Zugang zu Familienleistungen vereinfacht

Digitale Anträge Zugang zu Familienleistungen vereinfacht

Die Beantragung von Familienleistungen soll nicht nur vereinfacht, sondern perspektivisch so weit wie möglich digital angeboten werden, darüber sind sich Bund und Länder einig. Der Zugang zu diesen Leistungen soll so einfach wie möglich gestaltet werden und den Gang zum Amt ersparen.

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 Ein junger Mann sitzt mit einem jungen Mädchen an einem Schreibtisch und schaut auf einen Computer.

"Kindergeld Online" erspart den Weg zum Amt und ist damit eine Erleichterung für Eltern.

Foto: Ute Grabowsky/photothek.net

Das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen ist nun in Kraft getreten.

Entlastung der Eltern nach der Geburt

Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um den Zugang zu zentralen Familienleistungen so stark wie möglich zu vereinfachen. Im Mittelpunkt stehen zunächst das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung.

Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten. Verwaltungskontakte werden gebündelt und die Daten müssen nicht mehrfach eingegeben werden. Der Gang zum Amt entfällt damit. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden abgefragt werden, etwa um für den Elterngeldantrag Einkommensnachweise zu erbringen. Die Verwaltung bietet Eltern damit eine komfortable und zeitsparende Möglichkeit, erforderliche Nachweise durch behördenübergreifenden Datenaustausch zu erbringen.

Meilenstein für Digitalisierung der Verwaltung

"Eltern sollen mehr Zeit für ihre Kinder haben und von Bürokratie entlastet werden. Deshalb bündeln wir die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes", sagte Bundesfamilienministerin Giffey. Mit dem Fokus der Vereinfachung von Nachweispflichten geht das Gesetz sogar über die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes hinaus und stellt einen wichtigen Baustein hin zu einer nutzerfreundlichen, digitalen Verwaltung in Deutschland dar. "Das Gesetz bildet daher einen weiteren Meilenstein auf dem Weg der Digitalisierung unserer bürgernahen Verwaltung", betonte Bundesinnenminister Seehofer.