Zweiter Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

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Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag regelmäßig über die Erfahrungen mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Zweck und Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien zu fördern.


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