Mehr Tempo beim Infrastrukturbau

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Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich Mehr Tempo beim Infrastrukturbau

Die Realisierung von großen Infrastrukturprojekten im Verkehrsbereich nimmt oft sehr viel Zeit in Anspruch. Dem will die Bundesregierung entgegenwirken - und hat eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht - ein weiterer Beitrag zur Gestaltung eines klimagerechten Mobilitätssystems.

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Ziel des Gesetzentwurfs ist gemäß Koalitionsvertrag und Klimaschutzprogramm die weitere Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten. 

Schritte zur Verfahrensbeschleunigung

Um die Verfahren voranzutreiben, sollen die Planungsverfahren für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene verschlankt werden. Dazu soll der Begriff der Änderung in den Fachplanungsgesetzen eingegrenzt werden, sodass bestimmte Ersatzneubauten von einer Genehmigungspflicht befreit sind.

Darüber hinaus werden die Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz entlastet. Die neue Regelung trägt zur Beschleunigung der Investitionen in das Schienennetz bei und bewirkt, dass Kreuzungsbauwerke schneller realisiert werden können.

Bei dem "Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich" handelt es sich um ein Mantelgesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) und des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG).

Schnellere Planung für umweltfreundliche Verkehsprojekte erproben

Um langwierige Planfeststellungsverfahren zu verkürzen, hat die Bundesregierung einen weiteren Gesetzentwurf auf den Weg gebracht: An ausgewählten Pilotprojekten soll eine schnellere Genehmigung durch Gesetzbeschluss erprobt werden.