Impfungen für Lehrkräfte und Kita-Personal

Geänderte Impf-Verordnung Impfungen für Lehrkräfte und Kita-Personal

Seit Mittwoch ist die geänderte Impfverordnung in Kraft. Damit können Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind ab sofort in den Ländern geimpft werden.

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Eine Nadel wird in eine Ampulle AstraZeneca-Impfstoff einheführt.

Personen, die beruflich einem sehr hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind, haben nun einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung.

Foto: imago images/TT/Johan Nilsson

Beschäftigte in Kitas, in der Kindertagespflege, in Grund- und Förderschulen können ab sofort in den jeweiligen Bundesländern geimpft werden. Die entsprechende Verordnung tritt damit in Kraft. „Das gibt in einem Umfeld, in dem Abstand und Maske nicht immer möglich sind, zusätzliche Sicherheit“, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Twitter mit.

Zudem haben in einigen Bundesländern die Impfungen von Polizistinnen und Polizisten begonnen oder starten in Kürze. Informationen zu den Impfzentren in Ihrer Region und zur Terminvergabe finden Sie auf den Infoseiten Ihres Bundeslandes .

Weitere prioritär zu impfende Personen

Damit haben nun als weitere prioritär zu impfende Personengruppe insbesondere diejenigen Personen einen Anspruch auf eine Schutzimpfung, die beruflich einem sehr hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind und jene, die in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung einnehmen. Hier finden Sie einen Überblick über die Impf-Reihenfolge.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Gruppen finden Sie hier in der aktuellen  Coronavirus-Impfverordnung PDF, 543 KB, nicht barrierefrei  (Stand: 8 Februar), ergänzt durch die Änderung vom 24. Februar . Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung können Sie hier nachlesen.