Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Entlastung der Krankenhäuser Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk

Das Bundesinnenministerium hat am Dienstag per Verordnung den Verkauf von Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr verboten. Mit diesem Schritt sollen die Krankenhäuser in der Coronavirus-Pandemie nicht zusätzlich mit Verletzungen durch Böller überlastet werden.

1 Min. Lesedauer

Feuerwerk

Um Krankenhäuser nicht weiter zu belasten, ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk bei diesem Jahreswechsel verboten.

Foto: picture alliance / dpa

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat nach der Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung unterzeichnet, mit der das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Privatpersonen ohne sprengstoffrechtliche Erlaubnis zum Jahreswechsel 2021/2022 bundesweit untersagt wird. Betroffen vom Verbot sind die typischen, in anderen Jahren nur zu Silvester erhältlichen Gegenstände wie Silvesterknaller und Raketen.

Verletzungen vermeiden

Mit der Verordnung wird ein Beschluss der Konferenz der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 2. Dezember 2021 umgesetzt. Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten. Für das Jahr 2020 galt zunächst einmalig eine vergleichbare Regelung. Auf den Seiten des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat finden Sie weitere Informationen zum Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk .