Seit dem 16. Dezember sind die Maßnahmen in Kraft, die Bund und Länder am 13. Dezember zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen beschlossen haben. Die Regelungen sollen vorerst bis zum 10. Januar gelten. Ein Überblick.
Abholung und Lieferungen von Speisen bleiben in der Gastronomie weiterhin möglich. Der Verzehr vor Ort ist untersagt.
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Hier finden Sie einen Überblick über den Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember. Abweichende Regelungen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Bundeslandes.