Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen

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Blick auf das Bundeskanzleramt

Das Bundeskanzleramt ist für die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zuständig.

Foto: Shutterstock/Alexander Baumann

Nachhaltigkeit umfasst alle Aufgabenbereiche der Politik. Aufgrund dieses Querschnittscharakters liegt die Zuständigkeit für die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beim Bundeskanzleramt. Die Zuständigkeiten der Ressorts bleiben davon unberührt. 

Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen ist das wichtigste Steuerungsorgan der Nachhaltigkeitsstrategie. Er ist gleichzeitig das hochrangigste Gremium der Regierung in diesem Politikbereich. 

Aufgaben des Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen

  • Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie
  • regelmäßige Überprüfung der Indikatoren
  • Beratung der Bundesregierung über aktuelle Themen der Nachhaltigkeit
  • Ansprechpartner für den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung, für die Länder und die kommunalen Spitzenverbände.

An den Sitzungen nehmen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aller Bundesministerien sowie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien teil. Im Bundeskabinett wird regelmäßig über die Arbeit des Ausschusses berichtet.

Neben Regierungsvertreterinnen und -vertretern nehmen auch die Vorsitzenden des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) und des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE) teil. 

Beschlüsse bei jeder Ausschusssitzung

Darüber hinaus werden je nach Thema Expertinnen und Experten eingeladen. In jedem Ressort gibt es  Ressortkoordinatorinnen und -koordinatoren PDF, 98 KB, barrierefrei , die bei der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie mitwirken. In den Ausschusssitzungen werden Beschlüsse zu unterschiedlichen Aspekten der Nachhaltigkeitspolitik gefasst.