings sind bestimmte innovative Techniken im Neubau förderfähig.

Mehr Informationen:
BAFA

Welche Gütekriterien muss eine (förderungswürdige) Gebäudesanierung konkret erfüllen?

Die Fördervoraussetzungen variieren und hängen jeweils von dem konkreten Förderprogramm ab. Bei dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm sind die unterschiedlichen Effizienzhausniveaus an die derzeit geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) angelehnt. Grundsätzlich gilt, dass die Höhe der Förderung zunimmt je höher der Effizienzstandard nach der Sanierung ist.

Bevor ein Gebäude oder eine Wohnung saniert wird, empfiehlt es sich, den Rat eines qualifizierten Energieberaters einzuholen. Er hilft, Energieeinsparpotenziale in der Wohnung oder im Haus aufzudecken, und schlägt geeignete Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vor. Für eine sogenannte Vor-Ort-Beratung durch qualifizierte Fachleute gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Zuschuss.

Lohnt sich eine Sanierung überhaupt finanziell?

Das hängt vom Ausgangszustand des jeweiligen Gebäudes ab. Verbraucherzentralen und Handwerker bieten daher Energieberatungen an. Innerhalb weniger Jahre können oft die eingesparten Energiekosten die Ausgaben für das Dämmen oder Austauschen von Fenstern übertreffen. In einem unsanierten Einfamilienhaus fallen nach Berechnungen der Deutschen Energieagentur in 20 Jahren Heizkosten von 107.000 Euro an. Ist das Haus aber voll energetisch saniert, sind es 21.000 Euro.

Unabhängige Fachleute können berechnen, welche wirtschaftlichen Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz bestehen und durch welche Maßnahmen die größten Energieeinsparungen möglich sind.

Sämtliche ordnungsrechtlichen Vorgaben, die im Falle einer größeren Sanierung zu beachten sind, genügen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Das heißt, bei einer generellen Betrachtung amortisieren sich die durch die Investition verursachten Mehrkosten innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch die erzielbaren Einsparungen.

Gibt es Fördergelder für umweltfreundliche Inneneinrichtung?

Fördergelder werden nur für energetische Sanierungen von und in Gebäuden gewährt.