Fitnessstudios, Gottesdienste, Kneipen
Mehr und mehr Bundesländer lockern die Corona-bedingten Beschränkungen. In Berlin öffnen Fitnessstudios, Nordrhein-Westfalen erlaubt Kontaktsport im Freien. Möglich ist das dank niedriger Fallzahlen.
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Auch im Fitnessstudio gelten strenge Hygienevorschriften.
Foto: picture alliance/dpa/Marijan Murat
Dank der Erfolge bei der Eindämmung der Corona-Pandemie können die Bundesländer mehr und mehr Lockerungen beschließen. In Berlin etwa sind seit dem 30. Mai Veranstaltungen, Gottesdienste und das Trainieren im Fitnessstudio zugelassen - jeweils unter Auflagen. Auch reine Schankwirtschaften, also Kneipen, dürfen seit dem 2. Juni unter Auflagen wieder öffnen.
In Nordrhein-Westfalen ist seit dem 30. Mai Kontaktsport im Freien mit bis zu zehn Personen wieder erlaubt. Ebenfalls möglich sind Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport im Freien. Voraussetzung ist ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept.
Regionale Entwicklung im Blick
Über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Sie berücksichtigen dabei auch die regionale Entwicklung der Covid-19-Infektionszahlen. Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes.
Bundesweit gilt: Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 29. Juni bestehen, ebenso die Hygiene- und Abstandsregeln. Geschäfte dürfen jedoch wieder öffnen - unabhängig von der Verkaufsfläche. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August verboten.