Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz

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Der Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz beruht auf den durch die Bundesstatistik erhobenen und verfügbaren Daten. Die durch das Statistische Bundesamt geführte Bundesstatistik konnte seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2017 bis zur Vorlage des Berichts Statistiken für die Berichtsjahre 2017 und 2018 liefern.

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