So soll Bürgergeld treffsicherer werden

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Wachstumsinitiative So soll Bürgergeld treffsicherer werden

Anreize zur Jobaufnahme stärken, Missbrauch und Schwarzarbeit bekämpfen. Mit ihrer Wachstumsinitiative will die Bundesregierung die Wirtschaftskraft steigern. Dazu gehören auch Anpassungen beim Bürgergeld. Diese Änderungen sind geplant.

3 Min. Lesedauer

Zwei Personen laufen aus dem Eingang des Jobcenters in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, vor einem Schild mit entsprechender Aufschrift.

Mit den neuen Anpassungen des Bürgergelds sollen die Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung erhöht werden. 

Foto: action press

Nach wie vor sollen mit dem Bürgergeld auch in Zukunft diejenigen unterstützen werden, die in Not geraten sind. Doch wer Bürgergeld empfängt, ist auch gefordert mitzuwirken, um die Hilfsbedürftigkeit zu überwinden. Um mehr Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, in Arbeit zu bringen, will die Bundesregierung das Prinzip der Gegenleistung wieder stärken.

Diese Anpassungen sind geplant:

  • Arbeitsweg: Welcher Job gilt als „zumutbar“? Hier will die Bundesregierung die Regelungen anpassen. Wer mehr als sechs Stunden täglich arbeitet, soll einen Hin- und Rückweg von insgesamt drei Stunden in Kauf nehmen müssen (bisher: zweieinhalb Stunden). Bei einer geringeren Arbeitszeit soll eine tägliche Pendelzeit von zweieinhalb Stunden zumutbar sein (bisher: zwei Stunden). Zudem sollen die Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometer zwischen Wohn- und Arbeitsort nach einem Arbeitsplatz suchen.
  • Leistungskürzungen: Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, soll mit erhöhten Kürzungen des Bürgergeldes rechnen müssen – und zwar einheitlich um 30 Prozent für drei Monate. Bislang erfolgen die Kürzungen stufenweise: Bei der ersten Pflichtverletzung um zehn Prozent für einen Monat, bei einer zweiten um 20 Prozent für zwei Monate, bei einer dritten um 30 Prozent für drei Monate. Wer kurzfristig arbeiten kann, also keine Fortbildung macht oder Erziehungspflichten hat, soll sich einmal im Monat vor Ort im Jobcenter melden müssen. Bei einem Meldeversäumnis soll das Bürgergeld für einen Monat um 30 Prozent gekürzt werden, bisher waren es zehn Prozent für einen Monat. Bei positiver Mitwirkung – oder dem Signal mitzuwirken, können die Sanktionen auch früher aufgehoben werden.
  • Schwarzarbeit: Die Bundesregierung will die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Jobcenter Schwarzarbeit als Pflichtverletzung ahnden und Leistungen kürzen können, und zwar um 30 Prozent für drei Monate. Geplant ist, dass künftig die sogenannte Kleine Staatsanwaltschaft der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) auch für Fälle des Betrugs bei Sozialleistungen zuständig ist. Die Jobcenter können dann Verdachtsfälle der FKS melden, die dort geprüft werden. Damit soll verhindert werden, dass diese Verfahren wegen Geringfügigkeit und hoher Überlastung der Staatsanwaltschaften eingestellt werden 
  • Schonvermögen: Die Bundesregierung will die Regelung für das Schonvermögen einschränken. Denn: Das Bürgergeld dient als existenzsichernde Leistung. Bevor es beansprucht wird, sollte das eigene Vermögen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Konkret soll die Karenzzeit von einem Jahr auf sechs Monate verkürzt werden. (Als Karenzzeit wird ein Zeitraum bezeichnet, in dem abgewartet wird und keine Änderungen vorgenommen werden.) In der Karenzzeit muss Vermögen erst dann eingesetzt werden, wenn es höher als 40.000 Euro ist. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft bleiben jeweils weitere 15.000 Euro geschützt. Nach der Karenzzeit liegt das Schonvermögen bei 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft. Nicht als Vermögen angerechnet werden Versicherungsverträge für die Altersvorsorge, Angespartes mit der Riester-Rente, der Rürup- oder Basis-Rente oder mit einer Betriebsrente.
  • Ein-Euro-Jobs: Sie sollen verstärkt für Menschen genutzt werden, die sich Maßnahmen immer wieder verweigern, die sogenannten Totalverweigerer. Damit soll der schrittweise Einstieg in den Arbeitsmarkt befördert werden.
  • Anschubfinanzierung: Die Bundesregierung will für Menschen im Bürgergeld eine Anschubfinanzierung einführen. Der Betrag wird als Prämie an diejenigen ausbezahlt, die eine Arbeit gefunden haben und nicht länger auf Bürgergeld angewiesen sind. Die Prämie soll nicht auf nachfolgende Leistungen wie der Kindergrundsicherung oder Wohngeld angerechnet werden. Nach Erhalt der Anschubfinanzierung gilt eine 24-monatige Sperre für eine weitere Leistung dieser Art.

Wie geht es weiter?

Am 17. Juli 2024 hat das Kabinett die „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ PDF, 234 KB, nicht barrierefrei beschlossen. Darin enthalten sind auch Vereinbarungen, wie das Bürgergeld zielgenauer ausgestaltet werden kann. Als nächstes wird die Bundesregierung die notwendigen gesetzlichen Anpassungen erarbeiten, um die Vereinbarungen umzusetzten.