Zuwanderungsland Deutschland

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Italienische Gastarbeiter warten am 9. Juni 1979 in einem Wahllokal in Frankfurt am Main, um ihre Stimme bei der ersten Europawahl abzugeben.

Italienische Gastarbeiter 1979 in einem Wahllokal in Frankfurt am Main

Foto: picture-alliance / dpa

1949
Am 23. Mai wird das Grundgesetz verkündet. Artikel 16 regelt das Asylrecht, Artikel 116 den Zuzug von Aussiedlern.
1955Erstes Arbeitnehmer-Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien.
1960
Anwerbeabkommen mit Spanien und Griechenland.
1961Weitere Anwerbeabkommen, u.a. mit der Türkei. Der Mauerbau beendet den Zustrom von Menschen aus der DDR.
1964
Der einmillionste Gastarbeiter, ein Portugiese, trifft in Köln ein.
1968Die DDR schließt Anwerbeabkommen u.a. mit Ungarn, Polen, Algerien, Kuba, Mosambik und Vietnam.
1970
Höhepunkt der Gastarbeiteranwerbung mit bis dahin 1 Million Zuzügen.
1973Die Bundesregierung erlässt aufgrund der Ölkrise einen Anwerbestopp.
1978Ausländische Arbeitnehmer, die schon länger in Deutschland sind, erhalten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung zur Förderung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen wird eingerichtet.
1982Asylverfahren werden per Gesetz beschleunigt. Seit Mitte der 1970er Jahre waren die Bewerberzahlen deutlich angestiegen.
1983
Ein Gesetz zur Förderung der „Rückkehrbereitschaft“ von Gastarbeitern tritt in Kraft.
1991Langjährig in Deutschland lebende Ausländer erhalten einen Regelanspruch auf Einbürgerung.
1992
Höhepunkt der Zuwanderung: Über 1,2 Millionen Menschen kommen nach Deutschland, darunter 440.000 Asylsuchende.
1993Mit dem „Asylkompromiss“ wird das Asylrecht geändert. Die Zahl der Asylsuchenden sinkt daraufhin deutlich (1994: 112.000).
1997
Mit dem neuen Ausländergesetz wird die Rechtsstellung in Deutschland lebender Ausländer verbessert. Das Amt der Bundesausländerbeauftragten wird erstmals im Gesetz verankert.
2000Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes: In Deutschland geborene Kinder von Ausländern erhalten unter bestimmten Bedingungen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Bundeskanzler Schröder startet die Green-Card-Initiative. Bis zu 20.000 ausländische Computerexperten sollen eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Tatsächlich kommen aber bis 2004 nur knapp 18.000 Fachkräfte.
Bundesinnenminister Schily setzt eine überparteiliche Zuwanderungskommission ein. 2001 legt sie ihren Bericht vor.
2005
Nach langen Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat tritt das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Es regelt erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zuwanderer (Ausländer, Spätaussiedler, Unionsbürger) einheitlich. Das Kernstück bilden die Integrationskurse. Ihr Ziel ist es, Zugewanderte mit den Lebensverhältnissen in Deutschland so weit vertraut zu machen, dass sie ohne Hilfe und Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.
Integration wird als Querschnittsaufgabe institutionalisiert. Das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wird an das Kanzleramt angegliedert und die Beauftragte erhält als Staatsministerin Kabinettszugang.


2006Bundeskanzlerin Merkel lädt zum ersten Integrationsgipfel ein. Damit wird die Grundlage für eine enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft geschaffen. Migranten werden zu gleichberechtigten Dialogpartnern in der Integrationspolitik.
Die „Charta der Vielfalt“ startet. Darin verpflichten sich Unternehmen, Beschäftigte mit Migrationshintergrund aktiv zu fördern. Im Frühjahr 2009 verzeichnet sie bereits mehr als 560 Mitglieder.
2007Bundeskanzlerin Merkel lädt zum zweiten Integrationsgipfel ein und stellt den Nationalen Integrationsplan vor. Er formuliert gemeinsame Ziele von Staat und Gesellschaft und enthält mehr als 400 Selbstverpflichtungen aller Beteiligter zur Förderung der Integration. Im Kanzleramt findet auf Einladung der Bundeskanzlerin der erste Jugendintegrationsgipfel statt. Jugendliche, Staatsministerin Böhmer und Bundeskanzlerin Merkel diskutieren über konkrete Vorschläge für eine bessere Integration.
Mit der Novelle des Zuwanderungsgesetzes wird das Nachzugsalter für ausländische Ehepartner auf mindestens 18 Jahre festgelegt. Außerdem müssen sie vor der Einreise einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Das Bleiberecht wird Gesetz. Es gibt langjährig geduldeten Flüchtlingen eine dauerhafte Perspektive: Wer bis Ende 2009 einen Arbeitsplatz nachweist, kann in Deutschland bleiben. Der Zuzug von ausländischen Unternehmern und Hochqualifizierten wird erleichtert.
2008Bundeskanzlerin Merkel stellt auf dem dritten Integrationsgipfel den ersten Fortschrittsbericht zum Nationalen Integrationsplan vor. Er zeigt, dass ein integrationspolitischer Aufbruch stattgefunden hat. Integration ist zum Querschnittsthema geworden.
Bundeskanzlerin Merkel lädt zum zweiten Jugendintegrationsgipfel ein und diskutiert dort gemeinsam mit Jugendlichen und Staatsministerin Böhmer über Bildungs- und Ausbildungsfragen.
Einführung von Einbürgerungstests: Wer Deutscher werden will, muss Grundkenntnisse über Geschichte, Kultur, Recht und Alltagsleben in Deutschland nachweisen.
Die Kanzlerin empfängt 200 Gastarbeiter der ersten Generation im Bundeskanzleramt. Mit der Veranstaltung „Deutschland sagt Danke“ wird ihre Aufbauleistung für Deutschland erstmals auf höchster Regierungsebene gewürdigt.
2009
Aus der Hand der Bundeskanzlerin Merkel erhält eine Gruppe von Neubürgern ihre Einbürgerungsurkunden. Anlässlich des 60. Jahrestages der Gründung der Bundesrepublik unterstreicht sie damit das besondere Anliegen der Bundesregierung, Zuwanderer dafür zu gewinnen, sich durch ihre Einbürgerung zu Deutschland als ihrem Heimatland zu bekennen.