Kabinett beschließt Netzausbau-Gesetz
Die Bundesregierung will den Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen beschleunigen. Mit einem neuen Gesetz zum Netzausbau soll der Anschluss bisher unterversorgter Gebiete leichter möglich sein. Auch die Kundenrechte sollen gestärkt werden. Ein Überblick.
2 Min. Lesedauer
Bis zum Jahr 2030 sollen überall in Deutschland Glasfaseranschlüsse bis ins Haus sowie der neueste Mobilfunkstandard zur Verfügung stehen. So sieht es die Gigabitstrategie der Bundesregierung vor. Um den Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen zu beschleunigen, hat das Kabinett nun den Entwurf für das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen beschlossen.
Gigabit-Grundbuch etablieren
Rund 92 Prozent der Fläche Deutschlands sind seit 2023 mit dem Mobilfunkstandard 5G durch mindestens einen Netzbetreiber versorgt. Gigabit-Anschlüsse sind heute bereits für etwa 74 Prozent der Haushalte, Glasfaseranschlüsse für knapp jeden dritten Haushalt verfügbar.
Der Ausbau von Telekommunikationsnetzen muss aber noch schneller vorankommen. Zu diesem Zweck soll das Gigabit-Grundbuch als einheitliches Informationsportal und zentrale Datendrehscheibe etabliert werden. Für den Ausbau erforderliche Daten werden übersichtlich und strukturiert zur Verfügung stehen. Das macht es leichter, den Netzausbau zügig und kosteneffizient zu planen, zu koordinieren und erfolgreich abzuschließen.
Überragendes öffentliches Interesse
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein überragendes öffentliches Interesse festgestellt wird. Die Bedeutung des Netzausbaus fällt dann bei behördlichen Entscheidungen stärker ins Gewicht – dadurch verkürzen sich Genehmigungsverfahren.
Für naturschutzrechtliche Prüfungen ist eine Einschränkung vorgesehen: Das überragende öffentliche Interesse soll hier nur gelten, wenn der Mobilfunknetzausbau in unterversorgten Gebieten erfolgt – das heißt in Orten, in denen der jeweilige Netzbetreiber noch keine 4G- oder 5G-Versorgung anbietet.
Besserer Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher
Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zum besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbraucher: Sie können bereits seit 2021 das monatliche Entgelt für ihren Internetanschluss mindern – vorausgesetzt die vertraglich vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeiten bei ihrem Internetanschluss werden dauerhaft oder regelmäßig wiederkehrend in erheblichem Ausmaß unterschritten. Um die Position der Betroffenen weiter zu stärken, soll der Preisnachlass künftig mindestens 10 Prozent des monatlichen Entgelts betragen.
Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen ist Teil des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern – ein umfassendes Maßnahmenpaket für mehr Tempo, Wohlstand und Stabilität in Deutschland. Der Bund setzt seine Arbeitsaufträge für den Ausbau der Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur insbesondere durch den vorgelegten Gesetzentwurf um.