Regierungspressekonferenz vom 6. Juli 2022

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 6. Juli 2022

Themen: Kabinettssitzung (Eckpunktepapier „Digitalisierung vorantreiben, Planung und Genehmigung beschleunigen“, Eckpunktepapier „Personal- und Weiterbildungsoffensive“, Gesetzentwurf zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancenaufenthaltsrechts, Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Nationalen Tourismusstrategie - nachhaltigen Tourismus wettbewerbsfähig gestalten, Änderungen des Energiesicherungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes sowie Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz), UEFA Women’s EURO 2022, Securing Energy for Europe GmbH, Flüssiggasstrategie, Taxonomie-Verordnung der EU, finanzielle Unterstützung von Projekten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, Ankündigung einer sächsischen Wohnungsgenossenschaft, Einschränkungen bei der Warmwasserversorgung vorzunehmen; Besuch der Außenministerin in Japan, einrichtungsbezogene Impfpflicht, Lkw-Blockabfertigung zwischen Deutschland und Österreich, Inhaftierung eines indischen Journalisten in Indien, Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 6. Juli 2022

Sprecher: StS Hebestreit, Haufe (BMWK), Wagner (AA), Grüneberg (BMG), Alexandrin (BMDV), Steffen (BMWSB)

Vorsitzende Buschow eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Hebestreit sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Hebestreit (zur Kabinettssitzung): Ein herzliches Willkommen auch von mir! Die Bundesregierung hat bekanntlich zum Ziel, die Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland insbesondere bei Großprojekten konsequent zu beschleunigen. Vor drei Wochen haben wir Ihnen das hier schon einmal vorgestellt. Damals hieß die Erklärung „Planungen und Genehmigungen beschleunigen, Transformation voranbringen“. Sie haben sich das sicherlich unter dem Titel des Sommerpakets gemerkt. Das war der erste Schritt.

Heute folgte im Kabinett der zweite Teil. Dazu gehört das Eckpunktepapier „Digitalisierung vorantreiben, Planung und Genehmigung beschleunigen“. Es bündelt die Digitalisierungsaktivitäten der Bundesregierung zu diesem Zweck im Infrastrukturbereich. Das Papier umfasst drei Teile. Diese sind die Ergebnisse der ressortübergreifenden AG Digitalisierung, die Maßnahmen zur Umsetzung von Building Information Modeling und die Einführung eines Gigabitgrundbuchs.

Eine wichtige Rolle für die manchmal sehr lange Dauer von Planungs- und Genehmigungsprozessen spielen darüber hinaus auch Engpässe bei Personal und Weiterbildung. Das Kabinett hat deshalb ein weiteres Eckpunktepapier beschlossen. Darin leistet die AG Personal- und Weiterbildungsoffensive eine Bedarfsanalyse und leitet daraus Handlungsfelder und Maßnahmen ab, die zu einer Verbesserung der Personal- und auch der Weiterbildungssituation in der Verwaltung beitragen sollen. Die Vorschläge müssen nun im Dialog mit den Ländern und Kommunen weiter konkretisiert werden.

Der dritte Teil des Sommerpaketes Teil zwei, wenn man so sagen darf, ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes. Damit verlängern wir eine bereits vor zwei Jahren mitten in der Pandemie getroffene Gesetzesvorgabe, die es ermöglicht, auch in der Pandemie mit Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter voranschreiten zu können. Denn darin wird sichergestellt, dass besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch in einer Pandemie und damit nicht in Präsenz durchgeführt werden können. Unter anderem wird damit die Auslegung von Unterlagen über das Internet und die Durchführung von Erörterungsterminen, mündlichen Verhandlungen und auch Antragskonferenzen als Onlinekonferenzen ermöglicht. Damit wird die Digitalisierung der Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter vorangebracht. Dieses Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet gewesen. Seine Gültigkeit wird nun um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Außerdem hat die Bundesregierung heute den von der Bundesministerin des Inneren und für Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancenaufenthaltsrechtes beschlossen. Damit macht die Bundesregierung den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zum Neuanfang in der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik sowie einer umfassenden Modernisierung des Einwanderungsrechts.

Erstens: Mit der Einführung des Chancenaufenthaltsrechts soll die Zahl der Langzeitgeduldeten verringert und die Praxis der Kettenduldungen für den erfassten Personenkreis beendet werden. Eine einjährige Aufenthaltserlaubnis erhalten Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, und es wird ihnen die Möglichkeit geben, die notwendigen Voraussetzungen für ein unbefristetes Bleiberecht zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Sicherung ihres Lebensunterhaltes und die Klärung ihrer Identität. Darüber hinaus werden die bestehenden Bleiberechtsregelungen angepasst, indem unter anderem die Vorwartezeiten moderat verkürzt werden und somit potenziell mehr Menschen von dieser Gesetzesmöglichkeit profitieren können. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sollen bereits nach einem Aufenthalt von drei Jahren sowie bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a des Aufenthaltsgesetzes erhalten. Straftäter bleiben vom Chancenaufenthaltsrecht ausgeschlossen, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund aktiver Identitätstäuschung verhindert haben.

Zweitens: Zugleich ist es ein wichtiges Anliegen, die Rückführung von Menschen, die nicht hierbleiben können, konsequenter als bisher durchzusetzen. Das gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder. Für diese Personengruppe enthält der Gesetzentwurf daher auch ordnungspolitische Vorhaben im Bereich der Ausweisung und der Abschiebungshaft.

Drittens: Um den Standort Deutschland für Fachkräfte attraktiver zu machen, werden bewährte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften wird erleichtert, indem für nachziehende Ehegatten das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt.

Viertens: Einen wichtigen Schritt hinsichtlich der Umsetzung des Koalitionsvertrags macht das Gesetz beim Thema der Integration von Anfang an. Asylbewerbern soll künftig der Zugang zum Integrationskurs und zu Berufssprachkursen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen. Dies wird erstmalig bei den Integrationskursen unabhängig vom Merkmal Arbeitsmarktnähe, einem bestimmten Herkunftsland oder einem bestimmten Einreisedatum eingeführt werden. Durch frühe Sprachförderangebote möchte die Bundesregierung einen Beitrag zur Teilhabe und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.

Die Bundesregierung wird auch die weiteren asyl- und migrationspolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrages zügig angehen.

Damit noch nicht genug! Die coronabedingten Beschränkungen in den letzten beiden Jahren haben die Tourismusbranche besonders hart getroffen. Sie muss jetzt in zweierlei Hinsicht neu starten. Zum einen müssen nach der Pandemie die Strukturen gestärkt und wettbewerbsfähig gemacht werden. Zum anderen geht es darum, die Branche klimaneutral, nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen. Genau das ist das Ziel der heute vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Nationalen Tourismusstrategie - nachhaltigen Tourismus wettbewerbsfähig gestalten. Die Eckpunkte sind die Basis für das geplante Arbeitsprogramm der Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen. Kernthemen sind Klimaneutralität, Digitalisierung, Fachkräftesicherung und wettbewerbsfähiger Tourismus. Die Tourismuswirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber in Deutschland. Sie steht dabei nicht für sich allein, sondern ist auch Ausgangspunkt für weiter reichende Impulse in andere Wirtschaftsbereiche.

Dann habe ich im Prinzip etwas von gestern nachzureichen. Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung weitere Gesetzesanpassungen auf den Weg gebracht. Wir wollen die Krisenvorsorge und die Instrumente der Krisenbewältigung stärken. Dafür sind Änderungen des Energiesicherungsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes notwendig. Das Bundeskabinett hat gestern in einem schriftlichen Umlaufverfahren eine entsprechende Formulierungshilfe für die Fraktionen der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag beschlossen.

Nach dem Energiesicherungsgesetz haben Energieversorger unter bestimmten, sehr strengen Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden anzupassen und die Mehrkosten der Ersatzbeschaffung an ihre Kunden weiterzugeben. Voraussetzung dafür ist die Feststellung der Bundesnetzagentur, dass eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland vorliegt.

Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass an die Stelle des Preisanpassungsrechtes aus dem Energiesicherungsgesetz eine sogenannte saldierte Preisanpassung treten kann. Das Prinzip ist, dass ähnlich wie bei der mittlerweile entfallenen EEG-Umlage Kosten als Preisbestandteile an alle Endkunden weitergereicht werden können. Die Bundesregierung kann somit per Verordnung erwirken, dass die Kostenbelastung gleichmäßig auf die Gesamtheit der Gasverbraucherinnen und -verbraucher verteilt wird. Beide Instrumente, sowohl das ursprüngliche Preisanpassungsrecht als auch das saldierte, sollen aktuell nicht aktiviert werden. Übergreifendes Ziel der beiden alternativ zueinander stehenden Preisanpassungsrechte ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten und Kaskadeneffekte im Markt zu verhindern.

Vorrangig sollen jedoch Stabilisierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen. Der Gesetzentwurf sieht hierfür zeitlich befristete Erleichterungen vor, sodass sich der Bund schnell an Unternehmen der kritischen Infrastruktur beteiligen kann, wenn diese Hilfe beantragen.

Gleichzeitig sorgt der Gesetzentwurf für einen höheren Verbraucherschutz. Denn er stellt klar, dass Energieversorgungsunternehmen nicht ohne Weiteres allein entscheiden dürfen, ihre Gaslieferung wegen einer reduzierten oder ausgefallenen Gaslieferung einzuschränken. Für ein solches Leistungsverweigerungsrecht bedarf es nun im Regelfall einer Genehmigung der Bundesnetzagentur.

Auch im Entwurf des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes sind Änderungen vorgesehen. Die Möglichkeit, die Gasverstromung zu verringern und verstärkt Kohle und Öl einzusetzen, soll für bis zu neun statt wie bisher für bis zu sechs Monate gelten. Dies ist nötig, um noch mehr Erdgas einzusparen. Mit der Ausweitung des Zeitraumes wird sichergestellt, dass die Möglichkeit bis zum Ende des kommenden Winters erhalten bleibt.

Soweit zum Kabinett. Jetzt habe ich noch eine kurze eigene Mitteilung.

Heute beginnt in England die UEFA Women’s EURO 2022, also die Europameisterschaft der Frauen. Das Turnier wurde unter anderem wegen der Coronapandemie um ein Jahr verschoben. Umso mehr freuen sich der Bundeskanzler und die gesamte Bundesregierung nun auf den Start des Turniers und die Spiele unserer DFB-Frauen sowie eine friedliche Fußballeuropameisterschaft. Am kommenden Freitag, den 8. Juli, startet das Team von Trainerin Martina Voss-Tecklenburg gegen den Vizeeuropameister Dänemark in das Turnier. Wir alle drücken nicht nur für dieses Auftaktspiel der Damen die Daumen, sondern hoffen natürlich auch darauf, dass unser Team das Turnier erfolgreich beenden wird.

Frage: Herr Hebestreit, inwiefern geht die Umwandlung des Darlehens an die Securing Energy for Europe GmbH in Eigenkapital voran? Sie erinnern sich: Zehn Milliarden Euro sollen in Eigenkapital umgewandelt werden.

An das BMWK: Können Sie bestätigen, dass der Entwurf zum Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz bewusst festschreibt, dass nur nach Bedarf Kraftwerke angeschaltet werden und dass dies einer besonderen Ermächtigung bedarf? Können Sie eine Einschätzung abgeben, ob die Reservekraftwerke vollständig zum Einsatz kommen werden, sobald das Gesetz steht?

StS Hebestreit: Ich kann zur ersten Frage, wenn ich sie denn richtig verstanden habe, leider nichts Erkenntnisleitendes beitragen; so detailliert bin ich da nicht drin.

Beim zweiten Teil fragen Sie - ohne dass ich dem Kollegen vom BMWK vorgreifen will - zu einem laufenden, noch nicht abgeschlossenen Verfahren, und dazu äußern wir uns hier in der Regel nicht. Aber man kann es ja versuchen.

Haufe: Vielleicht kann ich hinsichtlich des Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetzes noch Folgendes zum Verständnis beitragen: Die Kraftwerke darin können zusätzlich, also optional, an den Markt gehen. Das habe ich hier auch schon einmal breit erklärt, und daran hat sich eigentlich nichts geändert - wenn das jetzt Ihre Frage war. Ich habe es so verstanden, dass Sie wissen wollten, ob es eine Option oder eine Pflicht ist, Kraftwerke an das Netz zu bringen. Das ist keine Pflicht.

Zusatzfrage: Herr Habeck hat diesbezüglich gesagt, dass das schnellstmöglich geschehen sollte. Sie bleiben aber beim „könnte“ statt „sollte“?

Haufe: Der Minister hat gemeint, dass dieses Gesetz, sobald es entsprechend vom Bundestag beschlossen worden ist, dann auch schnell Eingang in die Planungen der Kraftwerksbetreiber findet; denn sie können nicht von heute auf morgen sofort ein Kraftwerk hochfahren. Dafür brauchen sie etwas Vorlaufzeit, und deshalb hat der Minister auch darauf verwiesen, dass die Kraftwerksbetreiber die Kraftwerke, die da benannt sind, auch für einen, wie gesagt, optionalen Einsatz vorbereiten.

Frage: Da hatte ich den Minister eigentlich anders verstanden. Ich hatte verstanden, dass er gesagt habe, dass die sich jetzt schon vorbereiten sollten, sodass diese Kraftwerke schon vor dem 11. Juli - also dann, wenn die Nord-Stream-Wartung ansteht - anlaufen und Gaskraftwerke ersetzen können. Oder habe ich das falsch verstanden?

Haufe: Ja, so meine ich das auch. Wie gesagt, die Betreiber brauchen dafür ja eine Vorbereitungszeit.

Zusatzfrage: Diese Kraftwerke sollen jedenfalls unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Einsatz kommen? So hat er es doch gesagt.

Haufe: Sie sollen zum Einsatz kommen, aber der Minister kann nicht darüber entscheiden, welches Kraftwerk zum Einsatz kommt. Das meine ich, das ist der entscheidende Punkt. Sie sollen bereit sein für den Einsatz, aber wir schalten keine Kraftwerke an.

Frage: Zum Streit um die Flüssiggasstrategie: Da gibt es ja offensichtlich unterschiedliche Ansichten zwischen dem Verband deutscher Reeder und dem BMWK. In einer Stellungnahme hat das BMWK von vier Terminals geredet, die gechartert worden seien. Wie viele davon sind genehmigt? Es heißt, notwendige Transporte seien gesichert. Worauf fußt das?

Haufe: Zu möglichen Meldungen, dass Transporte nicht funktionieren: Wir sind in engem Austausch mit den Gashändlern, die wiederum einen erheblichen Anteil am Welthandel mit Flüssiggas haben. Ich muss da ganz klar sagen, dass die LNG-Lieferungen einschließlich der notwendigen Transporte nach Deutschland und an die Anlandeterminals gesichert sind. Diese Transporte sind gesichert. Das ist das, was ich dazu zu sagen habe.

Zusatzfrage: Die Frage war: Worauf fußt das? Gibt es die entsprechenden Verträge? Denn momentan steht nur diese Aussage im Raum.

Haufe: Wie gesagt, wir sind in engem Austausch mit den Gashändlern. Wir sehen, dass die LNG-Tanker ohne irgendwelche Probleme oder größere relevante Verzögerungen an die verschiedenen europäischen LNG-Terminals ankommen. Die hohe Nachfrage in Europa kann also bedient werden. Über die vertraglich gebundenen LNG-Lieferungen hinaus müssen auch noch zusätzliche LNG-Lieferungen über die sogenannten Kurzfristmärkte nach Deutschland und Europa kommen. Insofern sehen wir gar keine Lieferschwierigkeiten - woran sollte das festzumachen sein? Deswegen sage ich: Diese Lieferungen sind gesichert, und wir beobachten das anhand des Marktgeschehens.

Zusatzfrage: Wie viele von den Terminals sind genehmigt?

Haufe: Die Bundesregierung hat ja vier schwimmende Flüssiggasterminals gechartert. Zwei Standortentscheidungen sind ja bekannt, nämlich die für Wilhelmshaven und für Brunsbüttel. Wie gesagt, das sind die vier schwimmenden Flüssiggasterminals. Zu Entscheidungen zu weiteren Terminals äußern wir uns, sobald das feststeht.

Frage: Wie viele Schiffe hat Deutschland für den Transport von LNG?

Haufe: Vier schwimmende Flüssiggasterminals.

StS Hebestreit: Ich glaube, die Frage bezog sich nicht auf die Umwandlungsschiffe, sondern auf den Transport von LNG?

Zusatz: Genau.

StS Hebestreit: Wenn ich mich da kurz einschalten darf: Dazu hat sich ein deutscher Reeder beziehungsweise der Sprecher des Verbands Deutscher Reeder geäußert. Es gibt aber auch noch viele andere Reedereien, die nicht in Deutschland ansässig sind und auch Dinge in der Welt transportieren - das vielleicht als kleiner Recherchehinweis.

Haufe: Es ist vielleicht ein Missverständnis, dass wir jetzt als Bundesregierung Schiffe hätten. Wir sind nicht diejenigen, die Schiffe haben. Das sind Unternehmen, die auf dem internationalen Markt Schiffe bereitstellen und einsetzen.

Zusatzfrage: Natürlich, aber die Frage war: Sind Verträge für den Transport von Flüssiggas schon fertig?

Haufe: Die Verträge für den Transport werden von den Unternehmen, die das Flüssiggas nach Deutschland befördern lassen, gemacht. Das macht nicht die Bundesregierung.

Frage: Nur um das Thema noch einmal zu konkretisieren: Können Sie uns mitteilen, wie viel LNG, das Deutschland importieren kann, vertraglich bereits jetzt feststeht? Die Spotmärkte sind ja relativ tight. Können Sie ungefähr prozentual sagen, wie viele der 12 bis 14 bcm LNG, die Deutschland im kommenden Winter importieren will, mit Stand heute bereits vertraglich gekauft worden sind und wie viele davon dann gegebenenfalls auf die Spotmärkte entfallen werden? Ich gehe davon aus, dass Sie diese Informationen haben.

Haufe: Ich habe die aktuelle Menge hier jetzt nicht von den Unternehmen vorliegen. Es gibt Verträge der Unternehmen für den LNG-Transport, für den LNG-Import nach Deutschland - diese Verträge existieren. Die Mengen kann Ihnen jetzt nicht genau sagen, aber wir können das gegebenenfalls nachreichen.

Zusatzfrage: Können Sie eine ungefähr Schätzung abgeben?

Haufe: Nein, bei diesem Thema werde ich mich hier sicherlich nicht in irgendwelche Verschätzungen begeben.

Vorsitzende Buschow: Aber Sie haben gesagt, dass Sie es gegebenenfalls nachreichen - tun Sie das also gerne.

Haufe: Genau.

Frage: Zur Taxonomie: Auf EU-Ebene ist jetzt entschieden worden, dass Atom und Kohle nun doch nachhaltig sein sollen. Vielleicht möchte Herr Hebestreit sich dazu äußern?

StS Hebestreit: Ich kann dazu vielleicht so viel sagen: Erst einmal hat das Europäische Parlament heute mehrheitlich gegen einen Einspruch votiert. Dann läuft noch eine Frist von wenigen Tagen - ich glaube, bis zum 11. Juli -, innerhalb der noch Einspruch erhoben werden könnte. Wenn kein Einspruch erhoben wird - der letzte, der noch Einspruch erheben könnte, wäre der Rat; das ist im Augenblick nicht abzusehen -, dann würde dieser delegierte Rechtsakt in Kraft treten.

Ungeachtet des Abstimmungsergebnisses bleibt die Bundesregierung bei ihrer Position und betrachtet Kernenergie als nicht nachhaltig. Sie hat diesen Standpunkt auch mit Nachdruck gegenüber der EU-Kommission und dem Rat vertreten und sich für einen Einwand des Rates gegen den delegierten Rechtsakt zur Kernenergie und zu Erdgas eingesetzt. Wie Sie wissen, kam die hierfür erforderliche Mehrheit im Rat nicht zustande.

Die Bundesregierung ist dennoch der Ansicht, dass die EU-Taxonomie ein wichtiges Instrument für die Erreichung der EU-Klimaschutzziele ist. Denn es ist klar: Erdgas ist für uns eine wichtige Brückentechnologie auf dem Weg zu CO2-Neutralität, und die Aufnahme der Nutzung von Erdgas im delegierten Rechtsakt trägt dem Rechnung. Noch einmal zur Erinnerung: Das geschieht unter sehr klaren Vorgaben und ist zeitlich befristet.

Frage: Herr Hebestreit, Sie haben im Januar gesagt, dass die konditionelle Aufnahme von Gas in die Taxonomie quasi der Position der Bundesregierung entspricht. Bleiben Sie dabei? Sie haben Gas jetzt noch nicht konkret erwähnt; Sie haben nur gesagt, dass die Bundesregierung sich gegen die Aufnahme von Atomkraft gestellt hat. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer positiven Position gegenüber dem Erdgas in der Taxonomie?

StS Hebestreit: Das bleibt sie. Ich glaube, das habe ich auch mit dem Satz, der mit „Die Bundesregierung ist dennoch der Ansicht …“ anfing, klargestellt. Wir haben uns auch dafür eingesetzt, weil wir klar der Überzeugung sind, dass wir Erdgas als Brückentechnologie auf dem Weg zur CO2-Neutralität, die spätestens 2045 erreicht werden soll, brauchen.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das BMVg, das BMUV und das BMWK zur Taxonomie. Sie haben ja damals gesagt, dass Sie eine Klage prüfen würden, ähnlich wie zum Beispiel Österreich oder Luxemburg. Können Sie uns über den Status dieser Prüfung unterrichten beziehungsweise sagen, ob es inzwischen ein Ergebnis dieser Prüfung gibt?

StS Hebestreit: Ich kann da für die Bundesregierung sprechen - dann müssen sich die Kollegen nicht umsetzen - und sagen, dass wir die Erhebung einer Klage nicht für einen geeigneten Weg halten.

Vorsitzende Buschow: Eine online gestellte Frage: Caritas und Diakonie haben verschiedene Klimaschutzprojekte angestoßen, die auch vom Bund unterstützt wurden und die jetzt gestoppt werden. Wie reagiert das Ministerium auf die Finanzierungslücken? Gibt es perspektivisch Hilfen?

Haufe: Ich denke, das geht auf Meldungen zurück, dass sich bestimmte Projektträger Sorgen machen, dass sie für ihre Projekte aufgrund der finanziellen Ausstattung der Nationalen Klimaschutzinitiative keine Gelder mehr bekommen. Ich kann dazu nur so viel beitragen, dass ich mich natürlich nicht zu einzelnen Projektträgern äußern kann. Es gibt einen Haushaltsbeschluss des Bundestages, in dem der Mittelumfang für die Nationale Klimaschutzinitiative neu beschlossen worden ist, was das Jahr 2022 betrifft. Nun wird man schauen, wie man jetzt mit den Mitteln, die um die 6 Prozent gekürzt worden sind, umgeht. Es gibt diesbezüglich aber noch keine festen Entscheidungen. Das gibt, glaube ich, der eine oder andere Projektträger oder die eine oder andere Organisation, die sich jetzt geäußert hat, so vor. Aber diese Entscheidungen sind nach meinem Wissen so noch nicht getroffen.

Frage: Ich habe eine Frage, die direkt aus dem Leben gegriffen ist, und zwar zur Warmwasserrationierung in Sachsen. Dort wurde das Warmwasser zugeteilt und die Heizung ganz abgestellt, um die Nebenkosten geringer zu halten. Ich weiß, dass die Ministerin sich schon dazu geäußert hat. Vielleicht gibt es von Ihnen, Herr Hebestreit, eine Stellungnahme, wie Sie das bewerten.

StS Hebestreit: Wir bewerten das ganz genauso, wie das die zuständige Bundesministerin gestern getan hat.

Zusatzfrage: Könnten Sie uns das noch einmal sagen?

StS Hebestreit: Da ich das genaue Wording nicht im Kopf und hier auch nicht vorliegen habe – ich habe es gelesen -, würde ich es nicht noch einmal wiederholen. Klar ist, dass wir solche Einschränkungen für nicht sinnvoll halten.

Vorsitzende Buschow: Eine online gestellte Frage an das Auswärtige Amt: Zum Besuch der Außenministerin in Japan. Es sei angekündigt worden, dass die Außenministerin in Japan Nagasaki besucht. Sie fragt: Was ist der Grund, dass sie Nagasaki besucht?

Wagner: Das hatte ich am Montag schon ausgeführt. Sie wird am Sonntag, dem 10. Juli, in Nagasaki sein, um dort das Atombombenmuseum zu besuchen und mit Überlebenden des Atombombenabwurfs auf Nagasaki zu sprechen.

Frage: Eine Frage zum Thema Impfflicht in Pflegeheimen an das Bundesgesundheitsministerium. Ist diese überhaupt noch gerechtfertigt? Man weiß ja nicht, ob die Impfung gegen bestimmte Subtypen hilft.

Zweitens. Ist eine solche Impfflicht angesichts des bestehenden und wachsenden Pflegemangels in diesem Bereich überhaupt noch sinnvoll?

Grüneberg: Sie wissen, dass die Umsetzung der Vorschriften in der Verantwortung der Bundesländer liegt. Wir sehen natürlich weiterhin, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht Sinn macht. Die Umsetzung und diese ganze Diskussion darüber, wie sie jetzt greift, ist den Ländern überlassen.

Zusatz: Es gibt ja auch Skepsis, was die Wirksamkeit dieser Impfung angeht.

Grüneberg: Diesbezüglich gibt es eindeutige Studien. Das Paul-Ehrlich-Institut hat eindeutige Einschätzungen abgegeben. Wir glauben natürlich, dass die Impfung wirksam ist und dass sie vor allem dabei hilft, schwere Erkrankungen und Long Covid zu verhindern. Insofern ist an der Wirksamkeit der Impfungen nichts zu rütteln.

Vorsitzende Buschow: Eine online gestellte Frage zum Thema Blockabfertigung zwischen Deutschland und Österreich. Ministerpräsident Söder fordert vom Bund Abfahrverbote für Lkw an zwei Autobahnen. Wird sich Bundesminister Wissing für diese Abfahrverbote einsetzen?

Gibt es einen Plan des Ministeriums, um Staus durch Blockabfertigung im Ferienverkehr in den Griff zu kriegen und Anwohner zu schützen?

Alexandrin: Vielen Dank für die Frage. – Das Bundesministerium für Verkehr und Digitales setzt sich seit langem für die Abschaffung der einseitigen verkehrsbeschränkten Maßnahmen in der Brennerregion ein. Die Maßnahmen bestehen nicht nur aus Lkw-Blockabfertigung, sondern auch aus Fahrverboten für bestimmte Zeiten und Fahrzeuge bestimmter Emissionsklassen sowie Beförderungsverboten für bestimmte Güter. Das erschwert den freien Warenverkehr erheblich und führt zu Staus. Der Minister führt mit Blick auf die Blockabfertigung Gespräche mit Österreich und strebt eine einvernehmliche Lösung an.

Frage: Frau Steffen, noch einmal nachgefragt: Die Ministerin hält diese Praxis, dass man das Warmwasser in dieser Weise limitiert oder abstellt, für rechtswidrig. Es ist ja denkbar, dass in Zukunft so etwas öfter vorkommt. Wie will man damit umgehen? Hat man dazu, wie auch immer, eine Strategie, einen Plan, ein Gesetzesvorhaben, eine Idee, um darauf zu reagieren?

Steffen: Ich fürchte, ich muss an der Stelle den Regierungssprecher etwas korrigieren. Das Ministerium ist nicht dafür zuständig.

Es ist so, dass ein solches Vorgehen, wie das in Dippoldiswalde geschehen ist, möglich ist, wenn beide Parteien dem schriftlich zustimmen. Das ist in diesem Fall wohl nicht passiert. Der GdW hat sich auch geäußert und hat gesagt, dass das im Prinzip eine Ausnahme sei und man das den anderen Wohnungsunternehmen erst einmal nicht empfehle.

Zu allem Weiteren, was in Richtung Herbst geht - darauf zielt ja Ihre Frage -, kann ich Ihnen hier noch nichts Abschließendes sagen. Ich glaube, in jedem einzelnen Haus, das hier vertreten ist, hat das Thema absolute Priorität. Wir schauen, inwiefern wir die Maßnahmen Richtung Herbst und Energiearmut nachschärfen können, müssen und sicherlich auch werden.

Frage: Ich habe eine Frage an Herrn Wagner und vielleicht auch an Herrn Hebestreit.

Herr Wagner, in Indien sitzt seit anderthalb Wochen der prominente Fact-Checking-Journalist Mohammed Zubair in Haft. Er wurde genau an dem Tag inhaftiert, als die G7 mit Herrn Modi hier in Deutschland eine Erklärung zu resilienten Demokratien veröffentlicht hat und wo es viele Worte über die Pressefreiheit gab. Gerade wurde seine Inhaftierung um zwei Wochen wegen neuen Vorwürfen verlängert, die als äußerst fragwürdig betrachtet werden. Journalistenverbände haben das Ganze als politisch motiviert verurteilt. Herr Burger hat hier vor einer Woche gesagt, dass das AA diesen Fall sehr genau verfolgen wird. Können Sie uns bitte ein Update geben, wie Sie diesen Fall bewerten und was Sie tun?

Wagner: Ergänzend zu dem, was Herr Burger gesagt hat, will ich noch einmal ganz grundsätzlich sagen - das haben wir ja schon oft betont -: Natürlich setzen wir uns überall auf der Welt für die Meinungs- und Pressefreiheit ein. Das ist für ein ganz wichtiges und hohes Gut. Das ist auch in Indien so. Freie Berichterstattung ist ein Mehrwert für jede Gesellschaft, und Einschränkungen sind etwas Besorgniserregendes. Journalisten sollten für das, was sie sagen und schreiben, nicht verfolgt und eingesperrt werden.

In der Tat ist es so, dass wir diesen spezifischen Fall kennen, unsere Botschaft in Neu-Delhi den Fall deswegen sehr genau beobachtet und wir hierzu auch mit unseren EU-Partnern vor Ort im Austausch stehen. Die EU führt mit Indien einen Menschenrechtsdialog. Die allgemeine Meinungs- und Pressefreiheit ist Thema und Gegenstand des Austauschs mit Indien. Indien bezeichnet sich ja selbst als größte Demokratie der Welt. Insofern kann man schon erwarten, dass demokratische Werte wie auch die Meinungs- und Pressefreiheit dort den nötigen Raum bekommen.

Zusatzfrage: Welche konkreten Kontakte gab es zwischen der deutschen und der indischen Seite, was diesen Fall angeht?

Wagner: Das sind, wie Sie wissen, diplomatische Kontakte, die wir pflegen. Wir sprechen oft und viel mit unseren indischen Partnern. Sie haben das Forum G7 genannt. Es bestehen aber auch vor Ort bilaterale Kontakte mit der Regierung. Es ist aber auch gute Praxis, dass wir aus diesen konkreten Gesprächen hier nicht berichten.

Zusatzfrage: Deutschland kritisiert oft sehr offen und sehr genau und präzise Länder, in denen journalistische Freiheit beeinträchtigt wird und Journalisten inhaftiert werden. Was ist in diesem Fall mit Indien anders? Warum sind Sie nicht in der Lage, anderthalb Wochen, nachdem er inhaftiert wurde, das wirklich konkret zu kritisieren?

Wagner: Ich würde nicht sagen, dass ich in meiner Kritik nicht präzise war, sondern ich habe mich sehr grundsätzlich zu der Bedeutung eingelassen, die wir der Meinungs- und Pressefreiheit zumessen. Insofern steht das für sich.

Zusatzfrage: Frau Hoffmann wollte letzte Woche nicht über einen konkreten Fall sprechen. Herr Hebestreit, sind Sie jetzt in der Lage, diesen konkreten Fall aus Sicht des Kanzleramts zu bewerten, der sich genau an Tag der Beratungen in Elmau zugetragen hat?

StS Hebestreit: Ich glaube, die Kollegin Hoffmann hat genauso gesagt, dass wir uns von dieser Seite und von der Regierungsbank grundsätzlich nie zu Einzelfällen einlassen. Wir sind eine so eng zusammenarbeitende Regierung, dass wir füreinander sprechen. Wenn das Auswärtige Amt, das federführend ist, gesprochen hat, dann ist das im Namen der Bundesregierung der Fall. Dann gibt es keine eigene Position des Bundeskanzlers oder irgendeines anderen Ministers oder einer Ministerin dazu, sondern das ist unsere Haltung und die wurde umfangreich dargelegt. Ich verstehe Ihr Interesse an dem Einzelfall. Aber, wie gesagt, in Bezug auf Einzelfälle ist es, gerade wenn man sich in Gesprächen befindet, nicht hilfreich, sich von dieser Stelle dazu zu äußern.

Frage: Herr Haufe, vor einem Monat wurde die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gestartet. Ich wollte einmal nachhaken: Können Sie uns berichten, ob im BMWK tatsächlich keine Kühlung mehr von Räumen stattfindet beziehungsweise dort, wo der technische Arbeitsschutz dies verlangt, die Raumtemperatur auf 26 Grad statt auf 22 Grad gekühlt wird?

Ich wollte weiterhin Herrn Hebestreit fragen, ob auch andere Ministerien ähnliche Energiesparmaßnahmen umsetzen oder ob das nur das BMWK angekündigt hat und das dann hoffentlich auch tut.

Haufe: Sie sprechen auf das an, was das Ministerium selbst in seinen Liegenschaften macht. Das haben wir hier schon einige Male erläutert. Das ist unter anderem die Herabsetzung der Temperatur der Klimaanlage, die es aber generell nur in wenigen Bereichen gibt. Vor allen Dingen ist das, bezogen auf den Gesamtenergieverbrauch, eben auch die Reduzierung von Licht, von Außenbeleuchtung. Auch die Springbrunnenanlage ist ausgeschaltet worden. Das alles sind Maßnahmen, die wir unter anderem unternommen haben. Ich will jetzt nicht die ganze Palette wieder aufzählen.

Außerdem hat der Minister im Bundeskabinett mit einer entsprechenden Vorschlagsliste dafür geworben, was alle anderen Bundesministerien ebenfalls analog tun können. Das hat er im Kabinett getan, und entsprechend, wie Sie auch schon gehört haben, haben andere Ministerien ebenfalls Energiesparmaßnahmen vorgenommen. Wir erwarten auch, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange ist. So ist auch das Signal der anderen Ministerien gewesen.

Vorsitzende Buschow: Ihre andere Frage ist aufgrund der Situation relativ schwierig zu beantworten. Ich kann nur einmal in die Runde schauen. Herr Hebestreit, wollen oder können Sie etwas dazu sagen?

StS Hebestreit: Ich kann bestätigen, da ich dabei war, dass der Wirtschafts- und Klimaschutzminister auch diese Liste im Bundeskabinett vorgelegt hat. Ich weiß auch, dass es parallel dazu Gespräche der zuständigen Abteilungsleitungen in den jeweiligen Häusern gibt.

Ich möchte mit einem Vorurteil etwas aufräumen, da ich auch in anderen Häusern tätig gewesen bin: Eine Klimaanlage in Büros der Bundesregierung ist eher die Ausnahme als die Regel. Wenn ich den Kollegen vom Ministerium der Finanzen anschaue, denke ich: Die würden sich freuen, wenn die Raumtemperatur im Sommer nur bei 26 Grad läge. Jetzt haben wir heute einen eher kühlen Tag. Insofern kann man da ganz viel einsparen. Aber das Gefühl, dass alle in wohltemperierten und klimatisierten Büros sitzen würden, entspricht nicht ganz den Tatsachen. Klar ist aber auch, und das hat der Klimaschutzminister ja hier und auch immer wieder an anderen Stellen deutlich gemacht, dass wir an allen Stellen versuchen, so klimaschutzfreundlich wie möglich zu sein, ohne die Arbeitsfähigkeit zu gefährden.

Haufe: Man muss vielleicht noch zum Hintergrund wissen, dass wir insgesamt eine Strategie haben, mit der wir bis 2030 in der gesamten Bundesverwaltung klimaneutral werden wollen. Das heißt zum Beispiel auch, dass der Energieverbrauch und der Treibhausgasausstoß insgesamt gemonitort werden müssen. Das beginnt ab diesem Jahr, damit man eben auch entsprechend genau sehen kann, wie die Fortschritte sind.

Zusatzfrage: Können Sie inzwischen einen ersten Effekt der Energiesparkampagne feststellen? Bemerken Sie eine Reduktion des Energieverbrauchs in der breiteren Bevölkerung?

Haufe: Es gibt ja in Deutschland beim Gasverbrauch seit Anfang dieses Jahres eine Minderung um 14 Prozent. Das kann man jetzt speziell in Bezug auf Gas deutlich sehen. Ansonsten sehen wir vor allem ein ziemlich enormes Interesse an dieser Kampagne. Es gibt viele Unternehmen und Organisationen, die diese Kampagne weiter gestalten wollen, sie übernehmen wollen, sie für sich und ihre Zwecke nutzen wollen. Das ist, glaube ich, eine sehr wichtige Erkenntnis für uns, dass wir damit einen Nerv getroffen haben. Das ist jetzt nämliches eines der entscheidenden Dinge: Es geht jetzt vor allen Dingen um Energieeinsparmaßnahmen.

Vorsitzende Buschow: Ich habe noch eine Onlinefrage zur Pressefreiheit. Das Auswärtige Amt wird um eine Stellungnahme gebeten, nachdem der albanische Premierminister Edi Rama erneut gegen einen Journalisten mit einem dreimonatigen Ausschluss von den Pressekonferenzen der Regierung als Umerziehungsmaßnahme vorgegangen sei.

Wagner: Dazu liegt mir nicht vor. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.