EU-Sanktionsrecht
Um die Durchsetzung von EU-Sanktionen zu vereinheitlichen und Sanktionsverstöße schneller zu ahnden, soll die EU ihre Kompetenzen erweitern können. Bundestag und Bundesrat haben dem zugestimmt. Das entsprechende Gesetz ist am 19.10.2022 in Kraft getreten.
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Die Bundesregierung hat das Gesetz im Juli auf den Weg gebracht, um der EU eine Ausweitung ihrer Kompetenz auf das sogenannte Sanktionsstrafrecht zu ermöglichen – also das Recht, das Sanktionsverstöße ahndet. Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist das Gesetz am 19.10.2022 in Kraft getreten. Damit kann Deutschland der Kompetenzerweiterung der EU-Kommission zustimmen.
Mit dem neuen Gesetz erlauben Bundestag und Bundesrat der Bundesregierung, im EU-Rat dieser Ausweitung der EU-Kompetenzen zuzustimmen. Dieser sogenannte Parlamentsvorbehalt soll sicherstellen, dass die EU-Gesetze demokratisch legitimiert sind.
Einheitliche Mindeststandards
Die EU will dieses Recht vereinheitlichen. Einheitliche Mindeststandards sollen zukünftig eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen EU-weit regeln und damit auch die Wirkkraft der EU-Sanktionspakete gegen die Russische Föderation stärken.
Das wird bisher erschwert, da die Systeme zur Durchsetzung von EU-Sanktionen und zur Verfolgung von Sanktionsverstößen in den EU-Mitgliedstaaten teilweise erheblich voneinander abweichen.
Sanktionsverstöße schnell ahnden
Dafür müssen Sanktionsverstöße in den Katalog des Artikel 83 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufgenommen werden. Dieser Artikel zählt die Strafrechtsbereiche auf, in denen die EU tätig werden darf. Dies ist der Fall, wenn sie eine grenzüberschreitende Dimension haben. Bislang gilt dies beispielsweise für Drogenhandel.
Sobald die EU über den EU-Vertrag die Kompetenz für eine einheitliche Regelung erhalten hat, kann sie in einem zweiten Schritt eine Harmonisierungs-Richtlinie erarbeiten. Sie kann damit starten, sobald das deutsche Gesetz in Kraft ist und der erforderliche Ratsbeschluss gefasst wurde.
Die Europäische Union wendet derzeit über 40 verschiedene länder- und sachbezogene Sanktionsregime bzw. sogenannte restriktive Maßnahmen an. Einige davon dienen der Umsetzung von Sanktionen der Vereinten Nationen; andere hat die EU selbst erlassen. Für die Durchführung und Durchsetzung von EU-Sanktionen sind die Mitgliedstaaten zuständig. Strafrecht ist grundsätzlich eine nationale Angelegenheit. Die verschiedenen Staaten gehen aber sehr unterschiedlich mit denselben Straftaten um. Das soll sich nun für Sanktionsverstöße ändern, damit die gemeinsamen Beschlüsse auch ähnlich umgesetzt werden und dadurch besser wirken.