Dritte 2+4-Ministerkonferenz in Paris

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17. Juli 1990 Dritte 2+4-Ministerkonferenz in Paris

17. Juli 1990: Einen Tag nach dem Kaukasus-Kompromiss von Bundeskanzler Helmut Kohl und dem sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow findet in Paris das dritte "Zwei-plus-Vier"-Treffen auf Außenministerebene statt. Im Mittelpunkt: die abschließende Regelung der deutsch-polnischen Grenzfragen.

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Außenminister der 2+4 in Paris

Dritte 2+4 Ministerkonferenz in Paris

Foto: Bundesregierung/Reineke

Zeit der Blöcke vorbei

"Die Zeit der Blöcke ist vorbei". Damit bestätigt der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse im Kreis seiner Amtskollegen die tags zuvor im Kaukasus getroffene Vereinbarung zwischen Kohl und Gorbatschow.

Der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher nutzt die Gelegenheit, seine drei westlichen Kollegen James Baker, Roland Dumas und Douglas Hurd über die Ergebnisse von Moskau und Archys zu informieren. Alle Teilnehmer des Treffens gehen davon aus, dass die Kernfragen gelöst sind.

Deshalb sollen die Gespräche am 12. September 1990 in Moskau abgeschlossen werden. Man ist zuversichtlich, dass die Zwei-plus-Vier-Gespräche noch vor dem KSZE-Gipfel im November in Paris beendet sind.

Verständigung mit Polen

In Paris sitzt zeitweilig auch Polens Außenminister Krzysztof Skubiszewski mit am Verhandlungstisch.

Aus gutem Grund, denn die Geschichte Polens seit dem 18. Jahrhundert ist die Geschichte seiner Besetzung, Teilung und Verschiebung durch fremde Mächte. Fast immer waren auch Preußen beziehungsweise das Deutsche Reich daran beteiligt.

Schon am 21. Juni haben der Bundestag und die Volkskammer der DDR in gleichlautenden Erklärungen die "Unverletzlichkeit" der deutsch-polnischen Grenze "jetzt und in der Zukunft" bekräftigt.

Sie enthält die unmissverständliche Botschaft an Polen: "Die Grenze Polens zu Deutschland, so wie sie heute verläuft, ist endgültig. Sie wird durch Gebietsansprüche von uns Deutschen weder heute noch in Zukunft in Frage gestellt. Dies wird nach der Vereinigung Deutschlands in einem Vertrag mit der Republik Polen völkerrechtlich verbindlich bekräftigt werden."

Mit der Zusage der Bundesregierung, das vereinigte Deutschland werde die Grenze entlang Oder und Neiße auch in einem Vertrag mit Polen völkerrechtlich bekräftigen, ist der Weg für die polnische Akzeptanz der Vereinigung frei.

Deutschland hält Wort: Am 14. November 1990 unterzeichnen die Außenminister Genscher und Skubiszewski in Warschau den Grenzvertrag.