Covid19-Krankenhausentlastungsgesetz
Das gesamte Gesundheitssystem ist wegen der Corona-Krise gefordert. Klinik-Kapazitäten werden ausgebaut, Arztpraxen müssen auch Covid19-Patienten behandeln und Pflegeeinrichtungen der Ausbreitung des Virus vorbauen. Der Bundestag hat sich daher auf Maßnahmen verständigt, um Einnahmeausfälle zu kompensieren und Bürokratie abzubauen. Der Bundesrat hat das Gesetz gebilligt.
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Für Krankenhäuser
Die Krankenhäuser bereiten sich derzeit auf die Zunahme von Covid-19-Erkrankten vor. Die Bettenkapazitäten werden erhöht und zusätzliche intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten geschaffen. Das im Bundestag beschlossene Covid19-Krankenhausentlastungsgesetz enthält eine Reihe von Maßnahmen, um die Finanzierung der Krankenhäuser sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass sie liquide bleiben:
- Für verschobene planbare Operationen und Behandlungen erhalten Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Dieser wird aus dem Bundeshaushalt refinanziert. Bis Ende September bekommen die Krankenhäuser für jedes freigehaltene Bett eine Pauschale von 560 Euro pro Tag. Für jedes Intensivbett, das die Krankenhäuser zusätzlich schaffen, erhalten sie einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro.
- Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, bekommen Krankenhäuser befristet einen Zuschlag je Patientin und Patient in Höhe von 50 Euro. Er kann bei Bedarf verlängert und angehoben werden. Der vorläufige Pflegeentgeltwert wird um rund 38 Euro auf 185 Euro pro Tag erhöht.
Mit diesem Bündel von Maßnahmen werden die Krankenhäuser finanziell gestärkt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Für Praxen
Das Gesetz enthält auch Regelungen für die ambulante Versorgung. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte können mit Ausgleichszahlungen rechnen, wenn sich infolge der Covid-19-Pandemie Honorareinbußen ergeben.
Gleichzeitig sollen die Mehrkosten ausgeglichen werden, die durch die Versorgung von Covid-19-Erkrankten entstehen. Vor diesem Hintergrund soll die Honorarverteilung zeitnah angepasst werden. Zudem wird die Finanzierung von außerordentlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Einrichtung von "Fieberambulanzen" gesichert.
Für die pflegerische Versorgung
Das Gesetz enthält ebenso Regelungen, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen und das Infektionsrisiko der Pflegebedürftigen und aller in der Pflege tätigen Beschäftigten herabzusetzen. Zudem sollen Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte entlastet werden.
Die durch die Pandemie bedingte finanziellen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen sollen über die Pflegeversicherung erstattet werden. Bürokratische Anforderungen und Begutachtungspflichten werden zeitweise ausgesetzt. Pflegekassen wird ein weiter Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt.
Für Menschen in Ausbildung, die jetzt helfen
Zudem wird das Bundesausbildungsförderungsgesetz geändert. Es wird sichergestellt, dass junge Menschen in Ausbildung, die sich in der aktuellen Krise engagieren und einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten, keine Nachteile beim Bezug von BAföG erleiden.